Regionalplan wurde geändert, nicht der Bebauungsplan
Heute beriet der Zentralausschuss der Regionalversammlung beim Regierungspräsidenten in Kassel zum Gebiet der ehemaligen Dörnberg-Kaserne. Im Regionalplan war ein Teil der Fläche noch für Wohnbebauung vorgesehen, das wurde jetzt geändert, damit das gesamte Gebiet als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesen werden kann. Davon sind bisher alle in der Stadt ausgegangen. Lediglich im Regionalplan gab es noch die alte Festlegung. Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet ist der Regionalplan längst überholt.
Aus dieser eher formalen Korrektur macht der Homberger Anzeiger und das dazugehörige online-Portal lokalo24 eine Nachricht, die überhaupt nichts mit diesem Vorgang zu tun hat.
"Der Zentralausschuss der Regionalversammlung hat einer Änderung des Bebauungsplanes am Montag einstimmig zugestimmt.'"
Diese Darstellung ist falsch. Es gibt noch gar keinen gültigen Bebauungsplan, der geändert werden könnte, sondern nur einen Entwurf der im Abstimmungsverfahren ist. Der Zentralausschuss kann gar nicht über den Bebauungsplan bestimmen, das ist allein das Recht der Stadtverordneten. Die Festlegung der Nutzung von Flächen erfolgt, wie der Name schon sagt, im Flächennutzungsplan, der sich ebenfalls gerade in der Abstimmung befindet.
"Die Stadtverordnetenversammlung muss entscheiden, ob der Bebauungsplan geändert wird“, kommentiert der Stadtverordnete Axel Althaus die Entscheidung aus Kassel. "
Der Homberger Anzeiger und seine online-portal lokalo24 scheint das Verlautbarungsorgan des Stadtverordneten Axel Althaus (CDU) zu sein, über das er bisher seine Meinung und falsche Informationen verbreiten kann.
Erst Rückabwicklung des Grundstückskaufs, dann Entscheidung
Ob der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013 über den Bebauungsplan entscheiden kann, ist ungewiss.
Die Fraktionen von SPD, Grüne und FWG haben einstimmig erklärt, dass es so lange keine Beschlüsse zu dem ehemaligen Kasernengelände gibt, solange der Grundstücksverkauf an das Ehepaar Althaus und Hucke nicht rückabgewickelt ist. Dies Haltung bekräftigten die Parteivertreter noch einmal im Haupt- und Finanzausschuss.
Bürgermeister ist in der Pflicht
Die Stadtverordneten haben den Rückkauf beschlossen, der Bürgermeister hat diesem Beschluss in der Frist nicht widersprochen, somit ist der Beschluss vom Bürgermeister auszuführen. Dass es dabei juristische Probleme gibt, da die neuen Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen sind, ist das Problem des Bürgermeisters und der HLG.