HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sympathie, Politik und Recht

Was sind die Unterschiede zwischen diesen verschiedenen zwischenmenschlichen Beziehungen?
In dem Beitrag der Hessenschau vom 23. 12. 2010 kamen drei Passanten aus Homberg zu Wort. Sie wurden nach ihrer Meinung zu dem Verhalten des Bürgermeisters gefragt. Ihre Antworten geben Anlass, einiges klar zu stellen.

Sympathie

(Passantin) "Generell ihn jetzt als Bürgermeister zu verurteilen, dass er jetzt alles schlecht gemacht hat, das würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Also ich mag ihn menschlich eigentlich ganz gern."

Sympathie ist "die aus gefühlsmäßiger Übereinstimmung kommende Zuneigung" heißt es bei Wikipedia. Es geht um Mitgefühl und um Zuneigung. Wer als sympathisch und wer als unsympathisch erscheint, ist eine ganz individuelle Einstellung. Sie sagt nichts über die andern Qualitäten eines Menschens aus. Es gibt sympathische Ganoven und unsympathische aber aufrechte Menschen. Von der Symphatie kann man nicht auf korrektes oder kriminelles Verhalten schließen.

Politik

(Passant) "Das hat man schon anhand des letzten Verfahrens gesehen, dass er sich erst gewehrt hat und dann doch eingeknickt ist und ich denke, das zeigt, dass es bei dem zweiten genau so sein wird."

In der Politik geht es um die Gestaltung des Zusammenlebens zwischen Bürgern. In den meisten Fällen gibt es bei Entscheidungen Menschen, die etwas verlieren, und andere die etwas gewinnen.

Welche Alternativen sind vorhanden, wer wird dabei belastet, wer begünstigt?
Zunehmend wird von Politikern behauptet, es gäbe keine Alternative. Das ist grundsätzlich falsch. Es gibt mindestens die Alternative etwas zu tun oder zu lassen. Wer davon spricht, es gibt keine Alternativen, der hat sich schon entschieden und will andere täuschen.
In einer demokratischen Kultur wird über die Vor- und Nachteile gestritten. Das ist Teil einer entwickelten politischen Kultur, denn es geht dabei immer darum: Wer setzt seine Interessen durch und auf wessen Kosten. Optimal ist es, wenn ein Ausgleich gefunden werden kann. Schaden nimmt die Gesellschaft und das Zusammenleben, wenn auf Dauer einseitig begünstigt wird zu Lasten anderer.

Recht

(Verkäuferin) "Dass er nicht ganz unschuldig ist, glaube ich schon, also irgendetwas wird schon gelaufen sein, aber es wird einfach ein bisschen aufgepuscht, das muss ich auch dazu sagen."

Mit dem Recht werden die Grundlagen festgelegt, die das Zusammenleben und die Auseinandersetzung regeln. Es sind die grundlegenden Spielregeln der Gesellschaft. Wer sie nicht einhält, muss mit mit Strafe rechnen. Die Regelverletzungen festzustellen, die individuelle Schuld zu bestimmen und die Strafe festzulegen ist Sache der Justiz. Wer glaubt die gesellschaftlichen Regeln des Recht nicht einhalten zu müssen, stellt sich außerhalb des Rechts und ist eine Gefahr für eine demokratische Gesellschaft. Wer meint, er habe die Macht und das Recht sich ungestraft über die Spielregeln hinwegzusetzen zu können, ist nicht dafür geeignet, die rechtliche Ordnung zu sichern und aufrecht zu erhalten. Wer selbst kriminell handelt, hat die Legitimität verloren, andere wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft zu ziehen.

Auch in den Leserbriefen in der HNA zu der bevorstehenden Anklage des Bürgermeisters geht einiges durcheinander. Vielleicht hilft dieser Beitrag etwa zu klären.

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19 Kommentare zu “Sympathie, Politik und Recht”

  1. Mahner

    Wie ich gehört habe, soll es wieder einen Neujahrsempfang geben.
    Hier besteht die Möglichkeit, durch Nichterscheinen zu demonstrieren, dass man nicht gewillt ist, das System der Homberger Politik und der handelnden Personen anzuerkennen.
    Aber wie ich die Homberger kenne, rennen sie hin, weil man dabei sein will.

  2. Querdenker

    zu 1.)

    und es gibt sicher für jeden ein oder auch zwei Glas Sekt und was gut aussehendes, aber nicht unbedingt leckeres, vom „Futtertisch“. Prosit und Mahlzeit.
    Zwischenzeitlich wird mann sich dann wieder den Eigenlob von Bürgermeister und Fraktion anhören können / müssen.
    Darauf kann ich gerne verzichten. Schade um die gestohlene Zeit.

  3. Einwanderer

    @ Mahner

    Die Sensationslust und die Selbstdarstellung mancher Bürger in Homberg wird man wieder bei solch einer Veranstaltung zur genüge sehen. Da steht das Ansehen des Bürgermeisters meistens in 2. Linie.
    Deshalb ist ein Fernbleiben bei so einer Veranstaltung zweitrangig und nicht von belangen.

  4. Mahner

    Der Widerstand von Innen, von der Bevölkerung der Stadt Homberg muss spürbar und sichtbar werden. Darum sollte man der Veranstaltung fernbleiben.
    Die Geschichte zeigt es, offen Nein zu sagen bringt uns weiter.

    Man kann nicht imme darauf warten, das Andere von außen tätig werden.
    Haltung zeigen ist gefragt.

  5. Mahner

    Wie soeben in der Hessenschau wurde soeben die Anklagenerhebung gegen Bürgermeister Wagner bekanntgegeben.

    Auch wenn er nur angeklagt ist, er sollte das Amt ruhen lassen, am Neujahrsempfang nicht teilnehmen.

    Als Homberger kann man sich nur noch schämen, schämen über den Bürgermeister, die ihn unterstütznden Personen, Parteien und Vereine.

    Übrigens in einem Verein gibt es Kassenwart, Schriftführer, stellv. Vorsitzende haben die sich auch strafbar gemacht? Wer sind diese Personen?

  6. Externer Beobachter

    Na, noch nichts im Homberger Hingucker? Nun ist es raus, Wagner hat eine Anklageschrift erhalten wegen Untreue. Der Staatsanwalt hat diese Anklage an die Große Strafkammer des Landgerichts geschickt, die jetzt über die Eröffnung entscheiden muss. Wenn ein durch den Justizminister der CDU/FDP- Landesregierung weisungsgebundener Staatsanwalt Anklage erhebt, muss er sich schon sehr sicher sein, dass der Vorwurf der Untreue stimmt. Denn er darf nur dann Anklage erheben, wenn nach der Beweislage mit einer Verurteilung zu rechnen ist. Da scheint sich der Staatsanwalt sehr sicher zu sein, sonst würde er die Anklage nicht erhoben haben, sondern so extrem milde wie beim 1. Mal einen Strafbefehl oder eine Einstellung erwogen haben.

    Gelegenheit zur Aussage und Entlastung hat der Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren jeder Zeit. Das scheint aber nichts genutzt zu haben.

  7. Emma

    Es ist schon komisch, wenn man auf der A7 in Richtung Süden unterwegs ist und Radio hört.
    Wenn es mal wieder um die Verhandlung wegen der Fördergelder geht.
    Man angesprochen wird auf diesen BM nur weil man in Homberg arbeitet.
    Mit jedem Kilometer, den man sich weiter von dieser Stadt entfernt, fühlt man sich besser.
    Ich finde das sehr traurig!

  8. Niccoló

    zu 7. und zu https://www.homberger-hingucker.de/?p=3377#comment-10539

    Ich würde ja gern positiv über den Bürgermeister denken.

    Aber – woher nehmen und nicht stehlen? (Strafbar nach § 242 Strafgesetzbuch – siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html )

    Der Teil des Strafgesetzbuches, in dem es um Subventionsbetrug geht ist ca. zwölfmal so lang (§ 264 StGB – siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html )

    Von dieser Bestimmung treffen von Absatz 1, in dem der Subventionsbetrug zugunsten eines anderen – also hier der Stadt Homberg – mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bedroht wird, meiner Meinung nach schon alle vier Sätze zu.

    Von Absatz zwei, in dem ein Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren angedroht wird, sind ebenfalls alle drei Sätze zu prüfen, da alles was darin steht, in diesem Fall sehr wahrscheinlich zutreffen wird.

    Für ein Disziplinarverfahren dürfte der § 116 der Hessischen Disziplinarordnung anzuwenden sein (siehe https://www.jurpc.de/hessenrecht/hessenrecht/325_Disziplinarrecht/325-5-HDO/Paragraphen/para116.htm ). Danach können die Aufsichtbehörden nach ihrem Ermessen entscheiden , ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist. Sie werden sich jedoch hüten, von sich aus ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn der Bürgermeister noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

    Die Gemeindevertretung kann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nur mit dem Beschluß der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder erzwingen. (§ 75 HGO – siehe hier: https://www.jurpc.de/hessenrecht/hessenrecht/33_kommunalwesen/331-1-hgo/paragraphen/para75.htm )

    Das sind Gesetze, an die sich alle zu halten haben. Selbst in den meisten Monarchien und Diktaturen müssen die dort bestehenden Gesetze von allen befolgt werden. Staatsformen in denen das nicht gilt nennt man Willkürherrschaft oder Anarchie. Zu einer solchen Willkürherrschaft (oder bei keinem zentralen Herrscher: einer Anarchie) kann ein Staatswesen verkommen, wenn keiner aufpasst, dass die Gesetze eingehalten werden.

    Mit Mitleidsbekundungen oder dem Totschlagargument „Hetzkampagne“ oder dem Einwurf, dem Bürgermeister eine xte 2. Chance geben zu müssen, ist es deshalb nicht getan. Wir müssen den Anfängen währen, sonst ändert sich nichts.

    Bei der gegebenen Rechtslage (Staatsanwaltschaft ist der Landesregierung weisungsgebunden) müssen wir auch öffentlich Druck machen, sonst besteht die Gefahr, daß die Angelegenheiten unter den Teppich gekehrt werden.

  9. Adler

    Wiederholungstäter
    Kaum zu glauben, wenn man die beispielhafte Aufzählung der wagnerschen Verfehlungen, die im kriminellen Handeln gipfeln, liest. Ich habe keine Zweifel, dass der Beitrag auch den Tatsachen entspricht. Ich habe den Eindruck, dass trotz alledem Schwarz/Gelb zu ihrem „Liebling“ steht, allein der Machterhaltung wegen. Was mit Homberg geschieht und wo es hin schlingert, ist den Herrschaften aus dem christlichen Lager offenbar gleichgültig. Auch die bestellten Leserbriefschreiber in der HNA (Schnabel usw.) sagen, wessen Geistes Kind die Christlichen letzten Endes sind. Welcher Teufel hat mich damals nur geritten, dass ich einmal der Partei mit dem C meine Stimme schenkte?

  10. Emma

    Zu 9)

    Lass den Kopf nicht hängen, jeder macht mal einen Fehler und steht dazu.
    Was man von dem BM und seinem Gefolge nicht behaupten kann.
    Ich kann nur hoffen, das die Verhandlung mal was bewirkt.
    Da sie, wie schon angekündigt, nicht vor der Wahl sein wird, hoffe ich auf den Verstand der Homberger Bürger das sie ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle machen.
    Diese ist jedoch nicht bei der CDU!!!
    Eine Fraktion die einen solchen BM deckt,kann und sollte nicht Homberg führen wollen.
    Die Vergangenheit hat es eindeutig gezeigt.
    Stellung beziehen ist gefragt Leute!!!

  11. DMS

    zu 1 bis 5

    Neujahrsempfang
    An der Eingangstür wird wohl wieder der Repräsentant der Stadt stehen, vielleicht trägt er die Amtskette. Wird jedem freundlich die Hand schütteln, ein nettes Wort finden und so hoffen, dass Gast vergisst, dass der Bürgermeister jetzt vorbestraft ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neues Gerichtsverfahren auf den Repräsentanten der Homberger Bürger wartet. (Soll das für Homberg repräsentativ sein?)

    Im Saale werden danach die Erfolgsmeldungen des letzten Jahres verkündet. Die Gäste dürfen Beifall klatschen. Viele Worte können die Gäste der Stadt schweigend über sich ergehen lassen und so als Kulisse für Selbsdarstellung dienen. Selbst Peinlichkeiten könnte es wieder geben wie2010.

    Es mag jeder selbst entscheiden, ob er sich für dieses Spektakel hergibt.

  12. Mahner

    Ich rege an, im nächsten Jahr beim Neujahrsempfang einen Juristen über das Thema:
    Die Lüge und Verschleierung in der Politik unter besonderer Berücksichtigung der Verbindungen zwischen Politik, Wirtschaft und Vereinen
    referieren zu lassen.
    Staatsrechtler sind sicher bereit, am Beispiel der Stadt Homberg solche Vergehen juristisch zu bewerten.

  13. DMS

    zu 12.
    Den Vorschlag finde ich gut. Material aus den letzten drei Jahren liegt gut dokumentiert vor, doch bisher habe ich im wissenschaftlichen Bereich noch keine Interessenten dafür finden können, weder in der Politikwissenschaft noch der Soziologie. Bei Juristen müsste es ein idealistischer Einzelkämpfer sein, der sich dieses Themas annähme. Doch wer bezahlt ihn? Also wandern die Juristen dahin, wo sie gut bezahlt werden, um Lügen ein rechtliches Gewand zu geben. Selbst falsche Gutachten sind nicht strafbar, es sind nur „schriftliche Lügen“. Sie sind straffrei, es sei denn, sie sind vom Gericht beauftragt.
    Das Rechtsempfinden ist eben sehr von dem verschieden, was als Recht durchgesetzt wird.
    siehe zum Beispiel: https://www.cleanstate.de/

  14. Homberger

    Heute schon online in der HNA:

    Der Neujahrsempfang mit einer „Brandrede“ des Stadtverordnetenvorstehers Pfeiffer.

    „Schön wäre es wenn alle Bürger diese Brandrede des Stadtverordnetenvorstehers selbst nachlesen könnten.
    z. B. auch auf der Homberger Homepage.

    Aber das wird wohl zuviel verlangt sein, denn auch gegenüber den Bürgern trifft zu:
    „Die Chemie stimmt nicht“. Die Menschen in der Stadt beklagten die Kleinkariertheit und Engstirnigkeit der Auseinandersetzungen. Er forderte die Kommunalpolitiker auf, zur Sachlichkeit zurückzufinden. Es gebe keinen Grund, sich so zu gebärden, denn es sei auch viel erreicht worden.“

    Wenn wir schon dabei sind:

    Damit meint Herr Pfeiffer doch sich selbst auch, oder ?
    Herr Pfeiffer könnte als leuchtendes Beispiel vorangehen:
    Wörtliche Protokolle jeder Sitzung einschl der Ausschusssitzungen auch als pdf zum download über die Homepage der Stadt !

    Also Herr Pfeiffer: Setzen SIE ein Zeichen.
    Oder sollte das nur Phrasendrescherei und Wahlkampf sein ?

  15. Mahner

    Also mal ehrlich.

    Kommt denn die Brandrede des Stadtverordnetenvorstehers etwas zu spät? Herr Pfeiffer hätte bereits vor sechs Jahren – als der Konflikt begann – eine Löschrede halten sollen, er hat sich nicht vor den Bürger, den Souverän gestellt, sondern hat Bürgermeister Wagner schalten und walten lassen.

    Er hatte doch Jahre lang dem Treiben in der Stavo untätig zugesehen.. Er muss sich sogar den Vorwurf machen lassen die Zügel zu lang gelassen haben, er ist an der Homberger Misere auch wesentlich schuldig.

    Seine Brandrede sehe ich eher als Flucht nach vorn an, um seine Vasallen der CDU um sich zu scharren. Allein die neugegründete Partei führt in Homberg zu einer Veränderung der Machtverhältnisse. Ein Regieren nach Gutsherrenart wird schwieriger.
    Es ist also reiner Selbstschutz von unserem Bernd.
    Da hilft kein Reim und kein Hessentag in Oberursel, den Wähler interessieren Fakten nicht Exschlagerstars und Hessentage in anderen Städten.
    Übrigens. Hat sich mal Herr Ripke zu Wort gemeldet seit Dezember?
    Gibt’s die FDP in Homberg noch?

  16. Sandra

    Die FDP ist up to date, siehe homepage

    https://www.fdp-homberg-efze.de/freierubrik1.php

    Der Hessentag 2008 muss erfolgreich werden.

    Wir wollen, dass interkommunale Zusammen-
    arbeit gelebt wird, kein Kirchturmdenken.

    finanzierbare Wasserspiele in der Stadt.

    Verkehrsberuhigung für die gesamte Innenstadt.
    Tempo 30 auf allen Einfallstraßen, um den
    Schilderwald in der Stadt abzubauen.

  17. Homberger

    Was soll auch kommen ?

    Herr Ripke ist mit anderen Dingen befasst !
    Kreistagsabgeordneter wäre er gerne.
    Auf Platz 8 der Kandidatenliste.

    https://www.fdp-schwalm-eder.de/freierubrik4.php

    Bisher hat die FDP 4 Sitze.

  18. Guten Morgen

    Homberg wäre es zu wünschen wenn er zum Kreis geht !

  19. Augenzeuge

    Genau, die Wasserspiele haben wir nun in Homberg, finanziert wurden Sie auch, Herr Ripke hat das gut gemacht.

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