HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Keine Solarpark-Pacht für die Stadt

SolarparkzaunJährlich 75.000 Euro sollte der Solarpark auf dem ehemaligen Standortübungsplatz dem Haushalt der Stadt bringen.

Solarparks bekommen nur dann höhere Einspeisevergütung, wenn sie auf vorbelastetem Gelände errichtet werden, das ist in Homberg nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen.

Keine Pacht für 2014 und 2015
Pacht ist nur 2013 an die Hessische Landgesellschaft (HLG) gezahlt worden, aber nicht an die Stadt.
2014 und 2015 ist keine Pacht gezahlt worden, dennoch hat die Stadt in ihrem Haushalt für dieses Jahr 75.000 Euro Einnahmen verzeichnet. Das ist lediglich als Forderung eingetragen, Geld ist nicht in die Stadtkasse geflossen. Die 75.000 Euro fehlen also in dem Sparprogramm, dass die Stadt vorgelegt hat.

Die Pachteinnahmen sollten für den Ausbau der Infrastruktur im ehemaligen Kasernengelände verwendet werden. Dann hieß es das Geld soll den städtischen Haushalt verbessern.

KasernenkaufPachteinnahmen als Argument gegen das Bürgerbegehren
Die Pachteinnahmen wurden auch von der Mehrheit von CDU und SPD als Argument gegen das Bürgerbegehren vor 3 Jahren eingesetzt. Bis heute hat das Verwaltungsgericht Kassel darüber noch immer nicht entschieden. Ohne Pachteinnahmen fehlt das Scheinargument gegen das Bürgerbegehren. Die Bürger sollten selbst entscheiden, ob sie die hoher Schuldenlast für die Stadt übernehmen wollen.
Foto: CDU-Plakat Sommer 2012, verantwortlich Klaus-Thilo Kroeschell

Weitere Gutachten sollen es richten
Über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen teilte Bürgermeister Dr. Ritz den Stadtverordneten mit, dass bereits ein Gutachten erstellt wurde, das sich mit damit beschäftigt, ob das Gelände als Konversionsgelände im Sinne des Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) gilt. Ist es nicht wunschgemäß ausgefallen? Ein weiteres Gutachten wurde in Auftrag gegeben, bei dem Bodenproben entnommen werden sollen. Soll für den Bau des Solarparks im Nachhinein eine Begründung gefunden werden? Verantwortliche bei der Bundeswehr wissen, dass das Gelände nicht belastet ist. Der größte Teil des Standortübungsplatzes ist zum FFH-Gebiet erklärt worden, das ist ein Schutzgebiet zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nach EU-Recht.

Eigentümer ist formal die HLG, sie hat Anspruch auf die Pachteinnahme. Wenn die Stadt jetzt die Einnahmen – selbst wenn es nur Forderungen sind – bei sich einbucht, dann muss es eine entsprechende Vereinbarung gegeben haben. Der Magistrat antwortet auf die entsprechende Frage am 23. Juni 2015 laut Protokoll:

"Die Übertragung der Flächen soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden."

Im Klartext, es gibt bis jetzt keine Vereinbarung, der Magistrat hat die 75.000 Euro ohne rechtliche Grundlage in den Haushalt geschrieben. Jetzt ist August 2015. Nachträglich soll eine bisher noch nicht existierende Vereinbarung für den 1. Januar 2015 genehmigt werden.

Der Passus "soll der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden" zeigt, wie der Magistrat die Rolle der Stadtverordneten sieht.

Ob der Aufsichtsbehörde solche Manipulationen auffallen? Immerhin ist der Haushalt der Stadt noch immer nicht genehmigt.

siehe: Dossier mit den Links zu allen Beiträgen zum Thema

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