HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

FDP „belehrt und klärt auf“

Die FDP, vertreten durch die Stadtverordnete Frau Kehl, sah sich bemüßigt, über die rechtliche Stellung von Kommunen und der Gemeindevertretung in der Stadtverordnetenversammlung aufklären zu müssen. Sie sprach dem Gremium ab, eine Legislativfunktion zu haben, die Stadtverordnetenversammlung sei nur ein Exekutiv-Organ. Dazu bemühte sie ein Zitat aus einem Kommentar zum Grundgesetz.

Das alles fand während der Diskussion über die Satzung zum Nachtragshaushalt statt. Satzungen sind auf örtlicher Ebene das Ortsrecht, das die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung schaffen, also eine legislative Aufgabe. Allein schon daran hätte die FDP-Vertreterin erkennen können, das sie gerade legisltiv tätig ist.

Es hätte auch gereicht, wenn sich die FDP-Stadtverordnete einmal die Hessische Gemeindeordnung (HGO) angesehen hätte, die das alles regelt. Wenn schon bei den Grundlagen über das eigene Amt solche Kenntislücken vorhanden sind, wie sieht es dann erst bei der Beurteilung von Sachfragen aus?

Besonders hatte die FDP erboßt, dass Stadtverordnete ihre Pflicht erfüllten und den Versuch machten, den Magistrat zu kontrollieren. Das ist ausdrücklich die Aufgabe, der Stadtverordneten,das bestimmt die HGO in § 50. Aus Sicht der FDP entspringt all das nur dem Willen von Stadtverordneten, den Bürgermeister unbegründet zu kritisieren.

Man kann der FDP nur empfehlen, die Dienste der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung in Anspruch zu nehmen, dort gibt es auführliches Material über Kommunalrecht.

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HGO,  § 50, Aufgaben (der Gemeindevertretung = Stadtverordnetenversammlung)

(1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. Dies gilt jedoch nicht für die in § 51 aufgeführten Angelegenheiten. Die Übertragung bestimmter Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand kann in der Hauptsatzung niedergelegt werden. Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, deren Beschlussfassung sie auf andere Gemeindeorgane übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Ist die Übertragung in der Hauptsatzung niedergelegt, ist die Vorschrift des § 6 Abs. 2 zu beachten.

(2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern; der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt. Gemeindevertreter, die von der Beratung oder Entscheidung einer Angelegenheit ausgeschlossen sind (§ 25), haben kein Akteneinsichtsrecht. Die Überwachung erfolgt unbeschadet von Satz 2 durch Ausübung des Fragerechts zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der Gemeindevertretung, durch schriftliche Anfragen und aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch Übersendung von Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstands an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter zu beantworten.

(3) Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.


23 Kommentare zu “FDP „belehrt und klärt auf“”

  1. Barolle

    Na liebe FDP Abgeordnete Kehl :
    Lass doch die Normalbürger Hombergs nicht außen vor und schenke uns reinen Wein ein.
    Was war es denn, was dich zu der Annahme brachte, die Stadtverordnetenversammlung wäre ein Teil der Executive ?

    Wenn nicht, gehe ich davon aus, dass da irgendwas durcheinander geraten ist !
    Ist aber kein Wunder bei dem Durcheinander (und all den Eigenwilligkeiten) das in Homberg erkennbar ist.

    Und noch so eine Kleinigkeit :
    Besteht die FDP eigentlich nur aus den Namen Engelhardt, Ripke und Kehl ?
    Denn vom Rest hört man nie etwas ! Noch nicht einmal im Bauausschuss !

    Und wenn schon jemand Brötchen am Markt holt – da könnte er doch gleich das Geschäft ausweiten und wie in anderen Bereichen des Schwam-Eder Kreises die Firma „Morgengold“ ins Spiel bringen.
    Die liefert Brötchen frei Haus !!

    Schließlich ist die FDP doch eine Partei der Mitte und des freien Unternehmertums !

  2. Mahner

    @ Barolle

    Kannste so sehen.

    Frau Kehl konnte es nicht erwarten aus der Schrift als Erste zu zitieren.

    Die anderen stricken noch an den Feinheiten dieser Homberger Ordnung.
    In Teilen hat diese ja schon seit ein paar Jahren Anwendung gefunden, wie z.B. Parkhaus, Bingelbrücke und nun Hessentag.
    Also keine Angst, es ist alles im grünen Bereich.
    Learning by doing heisst das. Das Gesetz bzw. die Ordnung wird nun angepasst.

  3. Barolle

    @Mahner
    Ja da könntest du nicht so ganz falsch liegen.

    Na ja. Immerhin gibt es ernsthafte Versuche Sonnenlicht einzufangen. Und nicht mit Säcken – wie fortschrittlich.
    Ob man da auch mehr Licht in manch dunkle Ecke der Homberger Lokalpolitikpossen bringt ?

    Ich frage mich nur ob man glaubt, wenn man Solarpanele auf dem Dach anbringt ( und damit näher an der Sonne ist ) mehr Energie einzufangen ?

    Ganz ernsthaft :
    Ich hätte da einen Vorschlag der die Energieausbeute bei gleicher Fläche ca 60 % mehr bzw gleiche Leistung bei 2/3 der Fläche liefert.

  4. EwaldM

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr… halten!

    Frau Kehl hat völlig recht: Die Stadtverordnetenversammlung ist tatsächlich keine Legislative, sondern ein Teil der Kommunalen SelbstVERWALTUNGSkörperschaft. Daran ändert sich auch nichts, wenn Satzungen erlassen werden. Denn die Satzungen werden durch die Stadt Homberg erlassen. Die Rechtssetzung ist keine ausschließliche Aufgabe der Legislative. Deshalb gibt es z.B. auch Rechtsverordnungen und Satzungen.

  5. Politiker

    an EwaldM: Ihr Sprachgebrauch entspricht dem von Frau Kehl!

  6. Homberger

    EwaldM:

    Ich empfehle als Lektüre die HGO – die Hessische Gemeindeordnung.
    Und wenn Sie darin gelesen haben, sprechen wir uns wieder.

  7. Externer Beobachter

    Da liegen Sie falsch EwaldM: Die Stadtverordnetenversammlung ist keine reine Exekutive sondern eine Mischform: Exekutive mit Legislativrechten. Nicht wie der Bundestag,der reine Legislative ist .Sie hat echte Legislativrechte im Rahmen ihrer Satzungsgebungskompetenz, die ihr durch die HGO und Gesetze eingeräumt ist. Diese Satzungen sind formelle und materielle Gesetze, die auf kommunaler Ebene gelten, nicht darüber hinaus. Da die Stadtverordnetenversammlung aber auch andere Rechte und Pflichten nach der HGO hat, z.B. Kontrollrechte und Entscheidungsbefugnisse über wichtige Angelegenheiten der Kommune, ist sie das höchste Verwaltungsorgan einer Kommune.

  8. EwaldM

    @Externer Beobachter: Nein, die Stadtverordnetenversammlung gehört ausschließlich zur Exekutive.

    „Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt. Gemeinderäte sind mithin auch keine Parlamente. Die Selbstverwaltungsorgane sind lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangelt.“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative

    @Homberger: Ich kenne die HGO mit Sicherheit besser als Sie. Dort steht nirgends etwas von Legislative.

  9. Externer Beobachter

    an 8: Nein, aber die Stadtverordnetenversammlung hat selbstverständlich Legislativrechte, sonst würde sie keine Satzungen erlassen dürfen, als ausschließliches kommunales Organ! Insofern ist es eine Mischform, nennt sich natürlich oberstes Verwaltungsorgan. Lesen Sie mal die Kommentare zur HGO. Es gab in der juristischen Lehre immer die Diskussion, was ist in Hessen oder ähnlich organisierten Ländern die Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung. Man vermeidet das Wort Parlament, weil ein solches als reines Legislativorgan gilt.
    Ich kenne mit Sicherheit die HGO sehr gut, also vorsichtig mit solchen Behauptungen.

  10. EwaldM

    @Externer Beobachter:

    Wie ich bereits unter 4. geschrieben habe, ist die Rechtssetzung eben keine ausschließliche Aufgabe der Legislative. Seit jeher erlässt in Deutschland auch die Exekutive Rechtsnormen (Rechtsverordnungen und Satzungen). In der Rechtswissenschaft ist es absolut herrschende Meinung, dass die Stadtverordnetenversammlung staatsrechtlich ausschließlich der Exekutive zuzuordnen ist. Alles andere ist schlicht falsch.

    Wenn Sie mir nicht glauben, dann vielelicht dem Bundesverfassungsgericht:

    BVerfGE 65, 283 (289)
    BVerfGE 78, 344 (348)
    BVerfGE 120, 82 (112)
    BVerfGE 86, 148 (215)
    BVerfGE 39, 96 (109)

    Zusammenfassung: Die Gemeinden sind Teil der Landesstaatsgewalt. Innerhalb der Landesstaatsgewalt sind Kommunen Teil der Exekutive und von vornherein dem Vorbehalt gesetzlicher Beschränkungen unterworfen. Daher sind auch die auf kommunaler Ebene bestehenden Volksvertretungen organisatorisch der Exekutive zuzurechnen, und die kommunale Satzungsgebung ist exekutive Rechtsetzung.

