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Solaranlage Hülsa, das wird gerade gebaut

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10. Dez. 2008

Auf dem ausgewiesenen Sonderbaugebiet für Fotovoltaik wird eine „Unterstand für Pferdehaltung und landwirtschaftliche Geräte“ gebaut, der im Außenbereich für Nicht-Landwirte nicht genehmigungsfähig ist. Er wird trotzdem gebaut und als Gebäude bezeichnet, weil es dann mehr Geld für den Betreiber gibt. Wenn da die EON noch mitspielt, denn der Bundesgerichtshof hat eindeutig entschieden, dass das nicht geht. Was solche Betreiber an höherem Gewinn erzielen, müssen alle Stromkunden mehr bezahlen, ohne dass den sinnvollen Zielen des Gesetzes gedient wird.

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22 Kommentare zu “Solaranlage Hülsa, das wird gerade gebaut”

  1. Barolle

    Wie denn :
    Baustopp aufgehoben ?
    Was sagt das Kreisbauamt dazu ?

    Fläche laut Beschluss der Stadtverordneten frei gegeben für die Bebauung ?

    Ist Homberg inzwischen ein rechtsfreier Bereich in Hessen ?
    Kann mir da mal einer weiter helfen ?

    Und sollen da Giraffen eingestellt werden ?
    Ist diese Dachneigung eigentlich nötig und zulässig ?

    Was sagen die in Hülsa dazu ?

  2. Rumburak

    N’abend allen Bürokraten,

    könnte es vielleicht sein, das es der Umwelt egal ist, ob die Solarzellen, die den Ökostrom erzeugen auf einem genehmigungspflichtigen Pferdeschuppen, auf einem uralten Fachwerkhaus, auf der Wiese oder sonstwo liegen ? Und das es der Umwelt völlig schnuppe ist was der Bundesgerichtshof entscheidet ?

    Da versucht einer was für die Umwelt zu tun, ohne Zweifel will er auch Geld damit verdienen und hier will man ihm sämtliche zur Verfügung stehenden Knüppel in die Beine werfen.
    Man sollte es manchmal nicht glauben und das von der ökologischen Fraktion.

    Mfg

    Rumborak

  3. DMS

    @Rumburak
    Sicherlich ist es der Umwelt schnuppe, wie und wo die Solarzellen montiert sind.

    Es ist ein Baurecht für die Solaranlagen auf der Fläche geschaffen worden, da können sie gebaut werden, da kann die selbe Menge Strom erzeugt werden, wie auf der jetzt gebauten Konstruktion.

    Die „Unterstand“-Konstruktion verursacht höhere Kosten, die für die Stromerzeugung nicht notwendig ist. Das Scheingebäude dient nur dazu höhere Subventionen von den Verbrauchern zu erschleichen.

    Das kann uns allen, die wir das zahlen müssen, nicht schnuppe sein!

  4. Barolle

    @Rumburak
    Es geht um
    1. eine Fläche die lt Bebauungsplan für einen bestimmten Zweck freigegeben wurde
    2. Um Bautätigkeiten die begonnen wurden obwohl dies nicht zulässig war
    3. Um Bautätigkeiten die auf dieser Fläche nicht zulässig sind
    4. um einen Baustop
    5. um die Frage ob jemand zum bevorzugten Personenkreis gehört
    6. und um das Urteil eines Bundesgerichts
    7. und es geht um den Inhalt eines Gesetzes das die Vergütung regelt
    und um Recht und Gesetz.

    Dabei ist es egal ob es um ein Kernkraftwerk oder eine Solaranlage geht !

    Und da Du vermutlich der Meinung bist das man einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung hat, da Du in Deutschland lebst solltest du Recht und Gesetz respektieren.

    Wenn nicht stellst du dir selbst ein Zeugnis aus das deine Kritik ins rechte Licht rückt !

    Und ich stelle fest :
    Im Zusammenhang mit dieser Anlage ist gegen geltendes Recht verstoßen worden !
    Und es bleibt zu prüfen, ob Personen zu deren Aufgaben es gehört Recht und Gesetz zu wahren , Kreisbauamt und Verwaltung der Stadt Homberg, hier Beihilfe leisten oder selbst sogar Gesetzesverstöße begehen.

    Und bei all dem was in den letzten 10 Monaten so zu lesen war :
    Mir scheint einige in Homberg meinen sie könnten schalten und walten wie sie wollen.
    Mal gespannt wie du reagierst wenn zu deinem nachteil gehandelt wird !

  5. Barolle

    Kleiner Nachtrag :
    Der Denkmalschutz verhindert das in der Altstadt von Homberg und anderen Gemeinden Solartechnik auf Dächern angebracht wird.

    Also sollte man vor Landschaftsverbrauch und -verschandelung erst mal hier Forderungen stellen.

    Und wo wir bei Umweltschutz sind :
    Homberg leistet es sich Windkraftanlagen abzulehnen.

    Für meine Begriffe hat man da ein gespaltenes Verhältnis zum Umweltschutz nach dem Motto :

    Strom aus der Steckdose – aber Bitte keine Kraftwerke bei uns !

  6. avaio

    Apropo Denkmalschutz:

    Unter Denkmalschutz scheint die Website der Stadt Homberg auch zu fallen.

  7. Barolle

    Ne. Das ist eher ein verstaubtes unbrauchbares Nähkästchen !

    Denn Denkmalschutz gibt es nur für etwas Erhaltenswertes.

    Und was frage ich dich, ist da an der Homepage erhaltenswert ???

  8. Xeon

    @Barolle

    Als Negativbeispiel(!) ist an der Website von Homberg nahezu alles erhaltenswert.
    Irgendwo müssen andere Städte doch sehen, wie man es NICHT machen sollte!

  9. Susi Sorglos

    @ Xeon @Barolle

    Ein Denkmal zeugt von vergangenem Leben. Wie haben die Menschen früher gelebt, gearbeitet und gedacht. Das ist doch lehrreich zu sehen.
    Die Homberger Homepage ist auch ein Zeugnis aus den Anfängen des Internet und den etwas unbeholfenen Tastversuche mit der neuen Technik. Es passt doch gut zu der Beschaulichkeit unserer schönen alten Stadt, wenn man nicht immer gleich allen neumodischen Sachen nachjagt.

  10. Barolle

    Liebe Susi !
    Das Internet ist schon etwas älter.
    Die Homberger haben dann versucht auf diesen Zug aufzuspringen.
    Meines Wissens wurde der erste Versuch mit Hilfe von Herrn Bölling gestartet.

    Nach einer Weile haben dann andere versucht mit diesem Klavier zu spielen.
    Und da ging das ganze dann etwas in die Hose.
    Herr Bölling hat sich zurückgezogen und dann hat die Abteilung „public affairs“ die ganze Seite neu aufgesetzt und „verschlimmbessert“.
    Und so wurde dann von Tag zu Tag durch eine „update-Verschlimmbesserung“ der heutige perfekte Zustand erreicht !

    Und mal ehrlich : Selbst als schlechtes beispiel taugt diese Seite nur eingeschränkT !

  11. Barolle

    „Zivilcourage sei heute gefragt und gefordert, um alle nationalsozialistischen Tendenzen zu erkennen und zu stoppen, sagte Landrat Frank-Martin Neupärtl.“

    https://www.hna.de/fritzlarstart/00_20081211171420_Eine_Welle_der_Sympathie.html

    Ich hoffe das man das auch vom Kreisbauamt umsetzt und mal eine öffentliche Erklärung zur korrekten Sachlage zu geben.
    Von der HNA und den anderen „Blättern“ erwarte ich eh nichts !

  12. Rumburak

    Barolle schrieb:

    >Es geht um
    >…
    >… Recht und Gesetz.

    So, so, um Recht und Gesetz geht es also.

    >Dabei ist es egal ob es um ein Kernkraftwerk oder eine Solaranlage geht !

    Ich hoffe das meinst Du nicht ernst !?! Würde aber meine Aussage „Bürokraten“ stützen, frei nach dem Motto: „Ich hab meine Vorschriften, da ist es egal ob es um ein Atomkraftwerk oder eine Solaranlage geht.“

    >Und da Du vermutlich der Meinung bist das man einen gesetzlichen Anspruch auf
    >Vergütung hat, da Du in Deutschland lebst solltest du Recht und Gesetz
    >respektieren.

    Natürlich respektiere ich die Gesetze, fühle mich dennoch nicht dazu berufen jedes Gesetz hier zu verteidigen, für gut zu befinden oder bei unsinnigen Gesetzen dafür zu plädieren, daß sie eingehalten werden. Kritik an Gesetzen hat wohl hoffentlich nichts damit zu tun in welchem Licht man erscheint.

    >Und ich stelle fest :
    >Im Zusammenhang mit dieser Anlage ist gegen geltendes Recht verstoßen worden !

    Hmm, ich dachte was gegen geltendes Recht verstößt, wird in Deutschland vor Gericht entschieden. Hier zur Abwechslung mal von einem Leser des Homberger Hinguckers ?

    >Und bei all dem was in den letzten 10 Monaten so zu lesen war :
    >Mir scheint einige in Homberg meinen sie könnten schalten und walten wie sie
    > wollen.

    Und wann wird das endlich mal vor Gericht entschieden, ob das nur so scheint oder ob das so ist ?

    >Mal gespannt wie du reagierst wenn zu deinem nachteil gehandelt wird !

    Ich wohne in Homberg, damit ist es schon passiert und wie ich reagiere, siehst Du ja.

    Rumburak

  13. Barolle

    @Rumbarak
    Zunächst von Dir :
    „Da versucht einer was für die Umwelt zu tun, ohne Zweifel will er auch Geld damit verdienen und hier will man ihm sämtliche zur Verfügung stehenden Knüppel in die Beine werfen.“
    Ich meinte: ( Das Beispiel ist bewusst so gewählt um den Gegensatz aufzuzeigen)
    Zunächst einmal ist es bei einem Bau egal ,um welchen es sich handelt. Das war gemeint.
    Das hat nichts mit der Art eines Bauwerks zu tun.
    Und mit „Knüppeln werfen“ auch nicht !

    Dort wo er baut, durfte nicht gebaut werden, – er hat Fundamente errichtet und einen Baustopp erhalten
    ————-willst du das als berechtigten Verstoß gegen unsinnige Gesetze bezeichnen ?
    er gehört nicht zum Kreis der Bevorrechtigten
    ————–und trotzdem baut er. Ist auch da ein berechtigter Verstoß gegeben, gegen ein unsinniges Gesetz ?

    und auch derzeit ist nach dem was die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat , dort wohl kein Bauwerk zugelassen.
    und wenn das so ist : —-ist er dann berechtigt, zu bauen ?

    Sollte der Baustopp noch existieren : —–ist das ein berechtigter verstoß gegen ein unsinniges Gesetz ?

    „Natürlich respektiere ich die Gesetze, fühle mich dennoch nicht dazu berufen jedes Gesetz hier zu verteidigen, für gut zu befinden oder bei unsinnigen Gesetzen dafür zu plädieren, daß sie eingehalten werden. Kritik an Gesetzen hat wohl hoffentlich nichts damit zu tun in welchem Licht man erscheint.“

    Auch ich respektiere Gesetze !

    „oder bei unsinnigen Gesetzen dafür zu plädieren“

    Hmm, ich dachte was Gesetze sind, wird in Deutschland vom Gesetzgeber und den Gerichten entschieden.
    Hier zur Abwechslung mal wird von Rumbarak entschieden welche „unsinnig“ sind ???

    „Mal gespannt wie du reagierst wenn zu deinem Nachteil gehandelt wird !“

    Wenn ich als Bürger das Gefühl habe, dass etwas nicht stimmt, habe ich diverse Möglichkeiten zu handeln :
    – mich öffentlich zu äußern, manchmal auch mit harten Worten
    – die Hilfe der Medien zu suchen –
    – zu Gericht zu gehen
    – politisch tätig zu werden

    oder halt wie fehlgeleitete Schäfchen, Gewalt anwenden weil sie Gesetze für unsinnig halten !

    Und ich bleibe dabei :
    Die Art und Weise wie hier Solartechnik installiert wird war und ist nicht der rechtlich einwandfreie Weg !

    „Da versucht einer was für die Umwelt zu tun,“
    Zum Gesetz selber :
    Es wollte Landschaftnutzung vermeiden, die Umwelt schonen. Wenn man also was für die Umwelt tun will, warum auf einer mehr oder weniger natürich belassenen Freifläche ?
    Wenn er und du so für Umwelt seit, solltest ihr begrüßen das dies Gesetz ausdrücklich einen bevorzugten Preis dem gibt, der auf bereits bestehenden Gebäuden Solartechnik errichtet.
    Da das in Hülsa nicht der Fall ist – ist Solartechnik also eurer Meinung nach überall gerechtfertigt, egal wie viel Fläche dadurch noch bebaut wird ?

    Und was Gesetze und ihren Sinn anbetrifft :
    Es gibt immer 2 Seiten.
    Stell Dir mal vor, dein Nachbar hält den Grenzabstand lt Gesetz nicht ein, weil er das Gesetz für unsinnig hält und baut Dir was vor die Terasse !

    Wie reagierst Du ???

    Ich schrieb :
    „Und bei all dem was in den letzten 10 Monaten so zu lesen war :
    Mir scheint einige in Homberg meinen sie könnten schalten und walten wie sie wollen.“

    Schau dir nur einmal Radlader an :
    Erst werden 42 000 beantragt – dann wird ohne ernsthaften Versuch zu machen einen leihweise zu finden – mit der Begründung Hessentag für angeblich 30 000 e einer gekauft ( BM Wagner )- und jetzt sollen die Stadtverordneten doch 42 000 € freigeben weil er so viel gekostet hat ?
    Meinst du das da richtig gehandelt wird ?

    Oder heute wird im Extra Tipp wieder einmal durch Herrn Wagner aufgezählt, das u.a. auch eine mobile Bühne die geschenkt wurde, zu den Gewinnen des Hessentages gehört ! Gleichzeitig tauchen 20 000 € im Nachtragshaushalt auf ? Und weiter 9000 €
    Oder sollte damit etwa die Multi Fun Arena gemeint sein ? Oder die mobile Eisfläche die derzeit in Meiningen steht ?

    Wann wird das mal vor Gericht entschieden ?

    Frage ich mich auch. Da zu bedarf es erstmal einer qualifizierten Anzeige.
    Und dem politischen Willen aller Parteien für Klarheit zu sorgen. Aber da sorgen die derzeitigen Mehrheiten vor.
    Siehe Steinbruch und der Akteneinsichtsausschuss.

    @ Rumbarak
    Und ich stelle fest : Im Zusammenhang mit dieser Anlage ist gegen geltendes Recht verstoßen worden !
    Da bleibe ich bei ! Denn das ist meine Meinung ! Und nicht nur hier !
    Es sei denn man kann mir mit Fakten einen Irrtum nachweisen.

  14. Rumburak

    Hallo Barolle

    Barolle schrieb:

    >Und was Gesetze und ihren Sinn anbetrifft :
    >Es gibt immer 2 Seiten.
    >Stell Dir mal vor, dein Nachbar hält den Grenzabstand lt Gesetz nicht ein, weil er
    >das Gesetz für unsinnig hält und baut Dir was vor die Terasse !
    >
    >Wie reagierst Du ???

    Ok, wenn du schon so konkret fragst will ich Dir das auch konkret beantworten:

    Ich begutachte das Bauwerk und wenn es mich nicht stört, dann ist die Sache ok. Wenn es mich stört, ob er nun den Mindestabstand einhält oder nicht, werde ich mit ihm reden und mich gegebenfalls auch juristisch mit ihm auseinadersetzen.

    Und wie reagierst Du ? Ich vermute mal so oder so ähnlich:

    Du informierst Dich sehr detailiert über die gesetzlich einzuhaltenden Mindestabstände. Schätzt dann grob ab, ob der Nachbar den Mindestabstand unterschreitet und forderst ihn ohne genau nachzumessen wie groß der Abstand nun wirklich ist auf, das Bauwerk zu entfernen. Obendrein beschwerst Du Dich noch im Hingucker über Deinen Nachbarn und behauptest, daß er gegen Gesetze verstoße und der lässt das Bauwerk für alle Ewigkeit in seinem Garten stehen.

    Der Umgang mit der Stadt hier im Hingucker (nicht nur von Dir) scheint ähnlich zu sein. Da wird unterstellt was das Zeug hält, das alles mögliche was der BM, der Magistrat, das Ordnungsamt etc. tun gegen geltendes Recht verstößt, aber es passiert nichts. Warum nicht, wenn das alles so eindeutig ist ? Warum befassen sich nicht endlich mal Gerichte, Kommunalaufsicht oder was weiß ich wer mit den Themen, die da in Homberg angeblich so zu Himmel stinken ? Oder ist das alles gar nicht so eindeutig wie hier getan wird ?

    Rumburak

  15. Barolle

    Ist das alles so eindeutig ?
    Warum stellt man klare Fragen und kriegt keine Antwort ?

    Gerichte werden nur tätig wenn jemand Anzeige erstattet.
    Die kommunale Dienstaufsicht bestimmt nicht wegen irgendwelcher Blogs.

    Um nur mal was zu sagen :
    Ich habe keine Radlader für 30 000 € gekauft der dann doch 42 000 € kostet.
    Ich habe auch nicht behauptet es müsste ein Vertrag geschlossen werden obwohl er längst existierte.
    Ich behaupte nicht das bestimmte Dinge da sind weil der Hessentag sie finanziert hat.
    Ich habe keine 100 000 € in den Sand gesetzt und habe in dem Zusammenhang etwas behauptet was sogar von den lieben Mitgenossen im Zusammenschluss Knüll als falsch dargelegt wurde.
    Ich habe die Homepage Hombergs nicht zu verantworten und auch nicht das nichts geschieht !
    Auch nicht den teilweise fehlerhaften Schilderwald.
    Ich behaupte auch nicht es wären nur 110 ooo € Personalkosten gewesen.
    Bei mir stellt die kommunale Dienstaufsicht auch nicht fest, es gäbe keinen Spielraum.
    Ich habe auch nicht behauptet, ich könne nichts machen – obwohl das Grundstück in Teilen Eigentum der Stadt ist.
    Und ich habe auch nicht gleichzeitig etwas gemacht – nur in eine andere Richtung.
    Ich habe nicht behauptet es sei schon ewig im Regionalplan – obwohl dies nicht der Fall ist.
    Und ich habe gegenüber einem Chefredakteur der seinen Antrittsbesuch macht nicht wieder besseres Wissen behauptet das Defizit des Hessentages läge bei 2 Millionen.

    Was also ist falsch an dem o.a. ???

    Ich behaupte auch nicht das ALLES so eindeutig ist.
    Was ich schreibe ist meine Meinung.
    Und dafür sind Blogs da,

    Und im Übrigen steht es jedem frei mir zu beweisen das ich Unrecht habe !
    Dann wäre ich der Erste der Hosianna frohlockt.

    Das walte Hugo !

  16. consider

    Hallo!
    Denke mal es wird Zeit noch ein paar Fakten einzubringen. ( Auch an den schwarzen Vogel )
    Ja , der arme Bauherr der etwas für die Umwelt tun will.

