HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Weiterer Verlust für Homberg

AA schrumpftEin weiterer Verlust für Homberg. Ein weiterer "Erfolg" des Einsatzes von Bürgermeister Martin Wagner für die Stadt. 2009 stellte Wagner fest, dass wir weiter abrutschen werden,wenn nichts passiert. Und Homberg ist weiter abgerutscht mit Hilfe der Mehrheitsfraktion in der Stadtverordnetenversammlung und im Magistrat.

Auf der Verlustliste in Wagners Amtszeit: Forstamt, Amtsgericht, Bundeswehr – Alten- und Krankenpflegestation selbst geschlossen. Einwohnerzahl ist von über 15.000 auf unter 14.000 Einwohner gesunken. Nur die Verschuldung ist gestiegen und wenn die Hessische Landgesellschaft (HLG) im nächsten Jahr die Abrechnung für das gemeinsame Gewerbegebiet in Remsfeld vorlegt, wird es ein neues böses Erwachen geben. Bürgermeister Martin Wagner hinterlässt in Homberg verbrannte Erde, dabei sind noch nicht einmal alle Fälle aufgedeckt.

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18 Kommentare zu “Weiterer Verlust für Homberg”

  1. Neu-Homberger

    Es stellt sich natürlich für mich die Frage,  welche Schließungen hätte der  BGM verhindern können?

    Wäre nicht auch der Landrat gefordert gewesen, sich bei übergeordneten Stellen für seine Kreisstadt einzusetzen und für den Behörden-Standort Homberg zu kämpfen?

    Vielleicht ist dies auch vor meiner Rückkehr nach Homberg geschehen.

  2. auch homberger

    ,für welche schließungen im standort homberg ist der BM wagner nun wirklich  verantwortlich. auf keinen fall für die schließung des bw-standortes, auch hätte er dieses nie und nimmer verhindern können.dms sollte das wissen.die anderen unterstellungen sind, außer der krankenpflegestation, sehr wage. von verbrannter erde sollte man auch nicht unbedingt sprechen.für die noch nicht aufgedeckten fälle wird dms sicher bald sorge tragen und diese, wenn es welche geben sollte, aufdecken.

  3. Bad Man

    zu 1.

    Da stimme ich ihnen zu.

  4. Guten Tag

    Wagner kann natürlich nicht für alles etwas . Aber er ist definitiv kein geschätzter Mann mit gute einflussreichen Kontakten . Gute Kontakte hätten zumindest den Abbau der kleinen Behörden verhindern oder zu mindest teilweise verhindern können. denn ohne Beziehungen keine Geschäfte und das lieber Herr neu homberger fehlt auch leider auch Herrn Opiz. 

    Homberg wird es auch in Zukunft schwer haben. Vielleicht kommt doch noch eine Persönlichkeit als dritter Kandidat 

  5. conditum paradoxum

    zu 4.

    Was wäre denn eine Persönlichkeit ?

    Herr Spogat in Fritzlar, Herr Boucsein in Melsungen. Beides neugewählte Bürgermeister.

    Wer von beiden hat denn Kontakte?

    Herr Wagner hat doch genug: Angefangen von Herrn Weinmeister bis hin zu Herrn Siebert.

    Das die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und Termine bei Gericht sich so lange hinziehen, kann auch kein Zufall sein. Zumindest im Fall der Fördergelder hat sich die Landesregierung ja dem Landgericht in Kassel ebenso verweigert, wie einem Stadtverordneten Hombergs im Jahre 2008 – 2009.

     

  6. Neu-Homberger

    @ Guten Tag

    "Vielleicht kommt doch noch eine Persönlichkeit als dritter Kandidat." Damit suggerieren Sie , dass Sie Herrn Opitz nicht als Persönlichkeit ansehen, wenn ich Sie richtig verstehe. 

    Da bin ich anderer Meinung. Warten wir ab, was uns der neue BGM ( oder doch noch BGM-in) beschert.

    Auf der einen Seite bedauere ich den neuen BGM bei den zu bewältigenden Aufgaben schon heute, auf der anderen Seite kann er eigentlich nur als Gewinner hervorgehen.

    Im Interesse Homberg`s möge der beste Kandidat gewinnen.

  7. IchkannGoogle

    Wenn man schon Herrn Wagner den Verlust der Krankenpflegestation ankreidet, sollte man auch die Fakten nennen.

    Die Krankenpflegestation gehörte auch zu den "freiwilligen Leistungen" der Gemeinde,  und hat jedes jahr einen deutlichen Fehlbetrag in Höhe von ~50.000€ erwirtschaftet, der durch die Stadt ausgeglichen werden musste. 

    Die Einsparung war also richtig.

  8. ante portas

    zu 7.

    wenn sie schon thesen verbreiten, dann doch bitte umfassend und richtig

    suchen sie doch mal mit " alten und krankenpflege " hier im blog und beginnen mit den ältesten beiträgen. beispielsweise juni 2009

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1935

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1926

    jan 2011 – mit links zu den abschlussberichten

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3442

  9. DMS

    Zu 7:
    Ach, wenn Sie doch wenigstens selbst die Fakten genannt hätten, und nicht die alten Lügengeschichte aufwärmen würden.

    In dem Akteneinsichtsausschuss zur plötzlichen Schließung der langjährigen Serviceeinrichtung der Stadt  ist Ihre Behauptung längst als falsch überführt.

    Wenn tatsächlich jährlich Verluste mit der Alten- und Krankenpflegestation erwirtschaftet worden wären, wie Sie behaupten, hätten diese Berechnungen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und ein entsprechender Beschluss herbeigeführt werden müssen. Das ist nicht geschehen. Die Station wurde von einem Tag auf den anderen vom Bürgermeister geschlossen, ohne dass er dazu bevollmächtigt war. Beihilfe leisteten die Stadtverordneten und die Stadträte von CDU und FDP.

    Was war tatsächlich geschehen?
    In Kürze: Der Bürgermeister versuchte die Mitarbeiter zu erpressen, um sie zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen. Dazu zögerte er die Verlängerung der Arbeitsverträge bis kurz vor Vertragsablauf hinaus. Er hatte zu lange gezögert. Die Mitarbeiterinnen hatten sich in dieser ungesicherten Situation um neue Arbeitsplätze bemüht. Der Bürgermeister hatte kein Personal mehr. Weitsichtig hatten die Mitarbeiterinnen auch für die Patienten gesorgt und diese auch gleich mit zum neuen Träger übernommen.

    Wagner versuchte die Mitarbeiter in dieser Situation noch einmal unter Druck zu setzen und bot ihnen Arbeitsverträge bei einem Trägerverein an, der nicht existiert.

    Die Leistungen der Mitarbeiterinnen der Alten- und Krankenpflege Homberg wurden von den Krankenkassen – wie bei allen anderen Anbietern – vergütet. Die Alten- und Krankenpflegestation Homberg erwirtschaftete dadurch selbst ihre Kosten. Unter einer neuen Leitung erwirtschaftete die Station damals sogar Überschüsse, so wie die vielen anderen privaten Unternehmen der Alten- und Krankenpflege auch.

    Ausführliche Berichte des Akteneinsichtsausschusses:

    CDU/FDP,  SPDBündnis90/Die Grünen

  10. Schaumal

    In der Hna stent zu lessen wie der Verwaltungsmann Opitz in seiner Heimat mit den guten Ideen der Bürger um den Bürgerbus umgeht. Formalistisch im Sinne der Verwaltung..wenig mutig hoffentlich fällt Homberg nicht von einem Extrem ins andere, auch wenn Regeln sein müssen aber bitte nicht zuviel Bürokratie 

     

     

  11. V_wie_Vendetta

    @ Schaumal

    Bürokratie. Ein Unwort sondergleichen, auf den ersten Blick Aber hat Herr Opitz nicht vielleicht Recht in seiner Sorge, dass wenn etwas passiert, und es keine Gesundheitsüberprüfung der Fahrer gab, die übrigens bei jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen vorgeschrieben ist, die Haftungsfrage ungeklärt ist? Richtig ist, solange nichts passiert ist alles gut. Aber wenn etwas passiert, dann ist die „Kacke am dampfen“. Und dann werden garantiert nicht die herangezogen, die gegen seinen Antrag gestimmt haben, sondern das arme Würstchen von Fahrer, das nur ehrenamtliche Arbeit leisten wollte. Aber dieses Problem ist eher ein Luxusproblem bei den Problemen die wir hier haben.

    Nach 12 Jahren, in denen hier in Homberg sehr unbürokratisch nach „guter alter Väter Sitte“ gewirtschaftet wurde und eine dreckige Hand die andere gewaschen hat, wäre ich froh, wenn sich jemand an führender Stelle mal Gedanken um die vorhandene Bürokratie, Recht und Gesetz und „keine Vorteilnahme“ machen würde.

    Wenn sich „Jemand“ in den letzten zwölf Jahren darum Gedanken gemacht hätte, dann wäre er jetzt nicht vorbestraft, hätte nicht mehrere laufende Strafverfahren und hätte auch nicht mit seinem Parteikollegen Axel Althaus zusammen uns Homberger Bürger um mehr als eine halbe Millionen Euro beklaut und um wer weiß wie viel noch mehr.

    Ich als Homberger Bürger habe es satt, meinem Bürgermeister nicht mal mehr die Uhrzeit zu glauben. Ich habe es satt, dass Stadtverordnete, wie Herr Althaus, zusammen mit dem Bürgermeister die Bürger um mehr als eine Millionen Euro bestehlen (ja auch Ihrer vierköpfigen Familie hat er damit rein rechnerisch  ca. 150 Euro aus dem Portemonnaie vom Küchentisch geklaut). Ich habe es satt, dass jemand der diesen Diebstahl öffentlich anspricht und zu Konsequenzen für Dieben an unserer Gemeindekasse aufruft in die rechte Ecke gestellt wird. Jedes Quäntchen Bürokratie, das wir hier wieder zurück bekommen, ist ein Quäntchen zurück zu einer rechtsstaatlichen Gemeinde. Und so wie wir hier in Homberg neben der Rechtsstaatlichkeit dastehen, können wir aktuell jedes Quäntchen Bürokratie (= Achtung der bestehenden Gesetze und Vorschriften) gebrauchen. Wenn wir irgendwann mal klagen dürfen, dass sich rasante Stadtentwicklung durch einen zu großen Verwaltungsapparat der Stadt und überbordende Bürokratie gebremst wird, dann können wir dieses Thema gerne wieder aufgreifen.Bis wir in dieses Extrem kommen, werden aber noch Jahre vergehen.

    Management summary:
    Hokuspokus, Zauberei und die Illusion der verborgenen Schätze im mittleren Hütchen war die letzten zwölf Jahre. Das Kaninchen ist futsch. Das Kaninchen ist so futsch, dass wir auch die kommenden 100 Generationen vom Kaninchen verzockt haben. Gewonnen haben die gezinkten Karten, mit denen unter anderem die „Bürger“ Wagner und Althaus gespielt haben. Die zersägte Jungfrau ist auch nicht mehr zusammenzusetzen. Wenn das jemand richten kann, dann jemand der lesen und schreiben kann und zwar nicht nur um sich selbst zu bereichern, sondern um einmal eine Stadt so zu führen, dass es Recht und Gesetz und damit auch einer Bürokratie entspricht. Die lang vermisste Entwicklung hat dann wieder eine Chance.

  12. doku13

    # 10

    Da hat Herr Opitz schon Recht, wenn er das bedenklich findet.

    Bürgerbusvereine arbeiten ehrenamtlich und finanzieren ihre Leistungen über Fahrgeldeinnahmen, Mitgliedsbeiträge, Spenden und teilweise kommunalen Zuschüssen.
    Als Fahrzeuge werden in den meisten Fällen Kleinbusse mit bis zu acht Fahrgastsitzen eingesetzt. Unterhalb der Grenze von neun Fahrgastplätzen kann somit der Erwerb eines Busführerscheins für die Fahrer der Busse umgangen werden.

    Allerdings benötigen alle Fahrer einen Personenbeförderungsschein.

    Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben oder führen,
    müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung
    bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen
    sowie gesundheitlich geeignet sind. Ich maße mir nun keine Beurteilung an, ob alle auf dem obigen Bild abgebildeten Fahrer auch voll tauglich für die hohe Verantwortung in der Personenförderung sind, doch Bedenken sind durchaus angebracht.

    Für den Ersterwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind u. a. folgende Unterlagen erforderlich:

    Gutachten eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung. Es handelt sich hierbei um eine
    Leistungsdiagnostik (Stresstest, Reaktionstest, Wahrnehmungstest)

    Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Sehkraft

    Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei Behörden)

    Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

    Außerdem müsste man prüfen, wie die ehrenamtlichen Fahrer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls bezüglich Regressforderungen über die Gemeinde abgesichert sind.

     

     

     

     

     

  13. ante portas

    zu 10.

    der heutige bericht der hna berichtet über den antrag der fwg den bürgerbus für alle beteiligten auf sichere beine zu stelle. das hat mit dem funktionieren nichts zu tun. solange wiealles ohne probleme läuft kräht wie immer kein hahn danach. sobald jedoch versichrungsrechtliche fragen in folge eines möglichen ereignisses auftreten ist das geschrei groß.

    nur weil dort cdu und spd ablehnen besagt das nicht, das herr opitz falsch handelt.

    gerade in homberg erleben wir doch seit 12 jahren wie es ist wenn ein bm nicht allles schriftlich fixiert und akten und belege fehlen.

    mein fazit:

    was für den bürger wie sie als bürokratie erscheint kann auch von vorteil sein.

    und das ein bürgerbus trotz oder wegen dieser bürokratie funktioniert zeigt doch morschen.

     

  14. G. Schönemann

    zu #10 und #13

    Hier der Link:  https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/buergerbus-ohne-regeln-3373233.html

    Zum Kommentar des #luedenscheid bzgl. des Personenbeförderungscheines der nicht ganz richtig ist gilt:

    1. Es gibt eine Stellungnahme des RP Kassel an die sich meiner Kenntnis nach die Landkreise halten. An Fakten gibt es da: gewerblich oder nicht nach bestimmten Kriterien, Linienverkehr oder Linienverkehrähnlich, Abruf, Größe des Fahrzeugs u. a. bis 6 Sitzplätze incl. Fahrer bzw 8 Sitzplätze zzgl. Fahrer. Da dies je Gemeinde unterschiedlich konstruiert ist, kann es durchaus sein, dass zwischen den Gemeinden Unterschiede existieren die Einfluss auf diese Fragen haben.

    2. Dazu kommen versicherungsrechtliche Fragen für den Fall aller Fälle speziell wenn es zu Unfällen mit Personenschäden oder solchen mit hohen Sachschäden kommt.

    3. Man vermeidet durch klare Regelungen für alle Beteiligten von Anfang an mögliche Streitpunkte wie sie leicht auftreten können.

    Wie Morschen, Edermünde, Guxhagen oder Körle und weitere Städte und Geminden in Nordhessen es geregelt haben, müsste man erst mal erfragen

    Ob der MdL Rudolph, Mitglied des Kreistages und BM Färber mit ihrer Meinung recht haben, ist eine andere Sache.

     

     

     

  15. doku13

    # 14

    Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird immer dann benötigt, wenn die Personenbeförderung nicht im privaten Bereich und damit unentgeltlich stattfindet.
    Das heißt:

    wer als angestellter oder freiberuflicher Mietwagenfahrer gegen Gehalt oder Honorar tätig wird,

    wer Taxi fährt,

    wer Pkw im Ausflugsverkehr (gewerblich!) fährt,

    wer einen Pkw im Linienverkehr führt,

    oder wer ihm Rahmen seines Freiwilligendienstes Personen befördert,

    als Krankenwagenfahrer arbeiten möchte,

    im Schülerverkehr tätig sein möchte,

    oder wer die Beförderung von Behinderten vornehmen möchte,

    benötigt einen Personenbeförderungsschein.

    Das heißt, für die gewerbliche Personenbeförderung gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Je nach Bundesland ist im Personenbeförderungsschein zudem ein Passfoto erforderlich.

    Bei privaten Fahrten mit dem Führerschein Klasse B dürfen bis zu acht Personen mitfahren, plus Fahrer. Bei privaten Fahrten mit mehr als neun Personen plus Fahrer wird kein Personenbeförderungsschein benötigt, dafür sind dann, je nach Personenanzahl die Führerscheinklassen D oder D1 erforderlich, wobei D D1 einschliesst. (Busführerschein)

    Auch der Bürgerbus fällt sicher nicht unter die Kategorie "private Fahrten", weil der Dienst bezahlt werden muss, auch wenn es nur ein paar Cent sind. Die Gemeinde Morschen tut sich sicher keinen Gefallen, die ehrenamtlichen Fahrer des Bürgerbusses in einer unklaren Rechtslage zu belassen.

    An den Regelungen sollte aber ein Bürgerbus nicht scheitern, auch in Homberg nicht, wenn sich ein Busunternehmen zur Verfügung stellt, über das diese Dienstleistung abgewickelt werden könnte. Dieses Unternehmen würde dann auch die entsprechende Schulung und Betreuung der Fahrer übernehmen.

     

  16. G. Schönemann

    zu #15 Setzen sie sich mit der Führerscheinstelle des schwalm-Eder Kreises in Verbindung.

    "wer als angestellter oder freiberuflicher Mietwagenfahrer gegen Gehalt oder Honorar tätig wird,"

    Dieser Passus trifft nicht zu, da der Fahrpreis nicht dazu dient die ehrenamtlichen Fahrer zu bezahlen.

    "Auch der Bürgerbus fällt sicher nicht unter die Kategorie "private Fahrten", weil der Dienst bezahlt werden muss, auch wenn es nur ein paar Cent sind."

    Auch hier ist zu klären ob die Einnahmen als gewerblich einzustufen sind und auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

    "Die Gemeinde Morschen tut sich sicher keinen Gefallen, die ehrenamtlichen Fahrer des Bürgerbusses in einer unklaren Rechtslage zu belassen."

    Ihre Empfehlung in Ehren: Die Gemeinde Morschen wird sich diesbezüglich mit der zuständigen Fachbehörde im Kreis in Verbindung gesetzt haben.

    Wie ich schon geschrieben habe:
    Ein Anruf bei den dortigen Verantwortlichen ist besser wie die durch nichts belegte Behauptung, die Gemeinde Morschen ( und damit der Bürgermeister ) habe die Bürger hinsichtlich der Rechtslage im unklaren gelassen.

    Denn dies behaupten sie, ohne Belege dafür zu haben.

    Im Übrigen hat das mit Herrn Opitz nichts zu tun: Er ist weisungsgebundener Mitarbeiter und wird wohl in Edermünde nichts fordern was in Morschen auch fehlt.

     

     

  17. Distanzbetrachter

    zu 4)

    Homberg wird es auch in Zukunft schwer haben. Vielleicht kommt doch noch eine Persönlichkeit als dritter Kandidat 

    Vielleicht scharrt diese dritte Persönlichkeit ja schon mit ihren Hufen…

    Quelle: Homberger Anzeiger vom 19. Februar d.J.

    Mag sein, dass ein weiterer " Dr."  seinen "Hut" in den Ring wirft..

  18. doku13

    # 16  Schauen Sie sich einfach die Links an, dann muss ich mich nicht wiederholen:  https://www.buergerbus-achim.de/frames.php?Fahrerteam.php https://www.eschede.de/fileadmin/user_upload/Dateien_Roeder/Aktuelles/BuergerBus/BuergerBus_fuer_Eschede_Personenbefoerderungsschein_Eschenblatt_23_10_2013.pdf https://www.versmold.de/040/sr_seiten/artikel/112200100000005327.php https://www.wermelskirchen.de/tourismus/verkehr/117220100000019459.php https://www.schwaebische.de/region/bodensee/meckenbeuren/stadtnachrichten-meckenbeuren_artikel,-Abgespeckter-Buergerbus-soll-es-richten-_arid,5528560.html Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.  Der Pkw – Führerschein reicht grundsätzlich nicht aus, um öffentlich Personen befördern zu dürfen. Man wird also um den Personenbeförderungsschein inklusive einer ärztlichen Untersuchung nicht herumkommen. Falls die Fahrer des Morschener Bürgerbusses noch keinen haben, dann sollten sie den schnellstens beantragen, alles andere ist fahrlässig.  Und nun stellen Sie sich einmal folgendes vor, Herr Schönemann: Bei der ärztlichen Untersuchung wird festgestellt, dass man auch für die normale Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr tauglich ist. Dann ist man gezwungen, dem Betreffenden die Fahrerlaubnis zu entziehen.  Ob sich nun die Gemeinde Morschen mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt hat, ist ebenso Spekulation, wie Sie mir vorwerfen, ich würde behaupten, die Gemeinde Morschen würde die Bürger hinsichtlich der Rechtslage im unklaren lassen. Einzig der Homberger Bürgermeisterkandidat und FWG-Sprecher Markus Opitz sagte am Montagabend vor den Gemeindevertretern, es gebe keinerlei Regelungen zum Bürgerbus, das finde er bedenklich. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, es ist bedenklich!      

    Moderation: Danke an die beiden Kommentatoren für die zusammengetragenen Informationen. Für Homberg hat das leider erst einmal keine Bedeutung. Deshalb bitte keinen weiteren Beiträge zu dem Thema die notwendigen Genehmigungen.

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