HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

„Hab‘ alles richtig gemacht“ Teil 3

 

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Das herauszustellen, war dem Ausschussvorsitzenden in der Sitzung am 9. Februar 2010 am wichtigsten – sowohl in seiner persönlichen Erklärung als auch in dem Punkt "Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht". Die Umstände der plötzlichen Schließung der Alten- und Krankenpflegestation am 1. Juli 2009 traten demgegenüber in den Hintergrund.

Es lohnt sich, die vorgetragene Argumentation genauer anzuschauen, mit welchen Tricks gearbeitet wird.

Schriftliches möglichst vermeiden
Weder die Anfrage des Ausschuss-Vorsitzenden an die Kommunalaufsicht noch deren Antwort wurde den Ausschussmitgliedern vorgelegt. Erst als der Stadtverordnete Pfalz darauf hinwies, versprach der Ausschussvorsitzende die Briefe mit dem Protokoll zu verschicken.

Auf Gesetze oder Unterlagen verweisen, die es nicht gibt.
Nicht-öffentliche Sitzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen rechtens. Der Vorsitzende verweist dabei auf HGO §52, Absatz 4. Das klingt glaubwürdig und fundiert. §52 hat allerdings nur zwei Absätze. Einen Absatz 4 gibt es nicht.

Behauptungen aufstellen und darauf vertrauen, dass es nicht widerlegt wird.
"Die Kommunalaufsicht gibt mir Recht!", betont der Ausschuss-Vorsitzende.
Die Komunalaufsicht merkt aber an, dass die Öffentlichkeit nicht für eine gesamte Sitzung ausgeschlossen werden darf, zumindest die Begrüßung sei auf jeden Fall öffentlich.
In der Einladung an die Ausschuss-Mitglieder zur zweiten Sitzung steht jedoch: "Die Sitzung ist nicht-öffentlich." Also konnte ihm die Aufsicht in diesem Punkt gar nicht Recht geben.
Da das Schreiben der Komunalaufsicht den Ausschussmitgliedern nicht vorlag, war die Aussage nicht  überprüfbar.

Weglassen, was nicht zu gebrauchen ist  – es merkt hoffentlich keiner
In § 52 der HGO "Öffentlichkeit" heißt es:

"(1) Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in öffentlichen Sitzungen. Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nicht-öffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden; …"

Es bedarf also zunächst eines Antrages auf Nicht-Öffentlichkeit, dann im nicht-öffentlichen Teil der Darlegung der Gründe, es bedarf der Beratung und dann der gemeinsamen Entscheidung, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt. Eine Anordnung des Vorsitzenden auf Nicht-Öffentlichkeit reicht nicht aus.
Diese rechtliche Regelung verschweigt der Vorsitzende. Er behauptet: "Die Kommunalaufsicht hat das so mitgetragen."

Sachverhalte werden breit erläutert, die gar nicht strittig sind.
Dass der Inhalt von Personalakten vertraulich zu behandeln ist, versteht sich aufgrund des Persönlicheitsrechts von selbst und war zu keinem Zeitpunkt strittig. Dennoch wird versucht den Eindruck zu erwecken, der Vorsitzende habe Persönlichkeitsrechte gegen das Ansinnen der Opposition verteidigt.

Unreale Situationen werden konstruiert
Wieso wird der Datenschutz verletzt , wenn Personalakten gelesen werden, während gleichzeitig Zuhörer im Raum sitzen? Die Zuhörer erhalten keinen Einblick. Erst bei einer anschließenden mündlichen Erörterung der Akteninhalte ist die Gefahr, dass Namen oder andere schutzwürdige Informationen laut werden. Erst dann ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit angebracht.

Außerdem heißt es in dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14. Dezember 2009 an mich zu diesem Punkt:

"Die Diskussion und Bewertung der von den einzelnen Ausschussmitgliedern im Rahmen der Akteneinsichtnahme gewonnenen Erkenntnisse muss allerdings wieder im Rahmen einer öffentlichen Sitzung erfolgen, soweit dies angängig ist; im Bedarfsfall kann bzw. muss die Öffentlichkeit unter den Voraussetzungen des § 52 HGO selbstverständlich zeitweise ausgeschlossen werden."

Öffentlichkeit ist die Regel, Ausnahmen müssen begründet und gemeinsam beschlossen werden.

Zur Rechtsklärung werden die Sachverhalte verfälscht dargestellt, um die gewünschte Rechtsmeinung zu bekommen.
Der Vorsitzende begründete seinen Entscheidung die Öffentlichkeit auszuschließen damit, dass nicht nur Personalakten, sondern auch Patientenakten eingesehen werden sollten. Aber niemand hatte verlangt, Patientenakten vorzulegen. Auch im Protokoll findet sich dieser Begriff nicht. Im Protokoll findet sich lediglich ein Satz, dass die bestehende Patienten-Betreuungsliste zum Zeitpunkt der Übernahme (durch den privaten Pflegedienst) vorzulegen sei. Der Begriff Patientenbetreuungsliste wird zur Patientenakten umdefiniert.

Zentrale Fragen übergehen, Nebensächlichkeiten oder Unstrittiges auswalzen
Diese strittige Frage führte die zum Abbruch der 2. Ausschuss-Sitzung:
Die Ausschussmitglieder wurden zu einer nicht-öffentlichen Sitzung eingeladen, diese wurde dann erst im Verlauf als öffentlich erklärt. Die Öffentlichkeit konnte also von der Teilnnahmemöglichkeit nichts erfahren.
Der Gegenstandpunkt war: Eine Sitzung ist nur dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit auch vorher eingeladen wurde und dadurch Gelegenheit hatte, teilzunehmen.

Drohkulisse
Der Vorsitzende verwies auf den § 24 HGO, "Verschwiegenheitspflicht" und behauptete, dass dies auch für die Teile einer nicht-öffentlichen Sitzung gelte, die keiner Geheimhaltung bedürfen.
Er könne ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren einleiten. Ausschussmitglieder seien "an einer Katastrophe vorbeigeschlittert".
Entweder hat er diesen § 24 nicht gelesen oder falsch verstanden, denn es heißt ausdrücklich im Absatz 1, dass Verschwiegenheitspflicht nicht gelte für "Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen."
Tatsachen, die keiner Geheimhaltung bedürfen, fallen also nicht unter die Verschwiegenheitspflicht.

Erst wenn die vorgetragenen Behauptungen einschließlich der aufgezählten §§ der HGO im Detail genauer betrachtet werden, erkennt man die Manipulation sowohl des Ausschusses, möglicher Zuschauer, der Medienberichte und damit aller Bürger.

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11 Kommentare zu “„Hab‘ alles richtig gemacht“ Teil 3”

  1. Barolle

    Unter dem Eindruck dieser Schilderungen und Ereignisse rund um diese Sitzung:
    Sind hier manche Personen überhaupt geeignet, die Geschicke der Stadt zu leiten und zum Wohl der Stadt zu agieren?

    Denn die HGO, die Regeln eines gesitteten Umgangs miteinander und und eine klar eigene Meinung sollte man als angeblich Erwachsener und nur seinem Gewissen Verantwortlicher schon kennen.
    Wenn nicht, gilt das PETER Prinzip uneingeschränkt.

    Frage ist: Warum kamen solche Bürger wohl auf eine Liste einer Partei?
    Wer hat da manipulativ und gezielt, eigenen Zwecken dienend seine Truppen aufgestellt?

    An der Spitze einige „Führer“ und das Fussvolk wird zum Abstimmvieh degradiert!
    Egal in welcher der im Parlament schon ewig agierenden, angeblich „demokratischen“ Parteien die sich mal christlich, mal Sozial, mal Frei bezeichnen.

  2. Tiffani

    Wenn ich die Schilderungen über diese wichtige Sitzung lese bekomme ich immer mehr den Eindruck, daß Diletanten am Werke sind,die keine Ahnung von Gesetzen
    und demokratischen Umgangsfoermen haben.
    Aber auf der anderen Seite genau wissen wie man ablenken, verschleiern und vertuschen kann um von den eigenen Fehlern nichts preiszugeben. Man kann`s ja mal versuchen vielleicht merkt`s ja keiner!!!
    Es ist ein Skandal ! Solche Leute sollen für Homberg etwas erreichen?

