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Klage des Ex-Bürgermeisters abgewiesen


Ex-Bürgermeister Wagner wollte gegen Berichte im Homberger Hingucker in den letzten 12 Monaten vier strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben. Sein Anwalt schickte die Erklärungen und gleichzeitig die Rechnung von über je 1.430,38 Euro.

Keine der Unterlassungserklärungen habe ich unterzeichnet. In zwei Fällen ist Wagner damit vor Gericht gezogen.

Der erste Fall ist jetzt gerichtlich entschieden. Es ging um den Beitrag: Schadenssumme 93.000 Euro. [1]
Wagners Anwalt setzte einen Streitwert von 25.000 Euro an und reichte beim Landgericht Kassel Klage ein.
Das Landgericht reduzierte den Streitwert auf 5.000 Euro, somit war das Amtsgericht Fritzlar zuständig.

Am 22. März 2107 fand die Verhandlung in Fritzlar statt.

"In dem Rechtsstreit […] hat das Amtsgericht Fritzlar durch den Direktor des Amtsgerichts Rhiel aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.03.2017 für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen."

Entscheidungsgründe

"Die Klage ist nicht begründet."
"Der Kläger hat gegen den Beklagten weder einen Unterlassungs- noch einen Beseitigunganspruch im Hinblick auf den Inhalt des Internetblogs vom 01.06.2016, insbesondere nicht im Hinblick auf den Nachtrag vom 13.09.2016."

"Ansprüche […] bestehen nicht, weil der Beklagte nicht widerrechtlich falsche Behauptungen in Bezug auf den Kläger aufgestellt hat, die ihn unzulässig in seiner Ehre beeinträchtigen.
Das Gericht hat die Äußerungen des Beklagten nämlich im Licht der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Abs.1 Grundgesetz zu würdigen."


Das zweites Verfahren Wagner ./ Schnappauf wird am 19. Juli 2017 beim Landgericht verhandelt.

siehe auch: Wagner gegen Schnappauf [2]

 

Auch Alwin Altrichter klagt weiter
Gegen das Urteil des Landgerichts Kassel hat Altrichter Berufung eingelegt. Am 22. Mai 2017 gibt es eine Verhandlung  vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

siehe dazu: Prüfplaketten lügen nicht [3]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Klage des Ex-Bürgermeisters abgewiesen"

#1 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2017 April 18 00000004 2:11 pm 149252110702Di, 18 Apr 2017 14:11:47 +0100

Auch in Deutschland wird es nur wenige Menschen geben, die sich noch nie über ein Gerichtsurteil gewundert oder empört haben.

Trotzdem bin ich froh in Deutschland zu leben, einem Land, in dem die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung geschützt sind. Die oben angeführte Urteilsbegründung bestätigt diese These.

In "Erdoganistan" erleben wir gerade, wie diese Rechte mit Füßen getreten werden.

Dem Blogbetreiber zolle ich meinen Respekt für seine jahrelange journalistische Arbeit, die auch unbequeme Wahrheiten zu Tage brachte.

#2 Kommentar von Scherzbold am 2017 April 21 00000004 11:29 am 149277058311Fr, 21 Apr 2017 11:29:43 +0100

Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.

George Orwell