Vertragsbruch soll belohnt werden
Der Bebauungsplan der HĂŒlsaer Solaranlage muss geĂ€ndert werden. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 23. 3. nachgefragt, wie es dazu gekommen ist. Es stellt sich heraus, dass der Anlagenbetreiber falsche Angaben gemacht hatte. Die GrĂŒnpflanzungen, die als Ausgleich fĂŒr die ĂŒberbaute FlĂ€che gesetzlich notwendig sind, hat er auf einem fremden GrundstĂŒck „nachgewiesen“, das ihm gar nicht gehört. Ob damit die Stadt getĂ€uscht worden sei und der Anlass fĂŒr die neue Planung der Bauherr zu verantworten habe, wollte Dirk Pfalz wissen, BĂŒrgermeister Martin Wagner musste das zugeben. Neben der TĂ€uschung in den PlĂ€nen ist damit auch der stĂ€dtebauliche Vertrag des Erbauers mit der Stadt nicht erfĂŒllt worden: Vertragsbruch also.
FĂŒr die SPD fragte Dirk Pfalz im Ausschuss, ob es Aufgabe der Stadt sei, dieses rechtswidrige Verhalten dadurch zu belohnen, dass man ein neues Planverfahren einleitet, das die Fehler nachtrĂ€glich „heilt“.
HĂ€tte dort jemand rechtswidrig eine GartenhĂŒtte errichtet, er hĂ€tte sie wieder abbauen mĂŒssen.
Die Anlage ist von Anfang an umstritten gewesen, weil der Bauherr von Anfang an getÀuscht hat.
1. TĂ€uschung beim GrundstĂŒckskauf
Beim GrundstĂŒckskauf gab er an, er wolle das GrundstĂŒck als Weide fĂŒr das Pferd seiner Tochter mit einen Weideunterstand fĂŒr das Pferd. Nur unter dieser Voraussetzung hatte die Vorbesitzerin das GrundstĂŒck abgegeben. Wenn sie gewusst hĂ€tte, dass eine solche groĂe Anlage dort gebaut werden sollte, hĂ€tte sie dem Verkauf niemals zugestimmt, berichtet ein Anlieger.
2. Bauen im AuĂenbereich
In den PlĂ€nen zur Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans gab der Bauherr an, die FlĂ€che solle als Sondergebiet fĂŒr Fotovoltaik ausgewiesen werden. Da es im AuĂenbereich liegt, wĂ€re damit eine sogenannte FreiflĂ€chenanlage möglich geworden. Solarpanele, die auf der FlĂ€che aufgestĂ€ndert wĂ€ren.
TatsĂ€chlich waren bereits vor der Genehmigung der Planung massive Fundamente errichtet worden, die fĂŒr ein ScheunengebĂ€ude vorgesehen waren. Das war der Hinweis, dass hier etwas anderes gebaut werden sollte, als das, was genehmigungsfĂ€hig war. Im AuĂenbereich darf kein Nicht-Landwirt GebĂ€ude errichten.
Im Text des Bebauungsplans steht ausdrĂŒcklich, dass der Bauherr als Nicht-Landwirt im AuĂenbereich kein Recht hat ein GebĂ€ude zu errichten. Die Stadt hat durch zweifelhafte Umdeutungen geholfen, dies zu umgehen, sie hat aktiv dazu beigetragen.
3. Betrugsverdacht
Es sollte aber im geschĂŒtzten AuĂenbereich ein scheunengroĂes GebĂ€ude errichtet werden, um damit höhere Preise fĂŒr den erzeugten Strom zu bekommen. Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Erneuerbaren Energiegesetz nicht gewollt. Vorteile fĂŒr die Nutzung vorhandener DĂ€cher sollten begĂŒnstigt werden, nicht aber die Errichtung neuer GebĂ€ude, noch dazu im AuĂenbereich. Die höheren Preise fĂŒr den Strom zahlen alle Stromverbraucher, diese werden geschĂ€digt, der Tatbestand des Betrugs ist damit gegeben.
In der Stadtverordnetenversammlung im September 2009 beantragte ich deshalb den Tagesordnungspunkt zur Planaufstellung abzusetzen. Die Parlamentsmehrheit setzte sich darĂŒber hinweg. Die Stadtverwaltung wusste von der UnzulĂ€ssigkeit, half aber diese zu umgehen.
4. Falsche Planvorlagen
In den PlĂ€nen war das NachbargrundstĂŒck fĂŒr die AusgleichsmaĂnahmen vorgesehen, das dem Anlagenerbauer aber nicht gehört. Das verschwieg er. Erst nach der Plangenehmigung und wĂ€hrend der Bauphase frug der Anlagenbauer den Besitzer des GrundstĂŒcks, ob er das GrundstĂŒck erwerben könne. Dazu war dieser nicht bereit. Die Auflagen zum Ausgleich konnten somit nicht umgesetzt werden, die Pflichten aus dem Bebauungsplan und aus dem stĂ€dtebaulichen Vertrag nicht erfĂŒllt werden.
In HĂŒlsa kann man nicht verstehen, warum der ortsansĂ€ssige Anlagenerbauer nicht eines der zahlreich vorhandenen ScheunendĂ€cher benutzt hat und stattdessen im AuĂenberiche in einer landschaftlich schönen Lage, dieses GebĂ€ude errichtet, wo er jetzt auch noch HĂŒhnerhaltung betreibt.
Verstehen kann man auch nicht, warum der BĂŒrgermeister und die CDU/FDP Stadtverordneten einen HĂŒlsaer BĂŒrger auf zweifelhafte Weise begĂŒnstigt und die VerĂ€rgerung so vieler Anlieger der Anlage in Kauf nimmt.
BĂŒrgermeister setzt auf die Macht der einen Mehrheitsstimme von CDU/FDP
Auf die Frage von Dirk Pfalz ging der BĂŒrgermeister nicht mehr inhaltlich ein. Das wĂŒrde am Freitag in der Stadtverordnetenversammlung entschieden, da könne er ja abstimmen. AuĂerdem sei das alles so mit dem RegierungsprĂ€sidenten abgesprochen. Der BĂŒrgermeister hat keine Argumente mehr, er ist – wie schon in frĂŒheren Situationen nicht zum GesprĂ€ch bereit – er setzt allein auf Macht.
Angesichts eines solchen Verhaltens kommt die Frage auf: Welche VorgĂ€nge oder gegenseitigen Verpflichtungen gibt es im Hintergrund? Ist das noch mit rechtsmĂ€Ăiger Verwaltung vereinbar?
Erschreckend ist die durchgÀngige Bereitschaft der CDU/FDP Stadtverordneten, diese zweifelhaften Manöver mitzumachen und dem kein Einhalt zu gebieten.
Ach, wird jetzt der RP auch schon Helfershelfer bei RechtsbrĂŒchen?
Ob der das wirklich weià und auch vollstÀndig informiert wurde ?
Es sei doch auch an die Tatsache der Falschinformation des Kreises bei Ausschreibungen oder bei Einschaltung der Kommunalaufsicht hingewiesen. Die lÀsst sich das auch alles gefallen.
Dabei sind es nicht Ămter, sondern Menschen die dort sitzen !
Und die lassen sich scheinbar gern hinters Licht fĂŒhren, es sei denn sie wĂ€ren dumm!
Es geht nicht nur um RechtsbrĂŒche.
Es geht um Kosten und Ăffentlichkeit!
Und um mangelhafte Arbeit der Verwaltung, mangelhafte Information im Bauausschuss an die EntscheidungstrÀger.
Passt hervorragend zum Bild das die CDU im Land abgibt.
Vor 14 Monaten wurde beschlossen, etwas zu Àndern.
Hat denn die Verwaltung schon einen neuen Bebauungsplan ins Parlament eingebracht ?
Wurde er geÀndert ?
Hat der gerade mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete Stadtverordnetenvorsteher und Mitglied der CDU diese Schauspiele nicht mitgetragen.
Und all die anderen Dinge z. B auch den Wahlkampfgag mit dem EKZ ?
Passt irgendwie zu Homberg:
Den Bau der Nordumgehung begann man ohne EigentĂŒmer von GrundstĂŒcken zu sein.
Die Skaterbahn und die Freizeitanlagen hat man ohne Baugenehmigung gebaut.
Den Parkdeckneubau nachtrÀglich genehmigen lassen.
VertrĂ€ge ĂŒber eine Steinbrucherweiterung ohne Zustimmung des Parlamentes abgeschlossen!
Die Zehntscheune entkernt ohne EigentĂŒmer zu sein und GegenstĂ€nde entnommen, die nicht im Eigentum der Stadt waren. (Kommentar in der HNA von Herrn Hölting am 26. Mai 2011)
So was nennen andere Schwarzbauten, Diebstahl usw.