HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

SPD: Bis 8.000 Euro für Umzug des Heimatarchivs

Im Heimatkundlichen Archiv Homberg bereiten ehrenamtliche Helfer alte Unterlagen so auf, dass sie von interessierten Bürgern genutzt werden können. So wünschenswert mehr Platz für das Archiv ist, steht dieser Wunsch in Konkurrenz mit anderen Wünschen und dass in einer Zeit in der Homberg massiv die Schulden abbauen muss, die in den letzten zehn Jahren unter Bürgermeister Martin Wagner angehäuft wurden.

Die SPD stellte den Antrag einen Umzug des Archivs in größere Räume durch den Magistrat prüfen zu lassen. Verwunderlich ist die Zahl von 8.000 Euro mit der die Stadt den Umzug unterstützen soll. Wie die SPD auf diese Kosten kommt, ist nicht ersichtlich. Sie macht auch keinen Vorschlag, wie diese Kosten durch Kostensenkung an anderer Stelle zu finanziert werden soll.

Während die Bürger aufgefordert werden, Vorschläge zur Kostensteigerung und zur Gebührenerhöhung zu machen, setzt sich die SPD für weitere freiwillige Aufgaben ein. Um den Schuldenberg abzubauen schlägt der Bürgermeister zum Beispiel vor, die Friedhofsgebühren im nächsten Jahr um 5.500 Euro anzuheben.
Es macht sich in der Öffentlichkeit gut, Wohltaten zu fordern. Doch der Einsatz für das Archiv bleibt unredlich, wenn nicht von der SPD gesagt wird, woher die 8.000 Euro für diese freiwillige Leistung der Stadt genommen werden soll.

Sparvorschläge zum Haushalt finden sich bei der SPD nicht, auch keine politischen Forderungen zur notwendigen finanziellen Ausstattung der Kommunen, damit diese ihre Aufgaben – zu über 90 Prozent sind es Pflichaufgaben – erfüllen können. Die SPD tun so, als würde es wie bisher weitergehen und täuschen damit ihre Mitglieder, ihre Wähler und die Bürger, wie in der Presseerklärung vom 12.9.2012:

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass auch während der Teilnahme am „Rettungsschirm“ genügend finanzielle Mittel zur Förderung von Vereinen und kulturellen Einrichtungen sowie Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Eine drastische Erhöhung der Kindergarten-, Abwasser- und Friedhofsgebühren durch die Teilnahme am kommunalen Rettungsfond muss ausgeschlossen werden.

Die SPD war auch schnell dabei den Kassenkredit auf 17 Mio. Euro zu erhöhen, wo selbst der Bürgermeister weniger für notwendig erachtete.

siehe:
Finanzsituation der Stadt
Das JA der SPD zur Haushaltslage

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17 Kommentare zu “SPD: Bis 8.000 Euro für Umzug des Heimatarchivs”

  1. Homberg Fan

    Einmal ehrlich gesagt oder besser gefragt: Hat die SPD noch eine Bodenhaftung? Ich meine : Nein. Das Image ist derart ramponiert, da muss man mal auf Kulturarbeit machen. Was bietet sich da an, das Heimatarchiv. Da tritt man keinem der anderen kulturtragenden Vereine auf die Füße. Ich bin einmal gespannt, was aus diesem Antrag wird.

  2. Supercalifragilistisch

    Wo wir schon dem Sparen das Wort reden :

    Was wurde denn aus den 20 000 € für das Burgbergfestival ?

    Wann kann man als Bürger und Steuerzahler denn mal Einblick in die Abrechnung nehmen ?

  3. G. Schönemann

    Wenn ich diesen Bericht richtig verstehe geht es hier nicht um die Frage ob das Archiv bezuschusst werden soll, sondern um die Procedures die man Angesichts der Schulden Hombergs seitens der Parteien beschreiten sollte, um Ausgaben zu rechtfertigen.

    Ich würde es daher begrüßen, wenn der Blogbetreiber dies hier klarstellen würde.

    Im Übrigen teile ich seine Meinung:

    Wer Ausgaben vorschlägt sollte auch sagen woher die Kohle kommen soll !

