HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eine Spendengeschichte, die bis heute nicht aufgeklärt ist

Die heimlich Spende eines Unternehmers, gefällte Bäume am Grundstück dieses Unternehmers und ein erweitertes Baurecht für sein Fachmarktcenter – das wirft Fragen auf.

 


Eine Dokumentation

1. Kurzfassung
2. Chronologie mit Belegen

 

Foto: Fläche des Fachmarktcenters an der Kasseler Straße früher, noch mit Bäumen, die von der Stadt gefällt wurden.

Wenn Unternehmen mit ihren Spenden öffentliche Aufgaben unterstützen, wollen sie in der Regel damit auch ihr eigenes Image fördern. Deswegen gibt es einen Fototermin mit der Spendenübergabe, Dankesworte und der anschließenden Verbreitung in den Medien. Zum Beispiel hier, hier und hier.
In Homberg sollte eine Spende dagegen verheimlicht werden. Eine Nachfrage nach der Spende wird als „grenzwertig“ und als Vertrauensbruch bezeichnet.

Wie es bekannt wurde

Der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) fragte am 15. Februar 2106 im Bauausschuss: „Stimmt das Gerücht, dass Herr Schneider eine Spende an einen oder mehrere Kindergärten gemacht hat?“ Außerdem wollte er wissen, wer die Bäume entlang des Schneider- Grundstücks in der Kasseler Straße entfernt hatte.

Bürgermeister Dr. Ritz bestätigte, dass Herr Schneider anlässlich seines 80. Geburtstages 5.000 Euro für alle Homberger Kindergärten gespendet hatte.

Bürgermeister Dr. Ritz wusste nicht, wer in seiner Verwaltung die Bäume entfernt hatte, er verwies auf den am Tisch sitzenden Leiter des Bauamtes (Verwaltung). Dieser konnte nichts dazu sagen. Der Leiter des Bauamtes (Technik), der bei den Zuhörern saß, konnte auch nichts sagen. Der Ausschussvorsitzende nahm das hin und erklärte, die Antwort werde dem Protokoll angefügt.

Bis heute ist die Frage nicht beantwortet, wer den Auftrag zum Entfernen der Bäume in der Verwaltung gegeben hatte.

Drei Tage später findet die Stadtverordnetenversammlung statt. Am Nachmittag erhielten die Stadtverordneten das Protokoll der Bauausschusssitzung. Die zugesagte Antwort zu der Frage fehlte. Die Stadtverordneten fanden am Abend das Protokoll vom Nachmittag noch einmal als Tischvorlage ausgedruckt. Erst auf Nachfrage wurde bekannt, dass dieser ausgedruckten Fassung auch die „Antwort“ beilag. Tatsächlich war ein Aktenvermerk vom 16. Februar angehängt, den der Amtsleiter (Verwaltung) mit Bezug auf die Frage vom Vorabend verfasst hatte

Demnach habe es am 7. August 2015 mit Hessen mobil einen Ortstermin gegeben, bei dem festgestellt worden sei, dass die Bäume in den Straßenverkehrsraum reichten. Aus Verkehrssicherheitsgründen sei ein Rückschnitt empfohlen und in einem Protokoll festgehalten worden.

? Wieso schrieb der Amtsleiter einen Aktenvermerk, wenn es über den Ortstermin ein halbes Jahr früher ein Protokoll gegeben haben soll? Das Protokoll ist bis heute unbekannt.

? Wenn es die Empfehlung zu einem Rückschnitt gegeben haben soll, warum wurden dann statt eines Rückschnittes die Bäume und Büsche radikal entfernt?

Die Antwort in Form des Aktenvermerks ist weder dem Ausschussprotokoll noch dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung angehängt. Auf der Homepage der Stadt findet sich diese Antwort nicht, die doch Teil des Protokolls sein sollte. Es ist lediglich in den Papierunterlagen der Stadtverordneten vorhanden.

In der Stadtverordnetenversammlung  stand die Genehmigung einer weiteren Änderung des Bebauungsplans für den Spender auf der Tagesordnung.
Der Bauherr habe der Stadt 5.000 Euro gespendet. Das finde er im Zusammenhang mit dem Vorhaben nicht in Ordnung, sagte der Stadtverordnete Günter Koch.

Der Bürgermeister reagierte gereizt, und bezeichnete die Ausführungen von Herrn Koch als grenzwertig und als Vertrauensbruch. Er unterstellte, Koch habe diese Information vertraulich aus dem Magistratsprotokoll entnommen.
Der Bürgermeister hatte offensichtlich vergessen, dass er selbst drei Tage vorher in der Ausschusssitzung die 5.000 Euro Spende erwähnt hatte. Hätte Herr Koch seine Informationen aus dem Magistratsprotokoll entnommen, dann hätte er nach der Spende über 10.000 Euro fragen müssen, denn dieser Betrag steht im Magistratsprotokoll.

Im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung ist nachzulesen: „Unsinn sei, dass man Geld angenommen habe. Der Magistrat habe die Problematik ausführlich diskutiert und eine sinnvolle Lösung gefunden. Bis der Vorgang Baurechtsschaffung abgeschlossen sei, ist das Geld auf einem Verwahrkonto gebucht, sodass es notfalls zurückgezahlt werden kann."

In der anschließenden Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung erklärte die Stadtverordnete Claudia Ulrich (CDU), dass Herr Schneider anlässlich seines 80. Geburtstags nicht nur Homberg, sondern auch Stadt Korbach und Vöhl für die Kindergärten gespendet habe. Auf Nachfrage gab der Korbacher Bürgermeister an: In Korbach hat kein Kindergarten eine Spende erhalten.

 

Nachfrage eins

Auf schriftliche Nachfrage antwortete der Bürgermeister am 23. 3. 2016 schriftlich:
Die Schneider-Spende sei am 2. 12. 2015 bei der Stadt eingegangen.
Die Spendenbescheinigung wurde am 14. 12. 2015 ausgestellt.
Durch die Spendenbescheinigung hat die Stadt die Spende rechtsverbindlich angenommen. Die Spende kann deshalb nicht später wieder zurückgegeben werden.

Die Frage nach den gefällten Bäumen wurde ausweichend und zum Teil offensichtlich falsch beantwortet.
Das Grundstück, auf dem die Bäume standen hätte drei Eigentümern gehört: Stadt Homberg, Land Hessen und Hessische Landgesellschaft. Das ist nicht glaubwürdig, weil ein Flurstück nicht drei verschiedenen Eigentümern gehören kann.

Unglaubwürdig ist auch die Antwort, dass die Beseitigung und Entsorgung der sechs großen Bäume nur 300 Euro gekostet haben soll.
Und wieso musste die Stadt diese Kosten übernehmen?

Nachfrage zwei

Diese unglaubwürdigen Antworten machten eine weitere präzisierende Nachfrage notwendig, doch diese Fragen wurden vom Bürgermeister nicht mehr beantwortet.
Parallel wurde auch der Beauftragte für Korruptionsprävention beim Kreis um Stellungnahmen gebeten. Er ist gleichzeitig für die Kommunalaufsicht verantwortlich.

Die Kommunalaufsicht bat die Stadt um eine Stellungnahme.Sie behandelte die Stellungnahme der Stadt als Tatsache, ohne auf die Widersprüche einzugehen:
Danach erklärte die Kommunalaufsicht die Baumfällung so: „ … weil die Bäume nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sonderge­biet in Einklang zu bringen waren“. Aus wirtschaftlichen Überlegungen habe sich die Stadt entschieden, die Bäume fällen zu lassen noch  bevor der neue Bebauungsplan ohne die Bäume in Kraft tratt. Es hätte ein günstiges Angebot vorgelegen, schrieb die Kommunalaufsicht – die Stadt hatte die Bäume aber selbst beseitigt.

Hessen mobil hatte bei der 2. Änderung des Bebauungsplans keine Einwände gegen die Straßenführung erhoben, auch nicht zur 3. Änderung.
Einen Verdacht auf Vorteilsgewährung sah die Kommunalaufsicht nicht.

Im Februar 2107 bat ich den Magistrat und die Kommunalaufsicht angesichts der widersprüchlichen Darstellung noch einmal, den Sachverhalt korrekt zu benennen.
Beide antworteten nicht.

Der Vorgang ergibt bis heute keinen Sinn

Die Bäume stellten keine Verkehrsgefährdung dar. Sie standen so weit von der Straße entfernt, dass im alten Luftbild die Baumkronen nicht einmal den weißen Begrenzungsstreifen der Straße verdeckten. Die Bäume verhinderten auch nicht die Anlage einer Abbiegespur.

Die anfänglich verheimlichte Spendenzahlung nährt den Verdacht, dass damit ein Vorteil erkauft werden sollte. Es scheint kein Interesse zu bestehen, den Verdacht zu widerlegen. Somit bleiben als wichtigste Fragen:

Wie hoch war die Spende des Herrn Schneider?

? 10.000 Euro oder 5.000 Euro?

? Wenn es 10.000 Euro waren, wie es im Magistratsprotokoll verzeichnet ist, wo sind dann die andern 5.000 Euro geblieben?

? Aus welchem Grund sind die Bäume beseitigt worden?

? Wem gehörten die beseitigten Bäume?

? Warum übernimmt die Stadt die Beseitigung auf eigene Kosten?

Angesichts des auf der Stadt liegenden Verdachts ist es unverständlich, warum die Stadt nichts unternimmt, den Verdacht auszuräumen. Angesichts ihrer Untätigkeit  kann man nur folgern, dass sie vielleicht nicht in der Lage ist, den Verdacht zu entkräften. Somit bliebe die Schlussfolgerung, Homberg ist käuflich.

Dossier der Links der bisherigen Einzelbeiträgen

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: : DOKUMENTATION : :

  Chronologie der Ereignisse

Langfassung mit Belegen

15. Februar 2016
Fragen zu einem Gerücht  und zu gefällten Bäumen

Die gefällten Bäume am Stadteingang blieb nicht unbemerkt. In der Stadt kursierten Gerüchte. Der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) fragte in der öffentlichen  Bauausschusssitzung am 15.2.2016  laut Protokoll:

„Herr Ausschussmitglied Koch fragt nach, ob das Gerücht stimmt, dass Herr Schneider eine Spende an einen oder mehrere Kindergärten gemacht hat.
Bürgermeister Dr. Ritz antwortet, dass Herr Schneider anlässlich seines 80. Geburtstages 5.000,00 € für alle Homberger Kindergärten gespendet hat.“

"Herr Ausschussmitglied Koch möchte weiterhin wissen, wer die Bäume entlang des  Grundstücks Schneider in der Kasseler Straße entfernt hat.
Die Antwort der Verwaltung wird dem Protokoll beigefügt.“

Die Frage wer die Bäume entfernt hat, konnte weder der Bürgermeister noch der zuständige Abteilungsleiter beantworten. Es waren höchstens 4 Wochen vergangen.

Bis heute ist die Frage nicht beantwortet, wer den Auftrag zum Entfernen der Bäume in der Verwaltung gegeben hatte.

Die Antwort: Es sei die Stadt gewesen, nicht der Eigentümer Herr Schneider.
Dr. Ritz antwortete auf die Nachfrage, wer das angeordnet habe: Er wisse es nicht. Man müsse den Leiter des Bauamtes Herrn Ziegler fragen.
Herr Ziegler, der mit am Tisch saß, wusste es auch nicht.
Herr Arndt, der technische Leiter des Bauamtes, konnte ebenfalls nichts dazu sagen.

Eine Erklärung war, die Bäume seien aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt worden.
Jemand überlegte: Sämtliche Bäume sollen gefährlich geworden sein?

Auf welchem Grundstück standen die Bäume? Gehörte der Teil zu der Landstraße, dann wäre Hessen mobil zuständig. standen sie auf dem Schneider-Gelände, dann wäre Herr Schneider zuständig. Auf keinem Fall gehört das Gelände mit den Bäumen der Stadt. Wenn die Stadt die Bäume beseitigt hat, dann hat sie eine Dienstleistung erbracht, die verrechnet werden müsste.

Dr. Lambrecht wies darauf hin, dass im gültigen Bebauungsplan (Änderungsnummer 2) die Bäume als zu erhaltender Bestand ausgewiesen sind, und dass sie nicht ohne weiteres gefällt werden dürften.
 

