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2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gericht setzt Grenzen gegen Privatisierung

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Die Auflösung der Alten- und Krankenpflegestation durch den Bürgermeister Ende Juni 2009 stellt eine Privatisierung bisheriger öffentlicher Leistungen dar. Die Station wurde eigenmächtig durch den Bürgermeister aufgelöst. Über dieses Vorhaben war das Stadtparlament nicht informiert worden, es gab auch keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Selbst wenn die Stadtverordneten die Auflösung der Alten- und Krankenpflegestation beschlossen hätten, wäre es fraglich, ob dies rechtmäßig gewesen wäre. Ein gerade bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt, die im folgenden Leitsatz zusammengefaßt ist.

Leitsatz:
Aus der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass sich eine Gemeinde im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nicht ihrer gemeinwohlorientierten Handlungsspielräume begeben darf. Eine materielle Privatisierung eines kulturellen, sozialen und Tradition mäßig bedeutsamen Weihnachtsmarktes, der bisher in alleiniger kommunaler Verantwortung betrieben wurde, widerspricht dem. Eine Gemeinde kann sich nicht ihrer hierfür bestehenden Aufgabenverantwortung entziehen. Ihr obliegt vielmehr auch die Sicherung und Wahrnehmung ihres Aufgabenbereichs, um eine wirkungsvolle Selbstverwaltung und Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu gewährleisten.
(Urteil des 8. Senates vom 27.5.2009 –
BVerwG 8 C. 10.08

Damit ist es nicht möglich, dass sich die Kommune ihrer Verantwortung für die Selbtverwaltung entledigt, indem sie die Aufgaben privaten Anbietern überläßt.

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