HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Trickserei mit Bebauungsplan


Der Bebauungsplan unterhalb des Schmückebergswegs/Adam-Krafft-Wegs sollte geändert werden und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dazu erläuterte der Magistrat:

"Die Stadtverordnetenversammlung  hatte bereits mit Beschluss Nr,  8 am 05.11.2009 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, in  dem  ein  Bauleitplanverfahren   nach  §  13  a  BauGB  zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg durchgeführt werden sollte. In Absprache mit dem Grundstückseigentümer wurde das Verfahren einige Jahre nicht weiter betrieben."

In dem Beschluss von 2009 gibt es keinen Hinweis auf § 13 a BauGB, wie der Auszug aus dem Protokoll zeigt.

 

Trickserei

Was der Magistrat behauptet, kann nicht für wahr genommen werden, es muss immer geprüft werden.
Wahrscheinlich hofft der Magistrat, dass das niemand tut, oder wie in diesem Fall es sehr schwer ist, den Originalbeschluss zu finden.

Der § 13 a Bundesbaugesetz erlaubt ein vereinfachtes Verfahren ohne Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt. Nach dem gültigen Beschluss von 2009 muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden.

Druckansicht Druckansicht

 


11 Kommentare zu “Trickserei mit Bebauungsplan”

  1. Wähler

    Der politisch interessierte Leser und Kommentator stößt hier an seine Grenzen.

    Ohne Fachwissen und Kenntnis der genauen Materie verbietet sich eine Stellungnahme mit Nicht- oder Halbwissen.

    Da aber in jeder Fraktion mit Sicherheit kompetente Personen auch für diese Materie sitzen, würde ich mich als "einfacher Wähler" freuen, wenn Stellung zu dem obigen Bericht genommen würde, um mir ein eigenes Urteil bilden zu können.

  2. Dr. Klaus Lambrecht

    Ich wiederhole mich.

    Ein Richter sagte einmal zu mir, es ist nicht entscheidend was z. B. bei der Formulierung von Gesetzestexten gemeint war, sondern was dort geschrieben steht. Er müsse nach dem geschriebenen Wort entscheiden.

    Ob das in Homberg auch gilt? Wir werden sehen.

     

  3. Homberg Fan

    Herr Altrichter feiert schon in der alten Scheune mit seinem Freund und schlagen sich die Schenkel. Es geht laut her, sie kamen aus dem Rathaus. Obs noch Freibier gibt?

  4. Altbier

    Die proben wohl nur die nächste Herrenrunde mit der gemüdlichen Tour durch die Homberger Kneipen. Traditionell fannd  die früher jährlich im Januar statt.
    Lokalo 24 hat die regelmäßigen Presseberichte gelöscht, schließlich war auch Hahne von mb-media mit von der Partie.  
    https://stefanpfeil.wordpress.com/2014/02/03/eine-gemutliche-tour-durch-die-kreisstadt/

     

  5. Scherzbold

    …… und wer hat sich das Freibier verdient?

    Anwesende und/oder Nachzügler? 🙂

  6. Kölsch

    "Mein Homberg" – immer für eine Überraschung gut , auch in den letzten Tagen des alten Jahres (…)

    Altbier

    Die nächste Herrenrunde findet garantiert nicht in Homberg statt, eher schon in Oberaula….

  7. Scherzbold

    Es ist mal wieder etwas los in Homberg und schon steigt die Auflage des Homberger Hingucker.

    23.05 Uhr: 438 Klicks.

    Noch fast 1 Stunde bis Mitternacht…

  8. Opa

    Altbier

    Zwei Fragen fallen mir dazu ein:

    Was denkt der Bürgermeister, wenn er Ihren Kommentar zur Kenntnis nimmt?

    Warum genießt Herr Altrichter seinen Triumpf am heutigen Abend nicht im stillen Kämmerlein?

    So bietet er den ewig Gestrigen, Nörglern und "Heinis" wieder eine Plattform.

    Mögliche Antwort:

    Manche suchen bewusst die Öffentlichkeit….

    Schließlich gehört man zum Establishment dieser Stadt.

     

  9. Opa

    zu meinem Kommentar Nr. 8

    Ich wollte nicht "Altbier" ansprechen, sondern "Homberg Fan".

    Vor lauter Altbier kam ich durcheinander. 🙂 

  10. Phil Antrop

    Da wird scheinbar noch mehr getrickst.

    Zitate aus dem Leserbrief 5.Juni 2018 von Franz Stummer in der HNA ( Auszüge )

    Bauamtsleiter Ziegler:
    "dort kein zusätzliches Gewerbegebiet entsteht"

    Tatsache ist:

    "dass über die Zulassungen eines allgemeinen Wohngebiets, ausnahmsweise nach § 4 Abs.3 BauNVO Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbegebiete, Anlagen für Verwaltung und Gartenbaubetriebe erlaubt werden sollen."

    Damit würde der bisher unerlaubte Gewerbebetrieb des Herrn Altrichter nachträglich als zulässig definiert. Ohne jegliche Sanktion.

    https://www.homberger-hingucker.de/gewerbe-im-reinen-wohngebiet-alle-schauen-weg-1/

    https://www.homberger-hingucker.de/alle-schauen-weg-warum-2/

    Herr Ziegler
    "bei dem Planungsraum auf dem Grundstück handele es sich um 4225 Qm einschl. Grünflächen."

    Grundstück Altrichter 3330 Qm groß, davon bis 80 Prozent versiegelt werden können. Rechnet man die 895 Qm der Stadt hinzu stimmt die Zahl.

    Dadurch entseht jedoch die Frage:
    Wird einfach städt. Eigentum für Privat mit eingeplant, wie es ja bei Asklepios und der geplanten Bebauung dort geschieht.

    "12.205 qm Eigentümer Stadt (hellgrün = landwirtschaftliche Fläche)"

    https://www.homberger-hingucker.de/asklepios-moechte-ein-wohngebiet-entwickeln/

  11. Le Penseur

    Zu:8 Opa

    Materielles Establishment und geistige Verödung sind häufig eng miteinander verbunden.

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum