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Freibrief zur Verschwendung

BingelbrückeDie "Bingelbrücke" ist 2008 ohne Ausschreibung von der Stadt freihändig vergeben worden, obwohl es mögliche Wettbewerber gibt und bei der Höhe der Bausumme eine Ausschreibung vorgeschrieben ist. Die öffentliche Verwaltung [1]ist an die Verdingungsordnung für Bauwesen (VOB [2]) gebunden.

Diese Vorschriften können offensichtlich bedenkenlos übertreten werden, denn Sanktionen sind kaum zu erwarten. Dies ist die Lehre aus der mehrmonatigen Recherche.

 

 

Welche Möglichkeiten gibt es, gegen dies rechtswidrige Verhalten vorzugehen?

1. Beratung bei der Beratungsstelle [3]für Ausschreibungen bei der IHK.

2. Anfrage an den Magistrat

3. Kontakt mit dem nicht berücksichtigten Wettbewerber.

4. Hinweis an die Rechungsprüfungsstelle beim Kreis.

zu 1. Die Beratungsstelle der IHK bestätigt, dass das Bauwerk hätte ausgeschrieben werden müssen. Sie selbst haben keine rechtlichen Möglichkeiten, bei Nichtbeachtung dagegen vorzugehen. Nur wer davon einen Schaden hat, kann klagen; also eine Firma, die dadurch behindert wurde.

zu 2. Der Magistrat [4]behauptet eine Ausschreibung sei nicht notwendig, da es nur diese eine Firma gäbe, die diese Technik beherscht. Ein Blick ins Internet zeigt, es gibt in Deutschland mindestens noch eine weitere Firma. Die Antwort des Magistrats war falsch.

zu 3. Der nicht berücksichtigte mögliche Wettbewerber prüfte den Fall, will aber nicht klagen, da er genügend Aufträge hat und am Ende die Mühe der Klage wirtschaftlich nicht lohnt, auch wenn er Schadenersatz erhält. Pikanterweise war der Chef der begünstigten Firma früher Vertriebsleiter in der Firma des möglichen Wettbewerbers gewesen.

zu 4. Schreiben an das Rechnungsprüfungsamt des Kreises mit dem Hinweis, dass duch den fehlenden Wettbewerb der Verdacht besteht, dass nicht der preisgünstigste Anbieter auf dem Markt den Auftrag erhielt, also nicht wirtschaftlich mit den Steuermitteln umgegangen worden ist.
Antwort des Rechnungsprüfungsamtes: Prüfungen kann nur der Magistrat, der Bürgemeister oder die Stadtverordnetenversammlung beantragen, also nur die Mehrheitsfraktion.
Diese werden aber kein Interesse haben, durch Prüfung ihr Fehlverhalten aufzudecken.

Fazit: Der Bürgermeister erhält nach der Rechtslage einen Freibrief zur Verschwendung.
Negative Folgen hat er nicht zu befürchten.
Die scheinbar vorhandenen Kontrollmöglichkeiten sind wirkungslos.

siehe auch:
Verschwendung durch fehlenden Preisvergleich [5]
Widerrechtliche Auftragsvergabe ohne Ausschreibung [6]
Bingelbrücke: Die Auftragsvergabe [7]
Viel Fragwürdiges zum Bau der Bingelbrücke [4]
Bingelbrücke Fundamentverstärkung [8]
Bingelbrücke und die Preisentwicklung [9]
Bingelbrücke: Erst Angebote einholen, dann bauen [10]
Kostenlotteriespiel Bingelbrücke oder Spiel mit den Kosten [11]
Bingelbrücke Hersfelder Straße [12]

oder

Dossier Bingelbrücke [13]

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Freibrief zur Verschwendung"

#1 Kommentar von Atlantis am 2009 Dezember 30 00000012 12:11 am 126212830212Mi, 30 Dez 2009 00:11:42 +0100

zu Punkt 2.: Es gibt diverse Firmen, die Aluminiumbrücken oder andere Aluminiumkonstruktionen herstellen können. Diese Firmen leben allerdings nicht nur vom Alubrückenbau und treten deshalb auch nicht damit in den Vordergrund. Nicht nur bei der Bingelbrücke ist auffällig, dass keine Ausschreibung erfolgt ist. Auch bei der ehemals geplanten Vergabe des Basaltabbaus in Dickershausen hat BMW gezielt versucht die Fa. Beisheim zu etablieren.

#2 Kommentar von Barolle am 2009 Dezember 30 00000012 8:14 am 126215728208Mi, 30 Dez 2009 08:14:42 +0100

Wo bleibt die Strafanzeige der Opposition?

Denn dieser Weg steht offen sobald der Verdacht vorliegt, dass Steuergelder „verschwendet“ wurden.
In diesem Fall läge nämlich Untreu durch Handlungen zum Nachteil der Stadt vor.

In wie weit z. B. die Kommunalaufsicht oder das Rechnungsprüfungsamt nach Vorliegen von Kenntnissen tätig werden müssen sollte doch ein RA der der Opposition angehört feststellen können.
Evtl liegt der Verdacht des Verstoßes gegen seine Dienstpflichten als Beamter vor – dann wäre sein Dienstvorgesetzter verpflichtet tätig zu werden.
Letzte Frage wäre zu prüfen ob es nicht ein Offizialdelikt ist – dann wäre die Staatsanwaltschaft gefordert.

Ich frage mich (nicht nur hier in diesem Fall ) daher nur eines:
Erst scheut man keine Mühe Fakten festzustellen und dann unterlässt man den letzten Schritt.
Vor was hat man bei SPD und Grünen Angst ?

Frage zur Antwort des Rechnungsprüfungsamtes:
Gibt es eine Quellenangabe die das Verhalten des Rechnungsprüfungsamtes belegt ?

#3 Kommentar von Atlantis am 2010 Januar 1 00000001 12:18 am 126230152112Fr, 01 Jan 2010 00:18:41 +0100

Lieber Herr Schnappauf,

Sehr geehrter Herr Schnappauf,

„Alles Gute“ für das Jahr 2010 und weiter so!!!

Obwohl ich bin nicht immer Ihrer Meinung bin, ist der Homberger Hingucker leider zwingend erforderlich.

Fürs Schönreden und Vertuschen des Versagens haben wir unseren Bürgermeister und seine Vasallen.

Für die Wahrheit benötigen wir Sie und den Homberger Hingucker.

#4 Kommentar von Mahner am 2010 Januar 2 00000001 9:01 am 126241927809Sa, 02 Jan 2010 09:01:18 +0100

Auch ich schließe mich den Glückwünschen und dem Dank an Herrn Schnappauf an.

Vieles wurde in Ihrem Forum angesprochen und aufgedeckt. Es wird zwar nicht zugegeben, aber der Blick in den Hingucker zählt mittlerweile zum Tagesablauf auch von den Politikern.
Danke und Glückauf.

#5 Kommentar von Robin am 2010 Januar 6 00000001 11:44 pm 126281784811Mi, 06 Jan 2010 23:44:08 +0100

Herr oder Frau DMS, einige Fragen:

Woher wissen Sie, dass nicht ausgeschrieben wurde?
Ab welcher Summe muss ausgeschrieben werden?
Gab es bei den Konjunkturprogrammen I oder II vereinfachte Ausschreibungsvorgaben?
Wurde ausgeschrieben und nur ein Anbieter hat tatsächlich ein Angebot eingereicht?
Sind die von Ihnen benannten Anbieter tatsächlich in der Lage, eine Brücke dieser Art zu liefern und aufzubauen?
Haben Sie die Schülerzahlen, die die Brücke überqueren jemals überprüf?
Wenn ja, an wieviel Tagen haben Sie gezählt?
Ist die Anzahl Ihrer Zählung repräsentativ?
Haben Sie wahrgenommen, dass Eltern die schulpflichtigen Kinder zur Schule anders befördern?

Viele Fragen, die Sie nicht beantworten. Danke.

#6 Kommentar von DMS am 2010 Januar 7 00000001 9:58 am 126285471109Do, 07 Jan 2010 09:58:31 +0100

zu 5:

Hier meine Antworten auf Ihre Fragen:

Woher wissen Sie, dass nicht ausgeschrieben wurde?
__sieh [6]

Ab welcher Summe muss ausgeschrieben werden?
___siehe [10].

Gab es bei den Konjunkturprogrammen I oder II vereinfachte Ausschreibungsvorgaben?
___Die Vergabe erfolgte vor der Anhebung der Grenzwerte im Zuge der Konjunkturprogramme.

Wurde ausgeschrieben und nur ein Anbieter hat tatsächlich ein Angebot eingereicht?

___siehe Frage 1

Sind die von Ihnen benannten Anbieter tatsächlich in der Lage, eine Brücke dieser Art zu liefern und aufzubauen?

___Ja, sie sind Marktführer. Das hätten Sie auch in den Beiträgen und Kommentaren ersehen können. siehe [14]

Was die folgenden Fragen mit dem Verstoß gegen das Vergaberecht zu tun haben, kann ich nicht erkennen. Vermutlich zielen darauf ab, ob die Brücke notwendig wäre. Diese Frage ist eine politische Frage, war aber schon vorher entschieden. Jetzt geht es um die Frage des rechtmäßigen Handelns.

Haben Sie die Schülerzahlen, die die Brücke überqueren jemals überprüf?
Wenn ja, an wieviel Tagen haben Sie gezählt?
Ist die Anzahl Ihrer Zählung repräsentativ?
Haben Sie wahrgenommen, dass Eltern die schulpflichtigen Kinder zur Schule anders befördern?

Ihre forsche Behauptung, auf die Fragen sei nicht eingegangen worden, trifft nicht zu.

#7 Kommentar von Berghase am 2011 Februar 10 00000002 7:05 am 129731794007Do, 10 Feb 2011 07:05:40 +0100

Wie hoch waren denn nun die Kosten der Brücke tatsächlich?

1. Abriss und Beseitigung der alten Brücke
2. Bau der neuen Brücke
a. Reine Brückenkosten
b. Nebenarbeiten die ja laut Bauauschussvorsitzendem Fröde bei weniger als 25 000 € liegen sollten und im Haushalt schon durch die einegstellten brückenbaumittel abgedeckt waren.