    Antrag des Bauherren an den Magistrat der Kreisstadt Homberg bzw. den Ortsbeirat Hülsa.
    Ich bitte um Änderung der Bauleitplanung in Hülsa…….um auf dem Grundstück einen Unterstand für Landwirtschaftliche Geräte und Tiere ( Pferd, Schafe oder Ziegen ) zu errichten.
    Weiter plane ich auf dem Dach des Unterstandes eine Fotovoltaikanlage zu installieren um die Dachfläche sinnvoll für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen u.s.w.
    Der Bauherr hat keine Landwirtschaftlichen Flächen und meines Wissens auch keine Nutztiere. ( Noch nicht ? )
    Der Ortsbeirat stimmte diesem Antrag zu, sicherlich mit den besten Absichten hier nichts falsches zu tun und in dem Vertrauen auf eine gewissenhafte Überwachung der Stadt bei der Umsetzung dieses Antrages.
    Ja, da sehen wir mal was daraus geworden ist.
    Ein Monstergebäude für eine Fotovoltaikanlage von 30x14x7 m.
    Na Klasse, das entspricht ja fast dem ursprünglichen Antrag.
    Und wer unterstützt dies alles, wer beschleunigte das Planverfahren, wer setzt sich hierfür so ein und warum?
    Naja so ist das , wie sagt man so schön “ Mit Gottes Segen „

  17. consider

    @ Barolle

    Danke.
    Das hab ich mir schon gedacht, aber nur drumrumreden bringt uns auch nicht weiter.

  18. DMS

    @ Rumburak

    Die rechtliche Lage ist sehr eindeutig geregelt um es hier noch einmal zusammenfassend darzustellen.

    1. Wenn ein landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll, muss das beantragt werden. Wer landwirtschaftlich tätig ist, erhält eine Genehmigung für ein landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich, in dem sonst niemand bauen darf. Dies ist ein Privileg für die Landwirte, die damit in ihrem Betriebsaublauf nicht behindert werden sollen. Auf einem so genehmigten Gebäude kann auch eine Solaranlage errichtet werden, für die es keiner besonderer Genehmigung bedarf.

    Wesentliches Kriterium für die Genehmigung ist die Prüfung, ob es ein landwirtschaftlicher Betrieb mit den dafür definierten Merkmalen ist.
    Für den Strom, der auf einem solchen Dach erzeugt wird, gibt es auch anstandslos die höhere Einspeisevergütung.

    2. Wenn der Weg 1 nicht geht, weil das Kriterium „Landwirtschaft“ nicht erfüllt ist, gibt es auch die Möglichkeit im Außenbereich „Sonderflächen für Fotovoltaik“ auszuweisen. Genau dies hat die Mehrheit der Homberger Stadtverordneten beschlossen. Auch das ist Rechtens.
    Auf einer solchen Flächen können Solaranlagen errichtet werden. Die Einspeisevergütung für Strom aus solchen Anlagen ist geringer, als der von Gebäuden. Das ist eine sinnvolle Regelung, weil man die Doppelnutzung als Gebäude + Fotovoltaik fördern möchte, um so das Zubauen, von freien Flächen nicht zu begünstigen.

    In Hülsa war aber schon vor der Planausweisung deutlich anhand der Fundamente sichtbar, dass ein Gebäude errichtet werden soll, wozu es keine Genehmigung gab. Das Gebäude dient vorrangig der Solaranlage und nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb, deshalb kann keine höhere Einspeisevergütung gezahlt werden, weil die entsprechenden Voraussetzungen fehlen.

    In der Zwischenzeit hat der Bundesgerichtshof in dieser Frage entschieden und damit dir Rechtsfrage eindeutig geklärt.
    Auf welcher Rechtsgrundlage die jetzige Anlage in Hülsa gebaut wird, ist mir nicht bekannt.

    Wenn man etwas vortäuscht und damit einem anderen ein Vermögensschaden zufügt, dann ist das strafrechtlich relevant. Den Vermögensschaden haben alle Stromkunden, denn sie müssen den höheren Preis bezahlen, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Das ist der Kern der Auseinandersetzung.

    Die Stromerzeugung durch solche Anlagen ist subventioniert, um die Solartechnologie marktfähig zu machen. Die Subventionen kommen nicht vom Staat, sondern werden über den Strompreis realisiert.
    Würde die Finanzierung über Steuern laufen, die die Bürger an den Staat zahlen und dieser würde sie an die Stromerzeuger zahlen, so wäre das Subventionen im klassischen Sinn. Wenn die Bedingungen aber nicht eingehalten werden und die Vergütung durch Täuschung erlangt, dann hieße das Subventionsbetrug.

    Den Magistrat trifft der Hauptvorwurf, nicht den Bauherrn.
    Ein Bauherr kann alles mögliche beantragen, es ist Aufgabe der Verwaltung auf die Einhaltung der Gesetze zu achten, dazu hat der Bürgermeister auch die Eidesformel bei Amtsübernahme gesprochen.

    Der Magistrat hatte das Bauwerk verteidigt, obwohl nur ein Sondergebiet ausgewiesen werden sollte, und obwohl nur dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen wurde.

    Es geht hier nicht um willkürliche Bürokratie, es geht hier nicht um Unterstellungen, es geht hier nicht um Knüppel-zwischen-die-Beine-werfen.
    Es geht um eindeutige Rechtsfragen.

  19. Te Wake

    @consider sei gedankt.

    Solche Informationen fehlen einfach.
    Sie erleichtern die Meinungsbildung ungemein.

  20. TomTom

    Ich lese mit Interesse diese Kommentare, diese wären leichter und verständlicher, wenn nicht in fast jedem Beitrag Rechtschreibfehler behindern oder das und daß bzw. dass verwechselt würden.

  21. Marianne

    @TomTom

    Ja, die Rechtschreibreform – daß, dass und das – macht nicht nur SchülerInnen Probleme.

    Ein Phänomen ist, dass Menschen für ihre eigenen Fehler blind sind (nicht nur bei der Rechtschreibung).
    Die eigenen Rechtschreibfehler sieht das Gehirn meist nicht, denn es weiß ja, was da eigentlich stehen sollte und bemüht sich nicht mehr, auf die korrekte Schreibung zu achten, dies faule Teil.
    Anderer Leuts Fehler findet es aber ganz leicht, hier kommt beim Lesen nicht die Kenntnis in die Quere, schon vorher zu wissen, was gemeint ist.

    Deshalb liebe ich mein Rechtschreibprogramm im Computer, die meisten Fehler findet das nette Programm selbst.

    Es stimmt schon, beim Lesen irritieren Verschreibungen oft ziemlich.

    Dbaei vrestheen wir estraulinch veil, acuh bei hieloslem Bstchuaneb-Slaat.

    Ein Phänomen – nur der erste und letzte Buchstabe eines Wortes müssen stimmen, dann kann ein geübter Leser den Sinn noch entschlüsseln.

    Also auf weitere fröhliche Sinnsuche!

  22. Barolle

    Gallina Scripsit

    @TomTom Das ist wie bei den modernen Navigationsgeräten : Selbst die haben manchmal Bauchweh !
    Scheinbar habe ich aber weniger Probleme mit der Lesbarkeit -als wie- ( nordhessisch korrekt! ) DU !
    @Marianne hat recht.Es kommt allein auf die Information, sprich:Inhalte, an.
    Da dies kein Rechtschreib- oder Grammatik Blog ist möchte ich diesbezüglich hier auch keine Kür laufen.

    Zur Not hilft Dir der Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer ( CDU ) und stellv. Schulleiter weiter :
    „Suchen Sie den Dialog mit uns. Die Stadtverordneten der CDU stehen Ihnen jederzeit gern zum Gespräch zur Verfügung. Namen und Adressen finden Sie hier auf unserer Homepage. Wir sind offen für alle Fragen, die Sie bewegen.“
    https://www.cdu-homberg-efze.de/index.html

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