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Entwässerungssatzung 2014-2017 ungültig – 1,5 Mio. Euro Schaden für die Stadt?

 

Am 06.02.2018 verkündete das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil im Rechtsstreit einer Bürgerin mit der Stadt Homberg in Sachen Entwässerungssatzung sein Urteil, das jetzt schriftlich vorliegt.

Aktenzeichen 7 K 1284/15.KS

Das Gericht hob den Gebührenbescheid der Stadt auf, den die Klägerin erhalten hatte.

Diese Einzelfallklage hat weitreichende Auswirkungen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Entwässerungssatzung vom 29. 04. 2014 nicht rechtskräftig zustande gekommen ist. Die Satzung ist deshalb ungültig. Erst am 1. Mai 2017 trat eine neue rechtsgültige Satzung in Kraft.

Diese Satzung wurde am 29.04.2014 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Der Stadtrat Jürgen Kreuzberg hatte sie bereits vor dem Beschluss unterschrieben und gesiegelt, um sie rechtzeitig zur Veröffentlichung an die Druckerei des Homberger Anzeigers schicken zu können.

Schon 2014 wies der Homberger Hingucker auf diese rechtswidrige Vorgehensweise hin.

Stadtrat Jürgen Kreuzberg argumentierte, wenn die am 29.04.2014 beschlossene Satzung nicht rechtzeitig veröffentlicht werde, entstünde der Stadt ein Schaden.

Jetzt zeigt es sich, das es umgekehrt war. Die Stadt hat jetzt erst einmal einen Schaden von rund 1,5 Mio. Euro.

Für alle Gebührenbescheide zum Niederschlagswasser für die Zeit vom 29.04.2014 bis 30.04.2017 fehlt die Rechtsgrundlage. Die Stadt ist verpflichtet, diese Gebühren zurück zu zahlen. Nach der ersten überschlägigen Kostenberechnung sind das ca. 1,5 Mio. Euro.

Im Gebührenhaushalt der Stadt werden nach der Rückzahlung ca. 1,5 Mio. Euro fehlen. Dieser Verlust muss durch die neuen Gebührenberechnungen ausgeglichen werden. Die Stadt muss ihre Jahresabschlüsse entsprechend korrigieren.

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15 Kommentare zu “Entwässerungssatzung 2014-2017 ungültig – 1,5 Mio. Euro Schaden für die Stadt?”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    Für mich ist der Schaden weit höher als die genannten 1,5 Mio. €.

    Mein Dank geht aber zunächst an das Gericht, dass mir ein wenig Hoffnung in die Hessische Gerichtsbarkeit zurück gebracht hat.

    Der Gebührenzahler soll die widerrechtlich erhobene Gebühr zurückbekommen. Das klingt gut. Jedoch der jetzt beginnende erhebliche Verwaltungsaufwand verursacht Kosten, die wieder alle Steuerzahler zu tragen haben. Gerne hätten sicher die Mitarbeiter der Verwaltung auf diese unnötige und zusätzliche Arbeit verzichtet. 

    Ich erwarte, dass Herr Kreuzberg seinen Sitz als Magistratsmitglied aufgibt. Leider wird aus  der Veröffentlichung nicht  erkennbar, ob gegen ihn und die anderen Beteiligten auch ein Verfahren eingeleitet wird, da die Satzung nicht rechtskonform zustande gekommen ist. 

    Ist die vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unterschriebene und gesiegelte Satzung auch eine Urkundenfälschung?  Wurde er falsch beraten? Wer hat bei der Satzung mitgewirkt? 

    Der Schaden ist nicht nur materiell, nein, auch das Vertrauen in die Verwaltung und das Parlament ist zerstört, sitzen doch noch einige Herrschaften im Parlament, die dieser Satzung zugestimmt haben, weil es wieder einmal eilig war.

    Auch Bürgermeister Ritz muss  sich fragen lassen, warum er als Jurist nicht offener mit dem Problem umgegangen ist, und  durch den Trick einer geänderten Satzung  in 2017 die Rechtmäßigkeit der Satzung wieder hergestellt hat.

    Hoffentlich bleiben die Kasseler Gerichte weiter am Ball und arbeiten die noch offenen Verfahren jetzt weiter auf.

  2. Dirk-H. Pfalz

    Sorry, Delf, aber nach meiner überschlägigen Rechnung sind es pro Jahr 1,5 Mio, aber auch egal: Die Stadt verliert Abgaben.

    Und hätte sich dieses Ergebnis vermeiden lassen? Die Antwort ist ein klares "Ja", durch eine einfache und simple Erklärung des Magistrates.

    Es gab letztlich nur einen wirksam angefochtenen Beitragsbescheid. Die Bürgerin wehrte sich gegen eine Zahlungspflicht in Höhe von 35,72 €. Diese Beitragsforderung hätte durch einen Gebührenverzicht in Form einer erklärten Aufhebung aus der Welt geschaffen werden können. Damit wäre die Beschwer weggefallen und damit die Möglichkeit weiter zu behaupten, die Satzung sei nichtig.

    Statt dessen hat der Magistrat einen Widerspruchsbescheid erlassen. Dieser wurde mit dem Ausgangsbescheid Gegenstand des Klageverfahrens. In diesem war dann die Stadt durch ein in Verwaltungsangelegenheiten erfahrenen Anwaltskanzlei, sie wird regelmäßig von der Stadt beauftragt, vertreten. Welche Ratschläge diese Rechtsanwälte der Stadt erteilt haben, weiß ich nicht. Der Vortrag war letztlich nicht Neues.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht war die Stadt durch ihren Rechtsanwalt und mit Vertretungsvollmacht durch Oberamtsrat Debus vertreten. Die Vorsitzende Richterin gab als Ergebnis der Vorberatung der drei Berufsrichter bekannt, sie hielten die Satzung wegen formaler Mängel für nichtig. Hierauf erging die Frage durch die Vorsitzende an die Vertreter der Stadt, ob man nicht den Gebührenbescheid zurücknehmen wolle.

    Anmerkung von mir: Mit der Rücknahmeerklärung wäre die "Beschwer" für die Klägerin mit sofortiger Wirkung weggefallen. Sie hätte sodann den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklären müssen und das Gericht hätte nur über die Verfahrenskosten entschieden.

    Nach gewährter Sitzungsunterbrechung erklärte der Rechtsanwalt der Stadt, er habe den Bürgermeister nicht erreicht und er könne deshalb keine Rücknahme erklären. Er bestand auf einem Urteil und auf einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung.

    Die Folge dieser Erklärung ist aufgezeigt.

    Ich frage mich, waren sich der Magistrat und die Verwaltung nicht bewußt, auf welches risikoreiches Spiel sie sich nach der Verhandlung vor dem Widerspruchsausschuß einließen? Hat der beauftragte Rechtsanwalt dem Magistrat nicht die Folgen einer verlorenen Klage aufgezeigt? Wurde die mündliche Verhandlung nicht vorbesprochen? Hatten weder der Rechtsanwalt noch der Sitzungsvertreter der Stadt "Mumm" über die Rücknahme selbst zu entscheiden? Wollte und will man "das Gesicht" eines Stadtrates wahren?

    Nun, noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Stadt kann beim Hess. Verwaltungsgerichtshof noch die Zulassung der Berufung beantragen. Bei dem nun drohenden Schaden erwarte ich diesen Schritt. Aber er wird nur Kosten produzieren. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine eindeutige Rechtsmeinung, die identisch ist mit der Entscheidung der Verwaltungsgerichtes.

    So, nun warte ich darauf, wie die anderen politischen Parteien in Homberg diesen Prozeßausgang bewerten und welche Konsequenzen sie ziehen.

  3. Don Quijote

    Zum Thema Bekanntmachungen von Satzungen empfehle ich Herrn Kreuzberg einen Blick in die HGO: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,9

    Absatz 3 (§ 5 HGO): Satzungen sind auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Sie treten, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist, mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

  4. Don Quijote

    Meiner Auffassung nach war das Verhalten des Herrn Kreuzberg grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich. Die Stadt könnte ihn auch in Amtshaftung nehmen.

  5. Phil Antrop

    Ist dieser Beschluss überhaupt rechtskräftig ?

    Laut Berichten hatte der Stadtverordnetenvorstehr doch schon das Ende der Sitzung verkündet?

    https://www.homberger-hingucker.de/abwassersatzung-vor-beschluss-unterschrieben-und-gesiegelt/#comment-86102

    Weil HNA Donnerstag 1. Mai 2014

    Überschrift: Polizei hielt sich bereit !

    "Allerdings kam es nicht so weit, denn die Sitzung wurde nach dreieinhalb Stunden von Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx vorzeitig beendet. Da war man bei Tagesordnungspunkt sechs. "

    Aus dem Protokoll

    Herr Christian Marx stellt den Antrag, Anträge und Anfragen aus der Sitzung vom 27. März 2014 zu behandeln und danach die Stadtverordnetensitzung zu schließen.

    Abstimmung: Bei 32 anwesenden Stadtverordneten 27 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen 

    http://homberg-efze.eu/archiv/sitzungsunterlagen/Legislaturperiode%202011-2016/Stadtverordnetenversammlung/28_Sitzung-2014-04-29/28_Sitzung-Protokoll-2014-04-29.pdf

    Wann wurde dieser Beschluss aufgehoben?

    Warum schreibt die HNA von "vorzeitig beendet" und "nach dreieinhalb Stunden", wenn doch das Protokoll etwas anderes ausweist – und keiner je widersprochen hat ?

    "Glaube nie einem Protokoll, das du nicht selbst gefälscht hast" leicht abgewandelter Spruch.

  6. Frustrierter

    " Nach gewährter Sitzungsunterbrechung erklärte der Rechtsanwalt der Stadt, er habe den Bürgermeister nicht erreicht….."   ( siehe Beitrag von Herrn Pfalz )

    Welches Handy-Netz hat denn da versagt?

  7. AnwaltsLiebling

    Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Ritz wusste, dass am 06.02.18 ein Termin vor dem Verwaltungsgericht in Kassel mit größerer Tragweite für die Stadt Homberg anhängig war. Da ein Sitzungsvertreter der Stadt anwesend war, dürfte dies zweifelsfrei feststehen.

    Ich mutmaße, dass für Herrn Oberamtsrat Debus als Vertreter der Stadt eine Aussagegenehmigung des Herrn Bürgermeisters als Dienstvorgesetzter vorlag. 

    Herr Pfalz und andere Anwälte können mich gern zu diesem Punkt belehren. 

    In Würdigung der Gesamtumstände fällt es mir schwer zu glauben, dass Dr. Ritz nicht erreichbar war. 

    Meine subjektive Meinung., die ich nicht mit Fakten belegen kann.

  8. Distanzbetrachter

    In der hier im „Hingucker“ bereits abgehandelten Bauausschusssitzung wurde im letzten Absatz berichtet; Herr Pfalz habe sich in jener Woche bereits schon montags beim Treffen im Rathaus von Claudia Ulrich (CDU) anhören müssen, „sie seien alle krank im Kopf“.

    Und jetzt, nach diesem Desaster…?

    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“. – Albert Einstein

  9. Phil Antrop

    Als Stellvertreterin fü einen Sitz im Hessischen Landtag beweist doch eine solche Äußerung alles !

    Wer von den CDU Mitgliedern für dieses Amt "gewählt" wurde, sollte schon über die nitwendige Qualifikatioin verfügen.

    Das Vorliegen dieser Qualifikation bezweifle ich nach einer solchen Äußerung, gleichzeitig ist es auch ein Bild der Partei die uns solche Kandidaten vorsetzt!

  10. Dr. Klaus Lambrecht

    Eine weitere Dimension dieses Urteils ist die Bedeutung für die Vermieter, die die Abwasserabgabe durch separate Wasseruhren auf Ihre Vermieter umlegt haben. An sich müssen die Gelder zurückgezahlt werden. Um diese dann danach wieder auf neuer Rechnungslage wieder zu erheben. Was passiert bei Mieterwechsel oder Tod ehemaliger Mieter.

     Ich mag mir den Ärger und die zusätzliche Arbeit bei gar nicht vorstellen. Den Ärger bekommt der Vermieter zu spüren. Wenn man uns  offener und ehrlicher informieren würde – einige Politiker reden in diesem Zusammenhang von Transparenz – oder auch mal Fehler eingestehen würde, sehe es besser um unsere Demokratie aus.  Die großen Parteien müssen sich doch nicht wundern, wenn ihnen die Wähler in Scharen davon laufen. Das gilt für Berlin, Wiesbaden und Homberg. Man kann sich nicht auf die Aufsichtsbehörden verlassen, kurz gesagt, der Bürger wird von der Politik allein gelassen.

    In diesem Zusammenhang sind die Antwortschreiben der Ministerien auf Beschwerden interessant. Sie enden meist mit den Sätzen, Zuständig für die Überprüfung ist der Kreisausschuss oder es liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt, also das Parlament ist zuständig.  Es ist ein Flechtwerk von Verbindungen aber keine Kontrolle. Ein Rechtstaat sieht aus meiner Sicht anders aus.

  11. Distanzbetrachter

    Zu 09) Phil Antrop

    Danke Phil Antrop!  Die Steigbügelhalter in der Partei, die mehrheitlich typische Augendiener sind, werden dafür Sorge tragen, dass der Gaul gut gesattelt wird und mit seiner Reiterin in dem Wiesbadener Pferdestall ohne Aufsehen ankommt.

    Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.  (Albert Einstein)

  12. Heinrich der Achte

    Ich bin ja nur mal gespannt ob der Herr Stadtrat K. soviel Rückgrat besitzt und endlich seinen Hut nimmt und den so heißgeliebten Posten frei für einen kompetenderen Menschen macht.

    (Ich selbst glaube nicht daran, er klebt ja seit Jahren auf dem Posten, der Herr Stadtrat K.)

  13. Wähler

    Wenn die Homberger Politik entscheidend dafür wäre, ob ich in dieser Stadt wohnen möchte, hätte ich schon längst das Weite gesucht.

    Mit dieser Politik ( Entscheidungen, Politikstil u.v.m. )  kann ich mich nicht solidarisch erklären.

    Da aber unsere schöne Stadt, eingebettet in eine herrliche Mittelgebirgslandschaft und seine Bewohner das Leben hier sehr angenehm machen, ist die "Flucht" aus Homberg kein Thema.

    Dr. Lambrecht wird mir in diesem Punkt hoffentlich zustimmen.

    Je mehr Beiträge er hier im Blog veröffentlicht, um so mehr bedauere ich seinen Abschied aus der Homberger Politik.

  14. Scherzbold

    Den Stadtrat K. schreiben noch nicht einmal die Kommentatoren des Homberger Hingucker aus dem Amt.   🙂

    Es gab da mal einen Bundeskanzler, der war der Meister im Aussitzen.

    Und die 1. Bundeskanzlerin fällt in diesem Ranking nicht so viel ab.

    Lernen kann auch ein Homberger Stadtrat von der SPD von den Größen der CDU im Bund. 

    Macht Macht  gierig – auch in einer hessischen Kleinstadt / Kreisstadt ?

     

  15. Distanzbetrachter

    Eigentlich gebührt Delf Schnappauf, wie auch Dirk Pfalz der Dank des Publikums für die inhaltliche Darstellung und der eingehenden Erläuterung hierzu! Eigentlich!

    Eigentlich ist das Thema schon von vielen Kommentatoren behandelt worden. Eigentlich!

    Eigentlich hätten es mehr angefochtene Beitragsbescheide von den Steuerzahlern geben müssen als nur einen einzigen! Eigentlich!

    Eigentlich sehe ich hier eine ziemlich schlechte Koordinierung der Protagonisten untereinander. Eigentlich!

    Eigentlich hätte Herr „HOCHMUT“ genau an diesem Tag seine große Freude und Genugtuung gehabt, eigentlich, aber die Gerichtsbarkeit brachte ihn zu Fall!

    Eigentlich hätte man vor dem Gerichtstag den Vorgang nochmal gedanklich durchgehen müssen! Eigentlich!

    Eigentlich hätte man Demjenigen, der dort andere vertritt Entscheidungsbefugnis erteilen sollen, eine Vertretungsvollmacht, mit der er hätte handeln können und auch müssen?! Eigentlich!

    Eigentlich hätte der Hauptverantwortliche sein Zeitfenster für diesen Termin so einrichten müssen, dass er erreichbar wäre. Eigentlich!

    Eigentlich – so hat es oft das Leben gelehrt – versucht man, einen eventuellen Schaden für sich oder den Menschen, die man vertritt, so gering wie möglich zu halten! Eigentlich!

    Eigentlich versteht man ja, dass man von Seiten des Anwalts auch subjektiv gewinnbringend denkt, denn je weiter ein Prozess geführt wird, desto mehr Salär bleibt für sich letztendlich übrig. Eigentlich!

    Eigentlich könnten die beiden Vertreter der Stadt wieder zufrieden nach Hause gefahren sein, haben sie doch den Tag ausgenutzt und ihr Wissen bereichert! Eigentlich!

    Eigentlich hätte man auch ein Statement seitens der FWG erwarten dürfen, ist das ganze Brimborium doch alles mehr als nur ein Klacks! Eigentlich!

    Eigentlich könnte doch alles wirklich gut sein, wären da nicht so oft dieser Schnappauf und auch der Pfalz, die immer wieder ihren Senf dazu geben müssen. Eigentlich!

     

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