HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Prüfplaketten lügen nicht

Juni13geprüftBürgermeister Martin Wagner war vom Landgericht Kassel als Zeuge in dem Verfahren Altrichter ./. Schnappauf geladen. Alwin Altrichter, Inhaber der Homberger Firma Kuhn Feuerschutz, sieht sich durch den Beitrag vom 2. Juli 2013 "Sparen nicht erwünscht" beleidigt und in seinen Geschäftsinteressen geschädigt.

Die Aussagen des Zeugen

Der Richter erinnerte den Zeugen wie üblich die Wahrheit zu sagen, und verwies auf die strafrechtlichen Folgen von Falschaussagen.

Wagner erklärte die Wartung der Feuerlöscher sei so gehandhabt worden, wie bereits unter seinem Vorgänger.

Das Ordnungsamt ist für Brand- und Katastrpophenschutz zuständig und damit für die Feuerwehr.
Die städtischen Immobilien dagegen werden durch das Bauamt verwaltet.
Wagner habe 2013 das Ordnungsamt angewiesen, die Wartung der Feuerlöscher in den Gebäuden und Fahrzeugen der Feuerwehr neu auszuschreiben, die daraufhin an eine Firma aus Zierenberg vergeben wurde.
Auch das Bauamt sollte für die städtischen Räume die Wartung ausschreiben.

Wagner erklärte weiterhin, lediglich im September 2013 wären bei der Firma Kuhn Feuerschutz noch drei Feuerlöscher für die Stadthalle gekauft worden, die dort gestohlen wurden und ersetzt werden mussten. Diese Bestellung bei der Firma Kuhn habe eine neue Mitarbeiterin des Bauamtes vorgenommen, die sich noch nicht auskannte und dies für einen länger erkrankten Mitarbeiter erledigte.

Prüfplaketten lügen nicht
Diese Tatsachenbehauptung des Bürgermeisters lässt sich anhand der Prüfplaketten auf den Feuerlöschern prüfen.
Prüfplaketten
Auf jedem Feuerlöscher ist ersichtlich, welche Firma gewartet und geliefert hat.
In dem Feld "Instandhaltung durchgeführt am" befindet sich ein Plakette, aus der das Jahr und der Monat der Prüfung zu ersehen ist.
Weiter gibt es ein Pflichtfeld: "Innenkontrolle durchgeführt am:" und "Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV durchgeführt am:"
Anhand dieser Plaketten ist eindeutig ersichtlich, ob ein Feuerlöscher neu ist oder wiederkehrend geprüft wurde und wann dies erfolgte.

Die tatsächlichen Befunde
Am Abend des Wahltages, als in der Stadthalle das Wahlergebnis erwartet wurde, schaute ich mir die öffentlich zugänglichen Feuerlöscher in der Stadthalle an.

Neuer Feuerlöscher
Es fanden sich auch drei neue Feuerlöscher, die aber nicht im September 2013, wie der Bürgermeister bezeugte, sondern bereits im August 2012 beschafft wurden.

Im September 2013 wurden von der Firma Kuhn Feuerschutz sechs weitere Feuerlöscher in der Stadthalle  geprüft.
Aber auch im Verwaltungsgebäude in der Obertorstraße findet sich vor dem Eingang zum Bürgerbüro ein Feuerlöscher mit der Prüfplakette 9/13. Gleich um die Ecke in dem Flur zum Ordnungsamt hängen zwei Feuerlöscher, die im Juni 2013 von der Firma Kuhn gewartet wurden.
Die Recherche zu dem Beitrag war also korrekt, die Aussagen entsprechen nachprüfbar den Tatsachen.

Juni13geprüftPrüfpflichten nicht erfüllt
Die Feuerlöscher im Rathaus sind von Kuhn Feuerschutz das letzte Mal 2011 geprüft worden. Die nach der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Prüfungen 2013 wurden bisher nicht in Auftrag gegeben.

Fazit
Die Vergabe der Feuerlöscher-Wartung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz an eine auswärtige Firma ab Juni 2013 wurde erst durch die Aussage des Bürgermeisters im Landgericht bekannt.

In den städtischen Räumen war und ist auch nach der Veröffentlichung des Beitrags über den Sparvorschlag der Feuerwehr die Firma Kuhn Feuerschutz tätig. Dies und nichts anderes ist berichtet worden. Was an diesen nachweislichen Tatsachen beleidigend und geschäftsschädigend sein soll, ist nicht nachvollziehbar.

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3 Kommentare zu “Prüfplaketten lügen nicht”

  1. Bad Man

    Da drei Feuerlöscher gestohlen wurden, müsste es dazu eine Meldung seitens des Hausmeisters geben, eine Anzeige erstattet worden sein aus der das Datum der Feststellung des Diebstahls und die Beschaffung als solches als Ersatzbeschaffung  im Doppik auftauchen. Ferner müsste die neue Mitarbeiterin in ihrer Stellenbeschreibung als Unterschriftsberechtigte und für Beschaffungen berechtigte ausgewiesen sein und die Bestellung " in Vertretung" unterschrieben worden sein. Es bleibt zu prüfen, wer wann im Bauamt bestellberechtigt war, wann die Ausschreibung erfolgte  und der neue Vertrag geschlossen wurde. Ob die neue Firma zumindest eine Gesamtübersicht aller Feuerlöscher einschl. der Aufstellorte und der jeweils letzten erfolgten Prüfung erhalten haben sollte. Dies ist müsste Teil der Ausschreibung sein, denn nur so läßt sich qualifiziert ausschreiben, eine Bewerbung um den Auftrag abgeben und ein Vertrag schließen.

    Auf die Antworten auf diese Fragen bin ich gespannt. Sie sollten noch vor der Wahl des neuen Bürgermeisters als Antrag in die Stadtverordnetenversammlung zum 18. Juli 2014 eingebracht werden.

    Hier dürfte erneut die bisherige Tätigkeit des neuen Bürgermeisters für ihn von Vorteil sein. Mal sehen, wann er sich hierzu und zu Ärztehaus, Burgbergrestaurant und Jugendzentrum neu eine genaue Kostenaufstellung vorlegen lässt. 

    Viel Spaß Herr Ritz !

    Zur Erinnerung die Aussage des Stadtmarketinggeschäftsführers aus seinem Wahlkampf

    "Ein wichtiger Rückhalt aller Entwicklung ist eine gut funktionierende Verwaltung. Dies ist in Homberg weitaus besser gegeben als in anderen Kommunen. Ich kann mir ein solches Urteil erlauben, da ich schon viele Verwaltungen kennengelernt habe und mit der in Homberg gut zusammenarbeite."

    https://www.meine-partei-ist-homberg.de

    Nachtrag: Kann es sein, dass gar kein Diebstahl vorleigt sondern im Rahmen einer Brandschutzbegehung  3 weitere Feuerlöscher gefordert wurden ?

  2. done and dusted

    wenn feuerlöscher nicht zeitgerecht geprüft wurden sollte man mal die neue firma schleunigst abmahnen. kontrollen, die man üblicherweise durchführt um die ausgeführten arbeiten nachzuprüfen, hat es scheinbar auch nicht gegeben.

  3. DMS

    Zu 2: Eine Firma kann nur die Arbeiten erledigen, für die sie beauftragt ist.
    Die Überwachung der Wartung obliegt den Verantwortlichen er Betriebsstelle.
    Eine unterlassene Prüfung ist nach der Betriebssicherheitsverordnung eine Ordnungswidrigkeit, im Schadensfall eine Straftat.

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