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Zweifelhafte Nachweise eines Gefahrstoffes

BildDer Forst- und Umweltdienst e.V. hat drei Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag gegeben. Zwei Mal wurde kein Asbest nachgewiesen, im dritten Gutachten wurde nun doch Asbest gefunden, aber nur in in einigen Hallen, sagt der Forst- und Umweltdienst.

Gutachten 1: 19. Mai 2010,
Kopie des Gutachtens liegt vor.
Ergebnis: Es gibt kein Asbest auf den Styroporplatten unter dem Asbestzementdach.
Das Gutachten ist falsch, es ist ein nachträgliches Gefälligkeitsschreiben.

Gutachten 2: 10. August 2010
Kopie des Gutachtens liegt vor.
Ergebnis: Raumluftmessung in Halle 3 und Halle 26 sei repräsentativ für die Gesamthalle mit 34 Parzellen, es wurde kein Asbest festgestellt.

Gutachten 3: Februar 2011
Gutachten wurde nicht vorgelegt, es gibt nur Behauptungen und ein kurzer Blick auf einen Hallenplan, der aus der Erinnerung in der Zeichnung wiedergegen ist.
Der Mitarbeiter der beauftragten Firma konnte nur einen Hallenplan vorlegen, Die roten und blauen Hallenmarkierungen hatten noch einmal eine Unterteilung in einen jeweils helleren und einen dunkleren Farbton.

Demnach wurden in den rot gekennzeichneten Hallen Asbest in den Klebeproben gefunden, es sind die Hallen, die vermietet sind. In den Hallen des Brennholzhofes (blau gekennzeichnet), wo täglich die Mitarbeiter arbeiten, sei kein Asbest gefunden worden.

HallenplanMerkwürdige Logik
Allein diese Aufteilung in belastete und unbelastete Hallen fällt auf. Es gibt keine sachliche Erklärung dafür, warum bei den gleichen Arbeiten die eine Halle belastet sei und die andere nicht. Im Gutachten 2 galten die Proben aus schon aus zwei Hallen als repräsentativ für die gesamte Anlage. Jetzt gilt das scheinbar nicht mehr. Nach der Logik von Gutachen 2 wären alle Hallen belastet und der Brennholzhof hätte schon längst seine Arbeit zum Schutz der Beschäftigten einstellen müssen. Die Hallen des Brennholzhofes sind offensichtlich von der Bauaufsicht nicht gesperrt worden, denn der Betrieb geht dort ohne Unterbrechung weiter.

BauzaunabtennungIn Hallenteil 9 sei in der Klebeprobe kein Asbest gefunden worden, in den angrenzenden Hallenteil 8 und 10 würden die Proben jedoch eine starke Asbestbelastung aufweisen, so der Mitarbeiter der Prüffirma. Diese Hallenteile sind nur durch einen ca. 2 Meter hohen Bauzaun (Foto links unten) voneinander getrennt. Die roten dicken Linien in der Zeichnung kennzeichnen die gemauerten Wände. In Halle 9 waren die Proben [1]vom Institut Fresenius alle belastet. Es kann bei Klebeproben vorkommen, das einmal 4 Quadratzentimeter, so groß sind die Klebeproben, auf Stellen trifft, die keine Asbestfasern aufweisen, deshalb gelten die Klebeproben auch als nachweisschwach.

Zweifelhafte Qualifikation
Der Mitarbeiter der Prüffirma wurde im Gespräch damit konfrontiert, dass die Firma nicht akkreditiert ist und auch nicht ersichtlich ist, welche Qualifikation sie als Prüfer haben. Es sei auch kein Gutachten sondern nur eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben worden. Dieser sprachliche Rückzug ist juristisch ohne Belang. Seine Antwort zur Qualifikation war ausweichend, man würde das schon 25 Jahre machen und hätte die Qualifikation. Auf Nachfragen präzisierte er, die Qualifikation nach der Technischen Richtlinie für Gefahrstoff TRGS 519, die für die Sanierung notwendig ist. Diese Qualifikation erlangt man, wenn man an einem Tagesseminar teilnimmt, wie auch die angebliche Fachfirma, die für den Abbau der Platten eingesetzt worden war und gegen die jetzt Behörden aus Bielefeld ermittelt.
Eine Qualifikation für die Asbestsanierung ist etwas anderes als eine Qualifizierung für eine gerichtsfeste Probenentnahme.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Zweifelhafte Nachweise eines Gefahrstoffes"

#1 Kommentar von z‘ Lisbeth am 2011 Februar 22 00000002 1:43 pm 129837858601Di, 22 Feb 2011 13:43:06 +0100

10. August 2010
„Raumluftmessung in Halle 3 und Halle 26 sei repräsentativ für die Gesamthalle mit 34 Parzellen, es wurde kein Asbest festgestellt.“

25. Januar 2011 siehe obige Skizze: „belastet“
Eigenartig ist das schon.
Noch eigenartiger :
„In Hallenteil 9 sei in der Klebeprobe kein Asbest gefunden worden, in den angrenzenden Hallenteilen 8 und 10 würden die Proben jedoch eine starke Asbestbelastung aufweisen, so der Mitarbeiter der Prüffirma.
Diese Hallenteile sind nur durch einen ca. 2 Meter hohen Bauzaun (Foto links) voneinander getrennt. Die roten dicken Linien in der Zeichnung kennzeichnen die gemauerten Wände.“
Im Gegensatz dazu:
In Halle 9 waren die Proben vom Institut Fresenius alle belastet.
Anmerkung: Die 5 Eigenproben des Mieters.

Also der Hallenteil von dem Mieter, der alles an das Licht brachte; dem man gekündigt hat; der seine Sperrung der Halle nach Kreisbauamt Meinung selber zahlen soll!
Ausgerechnet der ist angeblich ohne Asbestnachweis.

Kein Wunder, liest man folgende Schilderung
– Die Probe wurde zusammen mit mehreren Probengefäßen einfach in die Jackentasche gesteckt.
-Auf Verlangen wurde die Probe nochmals vorgezeigt, allerdings jetzt aus der anderen Jackenseite
(ggf. ein Versehen?)

Quelle:

Kommentar 2 – der den gesamten Ablauf der Probenentnahme weitestgehend klarlegt.

[2]

Ist doch schön, dass es solche um die Gesundheit der Mitarbeiter besorgten Firmen gibt.
Und erst die zuständigen Behörden wie Kommunale Dienstaufsicht, Kreisbauamt, Gesundheitsamt, Umweltschutzbehörde, Arbeitsschutz beim RP.
Die zerreißen sich förmlich in der Erfüllung ihrer Pflichten.

Vor allen Landrat und stv. Landrat lassen sich vermutlich täglich, ja vielleicht sogar mehrmals täglich ( ähnlich wie jetzt bei dem Gefahrgutunfall CTL ) unterrichten.

Und Hombergs Bürgermeister ist ähnlich wie Magistrat und Stadtverordnete Tag und Nacht bemüht – nicht in Erscheinung zu treten !

Irgendwie “ nice to have“,

meint z‘ Lisbeth !