HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Unfallschaden nicht behoben

 

Ostern 2017 fand auf den öffentlichen Straßen im Gewerbegebiet-Süd (ehemalige Ostpreußenkaserne) ein Auto-Slalomrennen statt. Ein grüner Pkw schleuderte und beschädigte einen der ein Jahr vorher angepflanzten Bäume, wie im veröffentlichten Video zu sehen ist. Die Anpflanzung wurde mit EU-Mitteln gefördert.

Nach dem Unfall sind nur drei Baumpfähle erneuert worden. Am Baum fehlt umfangreich die Rinde. Wird diese Sachbeschädigung vom (Eigentümer der Hessischen Landgesellschaft / Stadt Homberg) hingenommen?

Der Bürgermeister hat Schaden von der Stadt fernzuhalten. In diesem Fall hat er die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen des Straßenrennens den Schaden beheben und einen neuen Baum pflanzen lassen.

Druckansicht Druckansicht

 


20 Kommentare zu “Unfallschaden nicht behoben”

  1. Phil Antrop

    Wer Kenntnis davon hat, dass regelmäßig geparkt wird wo es unzulässig ist, hat dafür Sorge zutragen, dass die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird.

    Wer das nicht tut, begeht eine pflichtwidrige Handlung und ist disziplinar zu maßregeln.

    In dem Fall des Bürgermeisters ist die Kommunalaufsicht verantwortlich. Handelt sie nicht, liegt dann eine pflichtwirdrige Handlung derr Kommunalaufsicht vor.

    Entsteht dadurch ein Vermögensschaden liegt Untreue vor.

    Irre ich mich da, Herr Pfalz ?

  2. Phil Antrop

    Apropo Baum an den ehemaligen Kasernen, was ist denn hier Fakt?

    Bäume entlang des Friedhofs?

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=25979

    "Waldkindegarten" ?

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=25979

  3. Mitgucker

    Und wieder………. Ohne Baumschutzsatzung…………

    Selbst die Grünen sind nicht mehr grün genug für solche Themen.

  4. AnwaltsLiebling

    Phil Androp

    In diesem Fall irren Sie sich meines Erachtens.

    Bei einer Ordnungswidrigkeit (Ordnungswidrigkeitengesetz)  spricht man von einem leichten Gesetzesverstoß – im Gegensatz zur einer strafbaren Handlung (Strafgesetzbuch).

    Bei Ordnungswidrigkeiten ( oftmals Verstöße gegen die StVO ) liegt es im Ermessen der Bußgeldstelle, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

    Der Bürgermeister sollte sparsamer mit den Steuergeldern umgehen – hier aber ist er unschuldig.  🙂

    Bei dem Baumschaden handelt es sich nicht um eine vorsätzliche, sondern um eine fahrlässige Sachbeschädigung. Andersfalls müsste der Pkw-Fahrer bewusst gegen den Baum gefahren, um diesen zu beschädigen.

    Da die Pfähle erneuert wurden, gehe ich davon aus, dass der Schaden der Stadt/HLG gemeldet wurde. Der Baumdoktor oder ein sonstiger Fachmann hat dann bezüglich des Baumes wie entschieden? 

    Die richtigen Anwälte haben das Wort.

  5. Joachim Grohmann

    In der Bahnhofstraße, gegenüber der Medrianstraße, wurde eine Straßenleterne beschädigt. Ist gefühlt auch schon 1 Jahr her, hier tut sich auch nichts. Der Unfallverursacher ist wohl bekannt.

    Es wird eine Versicherung zahlen, warum aber passiert hier nichts?

    In diesem Sinne

  6. Scherzbold

    Da muss ich wohl mit dem Verwaltungschef mal ein ernsthaftes Wörtchen reden.  🙂

    Fremdschäden müssen die Verursacher bezahlen. Das habe ich im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen.

    Das gilt für Wasserschäden bis zur Laternenschäden.

