HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nur zum vollen Wert

nur zum vollen WertEine Stadt darf Vermögen nur zum vollem Wert verkaufen.
Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich.
Das Europarecht untersagt Beihilfen wegen Verzerrung des Wettbewerbs.

 

1-Euro Verkauf
Begeistert hatten die Stadtverordneten beschlossen, das ehemalige Landratsamt für einen Euro zu veräußern. Die Rechtslage hat sie nicht interessiert, dabei ist sie klar: Veräußerung nur zum vollen Wert.

Nach welchen Regeln darf davon abgewichen werden?
"Ausnahmen von dem Gebot des vollen Wertersatzes sind im öffentlichen Interesse zulässig."

 

Was ist mit öffentlichen Interesse gemeint?
Die Aufsichtbehörde im Regierungspräsidium verweigerte die Auskunft über die Definition des öffentlichen Interesses, sieht es aber gegeben.

Hessischer Städtetag
Der Hessische Städtetag stellte in einem vergleichbaren Fall im Mai 2014 fest, "dass bereits das Kommunalrecht einem Verkauf kommunalen Vermögens unter dem vollen Wert enge Grenzen setzt." Mit Wert ist damit nicht der Buchwert, sondern der zu erzielende Verkaufswert gemeint.

"Öffentliches Interesse heißt hier, dass der Erwerber Aufgaben anstelle der Gemeinde erfüllt (Schneider/Dressler HGO Rn 6 Zu §109)."

"Eine solche Aufgabenerfüllung an Stelle der Stadt (…) ist grundsätzlich denkbar, wenn der [Erwerber] sich verpflichtet, einen exakt zu definierenden öffentlichen Zweck selbst zu erfüllen. Wichtig ist es daher, dass die Stadt den öffentlichen Zweck definiert, den der [Erwerber] an ihrer Stelle übernimmt."

"Die Verpflichtung zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes muss in geeigneter Weise abgesichert werden. Dies kann beispielsweise durch eine Rückfallklausel geschehen. Zusätzlich könnte die Zweckbindung planungsrechtlich abgesichert werden."

All diese Merkmale fehlen in dem Verkaufsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Oktober 2014.

Verstoß auch gegen europäisches Beihilferecht
Um einzelne Unternehmen nicht ungerechtfertigt im Wettbewerb zu begünstigen, und so die Wettbewerbsbedingungen zu verzerren, gibt es eine europäische Beihilfeverordnung. In Bezug auf dieses Europarecht stellt der Hessische Städttag fest.

"Der Verkauf eines Grundstücks unterhalb des Marktwertes an ein Unternehmen im Sinne des europäischen Rechts stellt nahezu immer auch eine Beihilfe an das betroffene Unternehmen dar."

Der Verdacht der Beihilfe kann bei einer Veräußerung ausgeräumt durch ein bedingungsloses Bieterverfahren, oder durch die Ermittlung des Grundstückswertes durch einen unabhängigen Gutachter.
Die Stadt ist bereits im April 2011 durch ein Rundschreiben des Hessischen Städtetages auf die "Beihilferelevanz kommunaler Grundstücksgeschäfte" hingewiesen worden.

Beim Beschluss zum Verkauf des ehemaligen Landratsamtes ist keines der Bedingungen erfüllt worden.
In Homberg glauben wieder einmal alle Gremien, man könne sich über alles hinwegsetzen.
Diese Regelung trifft auch auf den Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke zu, der von der Hessischen Landgesellschaft (HLG), der "staatlichen Treuhandstelle", ohne Bedenken weit unter Wert vollzogen wurde.

siehe auch:

04.01.2015       Nur zum vollen Wert
02.01.2015       Ein Euro – Einmal Einigkeit
14.12.2014       Was ist öffentliches Interesse?
08.12.2014       Warum noch sparen, wenn die Stadt Vermögen verschenkt?
05.12.2014       Subventionierung der KBG: Kann sich die Stadt das leisten?
26.10.2014       Welchen Wert hat das ehemalige Landratsamt in der Freiheiter Straße?
23.10.2014       Vermögen verschleudert und verschenkt , Sozialhilfe beantragt
12.10.2014       Planung für Arbeitsagentur: Mehr neue Fragen als Antworten
10.10.2014       Büros für Arbeitsagentur ?
08.10.2014       Büroräume gesucht

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18 Kommentare zu “Nur zum vollen Wert”

  1. günther

    In Homberg glauben wieder einmal alle Gremien Homberg kann man sich über alles hinwegsetzen.

