HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Hessisches Recht und Homberger Praxis

BildAus Anlass der Berichterstattung über den Akteneinsichtsausschuss kam es zu einer Diskussion mit einem Leser , der die Berichterstattung als "beweisfreie" Unterstellungen empfand. Da er Mitglied des Magistrats ist, soll an einem Vorgang zur Arbeit des Magistrats dargestellt werden, wie die Homberger Praxis aussieht.

Vor einem Jahr hatten sich die SPD-Mitglieder des Magistrats an die Kommunalaufsicht gewandt, da sie im Magistrat oftmals unzureichend informiert wurden und somit keine ausreichende Grundlage für ihre Entscheidung hatten.

Schon in meiner eigenen Zeit im Magistrat konnte man beobachten, dass sich der Bürgermeister mit den Stadträten der CDU und FDP vor der Sitzung im Bürgermeisterzimmer traf. Ganz offensichtlich wurden dort die vollständigen Informationen gegeben und die Entscheidungsweise für die anschließende Sitzung abgesprochen.

Diese Praxis eskalierte im Herbst 2007 soweit, dass ausdrücklich verlangte Informationen verweigert und das Informationsbegehren mit der Magistratsmehrheit abgelehnt wurde.
Dieses Verhalten ist mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht vereinbar. In ihr ist geregelt, dass der Magistrat ein Kollegialorgan ist. Alle Mitglieder entscheiden zusammen und sind auch zusammen verantwortlich. Das können sie aber nur, wenn sie auch alle vorhandenen Informationen kennen. Der Bürgermeister ist nur Gleicher unter Gleichen.

Aus diesem Grund wurde die Kommunalaufsicht eingeschaltet, diese schrieb am 24. Januar 2008 an den Bürgermeister:

"…gehe ich (…) davon aus, dass die (…) vorgetragenen Beschwerdepunkte im Wesentlichen zutreffend sind."

"…weise ich Sie darauf hin, dass das Organ Gemeindevorstand/Magistrat nach §§ 9, 65 HGO kollegial gestaltet ist und sämtlichen Mitgliedern -einschließlich dem Bürgermeister als Vorsitzendem – grundsätzlich die gleichen Rechte zustehen. Demzufolge haben alle ehren- und hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats gleichermaßen das Recht, umfassend über sämtliche zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Tagesordnungspunkte informiert zu werden."

"Die Beschneidung von Informationsrechten einzelner oder aller ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrats durch Entscheidung des Vorsitzenden oder Mehrheitsbeschluss des Organs ist im Hinblick darauf, dass jedes Mitglied gleichberechtigt und gleich verantwortlich entscheiden muss, nach meiner Auffassung unzulässig; dies ist in Rechtsprechung und Literatur auch unumstritten. Da ehrenamtlich Tätige nach §24 HGO einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, kann die Einsichtnahme in Verwaltungsvorgänge insbesondere auch nicht mit Hinweis auf ein Geheimhaltungsbedürfnis verwehrt werden."

"…darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Rechten, die sich aus der Mitgliedschaft in einem kommunalen Organ ergeben, notfalls gerichtlich geltend zu machen ist."

Delf Schnappauf

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9 Kommentare zu “Hessisches Recht und Homberger Praxis”

  1. Barolle

    Interessant so etwas zu lesen. Passt zu dem was man so alles an „Kleinigkeiten“ wahrnimmt.
    Ohne die „Leichen im Keller“
    Wie war das doch ? Volkswirt – Stadtmarketingmanager – Marktmeister.

    Und in allen 3 Bereichen hapert es in Homberg.
    Zwar schon immer – aber in den letzten 6 Jahren geschah trotz aller „Qualifikation“ absolut NICHTS!

    Der Schuldenstand
    ……. mal eben locker verfünffacht ! Das nennt man laut dem Juniorkoalitionspartner FDP “ Fünfe grade sein lassen “
    Das Stadtmarketing
    ….. seit 2002 angesprochen und nie realisiert,
    Dafür als Ausgleich eine Homepage die seit mehr als 15 Monaten nur eines macht:
    Homberg lächerlich. Der Informationswert geht gegen NULL und ist so aktuell wie der Bau der chinesischen Mauer.
    Der Wochenmarkt ?
    Wenn da der Marktmeister am Werk war – dann stellt der sich aber nun wirklich ein „Klasse“ Zeugnis aus.

