HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bebauungspläne: Nichts als Murks

Mit den Bebauungsplänen legt der Bürgermeister zunehmend Murks vor.

Bebauungsplan Gewerbegebiet Remsfeld war ungültig

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1. Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Remsfeld musste nach einer erfolgreichen Klage neu aufgestellt werden, da waren allerdings auch die beiden anderen Bürgermeister des Zweckverbandes beteiligt. Das Gericht hat nicht anerkannt, dass der neue Verkehrskreisel bei dem Lärmgutachten unbeachtet bleibt. Im Dezember wurde der korrigierte Plan neu beschlossen.

Solaranlage Hülsa: Bebauungsplan ist ungültig

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2. Der Bebauungsplan für die Solaranlage in Hülsa ist ebenfalls nicht gültig. Der Plan muss neu aufgestellt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen, also Neuanpflanzungen, wurden auf fremden Privatgrundstücken eingezeichnet, deren Eigentümer nichts davon wussten und auch nicht gefragt worden waren.

Renaturierung der Naturlandschaft an der Efze

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3. Bebauungsplan zur Renaturierung an der Efze. Diese Planung hängt vom 8. bis 22. März in der Bauverwaltung in der Obertorstraße öffentlich aus. Einem erfahrenen Stadtplaner dem ich davon erzählte, wollte es mir nicht glauben, denn es macht keinen Sinn. Genauso äußerten sich die Mitarbeiter im Amt für Bodenmanagement, mit denen ich anlässlich des dortigen Tags der offenen Tür im letzten Jahr sprach. Sie hätten aus fachlichen Gründen davon abgeraten. Doch der Bürgermeister zieht es mit den Stimmen von CDU/FDP durch, koste es was es wolle.

Skaterbahn ohne Baugenehmigung

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4. Die Skaterbahn im "Efzepark" wurde bauaufsichtlich geschlossen, da es keine Baugenehmigung gibt, denn ein notwendiger Bauantrag scheint nie vorgelegt worden zu sein.

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Dokumentation


Ausweisung einer Renaturierungsfläche zwischen der B 323, der Obersten Mühle in Caßdorf und der Pelzmühle in Homberg
– Flächennutzungsplan und Bebauungsplan –

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Vom 8. bis einschließlich 22. März 2010 hängen die Pläne und die dazugehörigen Berichte aus. In der Bauverwaltung in der Obertorstraße 1 können sie eingesehen werden.

Aufstellung einer Änderung Nr. 125 zum Flächennutzungsplan

der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Caßdorf und einer Teilfläche in der Gemarkung Homberg zur Ausweisung einer Renaturierungsfläche zwischen der B 323, der Obersten Mühle in Caßdorf und der Pelzmühle in Homberg;

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 die Aufstellung einer Änderung Nr. 125 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Caßdorf zur Ausweisung einer Renaturierungsfläche zwischen der B 323, der Obersten Mühle in Caßdorf und der Pelzmühle in Homberg beschlossen. Inzwischen ist der Entwurf erarbeitet worden, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern wollen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahme mit Fischaufstieg.

Die öffentliche Unterrichtung erfolgt in der Weise, dass in der Zeit vom

08. März 2010 bis einschließlich 22. März 2010

der Planentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Dienstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr) in der Bauverwaltung, Obertorstraße 1, Foyer, aushängt.

Erläuterungen können in der Bauverwaltung während dieser Zeit gegeben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht die öffentliche Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB ersetzt.
Alle Einwohner und Interessenvereinigungen können sich zu dem Plan äußern.
Dieses Verfahren beschränkt nicht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich vorzubringen.

Homberg (Efze), 19.02.2010
Der Magistrat
– Bauverwaltung III a/1 –
gez. Martin Wagner, Bürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 6

für den Stadtteil Caßdorf und einer Teilfläche in der Gemarkung Homberg zur Ausweisung einer Renaturierungsfläche zwischen der B 323, der Obersten Mühle in Caßdorf und der Pelzmühle in Homberg;

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 6 für den Stadtteil Caßdorf zur Ausweisung einer Renaturierungsfläche zwischen der B 323, der Obersten Mühle in Caßdorf und der Pelzmühle in Homberg beschlossen. Inzwischen ist der Entwurf erarbeitet worden, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern wollen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahme mit Fischaufstieg.
Die öffentliche Unterrichtung erfolgt in der Weise, dass in der Zeit vom

08. März 2010 bis einschließlich 22. März 2010

der Planentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und Freitag von 07.00 bis 12.30 Uhr) in der Bauverwaltung, Obertorstraße 1, Foyer, aushängt.
Erläuterungen können in der Bauverwaltung während dieser Zeit gegeben werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht die öffentliche Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB ersetzt.
Alle Einwohner und Interessenvereinigungen können sich zu dem Plan äußern.
Dieses Verfahren beschränkt nicht die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich vorzubringen.

Homberg (Efze), 19.02.2010
Der Magistrat
– Bauverwaltung III a/1 –
ez. Martin Wagner, Bürgermeister

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Ein Kommentar zu “Bebauungspläne: Nichts als Murks”

  1. Ohne Worte

    Vielleicht sollte man einmal ein Baurechtsseminar besuchen, insbesondere Bürgermeister müssen einschlägige Kenntnisse des Baurechts besitzen.

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