HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

HLG: Richtlinien werden nicht beachtet


Die Hessische Landgesellschaft (HLG) ist auf verschiedene Weise mit der Stadt Homberg im Geschäft.
Ein großer Teil wird als Bodenbevorratung abgewickelt, z. B. das Kasernengelände.


Preise nach Schema F
Die HLG ermittelt dabei die Preise nach einem einfachen Schema:
30,00 Euro = Gebäudeflächen
10,00 Euro = Nutzbare Freiflächen
  8,00 Euro = Flächen Dienstbarkeiten

Bodenbevorratungsrichtlinie
Für die Bodenbevorratung durch die HLG gibt es verbindliche Richtlinien und einen Vertrag zwischen Stadt und HLG.
Nach den Richtlinien darf die HLG überhaupt nicht nach ihrem Schema die Preise festlegen. In der Richtlinie heißt es:

"Verkauft werden die Grundstücke zum kostendeckenden Preis, der ständig mit Ihnen abgestimmt wird."

"Sollen Grundstücke nicht vermarktet werden, sondern irgendwann an die Stadt übertragen werden, geschieht dies zum kostendeckenden Preis."

Was zum kostendeckenden Preis dazugehört, ist auch definiert.

6.3 Bei der Verwertung ist der kostendeckende Mindestverkaufspreis anzustreben. Der Verkaufspreis soll im Interesse der Bodenpreisdämpfung höchstens dem Verkehrswert entsprechen. Der kostendeckende Mindestverkaufspreis ist erreicht, wenn

neben dem Kaufpreis und

den aktivierungsfähigen Anschaffungskosten (zum Beispiel Notariats- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Erschließungskosten sowie gegebenenfalls Kosten für die unter 7.4 genannten Maßnahmen)

die Finanzierungskosten (wie Zinsen und Verwaltungsaufwendungen, Kapitalbeschaffungskosten, sonstige Nebenkosten) und

das der HLG zustehende Entgelt abgedeckt sind. [Hervorhebung von mir]

Bisher ist meines Wissens noch nie ein solcher Mindestverkaufspreis errechnet und vorgelegt worden. Die Grundstücke wurden nur nach dem Schema verkauft. Die Stadtverordneten und die Bürger wissen nicht, wie groß die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Mindestverkaufspreis liegt. Diese Differenz ist wichtig, denn damit wird die Stadt belastet. In der Richtlinie heißt es eindeutig:

7.5.3 Ist eine Verwertung zum Mindestverkaufspreis nicht möglich, hat die Gebietskörperschaft den sich bei der Abrechnung ergebenden Fehlbetrag zu übernehmen.

Die HLG wird diesen Mindestverkaufspreis kennen, denn sie weiß, was sie der Stadt in Rechnung stellt.

Gewinne aus der Bodenbevorratung sind ein großer Einnahmeposten der HLG. Im Jahresabschluss 2015 hat sie wieder gut zugelegt. Für die HLG lohnt sich das Geschäft, die Stadt wird wohl in hohem Maß draufzahlen.

Die HLG handelt im Auftrag des Landes Hessen, jedoch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Sie ist unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit, der Ziele und Grundsätze der Bodenbevorratung nach Nr. 3 für die kaufmännisch vertretbare Durchführung verantwortlich.
2.3 Die Fachaufsicht wird durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wahrgenommen.
2.4 Soweit die HLG für kommunale Gebietskörperschaften und sonstige öffentliche Stellen tätig wird, bedarf dies einer vertraglichen Regelung (Bevorratungsvertrag). Der Bevorratungsvertrag soll eine Risikoabsicherung enthalten.

Wie passt diese Praxis der Kaufpreisermittlung nach Schema F zu "Gemeinnützigkeit"?

Was tut die Fachaufsicht, damit die Richtlinien eingehalten werden?

Ist in dem Homberger Vertrag eine Risikoabsicherung enthalten?

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: : Dokumentation : :

Bodenbevorratung durch die HLG (2011 von Herrn Kothe von der HLG vorgetragen)

Unsere Bodenbevorratunq nochmals in Kurzform:

# HLG kauft die Grundstücke in eigenem Namen auf eigene Rechnung an und ist Eigentümer im Grundbuch

# Vertrag zwischen Stadt und HLG ist Grundlage (wie Mühlhäuser Feld oder Wichtelhecke oder GG Remsfeld)

# in die kostendeckenden Verkaufspreise ist die HLG Gebühr eingepreist; wir bekommen eine Gebühr von 5,0 % zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 0,25 % p.a.

# Aus dem Verfahren tragen wir sämtliche Kosten (Planung, Gutachten, Vermessung, Kapitalmarkt,, Internet etc)

# Verkauft werden die Grundstücke zum kostendeckenden Preis, der ständig mit Ihnen abgestimmt wird

# Sollen Grundstücke nicht vermarktet werden, sondern irgendwann an die Stadt übertragen werden geschieht dies zum kostendeckenden Preis.
In diesem Fall wäre es gut, dass seitens der Stadt Einzahlungen regelmäßig stattfinden, um den Verfahrenszins zu dämpfen.                                   

# Alle Arbeitsschritte (Erschließung, Abbruch, Vermarktung, Preisfindung) werden durch uns nur in Abstimmung mit der Stadt vorgenommen.

# Sie bekommen eine jährliche Verfahrensübersicht wie im Mühlhäuser Feld (oder in kürzeren Intervallen)

# Die Finanzierung geschieht auf Grundlage der gemischten Darlehen, die die HLG mittel- und langfristig aufnimmt. Der Mischzinssatz für alle Bodenbevorratungen in Hessen (annäh. 500 Stück) liegt bei 3,9 %

Wichtig: Um Investoren zu interessieren, ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Grundstücke der Kasernen in der Verfügung der Stadt liegen (dies sind die HLG Grundstücke) und nicht noch im Besitz der BIMA sind.


4 Kommentare zu “HLG: Richtlinien werden nicht beachtet”

  1. Opa

    Gibt es denn im Kreis auch Städte/Gemeinden, die ohne die HLG auskommen?

    Bei dem seit Jahren herrschenden Niedrigzins kommen mir die Gebühren der HLG auch nicht gerade als Schnäppchen vor.

    Oder scheitert es bei den Banken an der Bonität der Stadt Homberg?

     

  2. Phil Antrop

    Fällt doch in Homberg nicht auf. Entweder will das keiner sehen oder es fehlt an Durchblick und Sachverstämdnis. Egal ob in Verwaltung oder Politik. Und Steine umdrehen war ja auch nur ein Missverständnis.Oder?

  3. Delf Schnappauf

    zu 1: Ja, es gibt Städte und Gemeinden, die nicht mit der HLG zusammen arbeiten und auch solche, die die Zusammenarbeit eingestellt haben oder dies planen.

    siehe:

    Interessante Überlegungen zur HLG

    HLG: Hessens liebe Gauner

    HLG ist zu teuer

     

    Die Zusammenarbeit mit der HLG hat für den Bürgermeister den Vorteil, dass er trotz Spar-Haushalt weitere Schulden machen kann, denn die erscheinen nicht im Haushalt. Die HLG hat so die Funktion einer Schattenbank, wie wir es in Homberg erleben.

    Die HLG wird aber vieles tun, um die Kommunen an sich zu binden, denn sie gewinnt auf jeden Fall –  denn Risiken trägt die Kommune. Ein tolles Geschäftsmodell! Die HLG hat 2015 mit 223 Kommunen Verträge abgeschlossen.

    Im Geschäftsbericht der HLG von 2105 steht

    "Insgesamt konnte die Gesellschaft im Bereich der Bodenbevorratung Grundstücke im Wert von 56,6 Mio. EUR veräußern und damit den Umsatz in diesem Segment um über 10 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr steigern. "

    "Zu Beginn des Jahres konnte die Gesellschaft mit der Senkung der Eigenkapitalverzinsung auf 1 % einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Bodenbevorratung leisten. Mit dieser Zinssenkung wurde ein Mischzinssatz erreicht, der vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus mit 1,49 % marktgerecht ist und der zu einer nachhaltigen Belebung der Auftragslage im Bereich der Bodenbevorratung geführt hat."

    "Im Berichtsjahr konnte die Gesellschaft mit zwei hessischen Städten und Gemeinden in der Bodenbevorratung eine Grundsatzvereinbarung abschließen. Mit dem Abschluss einer solchen Vereinbarung auf der Grundlage einer öffentlichen Richtlinie können alle Gebietskörperschaften das bewährte Dienstleistungsangebot der Gesellschaft nutzen, um innerhalb ihrer Planungen Ankäufe und insbesondere die Aufbereitung von Wohn- und Gewerbeflächen vorzunehmen. Dabei werden die Haushalte finanziell und die Verwaltung personell entlastet. "

    "Die ordentlichen Erträge umfassen insbesondere die Gebührenerträge der Gesellschaft sowie die Zinsmehrerträge aus der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur Finanzierung der Bodenbevorratung und der Ökoagentur. Im Bereich der Gebührenerträge verzeichnete die Gesellschaft mit 10,2 Mio. EUR ein Plus von 1,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die guten Ergebnisse in den Segmenten "Bodenbevorratung" und "Flächenmanagement Straßenbau" zurückzuführen."

  4. Phil Antrop

    zu 3.

    Wenn man bedenkt, wie wenig man mit der HLG Bevorratung erreicht hat?

    Es sei erinnert an die Feststellungen der Hess. Landesregierung, der Ankauf der ehemaligen Militärflächen sei nicht zu empfehlen.

    Dann die folgenden Fehlplanungen, die Homberg zumeist nur mit Bankrotteuren segnete und dazu der Verkauf unter Wert an einen Stadtverordneten. Der Abriss von Gebäuden und sinnlose Sanierungskosten runden das Bild ab.

    "Dabei werden die Haushalte finanziell und die Verwaltung personell entlastet. "

    Die Rechnung möchte ich mal offen sehen, die Homberg dort einen Gewinn erwarten lässt.

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