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Widersprüche des Bürgermeisters zu Gutachten

Einmal ist sei unabhängiger Sachverständiger zu teuer um ein Wertgutachten zu erstellen, stattdessen wird der Gutachterausschuss des Kreises beauftragt. Das andere Mal bestellt der Bürgermeister ein Wertgutachen bei einem unabhängigen Sachverständigen ohne Rücksicht auf die Kosten. Warum hat er in diesem Fall nicht auch den preiswerteren Gutachterausschuss beauftragt.

Gutachten 1:
Zu dem Verkauf von 3,5 ha Kasernengelände inclusiv mehrerer Gebäude für 140.000 Euro an den Stadtverordneten Axel Althaus (CDU) sollte ein Wertgutachten erstellt werden. Das war im September 2014.
Ein Antrag damit einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, wurde mit Hinweis auf die Kosten abgelehnt. Der Gutachterauschuss des Kreises würde es billiger machen, es wurde von 5.000 Euro ausgegangen. Das Gutachten solle im 1. Quartal 2015 vorgelegt werden, dann hieß es im April 2015.
Bis heute liegt das Gutachten nicht vor.

"Herr Bürgermeister Dr. Ritz stellt fest, das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen und des Gutachterausschusses unterscheide sich nicht. Beide seien nicht gerichtsfest.
Er empfiehlt, den Gutachterausschuss des Kreises zu nehmen, da man kostensensibel sein müsse."
Quelle [1] Stadtverordnetenversammlung 11.9.2014

Dresslergutachten [2]Gutachten 2:
Im Oktober 2015 wurde grundsätzlich beschlossen das ehemalige Landratsamt für 1 Euro an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft zu verkaufen. Ein Wertgutachten lag nicht vor.
Am 8. Januar 2015 bewertete ein unabhängiger Sachverständiger im Auftrag der Stadt das Gebäude. Die Stadtverordneten erfuhren davon erst aus den Unterlagen zur Sitzung zum 23.4.2015. Über die Kosten dieses Gutachtens gibt es keine Informationen.

"Kostensensibel"
Der Antrag im September 2014 einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen wurde mit Verweis auf die hohen Kosten abgelehnt. Stattdessen beauftragte der Magistrat den Gutachterausschuss des Kreises, dessen Kosten bei 5.000 Euro erwartet werden. Man müsse kostensensibel sein, sagte Dr. Ritz.

Drei Monate später ist von "kostensensibel" nichts mehr zu hören, jetzt soll ein Gutachter belegen, dass der Verkauf für 1-Euro gerechtfertigt ist. Dafür ist plötzlich Geld da.
Wenn aber gutachterlich geprüft werden soll, ob nicht auch der Verkauf an den CDU-Stadtverordneten unter Wert verkauft wurde, wird mit Sparen argumentiert, obwohl wahrscheinlich der Stadt damit ein Einnahen bekäme.

Der Verkauf an den CDU-Stadtverordneten wurde von dem damaligen Bürgermeister Martin Wagner ausgehandelt und ohne Prüfung von der Hessische Landgesellschaft (HLG) vollzogen, die sich Treuhänder nennt und gegen den extrem niedrigen Preis nichts einzuwenden hatte. Der Verkaufspreis liegt auch unter den Richtlinien, die für die Bodenbevorratung festgelegt sind, die die Basis für die Arbeit der HLG ist.

Selbst der Beschluss der Stadtverordneten, den Verkauf rückabzuwickeln, wurde mit fadenscheinigen Argumenten vom Magistrat und der Hessische Landgesellschaft (HLG) verhindert. Diese Blockadepolitik ist verständlich, denn wenn so mit dem öffentlichen Vermögen umgegangen wird, wäre zu prüfen, ob das nicht auch strafrechtlich relevant ist.