HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Taschenspieler-Tricks des Bürgermeisters

BildDer Bürgermeister entwickelt immer ausgefeiltere Tricks, wenn es gilt, die Stadtverordneten hinters Licht zu führen.

Zu dem Beschluss vom 12. Juni 2012, das Kasernengelände zu kaufen, wurde jetzt eine neue Trickserei entdeckt.
Mit vertrauensvoller Zusammen-arbeit hat das nichts zu tun.

 

Das Angebot
In dem Protokoll dieser Sitzung heißt es:

"Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversamm-
lung, den Erwerb aller Flächen im Rahmen der Bodenbevorratung durch die Hessische Landgesellschaft Kassel, gemäß Angebot (Anlage Nr. 3), durchführen zu lassen."

Wie sieht dieses Angbot, wie sieht die Anlage 3 aus?

Die Anlage 3

Anlage 3Die Anlage 3 besteht aus einer Tabelle mit dem Wasserzeichen über die gesamte Seite "Vertraulich! Nicht für die für die Öffentlichkeit bestimmt"

In den Spalten sind Kosten, Erträge und Zinsen (Zinsen aber nur für 4 Jahre) für die nächsten 10 Jahre genannt. Nach 10 Jahren soll ein Überschuss von 411.000 Euro möglich sein.

BildDas Papier trägt den Titel: "Diskussionsmodell".
Dieses "Diskussionsmodell" wird in der Beschlussvorlage, die der Stadtverordnetenvorsteher zur Abstimmung vorträgt zu einem Angebot der Hessischen Landgesellschaft. Tatsächlich lautet die letzte Zeile: "HLG Kassel /01.06.2012 / Ko." Dieses nun zu einem Angebot verwandelte Papier trägt keine Unterschrift, keinen Stempel, auch ein Briefkopf der HLG ist nicht zu finden. Jegliches Merkmal eines Angebotes fehlt

Wirtschaftlichkeitsberechnung
In der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt der Einladung heißt es:

"Da jetzt alle erforderlichen Zahlen für ein Konzept einer Projektentwicklung vorliegen, wird aufgrund bereits ermittelter Kosten für die Entwicklung der Liegenschaften, den feststehenden und zu erwartenden Erträgen und einer Prognose für die kommenden Jahre eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt, die Überschüsse aus dem Entwicklungsverfahren ab dem fünften Jahr prognostiziert (Anlage Nr. 3)."

Die Anlage 3 gilt jetzt als Wirtschaftlichkeitsberechnung. Es ist allenfalls eine Liquiditätsaufstellung. Mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wie sie auch das Haushaltsrecht verlangt, hat das nichts zu tun.

Aus dem Blatt Papier "Anlage 3" wurde je nach Bedarf etwas anderes gemacht, ein Diskussionsmodell, ein Angebot, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dabei geht es um die Kaufsumme von 1,3 Mio. Euro und die Übernahme von nicht kalkulierbaren Kostenrisiken.

Der Kauf der Kasernen, der auf dieser Grundlage beruht, wurde von der CDU-und SPD Mehrheit beschlossen.

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6 Kommentare zu “Taschenspieler-Tricks des Bürgermeisters”

  1. Heini Hingucker

    Das kommt davon wenn man statt alles zu lesen, sich beschränkt.

    So wie das Herr Gerlach ja offensichtlich macht.
    Und alle alle folgen ihm ……..

    Und auf der anderen Seite ist dann ein Nicht Heini am Werk.

    Irgendwie erinnert mich das an Hameln…….; an Barone die , weil kein Stadtbus vorhanden ist auf der Kanonenkugel reiten.

  2. Heini Hingucker

    Und ganz unwidersprochen so ein Nebensatz der Sprengstoff enthält:

    „“Da jetzt alle erforderlichen Zahlen für ein Konzept einer Projektentwicklung vorliegen, wird aufgrund bereits ermittelter Kosten für die Entwicklung der Liegenschaften,…

    a. alle Zahlen liegen vor

    b. bereits ermittelter Kosten ( hier fehlt der Hinweis „feststehender, endgültiger, aller )

  3. Gitte

    Ko steht wahrscheinlich für Kothe. Herr Kothe von der HLG bearbeitet das HOMBERG-PROJEKT… …einfach mal bei Ihm nachgefragt…

  4. Heini Hingucker

    zu 3.

    War das auf 2. bezogen ?

    Warum sollte ich Herrn Kothe anrufen ?
    Ansprechpartner ist allein der Magistrat der Stadt Homberg respektive der Bürgermeisterund die Verwaltung !

  5. Buergerin66

    Herr Kothe, also HLG, wird den Kasernenkauf für die Stadt durchführen.
    Was macht eigentlich die einstweilige Verfügung?
    Würde die auch für die HLG gelten?
    Wenn nicht bald etwas passiert, ist der Drops gelutscht!

  6. DMS

    zu 5:
    Die HLG sollte den Kasernenkauf durchführen. Sie handelt im Auftrag der Stadt, berechnet ihre Kosten und wird der Stadt neben dem Kaufpreis, den Zinsen auch ihre Verwaltungskosten in Rechnung stellen. Für die HLG ist das ein gutes Geschäft. Das Risiko trägt die Stadt, nicht die HLG.

    Gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens wurde Klage eingereicht, verbunden mit einem Angtrag auf eine einstweiligen Verfügung. Der Anwalt der Stadt hat dazu eine Stellungnahme geschrieben, dafür hat er eine Woche gebraucht. Auf diese Stellungnahme wurde eine Erwiderung an das Gericht geschickt, das über die einweilige Verfügung wohl noch in dieser Woche vorläufig entscheiden wird.

    Solange noch kein gültiger Kaufbeschluss der Stadt vorliegt, kann die HLG auch nicht den Kauf abwickeln.

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