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Zufahrt zum Burgberg oder die Selbstentmachtung der Stadtverordneten-Versammlung

Bild Auf dem Burgberg soll die Burgberggaststätte einen Anbau für die Küche erhalten. Kosten: eine Viertel Mio Euro.

Bevor man eine solche Investion tätigt, sollten Bau- und Kostenpläne vorgelegt werden, doch ein solcher Beschluss wurde von den Homberger Stadtverordneten wieder aufgehoben. Damit wurdeeindeutig dokumentiert, dass die Stadtverordneten kein Interesse an ihrer Kontrollaufgabe haben.

Straßenschäden
Auf der Zufahrt zum Burgberg zeigen deuliche Spuren, dass die Tragfähigheit gefährdet ist. Bevor ein Viertel Mio. Euro investiert werden sollte vorher geprüft werden. Ich stellte deshalb den Antrag, den Magistrat entsprechend zu beauftragen.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2015 wurde zu diesem Antrag durch die Stadtverordneten kein Beschluss gefällt. Der Antrag stand ordnungsgemäß auf der Tagesordnung. Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, dass sich Bürgermeister Dr. Ritz einschaltete, ohne dass er dazu befugt ist. Er erklärte, der Antrag habe sich erledigt, da ein Untersuchungsbüro bereits beauftragt sei.

Eine solche Entscheidung kommt dem Bürgermeister nicht zu. Über den Antrag hat der Stadtverordnetevorsteher abstimmen zu lassen. Es ist seine Aufgabe die Rechte der Stadtverordneten zu wahren.

Dies ist ein erneutes Beispiel das zeigt, wie weit in Homberg die demokratische Kultur verwahrlost ist.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Zufahrt zum Burgberg oder die Selbstentmachtung der Stadtverordneten-Versammlung"

#1 Kommentar von Dirk-H. Pfalz am 2016 Januar 12 00000001 9:02 am 145258577809Di, 12 Jan 2016 09:02:58 +0100

Delf, es war die Weihnachtssitzung und das Abendessen hat bestimmt schon so gut gerochen, dass alle Anwesenden nicht gemerkt haben, was da passiert ist.

Zunächst gibt der BM Ritz seine Meinung zum Antrag kund. Da man den Protokollführer wörtlich nehmen muss, heißt dies, der Bürgermeister gibt keine inhaltliche Information zum Antrag, sondern bekundet seine Meinung, wenn auch als Bürgermeister. Eigentlich steht ihm dieses Recht nicht zu, nimmt man die HGO wörtlich.

Der Stadtverordnetenvorsteher ist Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Als solches hat er selbstverständlich ein Rederecht, wovon er offenkundig Gebrauch gemacht hat.

Dass er dann seiner Funktion als "Versammlungsleiter" nicht gerecht geworden ist, ist sicherlich vielen Faktoren geschuldet. Einer war sicherlich, dass er enttäuscht darüber ist, wohl nicht am nächsten Weihnachtsessen als Stadtverordneter teilnehmen zu können. Aber vielleicht hat er auch nur vergessen, wie alle anderen Stadtverordneten auch, dass über einen Antrag abzustimmen ist. Fest steht nun, dass der Stadtverordnetenvorsteher diesen Antrag erneut auf die Tagesordnung setzen muß, sein Versäumnis erklären und dann abstimmen lassen muß.

Vielleicht gibt es bis dahin dann ja weitere Informationen vom Bürgermeister und der Verwaltung, die tatsächlich dann zu einer Erledigung des Antrages führen. Bislang ist das nicht der Fall.