HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

PV-Park: 15 Mio. € Überschuss staatlich garantiert – wer macht Kasse ?

PV-AnlagePressemitteilung der FWG

Am 5. September 2012 veranstaltete die Freie Wählergemeinschaft Homberg (FWG) im FreiRaum in der Homberger Untergasse eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum strittigen Solarparkprojekt auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände.

"Da die Parlamentsmehrheit von CDU und SPD und der Bürgermeister eine mehrheitliche Bürgerbeteiligung versprochen haben, warten viele BürgerInnen mit Blick auf die anstehenden Kapitalsummen, die die Stromkunden aufbringen müssen, auf transparente Informationen zur in Aussicht stehenden Rendite dieses Projekts", erklärte Dietmar Groß, Sprecher der AG erneuerbare Energien der FWG Homberg anlässlich der Veranstaltung am 5. September.

Deutlich gesunkene PV-Systempreise (unter 1.000 €/kwp) und die bis zum 30. September geltende höhere Einspeisevergütung von 17,9 ct zuzüglich Konversionszuschlag von 1,4 ct pro kw machen den PV-Park Homberg zu einem Traum-Redite-Projekt.
Nach Einschätzung der Freien Wähler Homberg sichern die Stromkunden dem Investor und Betreiber des PV-Parks einen Rohüberschuss von mindestens 15 Mio € in den nächsten 20 Jahren.
Auch um wilde Spekulationen um die Wirkungen dieses Geldflusses zu vermeiden, sollten sich sowohl die politisch Verantwortlichen für dieses Projekt als auch der Investor schnellstmöglich um Transparenz bemühen.
Druckansicht Druckansicht


11 Kommentare zu “PV-Park: 15 Mio. € Überschuss staatlich garantiert – wer macht Kasse ?”

  1. DMS

    Sollten wirklich einmal 15 Mio. Euro Gewinn fließen, dann nur auf der Basis krimineller Machenschaften.

    Es muss daran erinnert werden, dass die Fläche, auf der der Solarpark errichtet wird, keine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes ist. Damit fehlt die Voraussetzung für die vorrangigen Einspeisung und die erhöhte Bezahlung des Stroms.
    Der Strom muss sogar dann von den Stromkunden bezahlt werden, wenn bei einem Sonnentag mehr Strom produziert als abgenommen wird.

  2. Guck mal

    Wenn die Stadt dieses dubiose Gutachten der Firma aus Witzenhausen hat und darauf baut, wie geht es denn weiter?
    Gibt es noch weitere Prüfungen? Wird vor Inbetriebnahme noch mal genau hingeschaut oder wie läuft das jetzt mit den gewünschten, aber unberechtigten Subventionen?

  3. Heini Hingucker

    Und Homberg macht den großen Reibach dabei.

    1,5 Mio in 20 Jahren !

    Davon die Hälfte und mehr für den Kauf der Fläche.
    Macht netto 750 000 € in 20 Jahren.

    Lauter Nicht Heinis als Rechenkünstler da am Werk !

    Na ja.
    Kein Wunder wenn selbst der SPD Fraktionsvorsitzende öffentlich zugibt nicht alles gelesen zu haben.
    Grund:
    Im fehle die Zeit !

    Dann muss er zum Wohle Hombergs Platz machen für die, die mehr Zeit haben und sorgfältiger arbeiten können !

  4. Solarfan

    zu 1.
    Wie oft soll denn die Meinung, das es sich bei der Fläche auf der der Solarpark errichtet wird, nicht um eine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes handelt, hier noch verkündet werden ? Vom ständigen Wiederholen steigt die Glaubwürdigkeit einer Aussage nicht, eher das Gegenteil ist der Fall.

    Kriminelle Machenschaften gehören vor Gericht, warum kommt da nichts ?

  5. DMS

    zu 4:
    Auf die fehlende Voraussetzung für den Solarpark wird solange hingewiesen, bis es die zuständigen Behörden und Akteure zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln.
    Hier ist der Nachweis geführt.
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=5632
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=6171

    Warum kommt nichts vom Gericht? Ganz einfach, weil erst die Staatsanwaltschaft tätig werden muss.
    Selbst wenn sie tätig geworden ist, kann das Gericht Fälle auf die lange Bank schieben, siehe den Fall des Bürgermeisters, der wegen der besonderen Bedeutung vor die Große Strafkammer kommen soll, doch es geschieht nichts.

    siehe :
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=6690
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=6181

  6. kurt

    Zu der Pressemitteilung von der FWG zur Vergütung von Freiflächenanlagen sind mir nur bis September 2012 für Anlagen 1-10 MW 12.84 Cent bekannt aber nicht 17,9 ct , ein Konversionszuschlag von 1,4 ct pro Kw ist für mich neu. Für den Solarfan, die Bundesregierung will über die Solarförderung nach EEG ihre Ladenhüter (Kasernen) abstoßen, ob die Flächen eine Belastung durch die Bundeswehrzeit ehrfahren haben ist Nebensache. Die Vorgaben der Clearingstelle zur Beurteilung einer Konversionsfläche nach EEG https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-2_Empfehlung.pdf ist nur die Bestätigung.