    Das Problem ist doch, das die immer wieder damit durch kommen 

    In Neukirchen wurde in 2014 ein 13000m² großes Grundstück für 13000 Euro auch fast verschenkt:

    https://www.hna.de/lokales/schwalmstadt/reizvolles-reiseziel-2986354.html

    Der Preis wurde so niedrig gehalten weil Hünerkopf anführte das die Zufahrt erst noch für einen 6-stelligen Betrag erneuert wrden müsse, nach Kaufabschluss hat er den Weg nur flicken lassen

     

     

  2. Homberg Fan

    Das Schlimme ist, dass der Vorstand der KBG Personen aufweist, die eng mit dem Magistrat verknüpft sind bzw. dort beschäftigt sind.

    Da ist man gegen den Südlink und arbeitet mit den Stromern zusammen.

  3. DMS

    zu 2: Die Konzerne hinter Südlink spielen in einer anderen Liga als die lokale KBG, die sind wohl nicht zu vergleichen.

    Aber Danke für den Hinweis der Verflechtung zwischen Stadt und KBG. Das der büroleitende Beamte der Stadt, Herr Bottenhorn, gleichzeitig auch im Vorstand der KBG tätig ist, ist im Geschäftsbericht der Genossenschaft nachzulesen.

    Es gibt aber Genossenschaftsmitglieder, die gleichzeitig Stadtverordnete sind. Diese Genossen erlangen unmittelbar einen Vorteil aus dem Beschluss, an dem sie mitgewirkt haben. Nach der HGO § 25 hätten sie vor Beginn des Tageordnungspunktes dem Stadtverordnetenvorsteher ihre Befangenheit anzeigen und der Beratung und dem Beschluss fern bleiben müssen.

    Das ist nicht erfolgt. Das ist um so verwunderlicher, als im April 2014 selbst an einen Polizeieinsatz gedacht war, um den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Klaus Bölling wegen Befangenheit auzuschließen. Dabei war Bölling durch seine Aufsichtsratsfunktion in einer als Mieter auftretende Firma überhaupt nicht wirtschaftlich beteiligt.  Wenn das Mitwirkungsverbot so streng ausgelegt wird, wie bei Bölling, hätte es auch bei dem Beschluss zum 1-Euro-Verkauf angewendet werden müssen. Juristen müssen klären, ob dadurch der Beschluss nicht überhaupt nichtig ist.

  4. Kritischer Bürger

    @ DMS

    Wenn ich den § 25 HGO richtig interpretiere, erlangten die Stadtverordneten, die gleichzeitig Mitglied der kbg sind, hier keinen persönlichen Vorteil.

    Im Gesetzestext steht:

    Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

    Stadtverordnete, die gleichzeitig Mitglied der kbg sind, zählen in diesem Fall meines Erachtens zu der Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

    PS: Ich bin kein Jurist.

  5. Frühaufsteher

    Zu "kritischer Bürger"

    Unter Berufsgruppe dürfte als Beispiel Landwirt, Kaufmann, usw. Anzunehmen sein. Als Bevölkerungsgruppe Senioren, Fußballer, Arbeitnehmer, Hauseigentümer,  usw gelten.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berufsgruppe

    Ob man als Anteilseigner eines einzelnen Unternehmens dass durch diese Entscheidung wirtschaftliche Vorteile erlangt einer Bevölkerungsgruppe angehört bezweifle ich sehr. 

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bevölkerungsgruppe

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Bevölkerungsgruppe

  6. Frühaufsteher

    Interessant ist ( 6 ) des § 25.

    Wenn dies die einzigen Möglichkeiten sind einen solchen Beschluss anzugreifen, dreht sich der Hund im Kreis und beißt sich in den Schwanz.

    BM oder Magistrat wollen etwas und sind die einzigen Bürger auf Gemeindeebene die dann wenn es beschlossen wurde widersprechen können.

    Die Aufsichtsbehörde wird da wohl eher Zustimmung signalisieren.

    Eine wirksame Kontrolle gibt es also nicht. Denn eine Klage wegen Untreue hat keine aufschiebende Wirkung. Siehe Solaranlage oder den Kasernengeländeträumereien.

    Da hört man auch keinen Ton mehr.

    War da nicht mal ein Kandidat der meinte, es gäbe durchaus Möglichkeiten den Verkauf anzugreifen?

  7. Frühaufsteher

    Oder den Verkauf an Herrn Althaus, nach wie vor Stadtverodneter und Eigentümer?

  8. DMS

    zu 4: Die Stadtverordneten sind zum Beispiel eine "Bevölkerungsgruppe", wenn sie über die Abwassersatzung beschließen. Diese gilt dann für alle Bürger, zu denen auch die Stadtverordneten gehören.

    Im Fall des Verkaufs an die KBG erlangt aber die Genossenschaft einen wirtschaftlichen Vorteil. Das ist auch die Absicht gewesen. Herr Imberger, als Vorstandsvorsitzender, hatte im Ausschuss erklärt, dass sich das Bauvorhaben für die KBG nur wirtschaftlich lohne, wenn sie das Grundstück zu einem Euro bekomme. Der Gewinn aus diesem Geschäft schlägt sich in den Dividenden nieder, die die KBG Mitglieder erhalten, so auch die Stadtverordneten, die mit Kapital an der Genossenschaft beteiligt sind.

    Auszug aus dem Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 9.10.2014.

    "Herr Geschäftsleiter Imberger stellt die Überlegungen und die Interessen der KBG vor, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen.
    Er nennt dabei die Möglichkeit, Renditen zu erzielen."

    Interessant ist eine weitere Passage aus dem Protokoll:

    Herr Bürgermeister Dr. Ritz antwortet, die BAA erwarte 30 weitere Parkplätze. Die Planung dazu soll mit den Beteiligten im Bereich der Freiheiter Straße durchgeführt werden.

    Wer kommt für die Kosten dieser Parkplätze auf, und wo können sie nachgewiesen werden?

    Auf jeden Fall sollte das juristisch geprüft werden.

  9. Bürger für Homberg

    Bitte die Kirche im Dorf lassen:

    Der dargestellte finanzielle Vorteil dürfte sich wohl in ganz engen Grenzen halten, da jedes Mitglied nur 5 Genossenschaftsanteile a 50 Euro erwerben darf. Jetzt kann jeder mal nachrechnen, was das für ein großer Vorteil sein soll.

    Mir ist ein Unternehmen aus Homberg als Käufer allemal lieber als ein insolventer Algenzuchtbetrieb aus Phantasialand….!!!

  10. DMS

    zu 9:   Wo war die Kirche im Dorf gelassen, als bei den Stadtverordneten Klaus Bölling und Joachim Jerosch ein Widerstreit der Interessen unterstellt wurde, obwohl sie nur als Mieter oder für einen Vermieter tätig waren? Sie waren in keiner Weise wie beim 1-Euro-Verkauf als Kapitaleigner eingebunden. Selbst ein Polizeieinsatz wurde in Erwägung gezogen, um die beiden Stadtverordneten notfalls aus der Stadtverordnetenversammlung abzuführen. Jedes Mittel war da recht, um an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe zu exekutieren.

    Der Algenzuchtbetrieb war kein Phantasieprodukt, das Geschäftsmodell beruhte auf Anlagenbetrug, da ging es um das Geld von gutgläubigen Sparern. Die Unternehmen wurden von Stefan Gerlach (SPD) als seriöse Unternehmen in Schutz genommen, als ich die Fakten benannte. Selbst die Regionalversammlung beim Regierungspräsidenten hat geholfen, indem sie Flächen zum Zwecke der Algenzucht umwidmete. Eine schönere Unterstützung haben sich die Algenzüchter für ihr Geschäftsmodell nicht wünschen können.

     

     

  11. Scherzbold

    @ Bürger für Homberg

    Ich stimme Ihnen zu!

    Aber mit dem 1,-€ -Verkauf kann ich mich beim besten Willen nicht anfreunden, auch wenn die Gebäude saniert werden müssen. Immerhin steht das alte Landratsamt in zentraler Innenstadtlage.

    Wenn der Deal perfekt ist, muss die kbg das Sponsoring für städtische Veranstaltungen – neben den samstäglichen Marktplatzkonzerten im Sommer – aber kräftig erhöhen….  🙂

  12. Kritischer Bürger

    @ Frühaufsteher

    Ich hatte gehofft, dass sich ein Jurist hier im Blog zu diesem Thema einmal äußert. Das ist bisher leider nicht geschehen.

    Auch dann wäre zu bedenken: Zwei Juristen, drei Meinungen…, sodass letztlich nur eine gerichtliche Entscheidung Klarheit verschaffen würde. Aber ist es dies wert, bei fünf Anteilen a

    50,00 €, wie der "Bürger für Homberg" berichtet. Hilmar Kopper würde sagen: Peanuts.

    Der "Fall Althaus" ist aber gesondert zu bewerten. Hier hat sich möglicherweise ein einzelner Stadtverordneter unter Ausnutzung seines Mandates persönlich einen Vorteil verschafft und sich dadurch bereichert.

     

  13. Frühaufsteher

    Kritischer Bürger

    Peanuts ist richtig.

    wenn man aber die Annahme kleiner Geschenke als Bestechung auslegt, man wegen Geringfügigkeiten seinen Arbeitsplatz verliert ( gestörtes Vertrauen ) muss man auch in solchen Dingen die gleiche Messlatte anlegen.

    Oder man lässt " fünf mal eben gerade sein" wie es mehrfach im Blog angesprochen wurde.

    U. a. Hier

    https://www.homberger-hingucker.de/?s=Fünf+gerade+sein+lassen

  14. Frühaufsteher

    Oder direkt hier

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1228

  15. Bürger für Homberg

    @Scherzbold

    Ich denke auch die KBG kann das Sponsoring in Form einer regelmäßigen Veranstaltung erhöhen….

    Wir sehen aber auch, dass die KBG das schon vorher und noch einige Dinge mehr ohne Gegenleistung getan hat und das ist in unseren heutigen Zeit nicht selbstverständlich. Insofern ist die KBG ein Gewinn für Homberg.

    Vielleicht sollte man einfach mal froh sein, dass es überhaupt noch seriöse Investoren gibt, die in (alte Fachwerkhäuser) in Homberg investieren wollen. Zentrale Innenstadtlage hört sich toll an, ……wenn das Gebäude in Frankfurt stehen würde…., aber in Homberg ist das momentan leider eher ein Negativkriterium, nachdem die Innenstadt so herunter gewirtschaftet wurde!

    Demnächst wird wieder ein alt eingesessener Buchhandelsbetrieb einen Teil seiner Geschäftes schließen, soviel zur Innenstadt.

  16. Bürger für Homberg

    zu 15: Was hat mein Kommentar mit dem nicht erfolgten Polizeieinsatz zu tun? Ich finde die beiden Themen sollte man trennen, da sie nichts miteinander zu tun haben. Fakt ist, dass der angebliche finanzielle Vorteil aufgrund der Beschränkungen bei den Genossenschaftanteilen wenn überhaupt sehr gering sein dürfte. Wir dürfen nicht vergessen, das solche Investitionen wie bei jedem Unternehmen auch Risiken bergen. Ich denke es gibt andere Dinge wo es sich lohnt, die Finger in die Wunde zu legen. Ich denke da eher an die nicht fertig gestellten Objekte  Ärztehaus und Jugendzentrum, die uns noch eine Menge mehr Geld kosten werden.

    Klar war das mit dem Algenzuchtbetrieb eine Sauerei und Herr Gerlach war und ist absolut nicht kompetent um so eine Firma beurteilen zu können. Er ist mittlerweile eine Belastung für seine Partei geworden.

  17. Dirk-H. Pfalz

    Interessenskollision – diese Frage habe ich mir als Parlamentarier oft gestellt und für mich auch regelmäßig beantwortet. Der Blick ins Gesetz und hier in § 25 HGO gibt die Antwort. Ich weiß zwar nicht, welcher Stadtverordnete oder welcher seiner im Gesetz genannten Angehörigen in einem Rechtsverhältnis zur KBG stehen, aber das ließe sich bei Bedarf klären.

    Für den Abgeordneten, der Mitglied in einem Verein, einer Genossenschaft oder anderen juristischen Peron ist, liegt in aller Regel kein Interessenskonflikt vor. Das Gesetz stellt auf den "unmittelbaren Vorteil" ab. Das heißt, der Vorteil muß für den Stadtverordneten schon durch die Beschlussfassung entstehen. Das ist hier bei KGB-Mitgliedern nicht der Fall. Sie sind nur mittelbar begünstigt, nämlich wenn es durch das Geschäft zum Jahresende eine höhere Dividente gibt oder der Genossenschaftsanteil im realen Wert steigt.

    Deshalb habe ich den "Aufstand" mit Axchim Jerrosch und Bölling damals nicht verstanden. Sie durften mitstimmen, da es am unmittelbaren Vorteil fehlte. Anders ist es bei Axel Althaus. Er hat den unmittelbaren Vorteil erlangt. Seine Grundstücke sind mehr wert, als er dafür gezahlt hat.

    Es mag zwar sein, dass ein anderer Jurist, vielleicht der, der bei Jauch mit der Raumfahrt sich produziert hat, eine andere Einschätzung vertritt. Die Begriffe "unmmitlbar" und "mittelbar" sind jedoch eindeutig in Gesetz und Rechtsprechung definiert.

    Ich halte das KBG-Geschäft aus anderen Gründen für falsch und letztlich nicht zuende gedacht. Aber mit der Interessenskollision kommt man nicht weit, eigentlich schade!

     

  18. Kritischer Bürger

    @ Dirk-H.Pfalz

    Danke, dass Sie als Jurist uns Laien im Rechtswesen die Rechtslage erläutert haben.

    Wenn ich meinen Kommentar unter 4. betrachte und im ersten Satz das Wort persönlichen Vorteil in unmittelbaren Vorteil abändere, lag ich doch gar nicht so falsch. .-)

    Verraten Sie uns noch, warum Sie das KBG- Geschäft für falsch halten?

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