    Schöne Vorbilder!

  3. Homberger

    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/ausschuss-kein-tribunal-631863.html

    Herr Dewald meldet sich in der HNA zu Wort.

    Ich meine:
    „die Akten sollten nicht während der Sitzung, sondern im Rathaus selbst eingesehen werden •“
    Was ist daran falsch und darf man solche Anträge nach ihrer Auffassung nicht stellen, sondern nur den Vorschlägen der CDU folgen?

    “ die vorgeschlagene zweiwöchige Frist dafür sei SPD/Grünen als zu kurz erschienen“
    Die Stadtverordneten sind ehrenamtlich und haben damit einen Beruf. Wer also sorgfältig ermitteln will, sollte doch nicht durch zeitliche Begrenzung Druck ausüben. Es sei denn, er möchte dadurch einen vollständigen Überblick verhindern.

    „• SPD/Grüne seien gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Einsicht der Personalakten.“
    Das stimmt nicht. Wo bleibt die Tatsache das man nur 15 Minuten zur Verfügung erhalten sollte ?

    Den Eindruck eines Tribunals führt doch die CDU selbst herbei.
    Wo ist ihre Stellungnahme zum Verhalten von Herrn Koch und dem nicht Eingreifen von Herrn Jäger ?
    Wo ihre Stellungnahme zum Verhalten und dem Sitzplatz des Bürgermeisters?

    Mit Halbwahrheiten ist keinem gedient.
    Wo ist von den Worten des Herrn Jäger die Rede,; von der Zettelwirtschaft des Bürgermeisters?

    Schade!
    Sie hätten das Zeichen für einen Neuanfang setzen können.

    Zum Bericht:
    Da zeigt sich mal wieder, wie wichtig persönliche Anwesenheit und eine objektive Berichterstattung sind. Hier findet sie nur sehr eingeschränkt statt. Wenn überhaupt. Auch das ist schade. Werbung für die HNA ist das nicht.

    Wer will, kann ja die Berichterstattung der HNA und die des Stadtverordneten D: Schnappauf Fraktion der Grünen) im Blog http://www.Homberger-Hingucker.de und den dortigen Kommentaren von Zuschauern miteinander vergleichen.
    Das schafft Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden.

    Meine Meinung ist derzeit: Die HNA ist leider nicht objektiv weil sie eine Gegenüberstelung von Fakten nicht erbringt und über politische Vorgänge nur indirekt berichtet.
    Herr Schnappauf ist für mich glaubwürdiger wie Herr Wagner, Herr Jäger und Herr Dewald.

  4. Barolle

    Da Herr Dewald so klar in seiner Schuldzuweisung am Abbruch der Ausschusssitzung ist und kein Statement zu Herr Volker Koch und seinem Verhalten abgab, schließe ich daraus: In Hombergs CDU findet man das Verhalten gut.
    Und Herr Dewald führt auch zu keinem Neuanfang.

  5. Homberger

    Eine Vielzahl von Einwänden und Anträgen gegen die Verfahrensordnung vorgebracht“
    Wie viel und welche? Dürfen die das nicht ?

    „die Akten sollten nicht während der Sitzung, sondern im Rathaus selbst eingesehen werden“
    Richtig. Dem hat die CDU zugestimmt, weil es für die Ausschussmitglieder wie für die Verwaltung eine Erleichterung bedeutet.

    Die Kommunalaufsicht habe dem Ausschussvorsitzenden in allen Punkten eine korrekte Vorgehensweise der Sitzungsleitung durch die Kommunalaufsicht bestätigt
    Leider konnte Herr Jäger das Schreiben zu Beginn nicht vorlegen.

    Herr Dewald vergisst, was Herr Jäger an Unhöflichkeiten während der Sitzung vorbrachte.
    „eiskaltes Vorgehen“

    „SPD/Grüne seien gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Einsicht der Personalakten.“
    DAS stimmt definitiv nicht.

    Schade das die HNA mal wieder einfach nur wiedergibt was irgendeiner vorbetet.
    Eine korrekte Information, gute Recherche und Falten scheinen nicht zur Arbeitsweise zu gehören.

    Ja glaubt denn einer, dass ein Fraktionsvorsitzender der CDU in Homberg seinen eigenen Parteikollegen, der auch noch aus dem gleichen Ortsteil kommt, in die Pfanne haut und kritisiert?

    Warum befragt denn die Homberger HNA Redaktion nicht mal den „pöbelnden“ ( wie es ein Zuschauer ausdrückte) CDU Stadtrat Volker Koch auch zu seinen Drohungen gegenüber Bürgern.

    Oder betreibt mal selbst einige Nachforschungen?

  6. Marc

    Hab ich gerade auf der Online-Seite der HNA gefunden.
    Wusste nicht genau, wo ich den Beitrag hinpacken sollte ..

    https://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/hofgeismar-kippe-639054.html

    Die beste Stelle ist ja meiner Meinung nach folgende :

    – „Die Weichenstellungen der kommenden Jahre würden maßgeblich dazu beitragen, ob die 16 000- Einwohner-Stadt eine positive Entwicklung nehme, wie es beispielsweise Korbach gelungen sei, oder negativen Beispielen folge wie Homberg.“ –

    Also ich mein, das sagt nun einiges.

  7. DMS

    zu 6:

    Danke, das ist ja sehr aufmerksam beobachtet und fördert zu Tage, dass Homberg schon in Nordhessen weit über Kassel hinaus bereits zum Negativ-Beispiel geworden ist.

    In Hofgeismar wird dieser Eindruck von Homberg sicherlich nicht auf die regelmäßige Lektüre des Homberg Hinguckers zurück gehen, wie das der FDP-Fraktionsvorsitzende meint. Der Ruf Hombergs ist wohl vor allem durch die Politik der Homberger CDU und FDP mit Bürgermeister Martin Wagner an der Spitze so heruntergekommen. Homberg als Mittelzentrum, wie lange wird das überhaupt noch gelten? Homberg ist nicht abgerutscht, wie das selbst der Bürgermeister feststellen musste, sondern Homberg ist heruntergewirtschaftet worden. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Bürgermeister, auch diejenigen, die ihm dafür im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung gegeben haben.

    Neben dem Negativ-Image verbindet beide Städte auch noch die Träumereien der beiden Bürgermeister. Hombergs Bürgermeister ist noch kein langer Dokumentarfilm gewidmet worden, so wie in Hofgeismar mit „Henners Traum“
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1676

  8. ronneberg

    @ DMS # 7

    „Verantwortlich dafür ist nicht nur der Bürgermeister, auch diejenigen, die ihm dafür im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung gegeben haben.“

    Der kluge Mann macht nicht alle Fehler selbst, er läßt auch anderen eine Chance.
    (Sir Winston Churchill, engl. Premierminister, 1874 – 1965)

  9. Marc

    @ ronneberg # 7

    Welch ein großzügigen Bürgermeister wir doch haben, der auch andere dran teilhaben lässt. 😉

  10. Barolle

    Kommentar 9: Hallo Marc !
    Bist du da nicht ein wenig im falschen Beitrag gelandet ?
    #7 ist von dms.

    Und der ganze Beitrag ab Kommentar # 6 passt besser in den Beitrag:
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1760
    Zumindest sollte man da was verlinken.

    Und mit Homberg geht es ja aufwärts:
    Immerhin dient es jetzt schon als Negativ Beispiel.

  11. Tacker

    Leute Leute, was ist da los.
    Ich habe mit Homberg nicht viel am Hut.
    Aber das was hier alles zu lesen ist, ist doch was für´s Fernsehen.
    Die machen daraus sicherlich eine witzig-interesaante Provinzposse.
    Nur weiter so in Homberg.
    Dann schafft ihr es ganz nach oben.

    Es fragt sich nur, auf welcher Hitliste.

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