HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Willkürliche Behördenentscheidung

In Gensungen schließt eine oftmals ausgezeichnete Traditionsfleischerei, weil die behördlichen Auflagen nicht in kurzer Zeit durchführbar sind. Wenn bis zum 15. Oktober 2015 die Auflagen nicht erfüllt werden, droht das Amt für Arbeitsschutz empfindliche Geldbußen an. Unter anderem lautet die Forderung, dass Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet und ständig freigehalten werden müssen.

Behörden handeln willkürlich
Bei dem Handwerksbetrieb drohte die Behörde mit empfindlichem Bußgeld.
Bei dem öffentlichen Bauherrn, der Stadt Homberg, nimmt sie Gefahren hin und lässt den Betrieb seit Jahren weiter laufen.

Von einer Gleichbehandlung ist nichts zu erkennen, das Verhalten kann nur als willkürlich bezeichnet werden.

Ärztehaus Homberg: Bauherr Stadt Homberg

Beim Ärztehaus wurde über die zuständige Berufsgenossenschaft auch das Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet, denn bei dem Bau liegt seit der Eröffnung der ersten Arztpraxis im Sommer 2012 sehr viel im argen – bis heute. Von Geldbußen und Betriebsverbot war bisher nichts zu hören.

Brandlast aufTreppenabsatzBeispiel Brandlast im Treppenhaus
Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Auf Fluchtwegen darf nichts Brennbares vorhanden sein.

Nach dem ersten Betriebsjahr war der Bau noch nicht behördlich abgenommen. Im Treppenhaus lagerten Palettencontainer, in denen die leeren Kartonverpackungen gesammelt wurden.

Auf entsprechende Hinweise wurden diese Palettencontainer verlegt, aber die Gefahr nicht beseitigt.
Die Kartons werden seitdem im Untergeschoss gelagert, am Fuß der Treppe. Möglicher Rauch kann sich von dort ungehindert im gesamten Treppenhaus ausbreiten und den Fluchtweg versperren.

Seit drei Jahren ist diese Gefahrenquelle nicht beseitigt worden, obwohl immer wieder darauf hingewiesen wurde.

Auf entsprechende Anfragen zum Brandschutz an den Bauherr des Gebäudes antwortet der Magistrat:

23. Mai 2014
Aufgrund des längerfristig krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Architekten sowie des urlaubsbedingten Personalengpasses in der Bauverwaltung können die Fragen noch nicht beantwortet werden.Es finden derzeit Gespräche mit dem Bauaufsichts- sowie Brandschutzamt statt.Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen.

28. August 2014

"Der planende Architekt ging bei der Planung von einem notwendigen baulichen zweiten Rettungsweg aus. Dieser war geplant am heutigen Parkplatz im Garten mit einer Stahltreppe zu allen Geschossen. Ein durch die Bauverwaltung beauftragtes namhaftes Ingenieurbüro für Brandschutz aus Kassel kam mit dem Bauaufsichtsamt des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises zu der Meinung, dass dieser zweite bauliche Rettungsweg nicht notwendig sei. Er wurde in dem vom Bauaufsichtsamt genehmigten Brandschutzkonzept vom März 2012 gestrichen. Ebenso wurden im Brandschutzkonzept keine Rauchklappen im vorhandenen Treppenhaus gefordert, da diese in der Regel zu Brandbeschleunigern werden."

5. März 2015

Auf eine erneute Anfrage hinsichtlich der Brandlast im Treppenhaus verwies der Magistrat auf eine Tischvorlage zum Ärztehaus, in der dazu nichts ausgesagt wurde.

11. Juni 2015

"Den Mietern ist bekannt, dass im Treppenhaus keine Brandlast gelagert werden dürfen. Die Mieter werden in Zukunft noch deutlicher darauf hingewiesen, und entsprechende Kontrollen werden veranlasst."

Bild

Plakathinweis

Das Foto vom 3. August 2015 zeigt:

1. Die Hinweise an die Mieter waren wirkungslos, sofern es sie überhaupt gegeben hat.

2. Falls Kontrollen durchgeführt wurden, blieben sie folgenlos.
 

Das handschriftliche Plakat an der Wand über den Rollis beweist, die Kartonsammlung wird an dieser Stelle fortgesetzt.

 

Weitere schwerwiegende Brandschutzmängel bestehen fort, dennoch wird der Betrieb nicht eingestellt.

 

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Ein Kommentar zu “Willkürliche Behördenentscheidung”

  1. AnwaltsLiebling

    Ich habe den Bericht in der HNA über die Gensunger Metzgerei gelesen. Ich bin der Meinung, dass der Metzgermeister mit der Einbindung der Presse hier ein klassisches Eigentor geschossen hat.

    Die zu Recht erteilten behördlichen Auflagen erwecken nicht den Eindruck, dass diese im Interesse der Sicherheit nicht zeitnah umgesetzt werden könnten. Die Kontrolleure müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, andernfalls drohen diesen im Schadensfall gerichtliche Auseinandersetzungen usw.

    Hinsichtlich des Ärztehauses in Homberg erwarte ich als Bürger, dass die geltenden Vorschriften(Brandschutz etc.) ebenso eingehalten werden wie bei jedem kleinen Handwerksbetrieb.

    Sicherheit ist nicht teilbar.

    Die Recherchen von Herrn Schnappauf belegen offensichtliche Missstände im Ärztehaus, die schnellstens beseitigt werden müssen. Wäre ich in der glücklichen Lage Behörden-Leiter dieser Stadt zu sein, wäre es mir ein vordringliches Anliegen, in einem städtischen Gebäude sämtliche Brandschutzmängel beheben zu lassen oder aber die Vorwürfe öffentlich zu entkräften..

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