    Dieser Umstand ändert nichts an der Pflicht der Stadtverordnetenversammlung nach § 50 Abs. 2 HGO zur Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstands. Dabei handelt es sich aber um eine verwaltungsinterne Aufgabe und nicht um die Überwachung der Exekutive durch die Legislative, wie in Land und Bund.

  11. Mahner

    Was soll diese Diskussion.
    Es besteht der dringende Verdacht, dass der Bürgermeister gelogen hat. Um nicht mehr oder weniger geht es.
    Das Stadtparlament hat den Auftrag, zu prüfen und zu kontrollieren.
    Dabei spielt keine Rolle ob der Altbürgermeister auch gelogen oder getrixt hat.
    Recht und Wahrheit ist efordert, nicht mehr oder weniger.
    Die Bürger haben ein Recht auf Klärung, das Vertrauen ist bereits teilweise verlorengegangen und Nibelungentreue hilft hier nicht weiter.

  12. atlantis

    EwaldM ist ein Beispiel für das Phänomen mit dem Homberg zu kämpfen hat. An anderer Stelle nennt er die kriminelle Energie von BMW „Kleinigkeiten“. Hier erweist er sich aber als anscheinend sachkundig über Exekutive, Judikative und im Bedarfsfall wahrscheinlich auch für Nominative. Als Entschuldigung für BMW soll jetzt sogar die „Vetternwirtschaft der Genossen“ herhalten. Genau so verhalten sich zur Zeit die Homberger Mehrheitsfraktionen. Die wissen auch, dass ihr Verhalten undemokratisch und schädlich für Homberg ist. Fakt ist doch, dass wir, die Bürger die Verlierer der Homberger Verhältnisse sind. Egal wer in der Homberger Verwaltung die Mehrheit hat, muss dafür gesorgt werden, dass diese elende Hinterzimmerpolitik aufhört.

  13. EwaldM

    @Mahner: Zunächst mal geht es um die Frage, ob die Stadtverordnetenversammlung Legislative ist oder nicht. Im Übrigen sollte man sich in der Politik nicht derartig entrüstet und erstaunt zeigen, selbst wenn einer es mal mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Natürlich ist das – wenns wahr sein sollte – nicht schön, aber so zu tun, als wäre das etwas Ungeheurliches, ist ja wohl aberwitzig. Hier geht es ganz offensichtlich nur darum dem Herrn Wagner eins reinzuwürgen. Und das ist unredlich und menschlich unwürdig.

    @atlantis: Schon indem Sie Herrn Wagner mit BMW abkürzen, zeigt, welchen Hass Sie offenbar empfinden. Einen Menschen mit einer Abkürzung zu belegen ist ja wohl das Letzte. Im Übrigen ist es nicht richtig, wenn Sie meinen, dass Wagner Homberg geschadet hätte. Ich lebe nun schon 50 Jahre in Homberg und habe auch die langen Zeiten unter SPD Führung miterlebt. Was Wagner in den letzten Jahren auf die Beine gestellt hat, haben die Genossen nicht in Jahrzehnten geschafft. Das sehen auch viele andere Bürger so. Das sollten Sie nicht alles schlecht reden und sich an solchen Kleinigkeiten hochziehen.

  14. DMS

    zu 13:
    Wer schon über 50 Jahre alt ist kennt die Abkürzung „FJS“ sie war früher eine gängige Bezeichnung für Franz Josef Strauß und wird heue noch für eine Homepage über ihn genutzt.

    Was hat denn Wagner auf die Beine gestellt? Im Homberger Hingucker findet sich eine lange Liste mit den Projekten, die vor Wagner realisiert worden sind. Von denen sprach er immer nur vom Investitionstau. Man kann auf die Selbstdarstellung des jetzigen Bürgermeisters hereinfallen und die Fakten ausblenden.

  15. Mahner

    @EwaldM

    Also ich muss schon sagen, welche Rechtsauffassung haben Sie denn?

    Ihre Ausführungen rechtfertigen die Lüge in der Politik, nicht schön ist da wohl auch der falsche Begriff.
    Der Bürgermeister ist Gleicher unter Gleichen insbesondere was Wahrheit und Recht anbetrifft. Unsere Verfassung ist Garant für diese Gleichheit. Darum ist er, wie wir alle darauf verpflichtet, sein Handeln und Streben auszurichten.
    Wir die Bürger haben ein Recht auf Information und Aufklärung.
    Was in Homberg in den letzten sieben Jahren seitens der Mehrheitsfraktionen politisch geboten wird, stellt bisher alles Dagewesene weit in den Schatten.
    Gehen Sie durch Homberg Missmut, fehlendes Vertrauen hat sich breit gemacht.
    Und darüber soll man sich nicht entrüsten.
    Ich und Sie müssen es doch bezahlen oder die nachfolgenden Homberger Generationen, dann habe ich auch einen Anspruch zu wissen, wo mein Geld bleibt, wie damit umgegangen wird oder wie es verschwendet wird.
    Es ist mein Recht.
    Daher kann ich nur die aufrichtigen Demokraten auffordern, beharrlich die Aufklärung zu fordern.
    Und wenn die Vorwürfe nicht so ernst wären, hätte sicher auch die Staatsanwaltschaft längst geantwortet. Dafür bedarf es nicht den huldvoll gewährten Ausführungen eines von Bürgermeister Wagner beauftragten Juristen.

