HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?

BildDer Konzessionsvertrag mit der KBG ist am 28. Jan. 2010 zum zweiten Mal in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Bei dem Vertrag handelt es sich darum, wer innerhalb des Stadtgebietes das Stromnetz in den nächsten 20 Jahren betreiben soll. Zur Zeit hat es noch die Eon, ab 2012 soll es nach einstimmigen Beschluss die Homberger Kraftstrom Betriebs Genossenschaft (KBG) übernehmen.

Zweiter Beschluss
Warum aber noch einmal beschließen, wo es doch bereits am 5. Nov. 2009 von den Stadtverordneten beschlossen worden war?

Im November wurde weder der unterschriftsreife Vertrag vorgelegt, noch die gesetzlich notwendige Begründung für die Entscheidung zugunsten der KBG. Diese Mängel wurde in der damaligen Sitzung gerügt und eine Vertagung beantragt, damit der Beschluss rechtsverbindlich sein kann. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Am 9. November 2009 wurde der Landrat schriftlich gebeten diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde zu prüfen.

Was geschah daraufhin?
– Am 3. Dezember 2009 wurde den Fraktionen der unterschriftsreife Vertrag vorgelegt zusammen mit einer schriftlichen Begründung für die Auswahl dieses Anbieters. Wenn die Fraktionsvorsitzenden nicht bis zu einem gesetzten Termin Einwände vorbrächten, würde das als Zustimmung gewertet werden. Dieses Verfahren wurde abgeleht und auf die Stadtverordnetenversammlung als zuständiges Beschlussgremium verwiesen.

– Am 19. Januar 2010, als nach 10 Wochen immer noch keine Antwort vom Landrat eingetroffen war, erinnerte ich ihn daran.

– Am 26. Januar 2010 kam dann die Antwort mit einer Entschuldigung, man habe es versehen zu antworten.

– Am 28. Januar 2010 stand der Vertrag erneut auf der Tagesordnung. Zu Beginn ergriff der Bürgermeister das Wort und verwies auf die Eingabe bei der Kommunalaufsicht. Aus der Antwort des Landrats zitierte er mit sichtlicher Genugtuung:

"Der vorstehenden Schilderung ist meines Erachtens eindeutig zu entnehmen, dass den Stadtverordneten bei ihrer am 5. 11. 2009 getroffenen Vergabeentscheidung alle notwendigen Informationen, insbesondere auch vorliegende Vertragsentwürfe, zur Verfügung standen beziehungsweise hätten zur Verfügung stehen können. (…) Nach alledem vermag ich im vorliegenden Fall keine der von Ihnen behaupteten Rechtsmängel zu sehen, (…)." [vollständigen Text in der Dokumentation]

Es bleiben Fragen:

    Wieso wurde erst nach dem ersten Beschluss im November den Fraktionen am 3. 12. 2009 der Vertragstext ausgehändigt?

    Wieso sollte es als Zustimmung gewertet werden, wenn keine Einwände formuliert werden?

    Wieso erhalten die Fraktionen am 3. 12. 2009 eine Begründung für die Entscheidung zugunsten der KBG?

    Warum soll noch einmal über den Vertrag beschlossen werde, wenn die erste Abstimmung nach den Worten des Landrats und zur Freude des Bürgermeisters keine Rechtsmängel enthielt?

Dokumentation

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Mein Zeichen 32.1.4. – 3 m 02 – 03
23. Dezember 2009

Ihre Eingabe vom 09.11.2009 wegen eines Beschlusses der Stadtverordnetenver­sammlung
der Stadt Homberg (Efze) zum Abschluss eines Konzessionsvertrages

Sehr geehrter Herr Schnappauf,
n
ach den mir zwischenzeitlich vorliegenden Unterlagen stellt sich der Verfahrensgang in der Ihrer o. g. Eingabe zugrunde liegenden Angelegenheit wie folgt dar:

Mit der Einladung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2009 wurden sämtliche Stadtverordneten schriftlich über das Auslaufen des mit der E.ON Mitte AG beste­henden Konzessionsvertrages über die Nutzung aller öffentlichen Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung in den 20 Stadtteilen der Stadt Homberg (Efze) zum 31.12.2011 unterrichtet. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die nach § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vorzunehmende Veröffent­lichung dieses Umstandes bereits stattgefunden habe und welche Unternehmen ihr Interes­se am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages bekundet hatten. Zur Erläuterung des komplexen Sachverhaltes der Konzessionsvergabe wurde außerdem die Kopie eines Beitra­ges aus der Mai-Ausgabe 2009 der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung" zur Verfügung gestellt. In der Sitzung am 27.08.2009 hat der Bürgermeister – wie aus dem vorliegenden Protokoll hervorgeht – sodann weitere Informationen zu den von 7 Energieversorgungsunter­nehmen eingegangenen Angeboten einschließlich der teilweise eingereichten Musterkon­zessionsverträge gegeben sowie die Erstellung einer Matrix durch die Verwaltung und die Durchführung einer Informationsveranstaltung im Oktober angekündigt, bevor in der für den 05.11.2009 geplanten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine abschließende Ver­gabeentscheidung getroffen werde. Mit Schreiben vom 16.09.2009 wurden die angekündigte Matrix sowie Musterkonzessionsverträge von 3 Anbietern, u. a. der KBG Homberg, den Frak­tionsvorsitzenden in Kopie zur weiteren Verwendung übersandt. Gleichzeitig wurde zu einer Informationsveranstaltung am 08.10.2009 mit Vertretern verschiedener Anbieter eingeladen. Von 47 eingeladenen Personen haben 6 an dieser Veranstaltung teilgenommen; u. a. die SPD-Fraktion fehlte komplett. Unter Punkt 3 der Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 war sodann, wie am 27.08.2009 angekündigt, die Entscheidung über den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung der 20 Stadtteile ab dem 01.01.2012 terminiert. Der Magistrat der Stadt Homberg (Efze) hatte in seiner Sitzung am 15.10.2009 zuvor empfohlen, die Wegenutzungsrechte nach § 46 EnWG zur Energieversorgung der 20 Homberger Stadtteile mit einer Laufzeit von 20 Jahren an die KBG Homberg zu vergeben. Dieser Empfehlung hat sich die Stadtverordnetenversammlung laut Sitzungsprotokoll nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich angeschlossen. Ein mit der Notwendigkeit weitergehender Informationen, insbesondere zum vorliegenden Musterver­trag, begründeter Antrag eines Vertreters der SPD-Fraktion auf Vertagung dieser Entschei­dung wurde zuvor abgelehnt. Im Anschluss an diese Vergabeentscheidung wurde seitens des Versorgungsunternehmens ein unterschriftsreifer Vertrag vorgelegt, der abgesehen von Leistungsverbesserungen in § 11 nach Auskunft der Stadtverwaltung dem Mustervertrag entspricht und mit Schreiben vom 03.12.2009 den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnisnahme und Durchsicht zugeleitet wurde. Gleichzeitig wurden in diesem Schreiben die für die Veröf­fentlichung nach § 46 Abs. 3 EnWG vorgesehenen Gründe mitgeteilt, bei denen es sich um eine Zusammenfassung der aus der Sitzungsniederschrift ersichtlichen, am 05.11.2009 diskutierten Entscheidungserwägungen handelt, und darauf hingewiesen, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 10.12.2009 eine dementsprechende, abschließende Entscheidung treffe, falls bis dahin keine Einwände erhoben würden.

Der vorstehenden Schilderung ist m. E. eindeutig zu entnehmen, dass den Stadtverordneten bei ihrer am 05.11.2009 getroffenen Vergabeentscheidung alle notwendigen Informationen, insbesondere auch vorliegende Vertragsentwürfe, zur Verfügung standen bzw. hätten zur Verfügung stehen können. Die Zurückweisung des mit der Notwendigkeit weiterer Informati­onen bzw. Klärung noch bestehender Fragen an verschiedene Anbieter begründeten Verta­gungsantrags kann unter diesen Voraussetzungen nicht beanstandet werden, zumal er vom Angehörigen einer Fraktion gestellt wurde, die vorab angebotene Informationsmöglichkeiten nicht genutzt hat. Der Abschluss des Vertrages mit dem ausgewählten Anbieter im An­schluss an die von der Stadtverordnetenversammlung zu treffende – und auch getroffene -Vergabeentscheidung ist gemäß §§ 66 i. V. m. 71 HGO dann Angelegenheit des Magistra­tes. Nach alledem vermag ich im vorliegenden Fall keine der von Ihnen behaupteten Rechtsmängel zu sehen, insbesondere kann ich auch nicht erkennen, dass dem Magistrat ihm nicht zustehende Vollmachten übertragen worden wären und betrachte die Angelegen­heit damit für mich als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Neupärtl, Landrat


2 Kommentare zu “Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?”

  1. Barolle

    „versehen zu antworten“ !

    Und was passiert dem, der es „versehen“ hat ?
    Nüscht!

    Ist doch egal wohin man geht: Die sitzen alles aus! Antworten nach Belieben.
    So wie es der RP mal gegenüber einer Bürgerin schrieb:

    „Bürger haben keinen Anspruch auf Antwort“ !!

    Na ja. Wahlvieh halt.
    Da passt dann das öffentlich abgegebene Statement ganz und gar:

    “ Alle die mich nicht gewählt haben sind zufrieden mit mir“.

  2. Newsletter

    Interessant ist dazu ein Bericht der HNA mit der Überschrift: Netze ohne Gewinngarantie.

    Dort taucht auch wieder das Thema der gewinnabschöpfung in ferne Konzernzentralen auf.

    Das eon Mitte z. B. Sport, Kultur und soziale Einrichtungen in Nordhessen erheblich sponsert sollte man bei allen Planspielen nicht vergessen. eon Mitte kann dies nur bezahlen wenn man Einnahmen erzielt.

    Ob sich die Abkehr von eon Mitte als richtiger Weg erweist wird die Zukunft zeigen.
    Denn es sind große Investitionen in intelligente Netze und Komponenten nötig.
    z. B. Stromzähler.

    Ganz leicht wird da aus einem Gewinn versprechenden Unternehmen ein Zuschussbetrieb und was heute noch preisgünstig ist, kann morgen schon das Gegenteil sein.

    Das Thema Arbeitsplätze lasse ich außen vor.
    Laut Politikern, der BA und der ARGE ist ja in Nordhessen und im Schwalm-Eder Kreis alles ganz toll.

    Nur eines ist sicher:
    Ein Verwaltungsrat und der Vorstand bieten wieder sichere Nebeneinkommen für örtliche Polit“größen“ und „Möchtegern“ Bosse !

    Vor Euphorie sei gewarnt. Sie hat noch nie geholfen.

    „Unvorsichtige Elektriker werden schnell zu leid(t)enden Angestellten“

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