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Trickserei mit Bebauungsplan


[1]Der Bebauungsplan unterhalb des Schmückebergswegs/Adam-Krafft-Wegs sollte geändert werden und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dazu erläuterte der Magistrat:

"Die Stadtverordnetenversammlung  hatte bereits mit Beschluss Nr,  8 am 05.11.2009 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, in  dem  ein  Bauleitplanverfahren   nach  §  13  a  BauGB  zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg durchgeführt werden sollte. In Absprache mit dem Grundstückseigentümer wurde das Verfahren einige Jahre nicht weiter betrieben."

In dem Beschluss von 2009 gibt es keinen Hinweis auf § 13 a BauGB, wie der Auszug aus dem Protokoll zeigt.

[2]

 

Trickserei

Was der Magistrat behauptet, kann nicht für wahr genommen werden, es muss immer geprüft werden.
Wahrscheinlich hofft der Magistrat, dass das niemand tut, oder wie in diesem Fall es sehr schwer ist, den Originalbeschluss zu finden.

Der § 13 a Bundesbaugesetz erlaubt ein vereinfachtes Verfahren ohne Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt. Nach dem gültigen Beschluss von 2009 muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Trickserei mit Bebauungsplan"

#1 Kommentar von Wähler am 2017 November 22 00000011 9:01 pm 151138090709Mi, 22 Nov 2017 21:01:47 +0100

Der politisch interessierte Leser und Kommentator stößt hier an seine Grenzen.

Ohne Fachwissen und Kenntnis der genauen Materie verbietet sich eine Stellungnahme mit Nicht- oder Halbwissen.

Da aber in jeder Fraktion mit Sicherheit kompetente Personen auch für diese Materie sitzen, würde ich mich als "einfacher Wähler" freuen, wenn Stellung zu dem obigen Bericht genommen würde, um mir ein eigenes Urteil bilden zu können.

#2 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2017 November 23 00000011 1:30 pm 151144024901Do, 23 Nov 2017 13:30:49 +0100

Ich wiederhole mich.

Ein Richter sagte einmal zu mir, es ist nicht entscheidend was z. B. bei der Formulierung von Gesetzestexten gemeint war, sondern was dort geschrieben steht. Er müsse nach dem geschriebenen Wort entscheiden.

Ob das in Homberg auch gilt? Wir werden sehen.

 

#3 Kommentar von Homberg Fan am 2017 Dezember 11 00000012 9:51 pm 151302548809Mo, 11 Dez 2017 21:51:28 +0100

Herr Altrichter feiert schon in der alten Scheune mit seinem Freund und schlagen sich die Schenkel. Es geht laut her, sie kamen aus dem Rathaus. Obs noch Freibier gibt?

#4 Kommentar von Altbier am 2017 Dezember 11 00000012 10:16 pm 151302698210Mo, 11 Dez 2017 22:16:22 +0100

Die proben wohl nur die nächste Herrenrunde mit der gemüdlichen Tour durch die Homberger Kneipen. Traditionell fannd  die früher jährlich im Januar statt.
Lokalo 24 hat die regelmäßigen Presseberichte gelöscht, schließlich war auch Hahne von mb-media mit von der Partie.  
[3]

 

#5 Kommentar von Scherzbold am 2017 Dezember 11 00000012 10:27 pm 151302762210Mo, 11 Dez 2017 22:27:02 +0100

…… und wer hat sich das Freibier verdient?

Anwesende und/oder Nachzügler? 🙂

#6 Kommentar von Kölsch am 2017 Dezember 11 00000012 10:35 pm 151302814610Mo, 11 Dez 2017 22:35:46 +0100

"Mein Homberg" – immer für eine Überraschung gut , auch in den letzten Tagen des alten Jahres (…)

Altbier

Die nächste Herrenrunde findet garantiert nicht in Homberg statt, eher schon in Oberaula….

#7 Kommentar von Scherzbold am 2017 Dezember 11 00000012 11:06 pm 151303001911Mo, 11 Dez 2017 23:06:59 +0100

Es ist mal wieder etwas los in Homberg und schon steigt die Auflage des Homberger Hingucker.

23.05 Uhr: 438 Klicks.

Noch fast 1 Stunde bis Mitternacht…

#8 Kommentar von Opa am 2017 Dezember 11 00000012 11:33 pm 151303160811Mo, 11 Dez 2017 23:33:28 +0100

Altbier

Zwei Fragen fallen mir dazu ein:

Was denkt der Bürgermeister, wenn er Ihren Kommentar zur Kenntnis nimmt?

Warum genießt Herr Altrichter seinen Triumpf am heutigen Abend nicht im stillen Kämmerlein?

So bietet er den ewig Gestrigen, Nörglern und "Heinis" wieder eine Plattform.

Mögliche Antwort:

Manche suchen bewusst die Öffentlichkeit….

Schließlich gehört man zum Establishment dieser Stadt.

 

#9 Kommentar von Opa am 2017 Dezember 12 00000012 8:34 am 151306407708Di, 12 Dez 2017 08:34:37 +0100

zu meinem Kommentar Nr. 8

Ich wollte nicht "Altbier" ansprechen, sondern "Homberg Fan".

Vor lauter Altbier kam ich durcheinander. 🙂 

#10 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Juni 6 00000006 5:53 am 152826082005Mi, 06 Jun 2018 05:53:40 +0100

Da wird scheinbar noch mehr getrickst.

Zitate aus dem Leserbrief 5.Juni 2018 von Franz Stummer in der HNA ( Auszüge )

Bauamtsleiter Ziegler:
"dort kein zusätzliches Gewerbegebiet entsteht"

Tatsache ist:

"dass über die Zulassungen eines allgemeinen Wohngebiets, ausnahmsweise nach § 4 Abs.3 BauNVO Beherbergungsbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbegebiete, Anlagen für Verwaltung und Gartenbaubetriebe erlaubt werden sollen."

Damit würde der bisher unerlaubte Gewerbebetrieb des Herrn Altrichter nachträglich als zulässig definiert. Ohne jegliche Sanktion.

[4]

[5]

Herr Ziegler
"bei dem Planungsraum auf dem Grundstück handele es sich um 4225 Qm einschl. Grünflächen."

Grundstück Altrichter 3330 Qm groß, davon bis 80 Prozent versiegelt werden können. Rechnet man die 895 Qm der Stadt hinzu stimmt die Zahl.

Dadurch entseht jedoch die Frage:
Wird einfach städt. Eigentum für Privat mit eingeplant, wie es ja bei Asklepios und der geplanten Bebauung dort geschieht.

"12.205 qm Eigentümer Stadt (hellgrün = landwirtschaftliche Fläche)"

[6]

#11 Kommentar von Le Penseur am 2018 Juni 6 00000006 4:04 pm 152829746504Mi, 06 Jun 2018 16:04:25 +0100

Zu:8 Opa

Materielles Establishment und geistige Verödung sind häufig eng miteinander verbunden.