  7. dietmar groß

    zu 6:
    Anlagen auf Konversionsflächen erhalten eine Einspeisevergütung nach dem alten EEG-Recht, also wie vor dem 1.4.12 gültig, wenn die zuständige Gemeinde für das geplante Vorhaben vor März 2012 den Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung als PV-Fläche gefasst hat und die Anlage bis zum 30.9.12 ans Netz geht. Diese Reglung wird mit Vertrauensschutz begründet.
    Das Homberger Parlament hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Aufstellungsbeschluss gefasst. Warum über Jahre nichts unternommen wurde, um dieses Projekt möglichst unter Einbeziehung der BürgerInnen zu realisieren, ist eines der Geheimnisse, dass den Homberger Bürgermeister auszeichnet.
    Für den von BGM Wagner und SPD-Chef Gerlach ausgewählten Projektentwickler Geerken und seine inzwischen bekannten chinesischen Hintermänner wird sich diese Verschleppung lohnen.
    Ohne Konversionsflächenanerkennung läge die Vergütung ab 1.10. in der tat nur noch bei 12,71 ct/kw
    https://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/pdf/48558.pdf

  8. Kurt

    Zu 7: Stimmt Vergütung bis September 2012 12.84 Cent, leider zu der Uhrzeit die Tabelle falsch abgelesen, von einen Aufstellungsbeschluss vor dem 1.04.2012 ist mir nichts bekannt, aber gibt dem Solarpark eine neue Bewertung.
    Wenn man sich mit dem Thema Solarpark und EEG näher beschäftigt, hat man die Vermutung, daß eine bestimmte Lobby an den Gesetzen die Marschrichtung vorgibt.
    Ich hätte gerne die Begründung von den Verantwortlichen gehört, warum Solarparks auf Konversionsflächen eine soooo großzügige Regelung erhalten, der Solarpark in Homberg erhält als Konversionsflächen danach 28,5% mehr Vergütung , dann sind die 70000 Euro Pacht ein echtes Schnäppchen. Jetzt muss man aber den Bürgermeister Wagener fragen, warum bei dem hohen Risiko die Stadt den Solarpark nicht in Eigenregie erstellt hat, und sich mit Trinkgeld abgibt. Der Fakt bleibt aber, der Solarpark wurde nicht auf einer Konversionsfläche nach EEG gebaut! Der Gesetzgeber hat an viele Möglichkeiten gedacht, Konversionsflächen nach EEG herleiten zu können, nur eine Überprüfung der Flächen nach den Vorgaben durch den Gesetzgeber findet nicht statt.

  9. Solarfan

    nochmal zu 1.

    Heute habe ich von einer Übungsmine auf dem Gelände wo die Solaranlage gebaut wird gelesen, hier wurde meines Wissens noch nicht darüber berichtet. Ist das Gelände doch belastet ? Daraufhin habe ich in Google mal „Homberg Kasernen Altlasten“ eingegeben, gleich der zweite Link http://www.homberger-hingucker.de/?p=6092. Dort ist durchaus von starken Belastungen des Geländes die Rede.

    Wie passt denn das alles zusammen, speziell mit der jetzigen Behauptung die Fläche sei nicht belastet und somit keine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes ?

  10. DMS

    zu 9:
    Bei den Angaben muss man unterscheiden, welche Flächen gemeint sind.
    Auf dem ehemaligen Standortübungsplatz durfte überhaupt nicht mit scharfer Munition geschossen werden. Der Fund der blauen Mine zeigt an, dass es sich um eine Übungsmine handelt. Auf dem Standortübungsplatz wurden nur Abläufe geübt.

    Anders sieht es auf dem gesonderten Standort-Schießplatz aus. Auf diesem wurde mit scharfer Munition geschossen. Dieser Platz ist mit Erdwällen und Schutzwänden ausgestattet. Die BImA hat bisher nur gesagt, nach den vorliegenden Gutachten wäre das gesamte Kasernengelände (das ist der eingezäunte Bereich) frei von Altlasten.
    Nach den Erfahrungen kann das nicht für Schießanlagen zutreffen. Die Aussage heißt vielleicht nur so, der Boden des Schießplatzes wurde noch nicht untersucht.