  16. Externer Beobachter

    Es würde mich wirklich interessieren, konkret belegte Erfolge,die Nachhaltigkeit erzeugt haben, des Bürgermeister Wagner zu erfahren. Vielleicht kann Ewald. M hier mal konkret werden und nicht nur allgemein Wagner loben und die vorherigen Bgm. schlecht reden.

    Er arbeitet mit typischen Mitteln: Die eigene Überzeugung ohne Belege positiv bewerten und Andersdenkende pauschal herabwürdigen. Damit macht er genau das, was er anderen vorwirft.

  17. Schlossberg

    Aber sehr geehrter Herr DMS : Ewald M hat doch recht, immerhin hat Wagner den Hessentag auf die Beine gestellt, der ja so wichtig für unser Fortkommen war und imerhin haben wir die regenrinnen auf dem Marktplatz und Videoüberwachung auf den Efzewiesen auch mit allerlei wasser. das hat doch den Freizeitwert von HR immens vergrößert!!! dafür hat er nur 7 Jahre gebracht!

  18. Externer Beobachter

    Zu den Ausführungen EwaldM, was die Stadtverordnetenversammlung ist, haben Sie natürlich Recht, dass sie ein Exekutivorgan ist, das das höchste Organ ist mit gesetzlich normierten Entscheidungsbefugnissen und Kontrollpflichten und – Rechte.

    Gleichwohl kann sie örtliches Recht setzen durch Satzungen. Damit ist es keine echte Legislative, weil sie dazu die Gesetzesermächtigung des Landes o.a. braucht .

  19. DMS

    An der Diskussion mit EwaldM ist die Art der Diskussionsführung lehrreich.

    Er beginnt mit einem Paukenschlag und gibt damit den Ton vor: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr… halten!“

    Sodann nimmt er an der Aussage, dass die Stadtverordnetenversammlung eine legislative Funktion hat, eine kleine Veränderung vor und macht daraus ’sie sei Legislative‘. Nach diesem kleinen feinen Unterschied hat er jetzt die Vorlage, gegen die er argumentieren kann.

    Dies ist ein typisches demagogischer Argumentationsmuster: Die Ausgangslage wird unmerklich umgeformt, so dass man eine Aussage erhält, gegen die man dann gut schießen kann.

    Dies anschaulich gemacht zu haben, darin liegt schon ein Wert dieser Diskussion.

  20. Leser

    und zwischendurch waren wir schon fast soweit ein riesen Einkaufzentrum in der Innenstadt zu haben, der sogenannte „Große Wurf“ das haben die Vorgänger auch nicht fertig gebracht!

  21. EwaldM

    @DMS: Es freut mich, wenn Sie etwas lernen konnten.
    Aber Ihre Reaktion ist typisch: Sie akzeptieren keine anderen Meinungen, machen ein Feindbild auf und attackieren ihr Feindbild mit persönlichen Herabwürdigungen. An einer Diskussion sind Sie gar nicht interessiert. Es geht nur darum Herrn Wagner schlecht zu machen. – Und gleich alle mit ihm, die es wagen, sich auf seine Seite zu stellen. Ich vermute es ist der NEid auf das, was er erreicht hat. Was ich davon menschlich halte, habe ich bereits geschrieben. Vielleicht müssen Sie einmal selber Opfer solcher Schmutzkampagnen werden, damit Sie verstehen. Da es aber hier ganz offensichtlich zwecklos ist, an Anstand und Würde zu appellieren, war das mein letzter Beitrag auf dieser Seite.

  22. Niccoló

    zu 21.

    R.I.P. ( requiescat in Pace ) Möge er in Frieden ruhen.

  23. Leser

    An EwaldM : Sie haben nur pauschales geschrieben und keine konkreten Tatsachen. So können Sie ihrem Freund Wagner nicht helfen. Mit diesen Stellungnahmen wie der Ihrigen bekommt jeder Schüler eine 5 weil nur Worthülsen gebraucht werden. Bitte nennen Sie eine konkrete Tatsachen für Ihre Unterstellungen, aber rein vorsorglich haben Sie sich abgemeldet, da Sie Herrn Schnappauf nicht wiederlegen können erst recht nicht mit Tatsachen !

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