Keine Wirtschaftlichkeits-Berechnung
Fotos: Hospitalstraße 2 in der Freiheit unterhalb des Busbahnhofs und der Agentur für Arbeit.
Sollen mehrere Häuser in der Freiheit von der Stadt gekauft werden, wie der Magistrat vorhat?
Stadt oder Privat
Darüber gab es eine der seltenen inhaltlichen Diskussionen. Sollte die Stadt die Häuser aufkaufen, oder sollte das privaten Unternehmen überlassen werden, wobei die Stadt nur moderierend hilft?
Textausschnitt von 2014: Als das Gebäude (heute Agentur für Arbeit) verkauft werden sollte, argumentierte der Bürgermeister so. Heute, wo gekauft werden soll, argumentiert er gegensätzlich, wie es gerade gebraucht wird.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
In diesem Zusammenhang forderte der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, bevor über den Ankauf von Gebäuden in der Freiheit abgestimmt wird, so wie es in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschrieben ist.
§ 12 GemHVO – Investitionen, Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen
(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.
(2) 1 Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. 2Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.
(3) Für erhebliche Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen und vergleichbare Maßnahmen gilt Abs. 1 entsprechend.
(4) Ausnahmen von Abs. 2 und 3 sind bei Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung und bei unabweisbaren Instandsetzungen zulässig; jedoch muss mindestens eine Kostenberechnung vorliegen.
Der Bürgermeister führte aus, Wirtschaftlichkeitsberechnungen seien nur dann vorzunehmen, wenn die Investitionen von erheblicher Bedeutung seien, der Ankauf der Gebäude sei nicht erheblich. 88.000 Euro für den Ankauf seien angesichts eines Haushaltsvolumens von 33 Millionen Euro nicht erheblich.
Damit machte der Bürgermeister eine Milchjungenrechnung. Vom Gesamthaushalt wird der allergrößte Teil für feststehende Aufgaben benötigt. Nach dem Investitionsplan für 2022 stehen nur rund 5 Millionen Euro zur Verfügung, davon müssen dringende Pflichtaufgaben erfüllt werden, wie zum Beispiel die Unterhaltung von Straßen und Brücken.
Doch dafür ist bereits nicht genügend Geld vorhanden gewesen, wie sich am Beispiel der Sanierung der Hersfelder Straße – einer wichtigen Verbindungsstraße – zeigt.
Auch für den Textorweg zur Burg wird schon seit Jahren dringender Sanierungsbedarf festgestellt.
Angesichts dieser Haushaltslage kann nicht von unerheblichem Umfang gesprochen werden, zumal die 88.000 Euro nur den Kaufpreis darstellen. Für die danach folgende Quartiersentwicklung sind weitere Kosten anzusetzen, die in der Diskussion ausgeblendet wurden.
Ein krasses Beispiel ist der Ankauf des Krankenhausgeländes für einen Euro. Ein Euro wird sicherlich als ein unerhebliches Investment angesehen, wenn man außer acht lässt, dass mindestens 7 Millionen Euro aufgewendet werden müssen, bis das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. Wenn die Stadt kostendeckend arbeiten will, müsste sie Grundstückspreise verlangen die ein mehrfaches über dem derzeitigen Marktpreis liegt.
Günter Koch verwies darauf, dass in Homberg die Projekte klein anfangen und dann finanziell und planerisch aus dem Ruder laufen. Angesichts dieser Erfahrungen ist es nicht ratsam, von der Stadt eine Projektentwicklung zu erwarten.