HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wie groß ist der Keller unter dem Laden Marktplatz 15?

 
Wenn die Stadt die Zahlen nicht offen legt und auch keine Schnittzeichnung veröffentlicht, müssen die Daten über Umwege ermittelt werden.
 

Das Ergebnis

Es zeigt sich, dass von den 475 qm Ladenflächen im Erdgeschoss nur 65 qm unterkellert sind.
Für den Bau der Tiefgarage bedeutet das umfangreiche Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe der Häuser. Das geht nur, wenn vorher Abstützungen gebaut werden, mit Spundwänden oder mit Bohrpfählen. Auf jeden Fall teure Erdarbeiten.

In diesem Bereich muss die Bodendenkmalpflege beteiligt werden. Dies kann zu zeitlichen Verzögerungen führen, wenn es notwendig sein sollte, archäologische Grabungen durchzuführen.

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6 Kommentare zu “Wie groß ist der Keller unter dem Laden Marktplatz 15?”

  1. Phil Antrop

    Ganz zufällig heute in der Presse:

    http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/duisburg-spaetroemisches-graeberfeld-stoppt-bauplaene-a-1232447.html

  2. Heinrich der Achte

    zu 1

    Aber doch nicht hier in Homberg, hier wird doch nix wegen solcher Kleinigkeiten gestoppt!

    Hier ist und wird doch alles geritzt.

  3. Dirk-H. Pfalz

    Jetzt will ich mal meinem Unverständnis Ausdruck geben, oder sollte ich sagen über mein Unvermögen als Stadtverordneter schreiben?

    1. Sachverhalt

    Ich gehe davon aus, dass die Karte oben rechts eine Wiedergabe der Flurkarte ist. Jedenfalls stehen hinter dem Häusern Holzhäuser Str. 1/Marktplatz 14 die erkennbaren beiden Anbauten. Um sie geht es ja auch bei der Begründung zur Rechtfertigung des Vorkaufsrechtes. Nun sollen in diesem Bereich Teile der Tiefgarage entstehen. Auf den beiden vorgelegten Zeichnung zu diesem Vorhaben sind auf den Zeichnungen diese Gebäudeteile nicht zu erkennen. Nun ja, der Abriß kann ja noch beschlossen werden, im zweiten Schritt.

    Aber es bleibt dabei, dass bei heutigem Sachstand Teile der Tiefgarage auf Grundflächen errichtet werden sollen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen. Ich finde aber keinen Hinweis auf diese Eigentumslage in der Beschlussvorlage.

    2. Sachverhalt

    Ich gebe davon aus, dass das Grundstück Marktplatz 15 zwei Miteigentümern gehört und an diesem Teileigentum besteht. Nach meiner Kenntnis des WEG können derartige Veränderungen am Grundstück nur von beiden MIteigentümern beschlossen werden. Auch die bestehende Teilungserklärung ist nach meiner Kenntnis zwingend zu ändern. 

    Zu diesen nicht unbedingt einfachen rechtlichen Folgen der vorgeschlagenen Beschlussfassung  gibt es keine Hinweis an die Stadtverordneten. Ich halte dies aber für zwingend geboten.

     

    Wenn ich nun der Verwaltung, wie vor Frau Ulrich und ihrer CDU von mir immer wieder eingefordert, der Verwaltung vertraue und somit der Richtigkeit der Beschlussvorlagen, soll ich etwas beschließen, was derzeit und in dieser Form nicht umsetzbar ist. Oder es ist so, dass diese rechtlichen Folgen des Beschlusses mich gar nichts angehen? Sie sind "Verwaltungshandeln" und damit Bürgermeister-Sache. Ich weiß es nicht und wer wird das außer mir dann alles vor der Beschlussfassung nicht wissen wollen?

    Das wird dann bei der punktuellen Verbesserung beim Bürgerbüro nicht anders sein. Aber das ist ein anderer Punkt der Tagesordnung. In diesem wird die Diskussion um das RATHAUS gleich mit Kosten von über 250.000 € belastet. Ein "Hoch" auf die neue Grünfläche, die "Grüne Lunge" für den Kindergarten, die dann mit viel Geld neu entstehen kann. Aber wehe, die Anlieger machen nicht mit.

  4. Scherzbold

    Bundeskanzlerin Angela Merkel:      " Wir schaffen das."

    Bürgermeister und Magistrat:    "Wir machen das."

    Suche den Unterschied…..

    Im Blättchen habe ich diese Woche gelesen, dass Homberg bald aus dem Schutzschirm schlüpft, in der HNA nicht, oder ich habe es überlesen.

    Also kann wieder kräftig investiert werden in der Kreisstadt.

  5. Dr. Klaus Lambrecht

    Ich habe einmal im Ratsinformationssystem über die Beschlusslage des Multifunktionsgebäudes gesucht. Was ich gefunden habe, ist sehr übersichtlich. Sachstand, Ausübung des Vorkaufsrechts und Garagenbau. Kein Hinweis auf Baubeginn oder Beschluss was, wie und wo gebaut wird. Es verwundert mich schon, dass in der Zeit des Hessischen Wahlkampfs kein Bundes- oder Landtagsabgeordnete oder sogar Minister bei Beginn der Arbeiten zugegen waren, schließlich ist es doch ein sogenanntes „Leuchtturmprojekt“. Dass die Bürger nicht alles wissen oder wissen sollen, ist mir ja bekannt. Dass aber auch im Wahlkampf nicht auf die Verdienste der Politik bei diesem Projekt hingewiesen wird, verwundert mich sehr. Na ja beim Tag der offenen Türe wird man sich sehen. Die Beschlusslage scheint keinen zu interessieren. Wann sollen wir wieder zur Wahl gehen?

  6. Wähler

    Recht hat sie, die Frau Ulrich. Vertraue der Verwaltung!

    Aber:

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! ( nicht gesichertes Zitat von Lenin)

    jedoch:

    Vertraue, aber prüfe nach.   ( Lenin)

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