HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Weitere Immobiliengeschäfte – zu wessen Nutzen?

 
Bei einem Bauland-Umlegungsverfahren werden Flächen getauscht, so dass sie besser nutzbar sind. Das Verfahren ist für die Eigentümer kostenfrei. Die städtische Verwaltung kann das Verfahren übernehmen.

Warum aber will die Stadt die Bauplätze kaufen?

Dafür gibt es keine Notwendigkeit. Wenn die Stadt die Fläche kauft, muss sie Grunderwerbssteuer bezahlen. Beim Verkauf an den zukünftigen Bauherrn wird noch einmal Grunderwerbssteuer fällig. Dieser Umweg verteuert nur die Grundstücke.

Das Grundstückgeschäft ist keine Pflichtaufgabe der Stadt.

Jedes Grundstück würde 52.727 Euro kosten. Bei einer angenommenen Grundstückgröße von 600 qm ergäbe das einen Quadratmeterpreis von 88 Euro.

Wer ist Eigentümer der Flächen, die die Stadt kaufen will? Die Flächen sind landwirtschaftlich genutzt, der Quadratmeterpreis liegt bei 0,85 Euro laut Bodeninformationssystem. Von 0,85 Euro auf 88 Euro ist gewaltiger Gewinnsprung, der damit gemacht wird.

Wieso erklärt der Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau, dass die Kosten bei einem Verkauf wieder an die Stadt zurückgezahlt werden?

Es gibt mehr Bauland als Bedarf

Wenn extra betont wird, dass die Kosten von 580.000 Euro beim Verkauf wieder an die Stadt zurück fließen, dann scheint das nicht so ganz sicher zu sein. Es gibt diesen Bedarf in Homberg gar nicht. Es stehen in Homberg bis 2028 insgesamt 26 ha Bauland zur Verfügung.

"Innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen sonstigen Wohn- und gemischten Bauflächen besteht für die Geltungsdauer des Flächennutzungsplans derzeit absehbar kein Bedarf einer Neuausweisung von Siedlungsflächen."

"Um die vorhandenen Flächenreserven dem zu erwartenden Bedarf anzupassen waren im Gegenteil Rückstufungen bisher […] ausgewiesener Wohnflächen erforderlich."

"Es verbleiben in der Kernstadt allein in Bebauungsplangebieten ca. 11 ha Bauland und in den Ortsteilen ca. 15. ha."

Quelle: Erläuterung zum Flächennutzungsplan 2013. (Geltungsdauer von Flächennutzungsplänen ca. 15 Jahre)

In Mühlhausen wird, wie gerade in Mardorf, eine Bedarf behauptet, der nicht nachgewiesen ist und gegen alle Prognosen liegt. Die Stadt muss keine Baugrundstücke kaufen. Auch ein Umlegungsverfahren kann privat zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen. Wenn die Stadt für 580.000 Euro landwirtschaftliche Flächen kauft, dann verschafft sie dem jetzigen Eigentümer einen großen Gewinn, ohne dass es einen städtebaulichen Nutzen gibt.

Geschäft geht vor Schutz von Klima und Ackerland

Seit Jahren hat sich die Einsicht verbreitet, dass Ackerland geschützt werden muss. Es steht inzwischen auch im Baugesetzbuch. Auch in der Diskussion um den Klimaschutz hat das Ackerland eine wichtige Funktion als CO2-Senke. Innenentwicklung vor Außenentwicklung sind die neuen Grundsätze.
Doch in Homberg will die Stadt einem Privateigentümer einen hohen wirtschaftlichen Nutzen verschaffen und kaschiert es mit dem Umlegungsverfahren. Wenn ein Privateigentümer Geld braucht, kann er es auch selbst verkaufen, dazu muss nicht die Stadt einspringen. Sollten Grundstücke anders geschnitten werden, dann kann die Stadt im Zuge eines Umlegungsverfahrens helfen, das ist kostenfrei.

Diese Geschichte ist faul. Die Stadtverordneten und die Bürger werden wieder einmal getäuscht. Zur Erinnerung: Auch mit den Kasernenkauf sollte die Stadt durch den Grundstücksverkauf das Geld zurück erhalten. Stattdessen wurden 5 Mio. Euro Schulden produziert.

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