HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ungerechtfertigte Begünstigung


Die Stadt will in Mardorf einen Kindergarten am Ortsrand bauen.  Dazu kaufte sie Ackerland  eines Landwirtes und will dem Verkäufer gleichzeitig Baurecht auf seinem benachbarten Acker verschaffen, obwohl dort nach dem Flächennutzungsplan weiter Landwirtschaft betrieben werden sollte.

Für den Verkäufer ein mehr als lohnendes Geschäft.
Er erhält das ca. 3.000 qm große Grundstück für den geplanten Kindergarten bezahlt und bekommt obendrein noch seinen Acker vergoldet. Der wäre nach dem Satzungsbeschluss nicht mehr nur 1,30 Euro je Quadratmeter wert, sondern 40,00 Euro je Quadratmeter. Eine Steigerung um das 30-fache.

Das Grundstück ist auch noch teurer als ein Alternativgrundstück, wie der Bürgermeister laut Protokoll erläuterte.

Herr Dr. Ritz führt aus, dass das Grundstück Kroeschell teurer sei als das des Herrn Reimann, wirtschaftlich ca. 30-40 tsd. €. Für die anderen Grundstücke gebe es keine ausverhandelten Preise

14. 2. 2018 Ausschuss für Kinder, Jugend, Soziales und Integration

Der Kaufpreis beträgt 25,00 €/qm, bei ca. 3000 qm = 75.000,00 € Gesamtkaufpreis. Im Gegensatz zum Vertrag mit Herrn Kroeschell wären an dieses Vertragsgeschäft keine weiteren Bedingungen (Ausweisung der Restfläche als Bauland, Anlegung einer Zufahrtsstraße etc.) Stadtverordnetenversammlung

15. 12. 2017 Stadtverordnetenversammlung

Das Alternativgrundstück hätte der Stadt 75.000 Euro gekostet. Doch gekauft wurde ein Grundstück, das bei Mehrkosten von "30-40 tst. €" demnach wohl 100.000 Euro gekostet hat. Bei einer Größe von 3.000 qm und einem Grundstückspreis von 33,33 Euro/qm. Ein Preis, der ein Drittel über dem Alternativgrundstück mit 25,00 €/qm liegt. 

Doch das ist noch nicht alles. Der Verkäufer hat weitere Bedingungen gestellt, wie aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 15. 12. 2017 zu entnehmen ist. Demnach hat die Stadt sich verpflichtet, eine "Restfläche" als Bauland auszuweisen und eine Zufahrtsstraße anzulegen. Des weiteren kaufte die Stadt noch ein Grundstück von 1.682 qm "zur Grenzregulierung im Zuge der Nordumgehung"

Die Kreisstadt Homberg (Efze) erwirbt mit diesem Vertragsabschluss eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Mardorf, Flur 8, Flurstück 246/54 in Größe von ca. 3.000 qm sowie eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Homberg (Efze), Flur 3, Flurstück 45/2 in Größe von ca. 1.682 qm zur Grenzregulierung im Zuge der Nordumgehung

Beschluss VL59/2017, 5. Ergänzung

Der Verkäufer setzte gegenüber der Stadt seine Bedingungen durch und erzielt damit einen Wertzuwachs von

Verkauf 3.000 qm für Kindergarten   = ca. 100.000 Euro
Baurecht für 6.350 qm Ackerland      = ca. 295.157 Euro
ergibt                                                = ca. 395.157 Euro

Daraus ergibt sich für den Verkäufer für die 3.000 qm Land für den Kindergarten ein Wert von 115,90 Euro je Quadratmeter.

Zusätzlich noch die Einnahmen aus dem Verkauf von 1.682 qm zur Grenzregulierung. Die Stadtverordneten stimmten auch diesem Verkauf zu, ohne den Preis und somit die Kosten dieses Grundstücks zu kennen.

Was wie eine Erpressung aussieht, ist offensichtlich im vollen Einvernehmen mit der Stadt erfolgt. Die Stadt hat nicht das wirtschaftlichere Grundstück von Herrn Reimann erworben, das preiswerter war und an dem keine weiteren Bedingungen hingen.
Die Stadt hat ganz offensichtlich  nicht wirtschaftlich gehandelt, und somit der Stadt einen Schaden zugefügt. Gegen diesen Beschluss hätte der Bürgermeister Einspruch erheben müssen, so die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung.
Er hat es unterlassen und hat somit den Verkäufer ungerechtfertigt begünstigt.

Entwurf Bebauungsplan mit acht Bauplätzen auf ca. 6.200 qm Ackerland.

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15 Kommentare zu “Ungerechtfertigte Begünstigung”

  1. AnwaltsLiebling

    "Ungerechtfertigte Begünstigung?"

    …..oder aber der Verkäufer hat seine Forderungen clever durchgesetzt.

    Bei Grundstücksgeschäften usw. gilt, der Verkäufer fordert einen Preis, der Käufer geht auf diesen ein oder verzichtet. Die Stadt Homberg als Vertragspartner scheint für einen Verkauf nicht der schlechteste Vertragspartner zu sein.

    Die Beispiele sind hinreichend bekannt. 

    Mögen Begünstigungen auch noch so plausibel erscheinen, bei der Beweisführung wird ein schwieriges Feld betreten. Volljuristen können das jedoch besser erläutern.

  2. Chris

    Der Verkäufer verkauft ein Grundstück von 3.000qm, bei dem wie im Blogeintag angegeben der Quadratmeter 40€ wert ist. Der Verkäufer erhält dafür 25€/qm. Das sieht für mich nicht besonders schlau aus und auch nicht gerade nach Bereicherung. Oder erhält der Verkäufer 33,33€/qm? Das ist in dem Bericht etwas schwer zu verstehen. Was hat den der Grundstückseigentümer zu seinen Beweggründen das Grundstück unter Wert zu verkaufen gesagt?

  3. Heinrich der Achte

    zu 2:

    Lesen Sie doch richtig und dann müssen Sie es auch verstehen. Was ist denn nicht zu verstehen?

  4. Marianne Prieß

    zu 2 und 3

    Ja, viele Zahlen können verwirren. Ich könnte mir vorstellen, dass im Homberger Stadtparlament auch mit einer Menge an Zahlen Verwirrung geschaffen wird.

    Der Kaufpreis beträgt 25,00 €/qm, bei ca. 3000 qm = 75.000,00 € Gesamtkaufpreis. Im Gegensatz zum Vertrag mit Herrn Kroeschell …

    In dieser Zitat-Stelle steht nicht der Name des Grundstückseigentümers Reimann, dessen Grundstück 25,-€/qm kosten würde.

  5. Chris

    Jetzt wird es schon klarer. Vielen Dank.

    Das Grundstück wird verkauft für 25€/qm, ist aber 40€/qm wert.

    Bei 3.000qm ist das Grundstück 45.000€ mehr wert als der Käufer bekommen hat. Ich finde nicht, dass man das als Bereicherung sehen muss, da die Differenz doch der Stadt, d.h. der Allgemeinheit zugute kommt.

  6. Heinrich der Achte

    Hallo Chris,

    der Verkäufer erhält 40 €/m2, nicht 25€. Das war der Stadt zu billig. So steht das auch in dem Blog!!!

  7. Chris

    So wie ich das verstehe, beträgt der Kaufpreis 25€/qm bei beiden angebotenen Grunstücken. Darüberhinaus scheinen noch irgendwelche weiteren Kosten im Rahmen des realisierten Grundstücksgeschäfts entstanden zu sein. Anscheinend wurden nochmal 1.682qm für 30 bis 40T€ gekauft. Das wären zwischen 17,84€/qm und 23,78€/qm. Warum das nicht genau zu beziffern ist, erschließt sich nicht. Ich kann nirgends herauslesen, dass 40€/qm gezahlt wurden, obwohl der Wert des Grundstücks mit 40€/qm angegeben wird.

  8. Marianne Prieß

    zu 7

    Kein Wunder, dass der Kauf verwirrt:

    Bei den 40,- € handelt es sich nicht um den Kauf des Grundstücks.

    Der Verkäufer Herr Kroeschel hat an den Verkauf von 3.000 qm für 33,33 €/qm für den Kindergarten die Bedingung gestellt, dass die Stadt sich verpflichtet, eine "Restfläche" von 6.350 qm als Bauland auszuweisen. Aus diesem Grundstück Ackerland im Wert von 13,- €/qm wird Bauland im Wert von 40,- €/qm. Ein satter Gewinn für den Verkäufer.

    Warum die Stadt sich darauf eingelassen hat, statt das preiswertere mögliche Grundstück für 25,-€/qm von Herrn Reimann zu kaufen, ist mir unverständlich.

    Es reiht sich in die Menge von zu teuren Käufen, die die Stadt unterm Rettungsschirm getätigt hat. Als seien es nicht unsere eigenen Steuergelder und Fördergelder, die das finanzieren, sondern die von irgendwelchen anderen.

    Könnte der Kauf eine Begünstiung für ein verdientes Parteimitglied und ehemaligen Stadtverordneten sein?

  9. Klarstellung

    Warum steht hier eigentlich nirgends, dass sowohl der Ortsbeirat, als auch die bei der Bürgerversammlung anwesende Mardorfer Bevölkerung, mehrheitlich für das Kroeschel Grundstück gestimmt haben? Stecken die auch alle mit Herrn Kroeschel unter einer Decke? In der Bürgerversammlung sind alle Varianten vorgestellt worden.

    Zum Thema Rettungsschirm: Die Stadt Homberg erfüllt seit einigen Jahren alle Kriterien des Rettungsschirms und wird diesen auch im vorgegebenen Zeitplan verlassen.

    Verschwörungstheorien zu evtl. Begünstigungen und Erpressungen sollten schon Beweissicher sein, wenn man so eine Frage in den Raum wirft. Des Weiteren steht auch noch nicht fest ob der Umwidmung zu Bauland durch den Regionalplan überhaupt zugestimmt wird (Innen- vor Außenentwicklung).

    Und wenn Sie hier wieder folgendes in den Raum werfen:

    "Die Stadt hat ganz offensichtlich  nicht wirtschaftlich gehandelt, und somit der Stadt einen Schaden zugefügt. Gegen diesen Beschluss hätte der Bürgermeister Einspruch erheben müssen, so die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung."

    Dann klagen sie bitte, wenn sie dieser Meinung sind. Viele andere sind dieser nicht. Ich verstehe nicht wieso hier anstatt einfach nur zu informieren immer wieder Rechtsbrüche konstruiert werden. Wenn sie sich hier so sicher sind wie hier geschrieben wird, dann bitte den Rechtsstaat nutzen.

  10. Delf Schnappauf

    Zu 9:

    "Des Weiteren steht auch noch nicht fest ob der Umwidmung zu Bauland durch den Regionalplan überhaupt zugestimmt wird (Innen- vor Außenentwicklung)."

    Wie wird der Regierungspräsident auf den Bebauungsplan reagieren?
    Wird er die Grundsätze der neueren Zeit vertreten und sich gegen die Umwandlung von Ackerland zu Bauland stellen?
    Wenn er ernst genommen werden will, müsste er das tun und dürfte den den Bebauungsplan nicht genehmigen. Dann müsste die Standortplanung von Neuen beginnen und zwar auf einem Grundstück in der bebauten Ortslage. Am Stellberg waren schon einmal Standorte vorgeschlagen worden.

    Warum hat der Bürgermeister nicht schon vorher gehandelt und darauf hingewiesen, dass die Innenentwicklung vor geht?
    Hätte er es rechtzeitig getan, dann wäre der Bau eines neuen Kindergarten schon längst weiter. Der Bürgermeister hat gehofft, dass er mit seiner Strategie durchkommt. Bei den Stadtverordneten ist ihm das gelungen. 

    Vielleicht klappt es bei dem Regierungspräsidenten auch diesmal.

    Der Planungsausschuss beim Regierungspräsidenten hat schon vor Jahren auf Antrag des vorherigen Bürgermeisters dessen Wunsch nachgegeben, die Standort-Schießanlage in eine Gewerbegebiet umzuwandeln. Die Schießanlage wurde zu Gewerbegebiet erklärt, um dort eine Algenzuchtanlage bauen zu können. Die Firma, die sich dazu in Homberg vorgestellt hatte, ist schon lange pleite. Es handelte sich um ein Netzwerk zum Anlagebetrug. Wie weit das Strafverfahren in Potsdam fortgeschritten ist, ist mir nicht bekannt.

    Bekannt ist aber, dass die Bürger, die 2012 "den Rechtsstaat nutzten" wollten, als sie gegen die fadenscheinige Ablehnung des Bürgerbegehrens klagte bis heute noch keine Verhandlung erlebt haben. Auch so kann der Rechtsstaat ausgehöhlt werden.

    Der Rechtsweg wurde sogar aktiv behindert.
    Eine Klage beim Verwaltungsgericht, eine sogenannte Organklage, bei der der Stadtverordnete gegen die Stadtverordnetenversammlung klagt, wird nur bearbeitet, wenn die Gerichtskosten vorab von dem Organ "Stadtverordnetenversammlung" bezahlt wird. Das Organ weigerte sich zu zahlen.

    Als Stadtverordneter habe ich diese Kosten vorgestreckt, um so den Rechtsweg zu eröffnen. Nachdem ich mein Mandat aufgegeben hatte, verlangte ich die Erstattung der verauslagten Kosten. Der Stadtverordnetenvorsteher – der oberste Repräsentant der Homberger – lehnte das ab. Dies hat er sicher nicht ohne Abstimmung mit dem Bürgermeister so entschieden.
    So sieht es aus, wenn man als Stadtverordneter oder als Bürger den Rechtsstaat nutzen will, wie es der Kommentator anrät.
    Weiter Beispiele finden sich in den 3.700 Beiträgen der letzten 10 Jahre des Homberger Hinguckers.

     

    Und noch etwas:
    Die Mardorfer Bürgerversammlung sei nicht erwähnt, behauptet der Kommentator.

    siehe dazu: Mardorfer haben Kita-Grundstück gekürt?   und „Mehrheitliche Abstimmung“ in Mardorf

  11. Phil Antrop

    Die Zustimmung der Mardörfer Bevölkerung hat mit der Tatsache, dass hier um den Weg der Umwidmung von Ackerland in Bauland geht, nichts zu tun.

    Die Bevölkerung hat dem Bau des Kindergartens zugestimmt. In Mardorf. Egal auf welcher Fläche. Denn im Vorfeld wollte man ja einen Anbau im Ortskern.

    Ob es richtig war dort zu bauen anstatt in der Kernstadt, wird auch daran zu messen sein, wie viele Eltern jetzt nach Mardorf pendeln müssen.

    Wer ist schon im Stande, öffentlich in einem kleinen Ortsteil gegen etwas zu stimmen, das Vorteile bringt – koste es was es wolle und auch ggf. zum Nachteil anderer Bürger. Siehe Fussweg mit Beleuchtung und Kreisverkehr – ohne vorher belastbare Zahlen vorzulegen !

  12. Misstrauisch

    Alle Arbeitsgruppen der Bürger Hombergs zum Thema Einkaufszentrum wünschten dringend, dass die schönen alten Blutbuchen erhalten bleiben – abgeholzt.

    Bisher immer noch kein Einkaufszentrum.

    Bürgerwille zählt wohl nur dann, wenn es Magistrat, Bürgermeister (und Schoofs) passt.

  13. Dr. Klaus Lambrecht

    @9
    Ich habe einmal im Ratsinformationsystem über die Standortfindung des geplanten Kindergartens geforscht. Eine Synopse was für das eine oder andere Grundstück spricht, habe ich nicht gefunden. So ist es kein Wunder, dass viele Bürger die Standortentscheidung nicht nachvollziehen können. Insbesondere eine Bewertung des Grundstücks, Vor- und Nachteile der Lage des Grundstücks, landwirtschliche Eignung und Bodenzahl, Einschätzung des Verwaltunsgaufwandes für eine schnelle Genehmigung, Zuwegung, Erschließung, Anzahl der Mardorfer Kinder, Anzahl der Fahrkinder, etc..
    Mir ist neu, das die Bürgerschaft über etwas in Homberg entscheidet, wie in der großen Politik, denken viel Homberger ganz anders als die Stadtverordnetenversammlung meint. Ich denke die Holzhäuser und Almuthshäuser wollten schneller eine Brückenverbindung, darum schert sich kein Politiker. Auch die Verknüpfungen des Ankaufs einer Fläche mit anderen Leistungserbringungen des Vekäufers, wie der Verkauf einer Waldfläche an der Straße nach Lengemannsau kann ich nicht nachvollziehen. Das man dann natürlich auch Gegendruck erzeugt ist klar, dass der Verkäufer eben Bauland für den Verkauf will ist zwar menschlich nachvollziehbar. Aber politisch nicht vertretbar.
    Das Fazit ist: Wenn die Stadt für ein Bauwerk etwas von mir will, bekomme neben dem Entgelt auch eine Gegenleistung, sei es ein Straßenausbau, günstiges Bauland oder sogar Baugebietsausweisung auf meinem Restgrundstück oder anderswo.  
    Fragen Sie sich mal nach der Außenwirkung.
    Sorry erinnert mich an die letzten Tage in Berlin.

  14. Klarstellung

    zu 11) "Die Bevölkerung hat dem Bau des Kindergartens zugestimmt. In Mardorf. Egal auf welcher Fläche. Denn im Vorfeld wollte man ja einen Anbau im Ortskern."

    siehe nachfolgenden HNA Artikel, selbst diese schreibt das es verschiedene Alternativen gab und die Bevölkerung sich für eben diese ausgesprochen hat. Das der Kindergarten in Mardorf geschlossen wird war innerhalb der Mehrheit der Fraktionen nie ein Thema, es wurde immer wieder betont, dass der Kindergarten in MArdorf erhalten bleiben muss. Das der alte Standort nicht mehr möglich war, liegt nun wirklich nicht an den Homberger Parlamentariern. Es ging also auf der Bürgerversammlung nicht darum ob in Mardorf ein Kindergarten gebaut werden wird oder nicht, sondern nur darum wo. Das Alternativgrundstück am Baumarkt kam von Seiten der Verwaltung und war nie im Parlament und wurde folglich auch nie in Erwägung gezogen.

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/homberg-efze-ort305309/favorit-ist-naturnah-mardorfer-haben-klaren-wunsch-standort-fuer-kita-neubau-9601270.html

    ZU 13) sie sprechen hier von vielen Bürgern. Ich behaupte einfach mal ebensoviele, wenn nicht sogar mehr, können die Standortentscheidung nachvollziehen. Gibt es Erhebungen darüber, soviel ich weiß nicht. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten wurden in den zuständigen Ausschüssen mehrfach behandelt. Ebenso waren auf der Bürgerversammlung alle "Experten" zu dem Thema vor Ort. Sie soviel ich weiß nicht…

    Der Vergleich mit Holzhausen und Allmuthshausen hinkt ebenfalls gewaltig. Die Politik hat alle notwendigen Entscheidungen hierzu zeitnah und schnell getroffen. Hier und das wissen sie auch ganz genau liegen die Fehler in der Bauausführung, Planung und vielleicht auch in der Überwachung. 

    Die Waldfläche bei Lengemannsau wurde soweit ich mich erinnern kann von Günter Koch (FWG) vorgeschlagen, damit die Kurve begradigt werden kann und eine mögliche Unfallgefahr in Zukunft beseitigt werden kann. Die FWG hat hierzu in der letzten Sitzung zusätzlich noch einen Antrag gestellt.

  15. Phil Antrop

    Ob den Bürgern Mardorfs bei ihrer Entscheidung alle Fakten bekannt waren insbesondere Kosten usw ?

    Denn hier wird klargestellt, das es durchaus eine preisgünstigere Alternative gab. Das im Parlament von Anfang an nur Mardorf in Frage kam, zeigt wie wenig Kosten / Nutzen orientiert man dort handelt. Keine Alternativen die sachlich abgewogen wurden!

    Wie viel der Mardörfer Bürger dem Projekt an dieser Stelle zugestimmt haben ist letztlich unerheblich. Es geht immer nur um den Gesamtnutzen – und der ist hier für mich auf der Strecke geblieben.

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