16. Februar 2016      
Ein später Aktenvermerk

Einen Tag später, am Dienstag, 16.2.2016, verfasst der Amtsleiter (Verwaltung) den folgenden Aktenvermerk:

Aktenvermerk

Zum Tagesordnungspunkt 1/7 für die Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses am 15.02.2016

Beseitigung von Bäumen in der Kasseler Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 43 (Schneider)

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Hessen Mobil am 07.08.2015 wurde festgestellt, dass im Bereich der L3224 bei Kilometer 2,7 bis 2,9 Bäume in den Straßenverkehr reichten. Aus Verkehrssicherungsgründen war ein Rückschnitt erforderlich. Die Maßnahme-Empfehlung wurde in einem Protokoll dokumentiert.

Vor dem Fällen der Bäume wurden die Bäume in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf Höhlenbrüter uns sonstige geschützte Tierarten untersucht.

Homberg (Efze), den 16. 2. 2016, -Bauverwaltung IIIa/1 (Unterschrift)

Dieser Vermerk ist ausdrücklich für den Tagesordnungspunkt am Vorabend bestimmt.

Die behauptete Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat nicht stattgefunden, wie der damaligen Leiter bestätigte.

 

Offene Fragen:

? Wozu muss sechs Monate später noch ein Aktenvermerk geschrieben werden, wenn es ein Protokoll über den Ortstermin mit Hessen mobil vom 7.8. 2015 gibt.

? Aus dem Aktenvermerk geht nicht hervor, wer welche Aufgabe erfüllt hat

? Wer hat  am Ortstermin teilgenommen?

? Wer hat die Verkehrsgefährdung festgestellt?

? Warum wird nur eine „Maßnahmenempfehlung“ gegeben, warum keine verpflichtende Anweisung, wenn angeblich eine Verkehrsgefährdung bestand?

? Von wem wurde die Empfehlung ausgesprochen?

? Wenn es die Empfehlung zu einem Rückschnitt gegeben haben soll, warum wurden dann statt eines Rückschnittes die Bäume und Büsche radikal entfernt?

? Wer hat die Bäume „auf Höhlenbrüter und sonstige geschützte Tierarten“ untersucht?

 

18. Februar 2016        
Keine schriftliche Antwort – nur ein Aktenvermerk

18.2.2016:  Am Nachmittag erhielten die Stadtverordneten das Protokoll der Bauausschusssitzung per Email.

18.2.2016:  Am Abend fand die Stadtverordnetenversammlung statt.
Das Protokoll des Bauausschusses wurde noch einmal als Tischvorlage vorgelegt. Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass jetzt in der Tischvorlage die "angehängte Antwort der Verwaltung" enthalten war.

Die Antwort in Form des Aktenvermerks ist weder dem Ausschussprotokoll noch dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung angehängt. Es ist somit nicht öffentlich zu finden, lediglich in den Papierunterlagen der Stadtverordneten.

 

Abbildung 1: Veröffentlichte Sitzungsunterlagen, (Stand 16.2.2017)
Die Antwort in Form des Aktenvermerks  ist nicht veröffentlicht.

Die Stadtverordnetenversammlung

In der Stadtverordnetenversammlung kam das Thema wieder zur Sprache. Im genehmigten Protokoll steht:

“Herr Bürgermeister Dr. Ritz meint, die Ausführungen des Herrn Koch seien zum Thema Spende grenzwertig. Auch Herr Koch bekomme die Magistratsprotokolle zur vertraulichen Kenntnisnahme.
Unsinn sei, dass man Geld angenommen habe. Der Magistrat habe die Problematik ausführlich diskutiert und eine sinnvolle Lösung gefunden. Bis der Vorgang Baurechtsschaffung abgeschlossen sei, ist das Geld auf einem Verwahrkonto gebucht, sodass es notfalls zurückgezahlt werden kann.
Dann zitiert er den Beitrag im Homberger Hingucker des Herrn Schnabel, der den Vorgang als Bestechung bezeichnet.
Er appelliert an das Verantwortungsgefühl des Herrn Stadtverordnen Koch.“´

Bürgermeister Dr. Ritz selbst hatte drei Tage vorher im Bauausschuss den Spendenbetrag von 5.000 Euro genannt. Hätte Herr Koch seine Informationen aus dem Magistratsprotokoll entnommen, dann hätte er nach der Spende über 10.000 Euro fragen müssen, denn diese Spendenhöhe steht im Magistratsprotokoll.

In der anschließenden Diskussion erklärte die Stadtverordnete Claudia Ulrich (CDU), dass Herr Schneider anlässlich seines 80. Geburtstags nicht nur Homberg, sondern auch Stadt Korbach und Vöhl für die Kindergärten gespendet habe.
 

20. Februar 2016      
Die Presse berichtete

In der Druckausgabe am Samstag hatte die HNA dem Thema einen eigenen Artikel gewidmet:
“Spende sorgt für Streit, Günther Koch (FWG) kritisiert Annahme von Geldgeschenk“

Darin heißt es:

„Die Stadt hatte von Wilhelm Schneider (Bauherr an der Nordumgehung) eine Spende über 5000 Euro  entgegengenommen. Dies wertete Günther Koch (FWG) als groben Fehler und unterstellte Geschmäckle. „Die Spende passt zum jetzigen Zeitpunkt nicht“, so Koch. Schneider setze die Stadt auf der einen Seite unter Druck und spende auf der anderen Seite. „Das bereitet mir Bauchschmerzen.“

Was Koch treibe, sei grenzwertig für einen Stadtverordneten, sagte Bürgermeister Dr. Nico Ritz. Es sei nicht verrucht, dass die Stadt eine Spende entgegennehme. Der Magistrat habe darüber ausführlich diskutiert und eine sinnvolle Lösung gefunden.

Die „sinnvolle Lösung“ sei das Verwahrkonto, auf das die Stadt das Geld zwischenzeitlich deponiert habe.

Weiter schreibt die HNA:

„Sollte es Ungereimtheiten geben, werde man das Geld zurückgeben. Außerdem habe Koch – wie die anderen Stadtverordneten – die Information des Magistrats über die Spende vertraulich erhalten.“

Die Information über die Spende ist nicht vertraulich gegeben worden. In der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses hat der Bürgermeister selbst diese Information gegeben.

