HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Fördermittel und Kauf des Kirchengrundstücks


Bereits am 1. Juni 2022 informierte die HNA über den Beschluss der Stadtverordneten, das Kirchenland an der katholischen Kirche in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Am 11. Juli 2022 berichtet die Zeitung erneut über diesen Vorgang. Die Stadt verpflichtet sich, den Vorplatz der Kirche zu sanieren und einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die Katholische Kirche behält sich die weitere Nutzung des Platzes vor.

 

Warum wird diese Meldung sechs Wochen nach dem Beschluss erneut veröffentlicht?

Ein aktueller Bezug ist nicht zu erkennen, dennoch wird diese Wiederholung eine  Grund haben, über den nur spekuliert werden kann.

Der ganze Kauf-Vorgang ist seltsam, sollen die wahren Hintergründe verschleiert werden?

Barrierefreier Zugang zum Park

In den Monaten vor dem Kaufbeschluss ging es darum, einen weiteren barrierefreien Zugang zum Park zu schaffen, obwohl bereits barrierefreie Zugänge vorhanden sind. Auch die Kirche ist barrierefrei zu erreichen. Es erschließt sich nicht, warum eine solche Baumaßnahme notwendig sein soll, wenn es sonst in der Stadt an Geld fehlt.

Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die Kirche

Für die Kirche ist es ein gutes Geschäft, denn sie entlastet sich von Pflichten, und behält dennoch den vollen Zugriff auf das Grundstück. Die Stadt kann nicht nachweisen, dass sie diese Fläche für die Erfüllung derjenigen Aufgaben benötigt, zu der die Stadt verpflichtet ist. Warum also dieses Geschäft mit dem "Negativpreis"?

Fördermittel gibt es nur für die Stadt

Der zusätzliche barrierefreie Zugang zu dem Hanggrundstück des Stadtparks "Alter Friedhof"  soll mit den Fördermitteln aus dem Programm: "Wachstum und nachhaltig Erneuerung" (vormals Zukunft Stadtgrün) finanziert werden. Die Kirche ist kein Emfpfänger aus diesem Förderprogramm, das ist nur die Stadt. Um die Fördermittel für diese Maßnahme einzusetzen, wird das Kirchenland formal zu einem  städtischen Grundstück umgewidmet, um so die Fördermittel abgreifen zu können.

Fällt den Fördermittelgebern dieser Trick nicht auf?
Decken die Fördermittelgeber eventuell sogar dieses Vorgehen?
Handelt es sich hierbei nicht um Fördermittelbetrug?

Wer bezahlt dabei welche Grunderwerbssteuer?
Wie wird es im Grundbuch registriert?

siehe auch:

Negativpreis – zum Schaden der Stadt

Ein fünfter barrierefreier Zugang in den Park?

Zukunft Stadtgrün“ Förderprogramm

Zukunft Stadtgrün" nach dem Homberger Modell?

Neue Fördermittel „Zukunft Stadtgrün“

Homberg entwickelt Stadtgrün

Stadtgrün in die Wohnquartiere

Hessen fördert Stadtgrün in Homberg mit 136.000 Euro

Fördermittelmissbrauch ministeriell gefördert

Nachhaltige Erneuerung?

 

D O K U M E N T A T I O N

 

Abbildung: Auszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Mai 2022

Anmerkung:

Die Stadtverordneten verzichten auf den nachträglichen Genehmigung des Kaufvertrags.

Sie verzichten darauf zu kontrollieren:

– ob der Vertrag überhaupt abgeschlossen wird.

– zu welchen zusätzlichen Modalitäten er abgeschlossen wird.

Dieser Beschluss ist ein Freibrief für den Magistrat.
Mit kommunaler Selbstverwaltung hat das nichts zu tun.

 


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