    Die Fläche, auf denen der Solarpark gebaut wird, ist keine Konverionsfläche im Sinne des EEG. siehe dazu die Beiträge im Dossier Solarpark:

    https://www.homberger-hingucker.de/?page_id=5665

    Hier vor allem:
    – Konstruierte Konversion

  11. Soldat

    Zum Verständnis des Standortübungsplatzes ( z. b. der in Homberg )

    Eine Standortschießanlage entspricht dem, was man heute in Homberg in der Nähe des Stadions am Stellberg vorfindet:

    Die Schießanlage des Schützenvereins.

    Für jede Form gibt es klare Bau- und Sicherheitsvorschriften.
    In erster Linie davon abhängig welche Waffen dort zum Einsatz kommen sollen.
    Diese Anlage ist immer von einem hohen wall und einem zusätzlichen Zaun umgeben und durchgehend auch beschildert.

    Wer eine aktive Standortschießanlage besichtigen will sollte sich mit dem Standorten in Fritzlar, Schwarzenborn, Rotenburg in Verbindung setzen.
    Denn auch in Schwarzenborn gibt es trotz des Truppenübungsplatzes eine eigene Standortschießanlage.

    Belastungen kann es nur dort geben wo die Geschosse eingeschlagen sind.
    In erster Linie ist das der sogenannte Geschossfangwall – ein Sandwall hinter den Zielen auf die geschossen wurde.

    Weitere Belastungen sind in den Holzbeplankungen der Schutzblenden und in sehr geringem Umfang im näheren Umfeld um diese Anlage zu finden.
    Ausgelöst durch Abpraller oder Zerleger – Geschosse die als Ganzes zerbrochen und in teiel verstreut eingeschlagen sind.

    Kalibergrößen: 7,62 mm Gewehr etc und 9mm.

    Für bestimmte Abläufe gab es außerdem festgelegte Bereiche z. B. oberhalb der ehemaligen Dörnberg- Kaserne eine Wiese auf der man Hand- und Blendbrandhandgranaten werfen, Schießen mit Gewehrgranaten oder der Panzerfaust üben konnte.

    Dabei kamen entweder blau gefärbte mit Gips gefüllte Übungswurfkörper aber auch solche zum Einsatz die lediglich eine normalen Handgranatenzünder enthielten um eine Knalleffekt zu erzielen.

    Bei Gewehr und Panzerfaustgranaten gab es sogenannte Abkomm Munition die lediglich einen harmlosen massiven Flugkörperohne Munition per Treibladung ins Ziel brachte oder einen Alu – Leuchtpfeil der im Ziel eintreffen konnte.

    An anderer Stelle kam solche Munition aus Sicherheitsgründen nie zu Einsatz.

    Jedes Schießen oder Nutzung des Übungsplatzes musste darüber hinaus auch angemeldet sein.
    Nur so war und ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gewährleistet.

    Außerhalb dieser Anlagen kam lediglich Manövermunition zum Einsatz jedoch nicht auf den großen Freiflächen oberhalb der Bahnlinie. Diese Munition kam auch außerhalb militärischer Flächen bei Übungen zum Einsatz.
    Ihre räumliche Verteilung oder Belastung ist ähnlich wie die auf dem Übungsteil des Standortübungsplatzes. Sehr gering halt.
    Die Manövermunition besteht zumeist aus Plastik mit einer Schwarzpulverfüllung (Treibladung) und einem Zündhütchen wie bei jeder Art von Gewehr und Pistolenmunition.
    Die 9 mm Munition war aus Metall, nach vorne „offen“.
    Beide enthielten kein Geschoss und hatten einen Metallboden ähnlich einem Ein Cent Geldstück.

    Insofern sind Aussagen zur Belastung der Flächen der Kasernen oder des Standortübungsplatzes die von starker Belastung oder ähnlichem reden pure Angstmache.

    Wäre dem so, hätte man längst eine Zaun ziehen und Sperrzonen einrichten müssen.
    Dazu sind Bundeswehr bzw Standortverwaltungen oder Eigentümer solcher Flächen ebenso verpflichtet, wie jeder Privatmann der andere vor Gefahren seines Eigentums schützen muss.

    Fragen kann man dazu auch ehemalige Offiziere oder einen Leiter der Standortverwaltung in Homberg, die heute in Homberger Vereinen aktiv tätig sind.

    Dieses Wissen besitzt auch der in Führungsfunktion eingesetzt gewesene Bürgermeister der Stadt Homberg Herr Wagner, Herr Ripke FDP oder das Magistratsmitglied Engelhardt sowie aktive SPD Mitglieder wie Herr Gerlach oder Herr Hassenpflug Schriftführer im SPD Vorstand.
    Im Grunde genommen jeder Soldat !

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum