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Wie die Presse über die Ausschussbesetzung informiert.

Bild [1]

Am.14.5.2010 veröffentlichte die HNA-online ein Meldung [2] des Stadtverordnetenvorstehers Bernd Pfeiffer. Der Stadtverordnetenvorsteher hat darin verschiedene Sachverhalte falsch dargestellt, wie bereits hier nachgewiesen [2] .

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Klaus Bölling nahm in einer Pressemitteilung vom 15. 5. 2010 zu den Äußerungen von Pfeiffer Stellung.
Die HNA ging in der darauffolgenden Woche mit keinem Wort auf diese Pressemitteilung ein.
Auf Nachfrage bei Klaus Bölling teilte er mit: „die Pressemitteilung wird auch nicht erscheinen, da die HNA die Debatte für beendet hält …“

Wurde früher eine Pressemitteilung an die HNA gegeben, holte die Redaktion parallel die Stellungnahme aus dem Rathaus ein und formulierte die Inhalte der Pressemitteilung in der Möglichkeitsform.

In diesem Fall hatte sie bei der Pressemitteilung allerdings nicht bei dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen nachgefragt, obwohl er namentlich in der Pressemitteilung des Stadtverordnetenvorstehers genannt worden war. Nachdem die fehlerhafte Darstellung des Parlamentvorstehers veröffentlicht war, erklärte die HNA die Debatte für beendet und hielt es nicht für notwendig, zu den nachweisebaren Falschdarstellungen die andere Seite zu Wort kommen zu lassen. Der HNA-Leser erfuhr nur die fehlerhafte Darstellung. Mit Jounalismus hat das nichts zu tun.

Foto: Bildschirmfoto der Pressemitteilung auf der Homepage von Bündnis90/die Grünen (verlinkt [1])

Dokumentation

– Pressemitteilung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen

Ausschussbesetzung widerspricht demokratischen Prinzipien

Pressemitteilung vom 15.05.2010

In der Homberger Stadtverordnetenversammlung haben Bündnis 90/Die Grünen und die FDP jeweils drei Sitze – in den Ausschüssen ist jedoch nur die FDP vertreten. Erhalten hat sie ihren sicheren Sitz über eine Listengemeinschaft mit der CDU. Den Grünen wurde durch diese Listengemeinschaft die Chance genommen, sich an der Willensbildung in den Ausschüssen durch Stimmrecht zu beteiligen.

Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.2009 bestätigt: Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer durch Koalitionsvertrag verbundener Parteien widersprechen dem Demokratiegebot des Grundgesetzes. Der Leitsatz des Urteils: „Ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen für die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung ist auch dann unzulässig, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zugrunde liegt.“ Das Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des Frankenberger Stadtverordneten Jürgen Frömmrich (Bündnis 90/Die Grünen), triff aber auch für Homberg und den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU/FDP-Koalition zu. Dies ignoriert Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer in seiner Stellungnahme (HNA, 15.05.2010).

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt wenig Interpretationsraum: „Der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung.“ (BverwG, Urteil vom 09.12.2009 – 8 C 17.08). Dies ist in den Ausschüssen der Homberger Stadtverordnetenversammlung nicht gewährleistet.

Es ist bedauerlich, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher vom Prinzip der Überparteilichkeit entfernt. Auch wenn in der laufenden Legislaturperiode eine Neubesetzung der Ausschüsse nicht zwingend erforderlich sein sollte – unter demokratischen Gesichtspunkten wünschenswert wäre dies. Diese Position des Hessischen Städtetags hatte Pfeiffer noch in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Nun begibt er sich zurück auf den Standpunkt der CDU, die eine Einhaltung des Demokratieprinzips verweigert und einen Antrag der Grünen auf rechtskonforme Neubesetzung der Ausschüsse abgelehnt hat.

Damit wird erneut eine Chance zur Zusammenarbeit im Homberger Parlament vertan und die Stimmen von 8,3 % der Wähler bleiben von der Willensbildung in den Ausschüssen ausgeschlossen. Ein wirklich überparteilicher Stadtverordnetenvorsteher hätte versuchen müssen, diese Blockade aufzulösen.

Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender

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#1 Kommentar von Beobachter am 2010 Juni 1 00000006 10:28 pm 127542772510Di, 01 Jun 2010 22:28:45 +0100

Wir reden doch hier nicht von Journalisten, oder echtem Journalismus. Die HNA ist politischen Zwängen unterworfen, genauso wie Polizei und Justiz. In Kommentaren wird viel Polemik betrieben. Der ein oder andere sollte mal die Tatsachen etwas besser hinterfragen. Beispiel: Bei dem Ermittlungsverfahren Fahrtenbuch; wie wurde der Fahrer (Bekannnter des Bürgermeisters, oder freigestellter Mitarbeiter, aktuell unbefristet eingestellt) im Personalbüro gebucht, was sagen Mitarbeiter des Personalbüros?Wurde evtl. Auslagen für seine Fahrt gebucht; was sagen Mitarbeiter der Stadtkasse? Ähnliche Aufschlüsse könnten sicherlich Mitarbeiter des Bauhofs geben. Die Staatsanwaltschaft hat doch kein Interesse den Fall lückenlos aufzuklären, oder wurde einer der genannten Mitarbeiter bisher vernommen? Die meisten Bürger wollen doch aufgrund der CDU-Verschleppungstaktik nichts mehr von der Angelegenheit hören. Nur, wenn sie selbst betroffen währen, sprich ihr Geldbeutel, dann bestünde ; brutalst mögliche, lückenlose, Aufklärung an dem Fall. Sicherlich müssen unsere HNA-Reporter eine gewisse Zurückhaltung wahren, aber doch nicht hinter Aufdeckungen analog der Spiegel-Reporter zurück stehen. Wo sind die neugierigen Reporter geblieben, die unsere Demokratie über Jahre geprägt haben. CDU und FDP haben es verstanden, alle wichtigen Schaltstellen mundtot zu machen, teilweise per Gesetz oder durch Personalentscheidungen. Da rede noch einer über rot-grünen Filz, bzw. über Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

#2 Kommentar von Bernd am 2010 Juni 2 00000006 2:14 am 127544127302Mi, 02 Jun 2010 02:14:33 +0100

Und schon beim Presserat beschwert ?