HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

BĂŒrger erfolgreich gegen Falschinformationen der Stadt

  
Das Verfahren für einen  Bebauungsplan in Caßdorf (Bebauungsplan Nr. 9) wurde eingestellt. Das Verfahren wurde begonnen, obwohl ausreichend Bauland vorhanden war und entgegen dem eigenen Beschluss zur Dorfentwicklung.

 
Bürger sind wachsam – Stadtverordnete nicht – Im Rathaus fehlt der Überblick

Es ist ein Erfolg von 13 Bürgern, die gegen die Planung Einwände vorgelegt hatten, umfangreiche und gut begründete Einwände gegen die Ausweisung eines Baugrundstücks im Außenbereich an der Bebauungsgrenze. Die Stadt hatte das Verfahren gestartet und versuchte, es mit falschen Informationen durchzubringen. Es misslang. Die Fakten waren nicht von der Hand zu weisen.
Sie waren nicht neu, den Planungsaufwand hätte sich alle Beteiligten sparen können.

Bemerkenswert ist, es waren nicht die Stadtverordneten, die im Rahmen ihrer Beratungen die Fakten hätten prüfen müssen, es waren wache Bürger, die sich die Arbeit gemacht haben. Es war bürgerschaftliches Engagement. Die Stadtverordneten als demokratisches Kontrolle haben versagt.
  

Die "falschen Fakten"

1. Keine städtebauliche Begründung für den Bebauungsplan

Die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten für die Bauleitplanung veröffentlichte schon vor Jahren eine klare und verständliche Handreichung zur Bauleitplanung für die Kommunen. Darin heißt es zu Begründung einer Planung:

Ein häufiger Fehler in der kommunalen Bauleitplanung ist, dass nicht deutlich genug beschrieben wird was die Kommune veranlasst hat, den Plan aufzustellen. Es findet sich dann häufig die Begründung:“ Die Familie xxxx besitzt dort ein Grundstück und möchte bauen, weil die Kinder ein eigenes Wohnhaus beziehen möchten.“ Dies ist für die Familie ein hinreichender Grund, aber keine hinreichende städtebauliche Begründung für die kommunale Bauleitplanung.

Die Stadt argumentierte mit fehlenden Bauplätzen im Caßdorf. Das reicht nicht aus. Es gibt genügend Bauplätze in der Stadt, das ist der Bezugsrahmen und nicht nur ein Ortsteil. Als 2014, also vor acht Jahren, der Flächennutzungsplan überarbeitet wurde, wurden ehemals angelegte Reserveflächen für Bauland wieder herausgenommen, denn diese waren nicht durch die Bevölkerungsentwicklung zu begründen.

In der Begründung  zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans 2014 heißt es:

 

2 Vorrang für Entwicklung des Klinikgeländes

Obwohl ausreichend Bauland in Homberg zur Verfügung steht, wird immer wieder behauptet, es fehle daran.

2018 behauptete Bürgermeister Dr. Nico Ritz, Homberg brauche Bauland. "Deshalb habe die bauliche Entwicklung des Klinikgeländes Vorrang vor allem anderen Entwicklungen."

In den letzten vier Jahren hat es lediglich Ankündigungen gegeben.  Wenn die Aussage des Bürgermeisters Ernst gemeint sein sollte, hätte man das auch in Caßdorf vor Planungsbeginn sagen müssen.

Im Rathaus gibt es scheinbar keine Übersicht über alles, was einmal angekündigt oder beschlossen wurde.

 

3 Dorferneuerung nur ohne Baulandausweisung im Außenbereich

Die Stadtverordneten hatten beschlossen, dass Homberg sich an der  Dorferneuerung beteiligt.
Damit sind sie die Verpflichtung eingegangen, keine Bauflächen im Außenbereich auszuweisen.

Das haben die Stadtverordneten und auch der Magistrat vergessen. Erst der Regierungspräsident in Form der Abteilung Regionalplanung musste daran erinnern. Ein Beispiel, wie das Rathaus geführt wird: keine geordnete Verwaltung.

 

 


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