HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bürgerkontrolle: Wenn die Stadtverordneten nicht mehr kontrollieren


In der letzten Sitzung des Ausschusses Bauen, Planungen, Umwelt und Stadtentwicklung (kurz: Bauausschuss) am 6.11.2017 waren über 20 Bürger als Zuhörer erschienen, die vor allem an einem Tagesordnungspunkt interessiert waren: "Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg.  Sie verfolgten sehr genau die Sitzung. Nachdem das Sitzungsprotokoll erschienen war, stellten sie fest, dass wesentliche Aussagen und Fakten nicht enthalten waren, die sie als wichtig erachteten. Sie haben deshalb das Protokoll aus dem Rathaus ergänzt. Über 20 Zuhörer haben diese erweiterte Protokollfassung unterschrieben.

Zusätzlich sind hier die Fragen veröffentlicht, die der Stadtverordnete Koch an den Magistrat gerichtet hat, und die er schriftlich bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses beantwortet haben möchte.

 

Protokoll der Bauausschusssitzung vom 06.11.2017 mit Ergänzungen

(Fett und kursiv formatierte Passagen wurden hinzugefügt)


Herr Stadtrat Herbold berichtet dem Ausschuss im Auftrag von Bürgermeister Dr. Ritz, dass die Sorgen der Bürger bei der beantragten Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Adam-Krafft-Weg soll keine Durchgangsstraße werden und der Kinderspielplatz dort wird erhalten.

Des Weiteren erklärt er, dass die Errichtung von 30 Wohnungen ein Gerücht sei. Der Eigentümer will lediglich 2 Zweifamilienhäuser auf 1800 qm bauen. Die Frage von Ausschussmitglied Pfalz, wo dies in den Unterlagen steht, wurde nicht beantwortet.

Ausschussmitglied Herr Pfalz stellt dann fest, dass nach dem aktuellen Bauleitverfahren [aus 2009] die Wohnhäuser gebaut werden könnten.

Herr Ziegler von der Verwaltung informiert den Ausschuss, dass 2 Vollgeschosse geplant sind und dass über die Dachformen noch nicht abschließend gesprochen wurde.

Ausschussmitglied Herr Pfalz rechnet dann vor, dass bei der jetzt beantragten Überbauung von 1800qm bei einer Grundfläche von 100 qm und zweigeschossiger Bauweise 36 Wohneinheiten gebaut werden könnten.

In diesem Zusammenhang weist er auf die 40 noch nicht verkauften Baugrundstücke im Holzhäuser Feld hin.

 

Herr Ziegler von der Verwaltung erläutert dem Ausschuss, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan aus 2014 Wohnbauflächen enthält, aber eine Konkretisierung durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich ist.§13b BauGB

 

Es schließt sich eine Diskussion über das Verfahren gemäß § 13 b BauGB an. Zur Sache sprechen die Ausschussmitglieder Herr Groß, Herr Koch Herr Pfalz und Herr Stöckert.

(Es schließt sich eine Diskussion über das Verfahren gemäß § 13 b BauGB an. – Dieser Satz ist u.E. ersatzlos zu streichen, da keine Diskussion zum Verfahren stattgefunden hat. Lediglich folgten Nachfragen zum Prozedere des Verfahrens, die von Herrn Ziegler beantwortet wurden.)

Herr Ziegler von der Verwaltung erklärt, dass der einzige Unterschied zwischen dem bisherigen Aufstellungsbeschluss und dem neu beantragen Aufstellungsbeschluss nach 13b darin besteht, dass nach 13b keine Umweltprüfung notwendig ist.

Ausschussmitglied Herr Groß weist explizit auf ökologische Gesichtspunkte hin und sieht bei der Ausweisung von neuen Baugebieten den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenbereichsentwicklung. Er erinnert auch an den 2016 gefassten Aufstellungsbeschluss zum Krankenhausgelände.

Ausschussmitglied Herr Koch stellt die Frage an den 1. Stadtrat Herrn Pauli als Sprecher des Magistrates, welchen Vorteil die Stadt von der Genehmigung der Änderung des Bebauungsplanes habe. Er erhält trotz wiederholter Nachfrage keine Antwort.

Ausschussmitglied Herr Koch weist auch auf den Höhenunterschied des Geländes von 16m hin.

Ausschussmitglied Herr Koch übergibt dem Ausschussvorsitzenden eine Liste mit Fragen, die er bis zur nächsten Ausschusssitzung schriftlich beantwortet haben möchte.
Ausschussmitglied Herr Stöckert findet, dass der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen sollte, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und dass der Investor in der nächsten Sitzung sein Projekt vorstellt, um noch offene Fragen dem Ausschuss zu beantworten.

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. Der Investor soll sich in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vorstellen und offene Fragen dem Ausschuss beantworten.


Erklärung der Besucher:
Die Besucher der 22. öffentlichen Bauausschuss-Sitzung der Stadt Homberg (Efze) vom 06.November 2017 haben festgestellt, dass durch das Weglassen wesentlicher Sachverhalte im Protokoll vom 08.11.2017 ein Bild vom Verlauf der Sitzung entsteht, das der Realität nicht entspricht. Unter Berücksichtigung der fett und kursiv ergänzten Passagen im überarbeiteten Protokoll ergibt sich ein anderes Bild vom Verlauf der Sitzung.
Homberg, den 17.11.2017


[Die Ergänzung des Protokolls ist von gut 20 Personen unterschrieben worden. Die Unterschriften liegen der Redaktion vor.)

 

 

Fragen des Stadtverordneten Günter Koch (FWG)

Fragen 
 an den Bauausschuss, die Stadtverordneten und den Bürgermeister

1.Welchen Nutzen hat Homberg von der weiteren Bebauung zwischen Schmückebergsweg und Im Kullbach? Welche Ziele werden hiermit verfolgt?

Wenn keine stichhaltigen Argumente vortragen werden,

a.  Ablehnung des neuen Aufstellungsbeschuss
b.  Beschlussfassung, dass das 2009 eingeleitete Bauleitverfahren beendet werden soll

2.  Lagen dem Magistrat vor Beschlussfassung dieselben Informationen vor, wie jetzt den Stadtverordneten?

Vorliegende Informationen sind für eine Beschlussempfehlung in keiner Weise ausreichend.


Daher Antrag:
Von der Tagesordnung der 13. Sitzung zur Stadtverordneten-Versammlung wird wegen fehlender Informationen Tagesordnungspunkt 9 abgesetzt.

Begründung:


1.   Bitte an Verwaltung um kurz mündliche Erläuterung:


Was ist ein Bauleitverfahren und hier insbesondere die wesentlichen Unterschiede zum 13a und was hat es mit dem 13b auf sich?

Was versteht man unter Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung?

Was versteht man unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen?
 

2.  Welche Bebauung ist in den derzeit gültigen Bebauungsplänen auf der Planfläche gemäß Vorlage zulässig?

a.  Art der baulichen Nutzung
b.  Anzahl der zulässigen Vollgeschosse
c.  GRZ/GFZ
d.  Maximal zulässige Traufhöhe
i.   Bodenniveau = natürliches Gelände?
e.  Maximal zulässige Firsthöhe
f.  Zulässige Haustypen/Dachformen
g.  sonstiges

3.   Welche Planungsunterlagen des Bauinteressenten liegen der Verwaltung vor?

a.  Was soll überhaupt gebaut werden?
i.  Altenwohnheim, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhäuser, Apartmenthaus?

4.   Wie soll die Erschließung der Grundstücke erfolgen?

a.  Der Weg Im Kullbach ist nur über die Einbahnstraße erreichbar?
b.  Erfolgt die Erschließung über den Adam-Kraft-Weg oder den Schmückebergsweg?
c.  Ist es richtig, dass bei der derzeitigen Planung die Zuwegung über die Straße Im Kullbach erfolgen sollte?

5.   Die Bebauungspläne überlappen sich.
a.   Die Festsetzungen der 7. Änderung des Teilplanes Nr. 3 vom 9.4.1992 (Schmückebergsweg) weist eine Bebauungsmöglichkeit Allgemeines Wohngebiet aus.
b.   Die gleiche Fläche wird jedoch im gültigen Bebauungsplan 31 vom 27.7.1978 (Adam-Krafft-Weg) als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

c.   Wurde überhaupt die Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche im Bebauungsplan 31 vom 27.7.19768 aufgehoben?

6.   Müssen ständig neue Flächen versiegelt werden?

a.   Wir haben Leerstand und ungenutzte erschlossene Wohnbaugebiete
b.   Holzhäuser Feld

i. Ausweisung von neuen Baugrundstücken für EFH, weil MFH-Grundstücke nicht nachgefragt werden

ii. 2016 wurde eine weitere Mio. in das hochdefizitäre Baugebiet gepumpt

iii. Mit jeden neuen Baugebiet schafft man sich zusätzliche Konkurrenz – Vermarktung wird nahezu unmöglich

c.   Was ist mit dem Krankenhausgelände? Aufstellungsbeschluss liegt vor

7.    Ist das Beschleunigte Verfahren nach § 13 a und b BauGB überhaupt auf Bebauungsplanverfahren im Stand des Aufstellungsbeschlusses zulässig?

a.    Der Gesetzgeber ging bei Beschluss des § 13 a und b Beschleunigtes Verfahren sicher von Bebauungsplänen aus, die in einem abgeschlossenen Verfahren durch das Parlament der jeweiligen Kommune per Satzung beschlossen worden sind.

8.    Warum wird nicht im tatsächlichen Innenbereich die Freiflächen der Stadt und der Stadtteile entwickelt an Stelle am Siedlungsrand. Das entspricht doch nicht dem Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.

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Ein Kommentar zu “Bürgerkontrolle: Wenn die Stadtverordneten nicht mehr kontrollieren”

  1. Phil Antrop

    Protokolle Homberger Stadtverordnetensitzungen oder deren Ausschüsse sind schon seit 10 Jahren alles – nur keine Protokolle.

    Sinnlos wenn selbst Aufsichtsbehörden oder Justiz trotz nachgewiesener Fälschungen nichts unternehmen. Protokollschreiber Bottenhorns denkwürdige Sitzung, die dann im Protokoll ganz anders ausgesehen hat. 

    Die Homberger Stadtverordnetenversammlung ist doch zur Farce verkommen. Besonders seit Entstehen der ARGE.

    Warum hingehen – wenn man selbst von Seiten der FWG als stärkste Oppositionsfraktion weder kommunalrechtlich noch strafrechtlich etwas in die Wege leitet.

    Zeigt Flagge wie es Dr. Lambrecht getan hat und verkriecht euch nicht hinter der Schürze eurer Fraktionsbosse.

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