HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Falschmeldung


Die HNA berichtete am 10.11.2017 unter der Überschrift "Geld aus Solarpark fließt endlich". In diesem Beitrag schreibt die HNA, dass ich behauptet hätte, es läge "keine Konversionsfläche auf dem ehemaligen Kasernengelände vor."

Das ist falsch, eine solche Aussage habe ich nicht gemacht.

Richtig ist:
Das gesamte ehemalige Kasernengelände ist eine Konversionsfläche, das heißt, das Gelände wurde von einer militärischen in eine zivile Nutzung umgewandelt.

Eine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) ist damit aber noch nicht gegeben.

"Eine Konversionsfläche liegt laut EEG 2009, § 32, Abs. 3 bzw. EEG 2004, § 11 Abs. 4 Nr. 2 nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Fortwirkung der ehemaligen wirtschaftlichen Nutzung vorliegt ist, ob die vormalige Nutzung den Charakter des Gebietes weiterhin prägt und eine anderweitige Nutzung nicht stattfindet." Quelle


 

Der größte Teil des Standortübunsplatzes ist als europäisches  FFH-Gebiet zum Schutz von Flora und Fauna ausgewiesen. Die Teilfläche des Standortübungsplatzes, auf der der Solarpark errichtet wurde, unterscheidet sich nicht von diesem Gesamtgebiet. Die Fläche war nie versiegelt und ist nicht durch militärische Nutzung "schwerwiegend geschädigt" – damit erfüllt sie nicht die Bedingungen des EEG.
Die Verfasser des Bebauungsplans behaupteten aber in ihren Erläuterungen eine schwerwiegende Schädigung dieses Teilstückes und bezeichneten sie deshalb als Konversionsfläche im Sinne des EEG.  Siehe Konstruierte Konversion

Auszug aus der textlichen Begründung des Bebauungsplans zum Solarpark

 

Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Sache. Bisher wurde ich nicht informiert, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits gutachterlich fest, dass keine Vorschädigung des Geländes im Sinne des EEG vorliegt.


TauberSolar hat am 2. 11. 2017 eine Pressemitteilung mit dem Titel: Landgericht bestätigt Konversionseigenschaft" herausgegeben. Es geht um den zivilrechtlichen Streit zwischen TauberSolar und dem Netzbetreiber über die Anerkennung der Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG).

"Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Kassel hat die Auffassung der Tauber-Solar Management GmbH als Betreiberin des Solarparks Homberg bestätigt, dass die Fläche des ehemaligen Standortübungsplatzes der Ostpreußen- Kaserne als Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einzustufen ist und somit ein Anspruch auf die Einspeisevergütung gemäß dem EEG besteht."


Am 4.11.2017 bat ich den Pressesprecher von TauberSolar, Markus Schreck, um das Aktenzeichen des zivilrechtlichen Urteils. Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten.

Das zivilrechtliche Urteil enthält nicht  die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

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8 Kommentare zu “Falschmeldung”

  1. G. Schönemann

    .. dass die Fläche des ehemaligen Standortübungsplatzes der Ostpreußen- Kaserne..

    Hier irren die Richter.

    Es handelt sich nicht um den ehemaligen Standortübungsplatz der ehemaligen Ostpreußen – Kaserne, sondern wie es der Name schon sagt, den des Standortes Homberg.

    Dazu gehörte auch die Dörnberg-Kaserne.

    Der Teil der als Konversionsfläche nach dem EEG genutzt werden soll, wurde jedoch durch die Truppenteile die in der ehemaligen Ostpreußen-Kaserne stationiert waren, sehr selten bis nie genutzt. Wenn dann waren es zumeist Probefahrten der Instandsetzungseinheit 3. VersBtl 56 später InstKp 50 oder deren Bergepanzer. Anfangs M74 und M88, später Bergepanzer Leopard.

    Fast ausschließlicher Nutzer war das ehemalige PzArtBtl 55, das diesen Bereich u. a. als Feuerstellungs Übungs Bereich genutzt hat.

    Dabei kam jedoch nie scharfe Munition zum Einsatz, die Kettenfahrzeuge waren dort nur wenig anzutreffen, da ein Teil der Ausbildung in der Dörnberg-Kaserne erfolgte. Ein weiterer wichtiger Teil war dann die Ausbildung während der Truppenübungsplatzaufenthalte mit Gefechtsmunition und die Teilnahme an sogenannten freilaufenden Übungen außerhalb von Übungsplätzen im Rahmen der PzGrenBrig 5.

    Der Gesamtbereich wurde u. a. für Fahrschulausbildung, Bewegung im Gelände zu Fuß oder mit kleinen Kettenfahrzeugen wie SPz kurz ( Hotchkiss) als Spähpanzer, KrKw Kette, Feuerleit und Beobachtungspanzer, sowie MTW in diversen Varianten genutzt. Dazu am Anfang auch M41 .

    Das PzArt Btl 55 war vor Umstellung auf Kettenfahrzeuge ein FArtBtl 55 mit Feldhaubitze auf Zuglafette bzw auf Radfahrzeugen.

    Dabei kam lediglich sogenannte Manöver- und auch Darstellungsmunition zum Einsatz.

    Hier von einer schweren Belastung zu reden ist für mich nicht glaubwürdig.

    Nach meiner Kenntnis kam das erste Gutachten von einer Witzenhausener Firma, die ihr Gutachten für den "Truppenübungsplatz" an Hand eines Telefongespräches mit dem damaligen Bürgermeister Wagner und dessen Informationen erstellte. Es gab nie eine Begehung oder weitergreifende Nachprüfungen vor Ort. Schon die Verwendung des falschen Begriffes, zeigt für mich die Qualität der Ersteller des Gutachtens.

    Die Nutzung des StOÜbPl Homberg durch das PzSrtBtl 55 endete bereits im Dezember 2005.

    Seit 2003 waren dort MARS stationiert. Leergewicht 21 t. Mit diverser Voller Munitionierung zwischen 26 und 30 t.

    Deren Nutzung des StOÜbPl ist mir nicht bekannt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Multiple_Launch_Rocket_System

    Wer mehr wissen will

    http://www.schwaelmer-artillerie.de/chroniken/19-raketenartilleriebataillon-55

  2. Dr. Klaus Lambrecht

    Ich habe meine Grundausbildung in Homberg absolviert. Scharfer Schuss erfolgte auf der Schießanlage. Auf dem Platz nur Geländeübungen. In Homberg gibt es viele ehemaligen Soldaten, die dies bestätigen können. Sogar im Parlament waren oder sind ehemalige Soldaten. Warum schweigen sie? Das jetzt eine Fläche belastet sein soll, die entlang der ehemaligen Bahnlinie, auf der früher auch Personenverkehr fuhr, jetzt Konversionsfläche sein soll, bleibt mir ein Rätsel. Wenn wir auf dem Gelände waren, am Hildebrand z.B., hielt sich die Schafherde auf der jetzigen Solarfläche auf.

  3. solarfan

    So, so, da ist das also eine Falschmeldung. Der Kern der Meldung, ist aber offensichtlich richtig, es ist eine gerichtliche Klärung notwendig geworden, weil Sie mal wieder aufgrund Ihrer Rechtsauffassung eine Anzeige erstattet hatten, diesmal sogar in Kassel und in Bonn, sicher ist sicher. Und der Ausgang der gerichtlichen Klärung ist auch richtig beschrieben ?

    Wie oft haben Sie hier schon ausdrücklich darauf hingewiesen, das die Stadt noch keine Pachteinnahmen aus der Solaranlage bezieht, nun wird klar, warum das so ist und wer dafür mitverantwortlich ist !!!

    zu 1. Die Richter irren !?!?  Ich würde mal da anrufen und das klären. Oder den Richter einfach Anzeigen.  

  4. G. Schönemann

    solarfan

    Richtig lesen. Es bezieht sich lediglich auf die Feststellung um welchen StOÜbPl es sich handelt.

  5. AnwaltsLiebling

    solarfan Eine rechtliche Würdigung steht mir nicht zu, da ich weder Detailkenntnisse über die ehemaligen Kasernen und die Nutzung der einzelnen Flächen habe, noch die genaue Rechtslage hinsichtlich der Konversion bei Kasernen kenne.

    Zu 1. Die Richter irren!?!?

    Oh, aus der Geschichte ist hinreichend bekannt, dass sich Richter irrten und dadurch Fehlurteile gefällt wurden. Sogar aus Justizkreisen sind entsprechende Publikationen ergangen, bis in die jüngere Zeit.

  6. Scherzbold

    Wer wird denn gleich in die Luft gehen?

    Greife lieber zur…..?

    Gelassenheit !

  7. Opa

    Ist es nicht so, dass Straf-/Prozeßrecht und Zivilrecht zweierlei Paar Schuhe sind?

    Vom Gerichtsreporter "meiner HNA" erwarte ich eine bessere Aufklärung der Leserschaft.

    Meldungen einfach übernehmen und widerspruchslos drucken –  einer Tageszeitung unangemessen, bei einem Anzeigenblättchen ggf. gerade so hinnehmbar…

  8. Aphoristiker

    Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Rechte angepasst werden.

     

    Immanuel Kant

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