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Wie groß kann der Bau unter dem Schmückebergsweg werden?


 Grundflächen entsprechen nicht der umliegenden Bebauung

Die vorhandene Bebauung im Gebiet Adam-Krafft-Weg und Schmückebergsweg ist im Bebauungsplan als offene Bauweise festgelegt und gebaut worden.

Die Gebäudeflächen sind alle sehr viel kleiner als die der  geplanten Gebäude und werden von Freiraum umgeben. Diese Bauweise prägt den Charakter des Gebietes am Ortsrand.

Die vorgestellte Planung sprengt diesen Rahmen. Jedes Gebäude hat allein schon eine Grundfläche von rund 500 qm. 

Nach dem Plan wären auf diesen Grundflächen eingeschossige oder zweigeschossige Gebäude zu errichten.

Die Baumasse sprengt den Rahmen der umliegenden Bebauung


Nach der vorgelegten Planung sollen zwei Vollgeschosse [1]erlaubt sein.

Warum wird die Firsthöhe dann mit 10 Meter festgesetzt? Bei dieser Höhe ließen sich 3 Vollgeschosse unterbringen.

Ein Dachgeschoss oder ein Staffelgeschoss, das durch eine Dachterrasse nur ein Viertel kleiner als das darunter liegende Geschoss ist, zählt nicht als Vollgeschoss und darf zusätzlich zu den zwei Vollgeschossen gebaut werden.

Zudem werden Untergeschosse am Hang nicht als Vollgeschosse gerechnet.

 

Berechnung

Gebäude 1 mit der Grundfläche von 540 qm kann überbaut werden mit:

Erdgeschoss EG           540 qm
1. Obergeschoss         540 qm
2. Obergeschoss
als Staffelgeschoss      400 qm

Obergeschosse gesamt          1.480 qm

1. Untergeschoss         540 qm
2. Untergeschoss         540 qm

Untergeschosse gesamt         1.080 qm


Gebäude 1       2.560 qm

Gebäude 2:      2.470 qm

Gebäude 3:     1.340 qm (ohne Untergeschosse)

Gesamtgeschossflächen: 6.370 qm

Die Gesamtfläche des Grundstücks ist mit 3.300 qm angegeben.

Die Baumasse, die nach diesem Plan zulässig sein soll, entspricht einer verdichteten Bebauung und steht im Widerspruch zu der Bebauung im Gesamtgebiet des Siedlungsraums am Stellberg, die mit den bisherigen Bebauungsplänen verbindlich gemacht wurde.

Die fünfgeschossige Bebauung am Abhang und Übergang zu Efzeaue stellt einen Fremdkörper in der bisherigen Bebauung dar und entspricht nicht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
 

 Begriffe [Definition Vollgeschoss]

(4) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen.
Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse.
Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche.

Hessische Bauordnung – HBO – vom 3.12.2010  Stand 6/2016

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Wie groß kann der Bau unter dem Schmückebergsweg werden?"

#1 Kommentar von Phil Antrop am 2018 April 15 00000004 3:45 pm 152380352603So, 15 Apr 2018 15:45:26 +0100

Wie bei Schneider. Keine Rücksicht auf die anderen Bürger!

#2 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2018 April 15 00000004 5:50 pm 152381105005So, 15 Apr 2018 17:50:50 +0100

Noch ist nicht aller Tage Abend!

Die Anlieger haben sich in einer BI organisiert, die meiner Meinung nach professionell auftritt. 

#3 Kommentar von Phil Antrop am 2018 April 15 00000004 6:36 pm 152381381606So, 15 Apr 2018 18:36:56 +0100

Ob professionell oder Amateure Bürgerinitiative bewegt sich immer im rechtlichen Rahmen.

Wie die Homberger Politik mit den Wünschen der Bürger umgeht, zeigt doch eindrucksvoll und weithin sichtbar das Bürgerbegehren aus dem Jahre 2012 !

Am Bürgerbegehren aus 2012 erkennt man auch den Zustand des angeblichen Rechtsstaates Deutschland!

