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Wer kommt für Schäden auf?

Rampenbreite

Alte Häuser sanieren, junge Leute qualifizieren. Dieses Idee, die in Alsfeld erfolgreich [1] praktiziert wurde, wurde in der Stadtverordnetenversammlung 2008 angenommen aber dann von der Verwaltung verhindert [2].

Bürgermeister Martin Wagner begründete die Ablehung mit fehlender Gewährleistung für die Sanierungsarbeiten.

Wie sieht es mit der Gewährleistung bei den Planungsarbeiten des städtischen Mitarbeiters Jochen Gontermann aus? Sind seine Planungsfehler von der Stadt zu tragen?

Hätte ein Architekturbüro die Aufgaben übernommen und wären Fehler unterlaufen, wäre das Büro oder dessen Versicherung in der Pflicht. Für die Stadt würden keine Kosten entstehen.

Das ist anders, wenn ein städtischer Mitarbeiter tätig war. Wer hat dessen Planung fachlich kontrolliert und die Zustimmung gegeben, die sonst der Bauherr gibt? Wer steht letztlich persönlich in Verantwortung und Haftung?

Solche Fragen sollten vorab geklärt werden, bevor weiterhin unbesehen frei Planungshoheit eingeräumt wird.

siehe: TREPPEN, RAMPEN, HANDLAUF, [3] Stufenmarkierung im öffentlichen Raum

Foto: Rampen für die Krankentransporte am Ärztehaus.