  4. DMS

    zu3:
    Genau das Procedere sollte thematisiert werden. Anders verstanden wurde es nur von denen, die es anders verstehen wollten. Wenn mir von einem Archivmitarbeiter gesagt wird, ich lese den Homberger Hingucker zwar nicht, aber der Homberger Hingucker schadet der Stadt, dann kommt mir diese Argumentation bekannt vor und verweist auf bekannte Urheber, die sich auch bereits in der Stadtverordnetenversammlung in ähnlicher Weise geäußert haben.

  5. regio

    An

    G. Schönemann

    Hätten die Grünen und die FWG nicht durch den Versuch eines Bürgerbegehrens unnötigerweise den Ankauf des Kasernengeländes verzögert, wären die Einnahmen aus der Verpachtung nicht erst an die BIMA, sondern gleich an die Stadt geflossen.

    Mit den Einnahmen aus dieser Differenz hätte man nicht nur das Heimatkundliche Archiv, sondern auch noch andere Einrichtungen unterstützen können.

  6. DMS

    zu 5:
    An die Stadt wären die Pachteinnahmen nur geflossen, wenn die Stadt vorher 1,3 Mio. Euro Kredit aufgenommen hätte. Danach wären die Pachtzahlungen in die Schuldentilgung geflossen. 1.300.000 Euro Kredit durch jährlich 75.000 Euro ist gleich 17 Jahre Tilgung. Zusätzlich die Kosten für Zinsen und Kaufnebenkosten.

    Den Auftrag zum Kauf hat die Stadt der HLG gegeben. Die Stadt hat damit eine Zahlungsverpflichtung übernommen. Die HLG finanziert den Kauf vor und rechnet zusätzlich noch ihre Verwaltungskosten dazu. Die Pacht würde erst einmal an die HLG gehen.

    Der Magistrat hat grünes Licht für den Kauf gegeben obwohl noch ein Gerichtsverfahren ansteht, das ist fahrlässig. Die Verantwortlichen haben eigenmächtig entschieden und sind dafür auch haftbar, wenn das Bürgerbegehren als rechtmäßig anerkannt wird und die Bürger sich gegen den Kauf entscheiden.
    Dann trägt nicht die Stadt die Kosten sondern die, die grob fahrlässig gehandelt haben.
    Es wird viel Arbeit für Anwälte geben.

  7. regio

    So, wie man nach der vorliegenden Rechtslage prognostizieren kann, sind die Aussichten, daß die Initiative des Bürgerbegehrens obsiegen wird als gering einzustufen.

    Dann stellt sich die Frage, wer bezahlt die angefallenen Kosten? Besteht Rechtsschutz?
    Gibt es vielleicht Sponsoren oder fallen die Kosten der Allgemeinheit zur Last.

    Hier geht es nicht mehr um die Sache selbst, sondern mehr um politisches Machtgehabe.

    Was ist daran fahrlässig, wenn die Stadt ihren Rechtsvorteil wahrnimmt?

  8. G. Schönemann

    zu 5.

    Da die 75 000 € seitens der Stadt als Teil des Kaufpreises gerechnet werden und man Geld nur einmal ausgeben kann, ist ihre Argumentation falsch.

    https://www.homberger-hingucker.de/?s=Solarpark&paged=7

    Interessantes:
    BM Wagner in der HNA am 4. Oktober 2012
    „Die Stadt werde jährlich 75 000 Euro an Pachteinnahmen erhalten, 93 000 Euro hätten es sein können, wenn es nicht zu Verzögerungen gekommen wäre“

    Quelle:
    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/start-photovoltaik-anlage-buergerbeteiligung-moeglich-2532597.html

    1. Wo ist denn in all den Planungen und Unterlagen die ja vollständig zur Verfügung stehen von 93 000 € die Rede gewesen ?

    Der Bürgermeister selbst in seiner Beschlussvorlage vom 2. April 2012 spricht von nur 72 000 €.
    https://www.homberger-hingucker.de/?s=Solarpark&paged=7

    Erst danach gab es das Bürgerbegehren.

    SO kann man auch eine Dolchstoßlegende aus dem Hut zaubern und Schuldzuweisungen aussprechen die falsch sind.

    Die feine Art der Politik ist dies nicht.
    „Gentlemen like“ erst recht nicht.

