HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Braucht Homberg als weitere Attraktion auch noch eine Flugrutsche?

 

Das Homberger Schwimmbad ist abgerissen, die Fertigstellung und die Finanzierung des immer teurer werdenden Neubaus ungesichert.
In dieser Situation wird darüber nachgedacht, wie man noch eine weitere Erlebnis-Attraktion schaffen kann.

 

Foto: Beispiel einer Flugrutsche, die den Unterlagen beigefügt wurde.

Der Ausschuss Kinder, Jugend, Soziales und Integration unterbreitet den Vorschlag, dass das Mehrzweckbecken im Freibad Erleborn um eine weitere Attraktion erweitert werden soll.

Bisher ist im Mehrzweckbecken folgendes vorgesehen:

Sprungturm 3 m
Sprungbrett 1 m
Bestandsrutsche (Foto unten)
Massagebank & Schwallwasserbrause Erweiterung

 

 

Die zusätzliche Attraktion einer Flugrutsche bedeutet Mehraufwand und Mehrkosten:
 

Für eine Flugrutsche sind ein zusätzlicher Wasseranschluss, eine Pumpe sowie eine zusätzliche Ansaugung im Becken erforderlich. Dies ist allerdings keine Nachrüstung. Die gesamte Dimensionierung der Wassertechnik müsste erneut gerechnet werden.
Die 3 m-Plattform muss um einen Aufstieg auf 4,50 m einschl. seitlicher Plattform ergänzt werden und die Flugrutsche wird dann auf einer separat stehenden Edelstahlsäule aufgestellt.
Es gilt zu beachten, dass die Rutsche ausschließlich von Schwimmern genutzt werden kann. Durch diese Erweiterung, wäre beim Betrieb der Flugrutsche kein Schwimmen möglich, da der gesamte hintere Bereich gesperrt werden muss. Zusätzlich muss beim Betrieb der Rutsche ein Mitarbeiter permanent an der Rutsche stehen und diese überwachen. Dafür müsste Personal zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss Kinder, Jugend, Soziales und Integration beschloss:

Der Magistrat wird gebeten, die Planungsgruppe VA und das Büro Schütze Planungsgesellschaft zu beauftragen, kurzfristig den Volumenstrom für eine weitere Attraktion – Flugrutsche – zu berechnen und eine Bewertung abzugeben, ob die Installation einer Flugrutsche technisch möglich ist. Zusätzlich sollen konkretere Zahlen vorgelegt werden. Im Anschluss sollen die Beratungen in den Ausschüssen KJSI und BPUS fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 10
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 2
Damit ist der Antrag angenommen und wird zum Beschluss. Ein Bild für ein Beispiel einer Flugrutsche ist als Anlage beigefügt.  Quelle

 

 

Ein Ausschuss kann nur Empfehlungen geben. Ein  kostenpflichtiger Auftrag muss in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
In  der Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2024 wurde diese Empfehlung nicht vorgetragen. Es gab auch keinen Beschluss, sondern nur einen Sachstandsbericht. Die Flugrutsche wird darin nicht erwähnt. Es wurde somit auch von den Stadtverordneten kein verbindlicher Beschluss gefasst, der Kosten zur Folge hat. Wer wäre für die Kosten verantwortlich?


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