HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Flurbereinigungsverfahren im Bereich Bettenhaus ? Welch ein Unsinn!

 

Die Stadtverordneten hatten zum Krankenhausgelände beschlossen ein Flurbereinigungsverfahren einzuleiten.
Der Beschluss ist nicht nachvollziehbar, den das gesamte Gelände gehört der Stadt.
Es gibt gar keine weiteren Eigentümer, mit denen über Abgabe von Grundstücken verhandelt werden muss.

Das Klinikgelände hat die Stadt für 1-Euro von Asklepios gekauft.
Der Stadt gehört das gesamte Gelände.
Was ein Flurbereinigungsverfahren im "Bereich des Bettenhauses und des Schwesternwohnheims"
bezwecken soll ist nicht erklärt und nicht ersichtlich. 

 

In der Stadtverordnetenversammlung hat der Vorsitzende des Bauausschusses gesagt, im Bauausschuss habe man sich mit dem Thema auseinandergesetzt und einstimmig den Beschluss gefasst, so wie er vom Magistrat als Beschlussvorlage vorgelegt wurde.
Nach dem Protokoll des Bauausschusses hat sich kein Mitglied des Ausschusses zu Wort gemeldet, trotzdem behauptet der Ausschussvorsitzende, man habe sich im Ausschuss darüber auseinander gesetzt.
Eine nachweisliche Falschaussage des Ausschussvorsitzenden Thomas Höse (FWG).

In dieser Sitzung waren laut Protokoll die folgenden Mitglieder anwesend, die fachkundig das Thema zu beraten hatten:

CDU: Jana Edelmann-Rauthe, Ulrich Krug
SPD: Rainer Hartmann, Bruno Haßenpflug
FWG: Thomas Höse, Joachim Grohmann, Sascha Henschke-Meyl
Grüne: Marcel Smolka
FDP: Sebastian Wettlaufer

Auch in der Stadtverordnetenversammlung gab es keine Wortmeldung zu dem Tagesordnungspunkt.
Alle Stadtverordneten schwiegen dazu.
Bei der Abstimmung gab es lediglich vier Enthaltungen, keine Nein-Stimme.
Welche Stadtverordneten sich enthalten haben, ist nicht ersichtlich, denn sie haben nicht verlangt, dass ihr Name im Protokoll genannt wird.
 

Im Bauausschuss lautet der einstimmige Beschluss, der auch in der Stadtverordnetenversammlung so mehrheitlich beschlossen wurde.

Die vorliegende Erschließungsplanung wird als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen fachlichen Abstimmungen sowie die weitere planerische Vertiefung vorzunehmen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Erschließungsplanung ein Flurbereinigungsverfahren im Bereich des Bettenhauses und des Schwesternwohnheims vorzubereiten sowie die weiteren Schritte zur Vermarktung und Konzeptvergabe einzuleiten.


Wann ist ein Flurbereinigungsverfahren notwendig?

 

Durch die Flurbereinigung werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Landschaftsentwicklung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Auen, des flächenhaften Umweltschutzes und der Verkehrsinfrastruktur ermöglicht oder realisiert. Quelle

In Homberg wurden Flurbereinigungsverfahren notwendig als die Nordumgehung angelegt wurde. Dafür waren für die Trasse Grundstücksteile von den Feldern der Landwirte notwendig. Sie wurden ausgemessen und der Ausgleich bewertet. Entweder gibt es Ausgleich in anderen Flächen oder in Geld. Teilweise sind auch neue Zuwege zu den Feldern zu schaffen.

Ein weiteres Flurbereinigungsverfahren gab es zur Renaturierung der Efze in der Gemarkung Mühlhausen.

Eine solche Aufgabe gibt es auf dem Klinikgelände nicht. 

Gegen diesen vom Bürgermeister vorgelegten Unsinn hat kein Stadtverordneter das Wort erhoben.
Auch nicht der Stadtverordnetenvorsteher Dr. Marin Herbold (SPD), auch nicht der Vorsitzenden des Bauausschusses Thomas Höse (FWG).
Das ist Systemversagen auf allen Ebenen. Das ist eine Sabotage an der Demokratie auf unterster Ebene.

Auch die Lokalpresse verzichtet auf eine Recherche, die von sich behauptet Qualitätsjournalismus zu pflegen.

 


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