  9. cui bono

    In einer Demokratie sind bestimmte Formen der Willensbildung gewünscht oder erlaubt.

    Die Kosten der Demokratie tragen alle.

    Anders das Bürgerbegehren:
    Die Kosten tragen die, die es initiieren.
    Das gilt auch für alle Kosten die sich aus einer Klage ergeben.

    Im Gegensatz dazu trägt der Bürgermeister in dieser Situation keinerlei finanzielles Risiko.
    Auch wenn sich herausstellt, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat.
    Die Kosten trägt dann immer die Gemeinschaft aller Bürger.

    Da lässt sich natürlich trefflich und gelassen klagen oder Rechtsanwälte in Bewegung setzen.

  10. DMS

    zu 7:
    Der Bürgermeister hat Rechtsanwalt Blum aus Kassel damit beauftragt im Bürgerbegehren Fehler zu finden. Allein dieser Auftrag wird nach Auskunft des Bürgermeisters rund 3.500 Euro kosten, die er aus der Stadtkasse, also aus Steuergeldern bezahlt.
    Über die Aufteilung der Kosten für die Klage vor dem Verwaltungsgericht und die weiteren Anwaltskosten entscheidet das Gericht.
    Sollte das Gericht den 2000 Bürgern bestätigen, dass ihre Klage erfolgreich ist, dann hat die Stadt aus Steuergelden die Kosten zu tragen.

    Zur Fahrlässigkeit
    Der Magistrat hat der HLG den Auftrag erteilt, den Kauf des Kasernengeländes durchzuführen, obwohl die Mitglieder wissen, dass noch gerichtliche Klärungen ausstehen. Wenn der Magistrat diese gerichtliche Entscheidung nicht abwartet und sich darüber hinwegsetzt, dann ist das nicht nur fahrlässig, es ist Vorsatz.

  11. informierter

    Dies war eine extra Gebührenvereinbarung und völlig unnötig.
    Wagner und die SPD hätten allein mit dem CDU Vertreter des Städtetages argumentieren können, der vertrat die gleiche Auffassung wie Blum. Im übrigen hätte auch jeder Wald und Wiesen Anwalt ein solches Gutachten erstellen können für deutlich weniger Geld. Aber das wäre ja nicht so wichtig genommen worden, denn nicht der Inhalt sondern Marketing zählt bei Wagner und leider auch bei grossen Teilen der Gesellschaft.

  12. regio

    An DMS

    zu 10

    Fahrlässigkeit, Vorsatz….

    Sogar Rechtsgelehrte haben bei der Unterscheidung, ob nun Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt ihre Probleme. Daher ist es mutig von Ihnen, hier zu urteilen und eine Vorverurteilung vorzunehmen.

    Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Die Fahrlässigkeit grenzt sich vom Vorsatz dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt worden ist.

    Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge. Darüber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein.

    Vorsatz bedeutet das Wissen und das Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale, also der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.

    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Vorsatzes ist die Begehung der Tat. Nachträglich erlangtes Wissen schadet dem im Augenblick der Tathandlung unwissenden bzw. gutgläubigen Täter nicht.

    Unterschieden werden drei verschiedene Erscheinungsformen des Tatbestandsvorsatzes:

    Absicht liegt dann vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

    Direkter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

    Eventualvorsatz bedeutet, der Täter hält es ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass sein Verhalten zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt.

  13. Niccoló

    zu 7:

    … also im Eventualfall Absicht!

  14. Maria

    An regio

    zu 12

    Es ist ja schön, das sie Gesetzestexte verstehen, aber der normale Bürger liest hier nur „Böhmische Dörfer“. Können sie auch die Texte mal übersetzen?

  15. Niccoló

    bzw. 12

  16. Ortsteiler

    Was machen denn die Gewinn und Verlustrechnungen von Eislaufbahn, Multidun Arena und der Bühne die man zum Hessentag für 20 000 € „geschenkt“ bekam ?

  17. SPD MITGLIED

    ich finde es richtig, dass Geld für ehrenamtliche Tätigkeiten in Homberg bewilligt wird, angesichts des Quatschs was bisher finanziert wurde. Allerdings hätte die SPD bei manchen Ausgaben, insbesondere der Erhöhung des Kassenkredits für Wagner sehr viel kritischer sein sollen.

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