HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Manipulation der Stadtverordneten-Versammlung

 

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2022 stand auf der Tagesordnung: "Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung." Auch in der Vorlage "VL-210/2022 6. Ergänzung" steht "Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung".

Tatsächlich wurde der Entwurf am 17. November nicht nur eingebracht, sondern es sollte beschlossen werden. So steht es in dem Protokoll.

Das ist eine Änderung der Tagesordnung, noch dazu zu dem wichtigsten Thema jedes Haushaltsjahres. Die Haushaltssatzung legt den finanziellen Rahmen fest, in dem sich der Magistrat und der Bürgermeister im Haushaltsjahr bewegen dürfen. Mit der Haushaltssatzung und dem dazugehörigen Haushaltsplan wird Politik gemacht.

Für die Tagesordnung gelten genau festgesetzte Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Diese Regelungen sind deshalb so genau, damit Manipulationen vermieden werden.

Es ist ein großer Unterschied zwischen der Einbringung, also der Vorstellung des Haushaltsplans aus der Sicht des Mastrats, und der Beratung und Beschlussfassung durch die Stadtverordneten. In den Ausschüssen und letztlich in der Stadtverordnetenversammlung wird die Jahresplanung beraten und beschlossen.

Am 17. November 2022 wurde entgegen der angekündigten Einbringung die Haushaltssatzung nicht vorgestellt sondern beschlossen. Dieser Beschluss ist deswegen rechtswidrig.
 

Hessische Gemeindeordnung missachtet

Es wäre ein Leichtes gewesen, in der Sitzung die Tagesordnung von "Einbringung" auf "Beschlussfassung" zu ändern, so wie es die HGO für solche Situationen bindend vorschreibt. Doch der Stadtverordnetenvorsteher ging mit einer kleinen Bemerkung darüber hinweg, anstatt pflichtgemäß die Änderung beschließen zu lassen.

Doch das ist noch nicht alles an rechtswidrigen Manipulationen:

"Haushaltsreden" der Parteivertreter

Während des  ganzen Jahres findet sich in den Protokollen nur der stereotype Satz: "zur Sache sprachen", ohne dass der Leser erkennen kann, welche Postionen die einzelnen Stadtverordnete einbrachten.
In diesem Protokoll sind Reden der Fraktionsvorsitzenden offensichtlich in voller Länge abgedruckt worden. Dabei fällt auf, dass die bemerkenswerte Rede des Stadtverordneten Günter Kochs (FWG) nicht abgedruckt wurde, sondern nur eine Zusammenfassung durch den Protokollführer. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar.  Aus der Rede von Koch sind noch die starken Worte in Erinnerung: Er kann dem Bürgermeister das Vertrauen nicht geben angesichts der Verbindlichkeiten von 82 Millionen Euro, zu dem noch die andern Verbindlichkeiten bei der HLG und den Zweckverbänden kommen. Auch prangerte er die ständige Verschiebung der Gelder zwischen den Haushaltsstellen an, so dass die Stadtverordneten das gar nicht mehr verfolgen können. Wenn über ein Projekt beschlossen wird, sind es am Ende 50 bis 100 Prozent höhere Baukosten. Er nannte es eine Kostenlawine, die auf die Stadt zukommt. Er zählte auf: Krankenhausgelände, Ärztehaus, Schwimmbad, usw. Das Multifunktionshaus nannte er ein Ding der Unmöglichkeit. "Mit Schrottimmobilien die Welt retten, das geht nicht. Wir brauchen offene und erliche Diskussionen und einen Neuanfang in  der Stadt."
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Vertrag mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG)

Auch aus diesem Protokoll ist für die Bürger nicht ersichtlich, wie hoch die Schulden der Stadt bei der HLG noch sind. Die Aufstellung gibt es, die erhalten aber nur die Stadtverordneten. Offensichtlich hat man Angst vor den Höhe der Schulden, die noch nach 10 Jahren bestehen, wo doch damals von großen Gewinnen gesprochen wurde.

 


4 Kommentare zu “Manipulation der Stadtverordneten-Versammlung”

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    Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist im § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung folgendes geregelt: (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Jeder Vereinsvorsitzender eines x-beliebigen Vereins weiß das. Gerade bei protokollarischen Fehlern und Verstößen gegen den § 32 BGB reagieren die Amtsgerichte bei Vorlage der Protokolle empfindlich und erkennen das Protokoll nicht an. Der Stadtverordnetenvorsteher führte in der Sitzung aus, das aus Systemgründen eine korrekte Formulierung nicht möglich war, er lies jedoch nicht über die Änderung der Einladung abstimmen. Mich verwunderte, dass die Reden zum Haushaltsentwurf schon geschrieben waren. Können die Parteisprecher in die Zukunft schauen, dass sie wussten, das die Abstimmung ansteht? Die Juristen im Rathaus müssten aus meiner Sicht das Protokoll beanstanden. Für wie dumm halten die Parlamentarier und der Magistrat die Homberger Bürger? Wie lang wollen wir uns dieses Vorgehen noch gefallen lassen? Mir fällt nur noch das Wort Volksverdummung dazu ein.

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    Leider entscheidet über eine Klage in diesem Fall nicht das Amtsgericht, sondern das Verwaltungsgericht. Dort dauert es in Regelfällen ca. doppelt so lang; in 1,9 Prozent der Fälle mehr als 36 Monate und in besonderen Einzelfällen kann es sogar 96 Monate dauern. Das wissen besonders in Homberg die Personen, die im rechtswidrigen informellen Gremium "Ältestenrat" u. a. über die Tagesordnung entscheiden. In der HGO ist zwar geregelt, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher mit den Fraktionsvorsitzenden über die Tagesordnung abstimmen soll (es ist ausdrücklich nur die Tagesordnung erwähnt); ein "Ältestenrat", der sich in nichtöffentlichen Sitzungen trifft, ist jedoch nicht vorgesehen. Es ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass Gremien der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich öffentlich zu tagen haben. Und so wird dann schnell mal was über die Köpfe der Mehrheit der Stadtverordneten hinwegentschieden. Soll doch mal jemand versuchen dagegen zu klagen:-(

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    Wissen die Homberger Angeordneten nicht was in der Geschäftsordnung steht, die sie selbst beschlossen haben? Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Kreisstadt Homberg (Efze) Homberg (Efze) vom 17. Februar 2022 § 21 Ändern und Erweitern der Tagesordnung  (1) Die Stadtverordnetenversammlung kann vor Eintritt in die Tagesordnung diese ändern. Sie kann insbesondere beschließen, – die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern – Tagesordnungspunkte abzusetzen oder – Tagesordnungspunkte zu teilen oder miteinander zu verbinden  (2) Die Stadtverordnetenversammlung kann beschließen, die Tagesordnung um Angelegenheiten zu erweitern, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen. Eine Erweiterung um Wahlen, um die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen sind ausgeschlossen.

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