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Weckessergelände: Welche Nutzung soll ausgeschlossen werden?

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Im März 2015 wurde mit einer Satzung eine Veränderungssperre verhängt.

Diese Veränderungssperre ist nur rechtmäßig, wenn der Bebauungsplan auch geändert wird, und definiert wird, welche Inhalte im neuen Bebauungsplan gegenüber dem bisherigen geändert werden.

 

Beschlussvorlage 9.11.2017 – ohne Inhalt

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In der Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 9.11.2017 finden sich nur die Stellungnahmen der verschiedenen Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange und die sogenannten "Abwägungen", die der Magistrat vorschlägt.

Was in dem Mischgebiet als Nutzungen ausgeschlossen werden soll, findet sich nicht in der Beschlussvorlage. Der Tagesordnungspunkt lautet aber auch auf "Satzungsbeschluss".

 

Was sollen die Stadtverordneten eigentlich beschließen? Die Ausschüsse haben bereits die Annahme der Satzung empfohlen? Welcher Satzung eigentlich, wenn sie gar nicht formuliert ist?

Wieder ein Beispiel, wie schlampig in Homberg gearbeitet wird. Die Stadtverordneten beschließen etwas, was gar nicht formuliert ist.

siehe auch:

Jetzt wird es noch teurer für Homberg [5]

Rascher Rückzug [6]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Weckessergelände: Welche Nutzung soll ausgeschlossen werden?"

#1 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2017 November 9 00000011 8:57 pm 151025745808Do, 09 Nov 2017 20:57:38 +0100

Wenn ich mich richtig erinnere, wollte doch NETTO-Markt auf dem Weckesser-Gelände einen Discounter-Markt eröffnen.

Bekanntlich steht EDEKA, die größte Lebensmittelkette in Deutschland, hinter NETTO.

Es ist für mich bis heute unbegreiflich, dass eine ursprünglich angedachte/angekündigte Klage gegen die Veränderungssperre durch den Konzern fallengelassen wurde.

Auf wessen Betreiben die Veränderungssperre beschlossen wurde, steht m. E. außer Frage:

Die Fa. Schoofs wollte keinen weiteren Discounter vor Eröffnung des neuen EKZ "Drehscheibe".

Aus deren Sicht verständlich, aber entschied die Stadt Homberg rechtlich korrekt?

Ich habe meine Zweifel….

Was hielt NETTO von einer Klage ab?

Die juristische Kompetenz im Homberger Rathaus?

Das Verhandlungsgeschick des Bürgermeisters?

Das Grauen vor einem Homberger Modell?

 

 

#2 Kommentar von Scherzbold am 2017 November 9 00000011 9:28 pm 151025929609Do, 09 Nov 2017 21:28:16 +0100

Ich nemm on, dos sich de Stoadtveordneten net hon beduppen lorn.

De Wernswiger Blogger werd`s ins bale verzälln.

The one-man-Opposischen, de Pfalz, werd dooch waas dozu gesaet hon..

#3 Kommentar von Phil Antrop am 2017 November 13 00000011 6:37 am 151055147806Mo, 13 Nov 2017 06:37:58 +0100

DAS ist der richtige Weg

Auszug:…..sondern ein Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Weg von einem Verwaltungsapparat, in dem Menschen wie Preuß sich wie Bittsteller fühlen. Hin zu einem System, dass die Rechenschaftspflicht ernst nimmt, die Nähe zu den Bürgern sucht und sie daran teilhaben lässt, was die Verwaltung im Auftrag der Bevölkerung erhebt und verwertet.

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