HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Von der Drohung zur Tat

Gutachtentitelseite

Bürgermeister Dr. Ritz geht juristisch gegen den Bericht über das Wertgutachten zum 1-Euro-Verkauf vor. Er behauptet das Gutachten existiere nicht.

Bürgermeister Dr. Ritz drohte an, Schadenersatzansprüche gegen mich zu prüfen, da ich das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit Fördermitteln für die Kasernen informiert hatte.

Gestern abend druckte mein Faxgerat das Schreiben einer Münchner Anwaltskanzlei aus. Die Kanzlei forderte mich ultimativ auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Kanzlei wurde von Bürgermeister Dr. Nico Ritz bevollmächtigt, wird in dem Schreiben genannt. Streitwert 30.000,00 Euro.

Gegenstand: Der Stadt Homberg (Efze) stehe ein Ehrenschutz zu, der sei verletzt durch die Veröffentlichung "Gebäudewert von EUR 304.000,00 für EUR 1,00 verkauft".
Der Ruf der Stadt sei "in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt" worden. siehe auch hier

Begründung: Es seien in Homberger Hingucker "unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden". Ein Wertgutachten von Prof. Dr. Oleg Retzer existiere nicht.
(Titelseite des Wertgutachtens zum Vergrößern anklicken)

Was war geschehen?
Montag, 16 Feb 2015 12:33
Ritz forderte per Mail "angebliches" Verkehrswertgutachten solle ihm innerhalb der nächsten zwei Stunden zugeschickt werden.

Montag, 16 Feb 2015 15:04
Mail an Dr. Ritz: Das Gutachten ist von Prof. Dr. Oleg Retzer erstellt worden, er hat die Rechte und Dr. Ritz möge sich bitte an ihn wenden. Es folgte die Post- und Emai-Adresse.
Der gleiche Inhalt geht auch an die Homberger HNA-Redaktion, die aufgrund der Pressemitteilung um das Gutachten bat. Die HNA-Redaktion hat inzwischen das angefragte Gutachten von Prof. Dr. Retzer erhalten.

Dienstag, 17 Feb 2015 08:21
Dr. Ritz stellte das Ultimatum, einen Beitrag im Homberger Hingucker zu löschen:

"in dem Sie u.a. behaupten, dass Ihnen ein Wertgutachten vorläge, wonach die Immobilie 304.000,00 € wert sein soll, rege ich an, dass Sie den Wahrheitsgehalt dieses Beitrages noch einmal kritisch hinterfragen.
Ich gebe Ihnen Gelegenheit, diesen Beitrag bis heute, 11:00 Uhr, zu löschen, sich inhaltlich davon zu distanzieren und Gleiches gegenüber dem von Ihnen verwendeten Presseverteiler zu erklären.

Mittwoch, 18. Feb 2015 19:42
Schreiben der Münchner Anwälte wird vorab per Fax zugestellt, darin werden weitere Behauptungen aufgestellt.

1. Es würde nicht der Wahrheit entsprechen: "Ein entsprechendes Kaufangebot hat unsere Mandantin weder zum damaligen Zeitpunkt noch bis heute erhalten."

2. Es würde sachlich unzutreffend suggeriert, dass die Stadt gegen hessisches Kommunalrecht und EU-Beihilferecht verstoße.

Sachverhalt
zu 1)

– Textpassage aus juristischen Gründen gelöscht, 26.03.2015 –

 

zu 2) Die angerufene kommunale Finanzaufsicht bestätigte zwar die "rechtliche Unbedenklichkeit des Geschäftes", das mit öffentlichem Interesse begründet wurde. Auf die Frage wie das "öffentliche Interesse" definiert sei und welche Kriterien erfüllt sein müssen, konnte oder wollte die Finanzaufsicht nicht antworten.

Der Hessische Stadttag hat hingegen in einem vergleichbaren Fall verständliche Kriterien benannt und sogar empfohlen, dass die Stadt selbst die gemeindlichen Zwecke vertraglich bestimmen soll, die der Käufer zu erfüllen hat. Außerdem wurde auf das Europäische Beihilferecht verwiesen, nach dem einseitige Begünstigungen zur Wettbewerbsverzerrung führen und deshalb nicht erlaubt sind.

Der Gutachter
Das Wertgutachten wurde von Prof. Dr. Retzer erstellt. Als vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung wird er seit vielen Jahren von den hiesigen Gerichten beauftragt. Daneben ist er in verschiedenen Institutionen auf diesem Gebiet tätig. Mit Homberg ist er in besonderer Weise verbunden, hier besitzt er seit Jahren Immobilien.

Fazit
Die Berichterstattung über das Wertgutachten ist sachlich richtig.
Das Wertgutachten existiert.
Die Behauptung von Dr. Ritz, es gäbe kein Wertgutachten ist nachweislich falsch, damit verbreitet Dr. Ritz als Bürgermeister selbst unwahre Tatsachenbehauptungen. Setzt er damit nicht selbst seinen Ruf und den der Stadt in der Öffentlichkeit herab?

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