AbwassergebĂŒhren, wie sie sein mĂŒssten
Die AbwassergebĂŒhren sind in Homberg nicht verursachungsgerecht aufgeteilt worden, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein soll.
Die GebĂŒhr fĂŒr Niederschlagswasser ist im Gesamtaufkommen um knapp 1 Mio. Euro zu niedrig angesetzt. Im Gegenzug ist die Berechnung nach Frischwasser mehr belastet worden.
Statt eines SplittungsverhÀltnises von 30 : 70 wird in Homberg nach dem SplittungsverhÀltnis 54 : 46 abgerechnet.
GroĂe Unternehmen mit befestigten Frei- oder GebĂ€udeflĂ€chen werden damit weiterhin begĂŒnstigt.