    Und Bürgerbeteiligung und Kommunikation ist hier gut reflektiert dargestellt.
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1432

  2. Barolle

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=903 Post 21

  3. Thomas M.

    Wurde in Ihrer Zeit als Magistrat unter BM Blau nicht auch solche Vorbesprechungen mit den SPD-Stadträten abgehalten? Mit Ihnen als grünem Partner? Aber DAS war wahrscheinlich etwas ganz anderes. Warum haben die SPD-Stadträte nicht den Vorschlag ihres SPD-Landrats aufgegriffen und ihre Rechte gerichtlich geltend gemacht? Oder wäre das so ausgegangen wie Ihre Klage, die auch noch von der Stadt bezahlt werden musste?

  4. Te Wake

    Selbst wenn es so wäre : Muss nicht mal Schluss sein? Warum nicht jetzt ?
    Hätte man das dort als nicht genehm empfundene für sich selbst nicht ausschließen können ?
    Stattdessen hat man das System kopiert und weitergeführt.
    Vielleicht ist ja aus dem Saulus ein Paulus geworden ?

    Wie auch immer : Heute zählt und muss umgesetzt werden.
    Hombergs Zukunft steht zur Disposition – nicht die Vergangenheit.

  5. DMS

    zu Post 3.

    1. Nein, solche Vorbesprechungen hat es in meiner Zeit im Magistrat unter Bürgermeister Blau nicht gegeben.

    2. In Ihrer Frage unterstellen Sie , dass es das gegeben hätte, ohne dafür Beweise vorzulegen.

    3. Warum die Stadträte der SPD bisher noch nicht gegen diese Praxis geklagt haben, müssen Sie sie selbst fragen.

    4. Aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht geht hervor, dass diese Frage in der Rechtsprechung und in der Fachliteratur nicht strittig ist, somit wäre eine solche Klage sicherlich erfolgreich.

    5. Die gerichtliche Klärung der Frage der Ausschussbesetzung, die die Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor dem Verwaltungsgericht vorgetragen hatte, ist zu Gunsten der Fraktion in der 1. Instanz entschieden worden.
    Parallel wurde in der Sitzung ein weiterer Fall aus Frankenberg verhandelt, der zugunsten der Mehrheitsfraktion in der dortigen Stadtverordnetenversammlung entschieden wurde, weil dort vorab eine Koalition zwischen den beiden Parteien geschlossen worden war.
    Dieser ganz andere Sachverhalt aus Frankenberg hat die Homberger CDU-Fraktion und den CDU-Stadtverordnetenvorsteher auf die Idee gebracht, auch diesen Argumentationweg einzuschlagen.

    Die Mehrheitsfraktion von CDU- und FDP haben beschlossen, die 2. Instanz anzurufen.
    Das war nicht die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen.

    In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof trug der Rechtsanwalt der Mehrheitsfraktionen vor, es hätte vor der Wahl der Ausschüsse eine Koalitionsvereinarung zwischen CDU und FDP gegeben und dies wäre auch stadtbekannt gewesen. Diese Behauptung wurde nicht belegt und vom Gericht nicht geprüft, sondern übernommen. Entsprechend entschied der VGH wie in der Frankenberger Sache.

    In der Presse zu der Zeit der Ausschusswahlen findet sich kein einziger Beitrag, in dem von einer Koalition zwischen CDU und FDP gesprochen wird. Es taucht nur das Wort „Zusammenarbeit“ auf. Das kann vieles heißen. Es gab auch schon vorher Formen der Zusammenarbeit in anderer Konstellation. Damals hieß das z.B. Zählgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft oder schlicht Zusammenarbeit

    Die Behauptung, auf der das Urteil aufbaut, ist bis heute nicht bewiesen worden.
    Das sind die Fakten.

    Sehen Sie selbst in den ältern Beiträgen nach. Dazu brauchen Sie nur den Begriff „VGH“ in das Suchfeld einzugeben und auf >’suchen‘ drücken. Sie erhalten dann alle Beiträge, die sich mit diesem Thema befassen.

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=684

    Delf Schnappauf

  6. Thomas M.

    zu 1 Hahaha
    zu2 wo sind IHRE Beweise für die gleiche Behauptung?
    zu 3 es erscheint mir offensichtlich (siehe 4)
    zu 4 mit der gleichen juristischen Hybris sind Sie ja schon mal auf den Ar… gefallen, woher nehmen Sie die Gewissheit, dass die entsprechenden Tatbestände hier vorliegen?
    zu 5 hier wird Ihre selektive Wahrnehmung auf das schönste bewiesen: Die Fraktion der Grünen hat auch die 2. Instanz angerufen, da sie zum Thema Magistrat schon in der 1. verloren hatte. Das war ja natürlich rechtens, weil man da aber nochmal verlor nicht weiter erwähnenswert. Dass die Niederlage dann beim Thema Ausschüsse komplettiert wurde liegt natürlich nicht an der Sach- und Gesetzeslage, sondern an den Lügen des gegnerischen Anwalts und der Unfähigkeit des Gerichts.

  7. DMS

    zu Post 6

    Diese „Argumente“ und diese Sprache sprechen für sich und bedürfen keiner weiteren Antwort.

    Lediglich zu Punkt 5 noch eine Anmerkung für die Leser:
    Bei der vor Gericht zu klärende Frage ging es um zwei Teile: Besetzung der Ausschüsse, Besetzung des Magistrats. Während die Frage der Ausschussbesetzung in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung schon auf der Ebene des Bundesverwaltungsgerichts entschieden war, gab es in der Frage der Magistratsbesetzung in der Literatur unterschiedliche Standpunkte. Bei dieser Anrufung des Gerichts sollte auch diese Frage gleich mit geklärt werden. In der Frage der Magistratsbesetzung ist das Gericht der anderslautende Auffassung aus der Fachdiskussion nicht gefolgt.

    Wer sich genauer vertiefen möchte, der kann die Stellungnahme des Hessischen Innenministerium zur Frage der Ausschussbesetzung hier nachlesen.
    http://www.homberger-hingucker.de/wp-content/uploads/file/Downloadseiten/Dokumente/Ausschussbesetzung/Hess%20Innenministerium%2020041006.pdf

  8. Thomas M.

    zu 1+2 wer wie Sie Magistratsmitglied war und dabei nicht gemerkt haben will, wie die SPD-Stadträte geschlossen aus dem Zimmer des Bürgermeisters in das Sitzungszimmer gewechselt sind, erscheint mir gelinde gesagt unglaubwürdig. Dieses Schauspiel konnte man auch im Rathausflur besichtigen, ohne ein Magistratsmitglied zu sein.
    zu 5 Während die Frage der Ausschussbesetzung in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung schon auf der Ebene des Bundesverwaltungsgerichts entschieden war,……., ja warum hat Ihre Fraktion dann dagegen geklagt? Weil es nicht das eigene Geld kostet?

  9. DMS

    zu Post 8

    Die Fraktion hat die gerichtliche Klärung angestrebt, weil die Homberger CDU entgegen der bundesgerichtlichen Entscheidung handelte, was durch das Urteil der 1. Instanz auch die Bestätigung fand.
    Ansonsten lesen Sie das Schreiben aus dem Hessischen Innenministeriumg (Link im vorherigen Post), wo das ebenfalls so dargestellt ist.
    Oder auch:

    „Zusammensetzung der Ausschüsse (…) richtet sich grundsätzlich nach den Mehrheitsverhältnissen im Rat, weil die Ausschüsse ein Abbild des Gemeinderates darstellen sollen (Prinzip der verhältnismäßigen Repräsentation)“
    Günter/Beckmann, Kommunal Lexikon, Richard Boorberg Verlag, aktuell erhältlich bei der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung.

    Ansonsten: Der wesentliche Kern ist die Informationsverweigerung im Magistrat, was im Schreiben der Kommunalaufsicht festgestellt und gerügt wurde.

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