HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eine Erklärung schafft viele neue Fragen

Bild<< voriger Beitrag | | zum Thema | | nächster Beitrag >>

Mit der schriftlichen Erklärung des Bürgermeisters vom 9. Juli, in der er feststellte, dass der Stadtverordnete nicht mit dem Dienstwagen des Bürgermeisters -VW Golf- sondern mit dem Dienstwagen des Bauhofes, dem Opel Corsa HR-HR 303 aus dem Urlaub abgeholt worden sei, treten zahlreiche neue Fragen auf:

Rund um die Fahrt

Wenn nicht der privat nutzbare Dienstwagen des Bürgermeisters, (der Golf) für die Fahrt genutzt wurde, sondern der Corsa des Bauhofes, dann handelte es sich eigentlich um eine angeordnete Dienstfahrt mit einem Dienstwagen der Stadt.

? 1. Darf ein Dienstfahrzeug der Stadt für private Fahrten genutzt werden?

? 2. War für diese private Fahrt Versicherungsschutz gegeben?

? 3. Wenn es nicht als private Fahrt sondern als Dienstfahrt gilt, wie begründet der Bürgermeister deren Notwendigkeit?

? 4. Warum ist diese Fahrt nicht im Fahrtenbuch des Corsa eingetragen und von dem Fahrer ordnungsgemäß unterschrieben worden?

? 5. Warum sind stattdesssen zwei große Fahrten zu der besagten Zeit vom Bürgermeister eingetragen worden, wenn doch ein Bekannter gefahren sein soll?

? 6. Der Bekannte ist städtischer Mitarbeiter, der die Fahrt nach Aussage des Bürgermeisters in seiner Freizeit durchführte. Darf ein Dienstfahrzeug für die Freizeit genutzt werden?

Neutralistätspflicht des Bürgermeisters

? 7. Verletzt der Bürgermeister nicht seine Neutralitätspflicht, wenn er eine Partei mit einem Fahrzeug der Stadt zur Rückholung eines Stadtverordneten unterstützt?

Der Stadtverordnete wurde zurückgeholt, um die Mehrheit bei der Abstimmung des Haushaltsplans zu sichern, während ein anderer Stadtverordneter der SPD, der ebenfalls im Urlaub war, nicht zurück geholt wurde.

? 8.Ist durch diese zuvorkommende Handlung die Unabhängigkeit des Abgeordneten noch gewährleistet gewesen oder ist er dadurch zur Zustimmung beeinflusst worden.

Kostenerstattung

In der HNA hat der Bürgermeister ausgesagt, dass die CDU die Kosten übernommen hätte.

? 9. Auf welcher Haushaltsstelle ist die Kostenerstattung durch die CDU verbucht worden?

Auf die mehrfach wiederholte Frage gab es im Akteneinsichtsausschuss keine Antwort des Bürgermeisters.
Herr Fröde, Bauunternehmer und Vorsitzender des Bauusschusses bot als mögliche Erklärung an: Dem Fahrer könne ja ein Handgeld ausgehändigt worden sein.
Das ist kein Kostenerstattung für die Betriebskosten das städtische Fahrzeug, das von Steuergeldern bezahlt wurde.

? 10. Trifft eventuell der Tatbestand der Unterschlagung oder Untreue zu?

Wenn die CDU als Partei oder als Fraktion an einer vollzähligen Teilnahme aller Stadtverordneten interessiert ist, dann ist es ihre Aufgabe dafür zu sorgen. Es ist nicht die Aufgabe des Bürgermeisters.

Eine Fülle von sachlichen und juristischen Fragen, für die Antworten notwendig sind.

Die Dienstfahrzeug

Typ VW Golf plus
Opel Corsa
Kennzeichen HR-TM 691 HR-HR 303
Nutzer Bürgermeister Bauhof/ Hauptverwaltung
Sonderrechte – Privatnutzung erlaubt
– kein Fahrtenbuchpflicht  für private Nutzung
 
Erklärung des Einsatzes bei der Rückholung des Stadtverordneten aus dem Urlaub in Tirol bis 9. Juli ab 9. Juli

Vorhergegangene Beiträge zum Thema:

Behinderte Aufklärung
Mit welchem Auto wurde der Stadtverordnete aus Tirol abgeholt?
3. Akteneinsichts-Ausschuss beantragt
Dienstwageneinsatz: Begriffsklärung
145 Euro Mehrkosten werden als Sparen verkauft
Mit dem Dienstwagen abgeholt: Ausschuss hat begonnen

Druckansicht Druckansicht

3 Kommentare zu “Eine Erklärung schafft viele neue Fragen”

  1. G. Schönemann

    Bei all dem was man bisher dazu gelesen hat – welcher der Stadtverordneten oder Bürger hat die einzig richtige Konsequenz gezogen und Anzeige erstattet ?

    Eine Frage:
    Ist die Privatnutzung ohne Fahrtenbuchpflicht rechtlich und steuerlich zulässig?

  2. Crocc

    zur Frage #1.:
    Von einer Fahrtenbuchpflicht für die Privatnutzung kann abgesehen werden, wenn für den alleinigen Nutzer eines Dienstfahrzeugs ein entsprechender Überlassungsvertrag vorliegt. Der Nutzer hat den entsprechenden geldwerten Vorteil zu versteuern. Dieser bezieht sich u. a. auf den jeweiligen Listenpreis (incl. Zusatzausstattung – nicht auf den Kaufpreis) des genutzten Fahrzeugs.

    Eine spontane Übertragbarkeit auf andere Fahrzeuge ist somit nicht zulässig.

  3. Barolle

    Nu ist die Katze aus dem Sack! Eine Anzeige wurde erstattet.
    Berichtet die HNA in ihren regionalasugaben Fritzlar – Homberg; Melsungen; Schwalmstadt in jeweils 2 Artikeln !

    Leider enthalten die ein paar kleine Fehlerchen:
    Hat die HNA das Interview vom 29. Mai mit dem Bürgermeister vergessen ?
    Oder warum schreibt sie “ … soll abgeholt worden sein „…
    Was die HNA auch nicht schreibt: Die unbestrittene Fahrt ist in keinem der Fahrtenbücher vermerkt !!

    Und der Bürgermeister erklärt dann gegenüber der HNA :
    Von den Vorwürfen der SPD weiß er nichts !
    Und zur Sache sagt er nichts! Wegen des schwebenden Verfahrens !

    Warum nicht Herr Wagner ? Wer unschuldig ist kann doch sagen : Da ist nichts dran !

    Hier wurde auch ein Abhängiger der 2 x mit Zeitvertrag seitens der Stadt beschäftigt wurde / wird mit hineingezogen. Und ein Geschäftsmann der in Fritzlar ein Kino – Center betreibt.
    Allein schon um deren guten Ruf zweifelsfrei festzustellen ist diese Anzeige sinnvoll und notwendig.

    Und die beiden Fahrten zu Investoren?
    Nun da wird man ja lesen was ihn bewog statt mit Bahn auch hier einen Wagen zu nutzen. Kostengründe?
    Gibt es überhaupt Investoren die er hier und bei jeder Gelegenheit immer anführt aber nie namentlich benennt um die Verhandlungen nicht zu gefährden?“
    Haben solche Verhandlungen in den letzten 7 Jahren je etwas erbracht ?

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum