HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadt verschleudert das Vermögen der Bürger

oder wie die Stadt Unternehmen begünstigt

 

Stadt verkauft
460 qm Wohnfläche für 75.000 Euro
an ein Privatunternehmen
zur Umwandlung in Büros.

Vergleichbare Gebäude
werden am Markt zu einem
fast 10 fach höheren Preis 
gehandelt.

 

 

Die Stadtverordneten stimmten am 20. Mai 2021 geschlossen und ohne Diskussion dem vom Magistrat vorbereiteten Verkauf des Wallensteinschen Stifts zu. (Freiheiter Straße 17, auch Damenstift genannt.)

Sie stimmten zu, dass dieses Gebäude freihändig, also ohne öffentliche  Ausschreibung an die Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft (KBG) für 75.000 Euro verkauft werden soll.

Sie stimmten zu, dass die preiswerten Wohnungen in dem historischen Gebäude zu Büros umgewandelt werden, die die KBG danach an das Jobcenter vermieten will.

Dieser Verkauf ist in mehrfacher Hinsicht skandalös.
   

Der Preis

Der extrem niedrige  Preis für das Wallensteinsche Stift sticht besonders ins Auge. Zur Zeit werden zwei andere historische Gebäude in der Stadt zum Verkauf angeboten, deren Preisniveau liegt um ein Vielfaches höher. Im Vergleich mit den Kosten für Neubauten oder für neuere Einfamilienhäuser sind diese immer noch preiswert. Der Verkauf des städtischen Gebäudes aber unterbietet alle.

Die Stadt ist verpflichtet, beim Verkauf den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Deshalb ist muss sie einen Verkauf öffentlich ausschreiben. Es gibt eine Ausnahmeregelung: Sie darf freihändig verkaufen, wenn der Preis durch ein Wertgutachten ermittelt wurde.
Ein solches Wertgutachten hat die Stadt diesmal vorgelegt. Das Gutachten ist formal korrekt, allerdings sind die darin vorgenommenen Ansätze fraglich. Es wird nur eine Restnutzungsdauer von 10 Jahren angenommen. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Gebäudes wird errechnet, indem ein Zinssatz von 4,1 Prozent angenommen wird, ein Zinssatz der zur Zeit bei 0 liegt. So kann manipuliert werden.
 

Dazugelernt

2014 verkaufte die Stadt für den symbolischen Preis von 1-Euro das benachbarte Gebäude des Wallensteinschen Stifts an die KBG, in dem sich jetzt die Arbeitsagentur eingemietet hat.
Schon 2014 verkaufte die Stadt das Gebäude ohne öffentliche Ausschreibung und ohne Wertgutachten. Nachträglich ließ sie ein Gutachten fertigen, um die Form zu wahren. Auch dieses Gutachten lag weit unter dem eines anderen vorliegenden Gutachters. Die Stadt hat dazugelernt und das Gutachten vorher anfertigen lassen.

Das Gebäude wurde damals von der Musikschule benutzt und der Burgbergverein hatte dort seine Sammlung über die Geschichte der Homberger Burg ausgestellt.

Für die Burgberg-Ausstellung wurde von der Stadt in der ehemaligen Engelapotheke eine Etage bereit gestellt. Baukosten ca. 1.000.000 Euro.
Für die Musikschule wurde kurzfristig das ehemalige Rentamt in der Pfarrstraße angemietet. Die Musikschule soll zukünftig mit wenigen Räumen in das Multifunktionshaus einziehen. Die Kosten für dieses Gebäude liegen schon jetzt bei 4 Millionen Euro und weitere Kostensteigerungen sind angekündigt.
   

Teuer einkaufen, billiger verkaufen

Kein Privatunternehmen kann so verantwortungslos handeln, es würde längst insolvent sein. 
Die politisch Verantwortlichen  jedoch verschleudern das Vermögen die Stadt Homberg.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung sind der Magistrat und der Bürgermeister verpflichtet, gegen Beschlüsse der Stadtverordnete vorzugehen, wenn sie der Stadt schaden.  Das passiert nicht, denn Bürgermeister und Magistrat haben diese Begünstigung der KBG eingefädelt.

Jetzt will die Stadt auch den Asklepios-Konzern entlasten und das Krankenhaus-Gelände für einen Euro übernehmen, obwohl sie weiß, dass sie damit die Stadt finanziell hoch belastet wird. Allein der Abriss der Gebäude wird grob bereits mit 7,5 Mio. Euro geschätzt, wahrscheinlich wird es sehr viel mehr werden.
Die Parteien begründen den Kauf damit, dass dort bezahlbare Wohnungen entstehen könnten. Gleichzeit schweigen sie, wenn bezahlbare Wohnungen vernichtet werden.
  

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    D O K U M E N T A T I O N    

Erläuterung zum Kaufbeschluss


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