Samt seiner Justiz die "Im Namen des Volkes" Recht spricht – wenn es denn zu einer Rechtsprechung kommt. Auch da spielt die Politik eine große Rolle. Karriere. Rückforderung von Fördergeldern Ja oder Nein usw.

Für mich ist das ganze System krank.

#4 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2018 April 15 00000004 7:53 pm 152381838407So, 15 Apr 2018 19:53:04 +0100

Phil Antrop

"…………bewegt sich immer im rechtlichen Rahmen."

Das will ich doch hoffen.

Bei sonstigen Institutionen in Homberg kommen mir manchmal Zweifel, wie mich die Berichte des Blogbetreibers lehren.

"Für mich ist das ganze System krank."

Mir gefällt vieles in der Politik in Deutschland auch nicht, schon gar nicht in Homberg.

Die Alternative wäre?

In Homberg gebe es schon eine.  🙂

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2018 April 16 00000004 6:34 am 152385687006Mo, 16 Apr 2018 06:34:30 +0100

Anwaltsliebling

"Bei sonstigen Institutionen in Homberg kommen mir manchmal Zweifel, wie mich die Berichte des Blogbetreibers lehren."
Deswegen habe ich es geschrieben.

#6 Kommentar von Freya am 2018 April 16 00000004 7:35 am 152386053007Mo, 16 Apr 2018 07:35:30 +0100

Ich habe jetzt den aktuellen Bebauungsplan nicht gesehen, aber normalerweise wird die Höhe gem. HBO §2 von der mittleren Geländehöhe gemessen. Also gem. der Skizze oben ca. 1 Geschoss nach oben weniger.

#7 Kommentar von IchkannGoogle am 2018 April 16 00000004 11:17 am 152387385411Mo, 16 Apr 2018 11:17:34 +0100

Ist das Gebäude 2(sie meinten vermutlich 3) mit 490m² nicht das vorhandene Hallengebäude/die Ehem.Hühnerfarm?

So im sieht es zumindestens bei Google Earth aus. Oder wird dieses abgerissen und  ersetzt?

[2]

#8 Kommentar von Frustrierter am 2018 Mai 31 00000005 4:13 pm 152777958304Do, 31 Mai 2018 16:13:03 +0100

"Es steht noch nichts fest",

sagt der Bürgermeister gegenüber der Lokalredakteurin der HNA.

Siehe heutige HNA Printausgabe.

Bauleitplanung befindet sich in der frühzeitigen Beteiligung,

Stellungnahmen werden ausgewertet,

bisher nur Planungsidee,

es könne ein Haus auf dem Grundstück entstehen, es könne aber auch eine grüne Wiese bleiben.

Hat Herr Altrichter zu früh gefeiert?

 

#9 Kommentar von Heinrich der Achte am 2018 Mai 31 00000005 7:09 pm 152779018907Do, 31 Mai 2018 19:09:49 +0100

Wer glaubt denn diesem Ritz überhaupt noch etwas? Der verar…t doch am laufenden Band die Homberger Bürger. Schneller als ihr schauen könnt wird Altr…mit dem Bau beginnen können, mit Genehmigung des lieben Homberger " NICHTFÜR DIE BÜRGERBürgermeister".

Er schiebt dann alles auf die Verwaltung, er hätte doch nur seine Pflicht ausgeübt.

Also freut Euch nicht zu früh, und zweitens kommt es anders und drittens als  man denkt.

Klasse gemacht, Herr Doktor Insolvenzia!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

#10 Kommentar von Opa am 2018 Mai 31 00000005 9:22 pm 152779816009Do, 31 Mai 2018 21:22:40 +0100

Heinrich der Achte, der Klartextkommentator  🙂

Manchmal zu deftig, dennoch aus dem Herzen sprechend.

Ich glaube auch, dass der Netzwerker A. Altrichter bauen wird (…)

 

#11 Kommentar von Hans-Erwin Schnabel am 2018 Juli 26 00000007 12:55 pm 153260615612Do, 26 Jul 2018 12:55:56 +0100

Im Zusammenhang mit einer Änderung des Bebauungsplanes möchte ich auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, welches von den Stadtverordneten als auch Magistratsmitgliedern wohl seinerzeit in der Landgrafenallee nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Wir hatten in dieser Woche einen erneuten Wasserrohrbruch in unserer Straße. Die Anlieger haben sich z. T. schon persönliche Absteller der Leitung, die zu ihrem Haus führt, installieren lassen. Nach einer Befragung betroffener Anlieger wurde mir mitgeteilt, dass einige Betroffene schon drei- bis viermal mit einer defekten Wasserleitung konfrontiert wurden. Es ist mir auch bekannt, dass Versicherungen mittlerweile den Anliegern Schwierigkeiten machen, wenn es um die Erstattung der Kosten geht, nachdem auch bei unserem Haus binnen kürzester Zeit zweimal die Leitung defekt gewesen ist. Ein Mitarbeiter des Homberger Wasserverbandes bestätigte mir in einem Gespräch, dass dieses Problem in der Landgrafenallee bekannt sei und diese Straße Hombergs mit am meisten von Rohrbrüchen betroffen ist. Die seinerzeitige Änderung des Bebauungsplanes mit der Genehmigung des Mehrfamilienhauses Vaupel, Landgrafenallee 9, hatte zur Folge, dass es zum Bau von weiteren Mehrfamilienhäusern in dieser Straße kam. Wir haben nicht nur das Problem, dass diese Straße permanent zugeparkt ist, sondern dass durch die Hanglage und auch den Druckproblemen die Leitungssysteme häufig überlastet sind. Wir als Privateigentümer müssen neben dem Ärger, den wir durch das eindringende Wasser in die Gebäude haben, auch damit noch kämpfen, dass die Versicherungen den Schaden übernehmen.

Man kann den Anliegern des Schmückebergsweges und des Adam-Krafft-Weges nur wünschen, dass die Politiker Hombergs bei Ihren Entscheidungen vielleicht auch die Folgekosten im Blick haben.

#12 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Juli 26 00000007 4:23 pm 153261862604Do, 26 Jul 2018 16:23:46 +0100

Was genau sind die Ursachen für diese Wasserrohrbrüche?

Hanglage oder der Bau von Mehrfamilienhäusern allein kann nicht die Ursache sein.

Sind es Dichtungen die nachgeben? Die Qualität der Rohrleitungen ? Pfusch ?

Da wir ja hier vor kurzem "Sachlichkeit" als Maßstab für einen guten Kommentar anlegen, sollten Fakten Ursachen nennen.

 

#13 Kommentar von Hans-Erwin Schnabel am 2018 Juli 26 00000007 9:19 pm 153263634309Do, 26 Jul 2018 21:19:03 +0100

Zu 12: Leider bin ich selbst kein Fachmann und kann mich nur auf dies berufen, was mir in einem persönlichen Gespräch an Informationen gegeben wurde. Da Sie anscheinend weitergehende Kenntnisse haben, lade ich Sie gerne zu einem Erfahrungsaustausch ein.

#14 Kommentar von IchkannGoogle am 2018 Juli 27 00000007 11:01 am 153268567911Fr, 27 Jul 2018 11:01:19 +0100

zu 12.)  Nutzungsdauer für Gusswasserleitungen liegt in der Annahme zwischen 50-60 Jahren, danach steigt die Fehlerhäufigkeit an.

Wenn Sie jetzt 2018-50 Jahre nehmen, kommt man 1968 raus, also gerade so die Zeit, als es mit der Bebauung des Osterbaches losging. Ergo, die Rohre sind alt und brüchig.

Zur Zeit kommt erschwerend hinzu, das die extreme Trockenheit für Spannungen im Boden sorgt, die auch zu vermehrten Rohrbrüchen führen kann, erhöhte Durchlußmengen, haben hingegen kaum einen  Einfluß darauf, sondern maximal Druck, und Druckstöße, die sich ergeben, wenn zum Bsp. Die Feuerwehr im Brandfall zu schnell die Strahlrohre schließt/öffnet.