Der Ausdruck „Ungereimtheiten“ zeigt, dass es dem Bürgermeister und dem Magistrat bewusst war, dass durch die Annahme der Spende der Verdacht einer rechtswidrigen Beeinflussung gegeben sein könnte.

 

Auch der Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach (SPD) äußerte sich zu dem Vorgang, so die HNA:

„Es kotze ihn an, sich solch einen Schwachsinn anhören zu müssen, sagte er in Kochs Richtung.“

Die Stadtverordnete Claudia Ulrich (CDU) unterstützt die Aussagen des Bürgermeisters:

„Schneider habe auch in seiner Heimatgemeinde Geld für den Kindergarten gespendet. Solche Spenden waren gestern auf HNA-Anfrage aber in Korbach noch in Vöhl bekannt.“

Der Spender Schneider:

„Es sei eine private Spende, für die Homberger Kindergärten, so Schneider gegenüber der HNA.“

Der Bürgermeister von Korbach antwortete schriftlich auf eine Anfrage und erklärte dass weder die Stadt Korbach noch die anderen Kindergartenträger eine Spende erhalten haben.

Offene Fragen: Mehr neue Fragen als Antworten

Nach der Stadtverordnetenversammlung und der Antwort des Korbacher Bürgermeisters stellen sich zahlreiche Fragen:

? Warum ist die Spendenübergabe nicht öffentlich mit Foto und einer Danksagung bekannt gemacht worden?  Der Spender betreibt in Homberg bereits einen Heimwerkermarkt. Eine Spendenübergabe für einen sozialen Zweck wäre doch werbewirksam gewesen.

? Warum spendet er in Homberg, wo er ein Bauvorhaben plant und Zustimmung zu seinen Planänderungen erwartet, aber nicht in seiner Heimatgemeinde Korbach?

? Warum behauptet Frau Ulrich, Herr Schneider hätte auch an andere Städte gespendet, obwohl das nicht wahr ist?

? Warum soll das Geld auf ein Verwahrkonto innerhalb der Stadt verbucht werden, wenn die Stadt vorab eine steuermindernde Spendenbescheinigung für 2015 ausgestellt hat?
Offensichtlich ist dem Magistrat bewusst, dass mit der Spendenannahme Verdachtsmomente entstehen.

? Warum spricht der Bürgermeister von einer Spende in Höhe von 5.000 Euro, wenn doch im Magistrat 10.000 Euro protokolliert worden sind? Wo sind die anderen 5.000 Euro geblieben?
 

23. März 2016   
Eine Antwort des Magistrats

Zur Klärung bat ich als Stadtverordneter schriftlich am  24. 2. 2016, die offenen Fragen zu beantworten. Am 21.03.2106 mahnte ich die Antwort an, die am 23.03.2016 in Form eines Anschreibens des Bürgermeisters und eines Blattes mit den Fragen und Antworten kommt.

 Beantwortung der Anfrage des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 24. Februar 2016

Spende des Herrn Schneider und Baumfällung

Sehr geehrter Herr Schnappauf,

bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage wird zunächst mitgeteilt, dass es sich nicht erschließt, woraus Sie die „Dringlichkeit“ ableiten.

Zu Ihren Fragen nehmen wir folgend Stellung:

1. Welchen Betrag spendete Herr Schneider für die Kindergärten der Stadt?

Er spendete 5.000,00 €. Der Betrag ging am 2. Dezember 2015 ein.

2. Wann wurde die Spendenbescheinigung über die Spende von Herrn Schneider (Korbach) ausgestellt?

Die Spendenbescheinigung wurde am 14. Dezember 2015 ausgestellt und zugesandt.

3. Wer ist Eigentümer des Grundstückes auf dem die Bäume standen?

Stadt Homberg, Land Hessen und Hessische Landgesellschaft.

4. Wer hat in der Stadtverwaltung die Baumfällung beauftragt?

Die Bauverwaltung der Stadt Homberg (Efze).

5. Welche Kosten sind durch die Fällung und Entsorgung der Stadt entstanden?

Netto 300 Euro.

6. Wer trägt die Kosten der Baumfällung?

Die Stadt Homberg (Efze).

7. Wer hat nachgewiesen, dass alle Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit zu beseitigen sind?

Durch Hessen mobil wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen als notwendig erachtet, daraufhin wurde seitens der Bauverwaltung entschieden, die Bäume zu fällen.

Klarheit und neue Unklarheit

Die Antwort schafft Klarheit über den Zahlungsfluss: Demnach sei am 2. Dezember 2015 eine Zahlung über 5.000 Euro bei der Stadt eingegangen. Am 14. Dezember 2016 wurde dem Spender eine Spendenbescheinigung zugeschickt.

Als Eigentümer des Geländes, auf dem die Bäume standen, werden drei Eigentümer genannt. Diese Aussage ist nicht glaubhaft. Entweder gehört die Standfläche der Bäume noch zum Straßenraum, dann wäre es das Land Hessen, oder aber zum erworbenen Grundstück des Herrn Schneider. Hier ist neue Unklarheit geschaffen worden.

Die Baumfällung sei von der Bauverwaltung beauftragt worden, Namen und damit Verantwortliche werden nicht genannt. Ist damit der städtische Bauhof oder eine Firma beauftragt worden?

Die Fällaktion soll der Stadt „netto 300 Euro“ gekostet haben. Sechs große Bäume mit einem Stammdurchmesser von 37 – 60 cm an einer viel befahrenen Straße zu fällen bedeutet: Straßensicherung, Bäume fällen, Stammholz und Kronenholz zersägen, zum Verladen zusammentragen. Fahrzeugeinsatz für den Abtransport. Gegebenenfalls noch Entsorgungskosten. Säubern der Straße. Das alles für 50 Euro je Baum. Diese Aussage ist nicht glaubhaft.

Die Kosten trägt die Stadt, schreibt der Bürgermeister. Muss die Kosten nicht der Eigentümer zahlen, der Eigentümer des Grundstücksteils und somit der Bäume?

Hessen mobil habe die Verkehrssicherungsmaßnahmen als „notwendig erachtet“, dabei hieß es doch im Aktenvermerk das lediglich ein Rückschnitt empfohlen sei, aber keine Radikalrodung.

 

30. März 2016    
Nachfrage bleibt unbeantwortet

Die Antworten des Bürgermeisters machen präzisere Nachfragen notwendig, um auf diese Weise eindeutige Antworten zu erhalten. So wurde nicht mehr nach dem Eigentümer des Grundstücks gefragt, auf dem die Bäume gefällt wurden, sondern zum Beispiel: Wer ist als Eigentümer in dem genau bezeichneten Flurstück im Grundbuch des Amtsgerichts eingetragen. Oder welche namentlich zu benennende Person hat was veranlasst?

Am 30. März 2016 erhielt der Magistrat die folgenden Fragen zur Beantwortung.

Frage 1: Wer ist als Eigentümer für das ca. 5 Meter breite Flurstück 11/9 parallel zur Kasseler Straße mit dem entfernten Baumbestand im Grundbuch eingetragen?

Frage 2: Welche Person des Grundstückseigentümers hat wann seine Einwilligung für die Entfernung der Bäume gegeben?

Frage 3: Welche Person der Bauverwaltung hat wann seine Anordnung zum Beseitigen der Bäume gegeben?

Frage 4: War diese Person nach dem Geschäftsverteilungsplan befugt über diesen Umfang (Ersatz des Wertes der Bäume, Kosten für den Arbeits- und Maschineneinsatz) zu entscheiden?

Die Kosten der Baumfallarbeiten und Entsorgung sind objektiv zu niedrig angegeben worden.

Frage 5: Wie viel Personen, Fahrzeuge und Bagger waren wie lange im Arbeitseinsatz?

Frage 6: Mit welchen Kostensätzen werden die eingesetzten Arbeiten und der Maschineneinsatz verrechnet?

Frage 7: Welche Person hat von der Unteren Naturschutzbehörde die Prüfung der Bäume wann vorgenommen und wann die Freigabe zum Fällen gegeben?

Frage 8: Welche Person von Hessen mobil hat am Ortstermin am 7. August 2015 teilgenommen und das Protokoll verfasst und unterschrieben?

Frage 9: Welche akute Gefährdung ist nach diesem Protokoll festgestellt worden, die zu der  Maßnahmeempfehlung vom 7.8.2015 führte?

Frage 10: Welche Maßnahmen zu einem Rückschnitt  – an welchen Bäumen, an welchen Stellen und in welchem Umfang-  werden in dem Protokoll empfohlen?

 

19. April 2016  
Schreiben des Bürgermeisters

 „…wie uns  mitgeteilt wurde, liegt auf Ihr Betreiben hin zum gleichen Thema eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht vor. Diese Anfrage wird der Magistrat fristgerecht beantworten.

Wir gehen davon aus, dass sie von der Aufsichtsbehörde über den weiteren Verlauf unterrichtet werden und betrachten Ihre o.g. Anfrage von daher als erledigt“. (Unterschrift Dr. Nico Ritz)

An den Bürgermeister waren Sachfragen gerichtet, über die die Kommunalaufsicht gar keine Kenntnisse hat, sie hat lediglich die Kommunalrechtslage zu beurteilen.

Der Bürgermeister gibt keine Antworten auf die Fragen nach dem Grundstückseigentümer und nach den verantwortlichen Personen.

Wenn sich der Sachverhalt so darstellt, wie er es bisher gesagt hat, könnte er mit den Detailantworten seine Glaubwürdigkeit untermauern. Diese Chance nutzt er nicht.

 

30. März 2016 
Korruptionsprävention – Kommunalaufsicht

Beim Regierungspräsidenten gibt es eine Stelle zur Korruptionsprävention & Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung, Frau Böhmecke-Schwafert  erklärte, sie sei für den Schwalm-Eder-Kreis nicht zuständig. Sie verwies auf Herrn Dörrbecker, den Leiter der Kommunalaufsicht im Schwalm-Eder-Kreis.

Die Kommunalaufsicht erhielt am 30. 3. 2106 eine Darstellung des bisherigen Sachverhaltes mit allen Widersprüchen – wie vorab geschildert – mit der Bitte um Prüfung.

 

12. Mai 2016    
Kommunalaufsicht antwortet

Am 12. 5. 2106 kam die Antwort, darin heißt es:

„der mir zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahme der Stadt Homberg (Efze) zu Ihrer o .a. Eingabe ist zu entnehmen, dass….“

Die Kommunalaufsicht referiert die Darstellung der Stadt, die sie vorher angefordert hatte.  Zu den Widersprüchen im bisherigen Sachverhalt äußert sich die Kommunalaufsicht nicht.

Die Stadt lieferte in ihrer Stellungnahme einen neuen Sachdarstellung, die mit den bisherigen Aussagen nicht übereinstimmt.

Ihre Eingabe vom 31.03.2016 wegen Annahme einer Unternehmerspende u. a.,  Mein Schreiben vom 05.04. 2016

Sehr geehrter Herr Schnappauf,,

der mir zwischenzeitlich vorliegenden Stellungnahme der Stadt Homberg (Efze) zu Ihrer o. a. Eingabe ist zu entnehmen, dass am 11.09.2014 der Aufstellungsbeschluss zur III, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 – Sondergebiet Einzelhandel – von der Stadtverordnetenver­sammlung gefasst wurde und u. a. die Beseitigung der ursprünglich noch als erhaltenswert eingestuften Bäume entlang der L 3224 bereits von Beginn an Gegenstand der Änderungsplanung war, weil die Bäume nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sonderge­biet in Einklang zu bringen waren. Demzufolge sei dann der Baumbestand auch im Änderungsplanentwurf vom August 2015, der am 21.09,2015 öffentlich ausgelegt wurde, nicht mehr als erhaltenswert dargestellt worden. Dieser Teil der Bebauungsplanänderung sei im gesamten bisherigen Verfahren auch weitestgehend beanstandungsfrei geblieben, sodass sich die Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen im Oktober 2015 entschlossen habe, statt des von Hessen Mobil geforderten Rückschnittes der Bäume diese bereits vor dem förmli­chen Inkrafttreten der Planänderung beseitigen zu lassen, zumal ein kostengünstiges Ange­bot für die Ausführung der Arbeiten vorgelegen habe.

In Anbetracht dieses Sachverhaltes – und insbesondere der zeitlichen Abfolge – Ist ein Zu­sammenhang zwischen der Beseitigung der Bäume und der von Herrn Schneider Ende No­vember 2015 getätigten Spende m, E. auszuschließen. Ebenso halte ich die Absicht einer Vorteilsgewährung in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanes 43/2 hier nicht für gegeben, da der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung bereits aus dem Jahr 2014 datiert und die Kosten der Änderung der vorhabenbezogenen Bauleitplanung lt. der Erläuterung zum betreffenden Tagesordnungspunkt vom 11.09.2014 ohnehin vom Bau­herrn getragen werden. Auch wenn das zeitliche Zusammentreffen der von Herrn Schneider anlässlich seines 80, Geburtstages getätigten Spende für die Kindergärten der Stadt Homberg (Efze) mit dem noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanverfahren sicher nicht glücklich ist, besteht für mich angesichts der vorstehend geschilderten Gesamtumstände und des Verhaltens des Magistrats nach Eingang des Geldbetrages kein Anlass zu der Annahme, die städtischen Organe sollten durch die Zuwendung in Ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst werden bzw. fühlten sieh in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt,

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Dörrbecker

Anmerkungen zur Darstellung der Kommunalaufsicht

Diese Darstellung entspricht in den folgenden Punkten nicht den Tatsachen:

1. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung war die Beseitigung der Bäume nicht Gegenstand der Änderungsplanung.

In den Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung gibt es keinen Hinweis auf die Bäume.

Auch im Schreiben von Herrn Schneider vom 12.07.2014, in dem er um eine weitere Änderung des Bebauungsplans Nr. 43/3 bat und diese begründete, werden weder  Bäume noch die Verkehrsführung angesprochen.

2. Die Bäume hätten nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sondergebiet in Einklang gebracht werden können.

Die Stellungnahmen von Hessen mobil sind unverändert, sie hat keine Änderungswünsche. Im  Schreiben vom 24.04.2012 heißt es:
“Gegenüber dem vorangegangenen Verfahren  haben sich für die Straßenverwaltung relevante Veränderungen nicht ergeben“.

Gemeint ist demnach der Bebauungsplan 43/1 aus der Zeit vor Bürgermeister Wagner. 

Weiter heißt es im Schreiben:

„Gegenüber dem vorangegangenen Verfahren  haben sich für die Straßenverwaltung relevante Veränderungen nicht ergeben, und wie aus der uns mit Schreiben vom  25.06.2012 zugesandten Abwägung/ Beschlussfassung des Magistrats über die vorgebrachten Hinweise und Anregungen zu entnehmen ist, sollen unsere Vorgaben weitestgehend berücksichtigt werden  bzw. sind in den jetzigen Plänen eingearbeitet worden (z.B. Sichtfelder).“  

 „… gegen die 2. Änderung des B-Planes Nr. 43 in den jetzigen Fassungen  bestehen unter Bezug auf unsere Stellungnahme  vom 24.04.2012 keine weiteren Einwände.“

Von Hessen mobil liegen also keine Änderungswünsche zur Verkehrsführung vor, wie in der Darstellung des Magistrat und der Kommunalaufsicht behauptet wird.

3. Bäume seien als nicht mehr erhaltenswert dargestellt worden, dies sei bei der Plan-Auslegung nicht beanstandet worden.

Diese Aussage ist falsch. Die Bäume wurden in dem neuen Änderungsplan nicht als „nicht mehr erhaltenswert“ bezeichnet. Die Bäume fehlten einfach in dem neuen Plan.

Diese Planänderung kann ein Bürger bei der Auslegung nur feststellen, wenn er die vorherige Planung daneben legt und sieht, dass die ehemals erhaltenswerten Bäume nicht mehr im Plan enthalten sind. Oder der Plan wird mit der Realität verglichen – allerdings standen zu dem Zeitpunkt der Auslegung die Bäume noch. Das ist als ein gezielt angelegtes Täuschungsmanöver anzusehen.

4. Für die Beseitigung der Bäume hätte ein kostengünstiges Angebot vorgelegen.

Auf Befragen in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 15.02.2016 gaben Bürgermeister Dr. Ritz und die Abteilungsleiter der Bauverwaltung an, sie wissen nicht, wer die Bäume gefällt hat.

In der schriftliche Antwort auf die Anfrage vom 24.02.2016 erklärte der Magistrat:
Die Stadt habe die Bäume selbst gefällt zu insgesamt 300 Euro.  (Siehe Punkt 4 oben)

5. Es hätte der Stadt im Oktober 2015 ein kostengünstiges Angebot vorgelegen.

Die Stadt hat nach eigener Aussage selbst die Bäume gefällt, dafür benötigte sie also kein „kostengünstiges Angebot“.

6. Warum wurde statt eines angeblich empfohlenen Rückschnitts eine Totalbeseitigung vorgenommen? Das wird nicht erklärt.

Das erwähnte Protokoll des Ortstermins mit Hessen mobil vom 7.8.2015 wurde nicht vorgelegt.

 

Falsche Beurteilung des Verdachts der Vorteilsgewährung durch die Kommunalaufsicht

Die rechtliche Beurteilung hinsichtlich einer möglichen Vorteilsgewährung sieht die Kommunalaufsicht nicht und begründet es mit dem bereits am 11.9. 2014 gefassten Aufstellungsbeschluss und der Kostenübernahme der Bauleitplanung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Diese Argumentation ist für die Beurteilung einer möglichen Vorteilsgewährung belanglos.

Herr Schneider möchte mit der beantragten Planungsänderung das Fachmarkcenter attraktiver machen, dazu möchte er das Recht für eine Tankstelle und eine Gastronomie im geänderten Bebauungsplan erlangen.

 

Am  12. 7. 2014 schreibt Herrn Schneider an den Magistrat

„Seinerzeit wurde nicht zugelassen, dass wir einen Einzelhandelsmarkt als Frequenzbringer dort ansiedeln, wodurch die Belegung des Gebietes einer besonderen wirtschaftlichen Prüfung bedarf.

Um neben dem Baumarkt ein attraktives Angebot ansiedeln zu können, sollen über die zulässigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes hinaus nun eine Tankstelle und eine Gastronomie angesiedelt werden. Vor der Änderung des Bebauungsplanes war bereits eine Tankstelle in diesem Gebiet zulässig.

Die Tankstelle und die Gastronomie sollen das Angebot im Gebiet ergänzen und die Attraktivität steigern. Bei beiden Einrichtungen können wir auf Vorverträge mit Interessenten verweisen.“

Diesen Sachverhalt berücksichtigt die Kommunalaufsicht nicht.

Hessen mobil

Hessen mobil erklärt, sie habe mit Schreiben vom 24.04.2012 ausführlich Stellung genommen,

“Gegenüber dem vorangegangenen Verfahren haben sich für die Straßenverwaltung relevante Veränderungen nicht ergeben“.

Gemeint ist demnach der Bebauungsplan 43/1 aus der Zeit vor Bürgermeister Wagner. 

Weiter heißt es im Schreiben:

„Gegenüber dem vorangegangenen Verfahren  haben sich für die Straßenverwaltung  relevante Veränderungen nicht ergeben  und wie aus der uns mit Schreiben vom  25.06.2012 zugesandten Abwägung/  Beschlussfassung des Magistrats über  die vorgebrachten Hinweise und Anregungen  zu entnehmen ist, sollen unsere Vorgaben  weitestgehend berücksichtigt werden  bzw. sind in den jetzigen Plänen eingearbeitet  worden (z.B. Sichtfelder).

Wie bereits im vorangegangenen Verfahren  zu den Vorentwürfen mitgeteilt, stimmen wir  der Bauleitplanung der Stadt Homberg zu.

„gegen die 2. Änderung des  B-Planes Nr. 43 in den jetzigen Fassungen  bestehen unter Bezug auf unsere Stellungnahme  vom 24.04.2012 keine weiteren Einwände."

 

Verkehrsgefährdung ist nicht nachgewiesen und unglaubwürdig

Abbildung 1: Großer Abstand zum Straßenrand

In dem Luftbild des hessischen Geoportals (BORIS) ist der weiße Streifen des Randes der Fahrbahnmarkierung nicht einmal von den Baumkronen verdeckt. Aus urheberrechtlichen Gründen kann das Foto hier nicht gezeigt werden.

 

Abbildung 2: Durchmesser von vier der gefällten Bäume. Die Schnittbilder weisen keine Hinweise auf Baumschäden auf, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten.

 

Die Widersprüche zur Baumbeseitigung

Sachverhalt

                             Darstellung

Anmerkungen

der Verwaltung

der Kommunalaufsicht

 

Anlass Baumbeseitigung

Verkehrsgefährdung

„Bäume nicht mit der beabsichtigten Verkehrsführung zum Sonderge­biet in Einklang zu bringen waren“

Hessen mobil hat bereits seit 24.04.2012 keine Änderungswünsche. Die Sichtfenster sind bereits im Plan 43/1 berücksichtigt worden.

Termin Feststellung

Ortstermin August 07.08.2015

11.09.2014 (Aufstellungsbeschlusse)

aus wirtschaftlichen Gründen im Oktober 2015 beschlossen

 

 

 

„vor dem förmli­chen Inkrafttreten der Planänderung“

Der Bebauungsplan 43/2  mit dem Baumbestand war bis zum Juni 2016 gültig.

 

 

sodass sich die Verwaltung […] entschlossen habe,

Die Planungshoheit hat die Stadtverordnetenversammlung und nicht die Verwaltung.

Maßnahme

Rückschnitt empfohlen

Beseitigung der Bäume

 

Eigentümer der Bäume

Hessen mobil, Stadt Homberg, Hessische Landgesellschaft

Grundstückeigentümer des vorhaben bezogenen Bebauungsplans

 

Kosten

300 Euro für die Stadt

„zumal ein kostengünstiges Ange­bot für die Ausführung der Arbeiten vorgelegen habe“

Hat die Stadt ein Angebot an sich selbst abgegeben?

Zeitpunkt der Beseitigung

Januar /Februar 2016

 

 

23. Mai 2016
Die Rechtsauffassung des Planers

Im Bauausschuss am 23. 05. 2016 wurde der Planer des Bebauungsplans gefragt, wie es sein kann, dass die Stadt gegen den von ihr selbst aufgestellten und gültigen Satzung des Bebauungsplan handele.

Der Planer Herr Christopher Henke: Die Beseitigung der Bäume sei nur eine Ordnungswidrigkeit. Es läge im Ermessen der Stadt, ob sie die Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Februar 2017   
Nachfragen bei Bürgermeister und Kommunalaufsicht

Im Februar 2017 wurde noch einmal beim Bürgermeister nach den unterschiedlichen Angaben über die Spendenhöhe nachgefragt. Auch die Kommunalaufsicht wurde nach den Widersprüchen gefragt und gebeten sich klärend zu äußern.
Beide antworteten nicht.

 

Anhang

Chronologie zur  Spendenannahme

2.12.2015

Eingang der Spendenzahlung im Rathaus.

3.12.2015

Spende wurde im Magistrat angesprochen Im Protokoll heißt es:

Außerdem informiert er [Bottenhorn] darüber dass Herr Wilhelm Schneider, der Investor für die  Bebauung an der Nordumgehung, 10.000,00 € zu Gunsten der städtischen Kindergärten gespendet hat.“

10.12.2015

Der Magistrat beschließt: „Der Betrag ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bauleitverfahrens an der Nordumgehung zurückzustellen“

14.12.2015

Die Stadt stellt eine Spendenbescheinigung aus und sendet sie an Herrn Schneider

14.01.2016

Herr Schneider war mit seinem Architekten in der Magistratssitzung zu Gast, um über die dritte Änderung des Bebauungsplans zu sprechen.

02.06.2016

Stadtverordnete beschließen die 3. Änderung zum Bebauungsplan.
Mit der Veröffentlichung des Beschlusses ist der Bebauungsplan 43/3 gültig.
Der Plan 43/2 verliert damit seine Gültigkeit.

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14 Kommentare zu “Eine Spendengeschichte, die bis heute nicht aufgeklärt ist”

  1. Phil Antrop

    Unglaublich !

    Wie kann eine Kommunalaufsicht angesichts dieser Fakten zu einer solchen Feststellung kommen?

    Sind da Blinde oder Rechtsbeuger am Werk?

    Wer unterschreibt und trägt damit die Verantwortung für den Inhalt?

    Wo ist das Protokoll des Straßenbauamtes zu dieser angebliche Absprache ?

    Duldet Landrat Becker solche Zustände?

    Wer beaufsichtigt die Kreisverwaltung ?

    Wer sind die Personen, die hier offensichtllich Lügen?

    Warum duldet so etwas die Stadtverordnetenversammlung, und warum werden solche Tatsachen nicht von den 36 anderen Stadtverordneten in die Öffentlichkeit gebracht ( ausgenommen Bürgerliste ) ?

  2. Phil Antrop

    Nur ein Spiel

    http://ze.tt/wie-korrupt-waerst-du-wenn-du-im-rathaus-arbeiten-wuerdest/

    😀

  3. Pro Homberger

    @ Phil Antrop

    …… ausgenommen Bürgerliste

    Bitte unterschlagen Sie nicht den ursprünglichen Fragesteller "Günther Koch – FWG".

  4. Phil Antrop

    "Die behauptete Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hat nicht stattgefunden, wie der damaligen Leiter bestätigte."

    Schriftlich wird hier die Unwahrheit dokumentiert !

  5. Phil Antrop

    Aus Verkehrssicherungsgründen war ein Rückschnitt erforderlich. Die Maßnahme-Empfehlung wurde in einem Protokoll dokumentiert.

    Vor dem Fällen der Bäume wurden die Bäume in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf Höhlenbrüter uns sonstige geschützte Tierarten untersucht.

    1. Rückschnitt und nicht Fällung

    2. angebliche Untersuchung im August 2015 – Fällung erst im Februar 2016. Bis dahin kann sich viel verändert haben !

  6. Phil Antrop

    Auch der Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach (SPD) äußerte sich zu dem Vorgang, so die HNA:

    „Es kotze ihn an, sich solch einen Schwachsinn anhören zu müssen, sagte er in Kochs Richtung.“

    Zu Herrn gerlach_

    Wie war das doch gleich mit der Spende des Projektleiters an den FC Homberg? Welchen Weg nahm denn da das Geld ?

     

    Was glauben sie denn, Herr Gerlach was uns alles ankotzt?  Erst untragbarer Bürgermeister – dann Solarpark " Wir haben es geschaftt " ? + Spende ?

  7. Phil Antrop

    Richtig. Herr Koch, den Fragestelle,r habe ich vergessen.
    Was ich hiermit nachhole.

  8. Aussetzer

    da hilft nur noch ein AktenEinsichtsAussitzAusschuss mit dem bewährten AktenEinsichtsAussitzAusschussOberVorUndAussitzenden

  9. Horst Schimanski

    Kraftausdrücke werden häufig gebraucht, wenn man sich argumentativ in die Enge getrieben fühlt.

  10. AnwaltsLiebling

    Eine beachtliche Dokumentation des Blog-Betreibers.

    Sie erinnert mich an einen gut vorbereiteten Anklagevertreter vor Gericht.

    Da die Vorfälle nun schon einige Zeit zurückliegen und sich niemand aus dem betroffenen Personenkreis zu den mehr als plausibel erscheinenden Fragen äußerte/erklärte, gehe ich davon aus, dass im Rathaus mit seinen involvierten Abteilungen/Amtsleitern die Sache bereits "zu den Akten" gelegt wurde.

    Warum sich aufsichtsführende Behörden nicht um eine Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe bemühten, bleibt deren Geheimnis.

    Von meinem Bürgermeister, der ehemals als Anwalt tätig war und dem Recht besonders verpflichtet ist, hätte ich erwartet, dass er selbst eine lückenlose Aufklärung betreibt. Das Disziplinarrecht hätte u. U. zur Anwendung kommen können.

    Sollten die Vorwürfe des Herrn Schnappauf völlig aus der Luft gegriffen sein, hätte ich mir für die Mitarbeiter der Stadt Homberg gewünscht, dass Herr Dr. Ritz mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen wäre und die Vorwürfe entkräftet hätte.

    Dies wäre seiner bei Amtsantritt versprochenen Transparenz dienlich gewesen.

    P.S.:  Nicht immer müssen sofort Gerichtsprozesse unter anwaltlicher Vertretung angestrebt werden.

  11. Mister X

    Korruption zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Gesellschaft.

    Es wäre naiv anzunehmen, dass dieses Geschwür Behörden ausschließt.

    Wie sagt der Volksmund:

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft …..

    Meines Erachtens gibt es unterschiedliche Spender, die,

    die ausschließlich Notleidenden helfen wollen,

    die aufgrund ihres Reichtums Gutes tun wollen ( z.B. Dietmar Hopp)

    die sich mit einer Spende Vorteile erhoffen und damit. ihre Spende gezielt zur Gewinnmaximierung einsetzen.

    Letzteres geschieht meist verborgen und kommt selten an das Tageslicht.

  12. Homberger Jeck

    Zur Kommunalaufsicht passt ein Bericht in der HNA vom 24.Februar 2018.

    Herr Groß, Künstler aus Großropperhausen hat die "Apfelstele" neu hergerichtet. Sie soll die Kreisverwaltung symbolisieren.

    Im Zusammenhang mit meinen Eindrücken zur Kreisverwaltung in den letzten Jahren, erscheint mir ein anderes Symbol doch öfter passender: Das der drei Affen.

    Asbest; Geschäftstätigkeit einzelner Mitarbeiter, Inbetriebnahme Ärztehaus, Rodungsarbeiten Schlossberg; Denkmalschutz, Umgang mit Geld usw. und auch hier.

    🤡

  13. Delf Schnappauf

    zu 12: Vor der Homberger Stadtmauer stehen in der Wallstraße die Stelzenläufer von Ernst Groß, die versuchen über die Mauer hinweg einen Einblick in die Stadt zu erhaschen.

    Dieses Figurengruppe inspirierte zu dem Begriff "Hingucker", und sie wurde auch das optische Zeichen des Hinguckers.

     

  14. Homberger

    Und nun wollen manche dem Schlossberg auch noch einen Hut aufsetzen, jawoll wo der Weg schon abgeholzt und verschandelt, soll dem ganzen noch der Deckel drauf gesetzt werden…..

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