  7. Frustrierter

    Wenn die Stadt nicht gewillt ist, berechtigte Forderungen einzutreiben und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen, werden wir im Homberger Hingucker ein Inkassobüro eröffnen (…)

    – zum Nutzen aller Homberger Bürger und Bürgerinnen – 

     

  8. Herr Grün

    Wenn bei einem verletzten Baum die äußere Rinde auf einem großen Teil des Stammumfanges fehlt, würde ein Baumgutachter bei einem Versicherungsfall "Totalschaden" diagnostizieren. Beim Auto fürchtet jeder Besitzer dieses Wort.
    Also entstehen Kosten für das Baumfällen und Entsorgen, die Neubeschaffung eines entsprechenden Baumes, Lieferkosten, Pflanzen und Pflege nach der Pflanzung. Allein der Baum kostet in dieser Qualität (mit einem Stammumfang von ca. 20-30 cm) ohne Lieferung zwischen 1250 und 1550 €. Die anderen Kosten sind da noch nicht berücksichtigt.
    Das ist eine andere Hausnummer als 15 € Ordnungswidrigkeiten nicht einkassieren, hier geht es um Sachbeschädigung in doch etwas anderer Größenordnung.
    Und die Baumschutzsatzung hätte in diesem Fall auch nichts geholfen…

  9. Wahl

    Bäume sind der Stadt und den Homberger Parteien nicht mehr wichtig, der naturverbundene Bürgermeister ist Vergangenheit .

  10. Homberger Jeck

    Dafür haben wir jetzt "Schuldenverliebte" !

    🤡

  11. Luca Möbus MSC Homberg

    Hallo zusammen,

    mein Name ist Luca Möbus, ich bin der Sportleiter des Motorsport Clubs Homberg e.V. 

    Ich bin auf diesen Artikel aufmerksam gemacht worden, und beziehe gerne Stellung zu dem Unfall.

    Wie in dem Video zu sehen ist hatten wir im Rahmen unseres 53. Homberger Automobilslaloms einen Unfall, bei dem ein Baum beschädigt wurde. Wir haben im Rahmen unserer Abbauarbeiten die zestörten Baumpfähle ersetzt. Den Baum haben wir erstmal nicht ausgetauscht, da wir nicht wussten ob er sich nochmal erholen kann oder nicht. Unser Clubheim ist in der direkten Nachbarschaft zu der Unfallstelle und wir beobachten die Situation des Baums selbstverständlich. Aktuell ist der Baum wieder grün und sieht gesund aus. Sollte sich dieses ändern, ersetzen wir den Baum selbstverständlich.

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der seit mittlerweile 65 Jahren teil des Homberger Vereinslebens ist. Uns liegt unsere Stadt, sowie der Motorsport am Herzen. Das letzte was wir möchten ist der Stadt einen Schaden zu fügen. Ich denke vor uns muss die Stadt nicht beschützt werden. Ich weiße auch darauf hin, dass wir im Vorfeld dieser Veranstaltung jedes Jahr eine Woche lang einen großen Teil des Kasernengelendes aufräumen, Straßen säubern, Müll entfernen, Grünpflege betreiben und die Fugen der Panzerplatten von Unkraut befreien. Alles ehrenamtlich und in unserem Urlaub. Leider gibt es bei jeder öffentlichen Veranstaltung auch Dinge die nicht nach Plan verlaufen. Wir versuchen solche Situationen zu vermeiden. Ausschließen kann man sie allerdings leider nie. 

    Ich betone zum Schluss nochmal, dass wir bzw. unsere Veranstaltungsversicherung für solche Sachschäden selbstverständlich aufkommen sollte es nötig sein.

    Sie können sich auch jeder Zeit gerne an uns persönlich werden.

    Luca Möbus (Sportleiter MSC Homberg e.V. im ADAC)

    Tel: 01728106931

    oder zu unserer Monatsversammlung jeden ersten Freitag im Monat in unserem Clubheim (ehm. Pfördenerhaus Ostpeußen Kaserne) kommen. 

  12. AnwaltsLiebling

    Hallo Herr Möbus,

    als häufiger Kommentator im Homberger Hingucker finde ich Ihren Beitrag begrüßenswert und danke für die Klarstellung aus Ihrer Sicht bzw. des MSC Homberg e.V. 

  13. Scherzbold

    Homberger Hingucker:

    Aktuell, aufklärend – einfach Klasse!

    P.S.: Wenn doch der Herr Bürgermeister und sein politischer Stab aus der GROKO auch mal so schnell auf Beiträge im Homberger Hingucker reagieren würde wie Herr Möbus, ja, dann wäre schon viel gewonnen.

  14. Horst Schimanski

    Herr Schnappauf,

    ich kann mir gut vorstellen, dass die Polizei Homberg Ihren Blog bald als Plattform für die Öffentlichkeitsfahndung nutzt.  🙂

    Verstehen sie Spass, füge ich vorsichtshalber an!

  15. crashtestdummy

    nette Ansprache, Herr Möbus, aber falscher Verfahrensweg

    Stellen Sie sich vor, dort hätte nicht ein Baum gestanden, sondern ein Auto. Dann wäre Ihnen der Verfahrensweg geläufig: Polizei informieren, Eigentümer kontaktieren, Gutachter engagieren, Versicherung informieren, Schaden regulieren.

    Dieses Verfahren gilt auch für beschädigte Bäume.

    Seit wann legt der Unfallverursacher fest, wie der Schaden reguliert wird?

    Seien Sie froh, daß hier kein gelangweilter Jurist mitliest, der würde Ihnen glatt eine Fahrerflucht anhängen.

    Und jetzt stellen Sie sich vor, dort hätte ein Mensch gestanden.

    Gute Nacht!

  16. AnwaltsLiebling

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach 142 StGB?

    Da wäre m. E. aber zu klären, ob es sich bei der Strecke (zur Zeit des Unfalles eine Rennstrecke) um öffentlichen Verkehrsraum handelte.

    Da habe ich so meine Zweifel.

    Das hat aber nichts mit der Schadensregulierung zu tun.

    Anwälte haben das Wort!

  17. Luca Möbus MSC Homberg

    Ich beginne mal mit dem Wichtigsten zuerst:

    An der Unfallstelle konnte kein Mensch stehen, da es sich um eine „Zuschauer-Sperrzone“ handelte.

    Bevor ein falscher Eindruck entsteht möchte ich betonen, dass es sich um eine durch den ADAC geförderte und nach den Regularien des DMSB (Deutscher-Motorsport-Bund) durchgeführte Veranstaltung handelte. Selbstverständlich war das Gelände an beiden Tagen für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Bei dieser Veranstaltung gibt es Richtlinien für ziemlich alles. Vom Schutz der beteiligten Personen und Zuschauern, über Umweltschutz, Lärmschutz, bis hin zum Bandschutz. Auch mit dem Ordnungsamt und den in dem Gewerbegebiet ansässigen Firmen standen wir in engem Kontakt.

    Ich möchte damit aber nicht sagen dass wir alles richtig machen und bin froh über jede Art von Feedback (ob positiv oder negativ).

    Sollte ein Jurist mitlesen würde er uns sicherlich keine Fahrerflucht anhängen, ich bin mir jedoch sicher dass wir in diesem Fall angreifbar wären.

    Die Frage die sich mir stellt ist aber: Muss das wirklich sein?

    Wir sind ein kleiner Homberger Verein, es gab einen Unfall und wir haben im Anschluss eigenständig repariert. So wie es im Moment aussieht erholt sich der Baum und es wäre unnötig gewesen ihn zu ersetzen. Ich finde es wichtig und richtig dass es Regularien, Gesetze und Verordnungen gibt und wir versuchen uns so gut wie möglich daran zu halten. Manchmal denke ich aber ist es trotzdem wichtig alle fünfe gerade sein zu lassen.

    Sonst gibt es am Ende keine Veranstaltungen mehr denke ich.

  18. Homberger Jeck

    Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen

    Sofern die Folgen dem Eigentümer gemeldet wurden ist alles in Ordnung.

    Angesichts der "Schadensgröße" ist selbst jetzt noch alles in Butter, wie man so schön sagt.

    Jeder von uns macht Fehler – und wenn hier einer vorlag, braucht man schon eine Lupe um ihn zu finden.

    🤡

    P. S. Die Arbeit rund um die Veranstaltung die sich der Verein macht, sollte Anlaß sein, mal zu hinterfragen, wer all den Dreck und Müll dort hingebracht hat und warum der Eigentümer nicht für die nötige Sauberkeit sorgt !

  19. crashtestdummy

    lieber Herr Möbus,

    Fakt ist, es gibt einen beschädigten Baum und beschädigte Bordsteine im Gewerbegebiet, für die Sie als Sportleiter persönlich Verantwortung tragen.

    In diesem eben erst fertiggestellten und mit Steuergeldern geschaffenen Bereich ist noch kein Gewerbe etabliert, und das Gelände weist schon die ersten "Verschleißspuren" auf.

    Kaufen Sie einen Neuwagen mit Beulen und Dellen?

    Es ist auch ohne diese Art der Abnutzung nicht einfach, zahlungswillige Interessenten für das Gebiet zu bekommen. Vielleicht wollen Sie Ihren sportlichen Ehgeiz auf ein einwandfrei zurückgegebenes Gelände ausweiten und dabei die erforderliche Akzeptanz bei den Anwohnern steigern.

  20. Homberger Jeck

    Was gibt es hier Neues ?

    🤡

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum