HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bauherr Homberg kümmert sich nicht um Baumschutz auf Baustellen

Foto: Baustelle Steinweg, unterhalb der neuen Hersfelder Straße. Baumaterial und schweres Gerät wird auf dem Wurzelbereich abgestellt, die Baumstämme sind nicht gegen Verletzungen geschützt.

  Auf der städtischen Baustelle im Steinweg ist nichts zum Schutz
der alten Bäume unternommen worden.
Die Stadt als Bauherr hat dafür zu sorgen,
dass die Bäume während der Bauarbeiten geschützt sind.

In der "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" sind die notwendigen Schutzmaßnahmen eindeutig erläutert. Auch darüber setzt sich die Stadt hinweg, die gleichzeitig im Stadtpark "Alter Friedhof" Bäume pflanzen will, während sie den Bestand gefährdet.

 Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV e.V.) hat die neuen „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ (R SBB), Ausgabe 2023, herausgegeben.

Diese ersetzen die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ (RAS-LP 4), Ausgabe 1999. Die R SBB wurden grundlegend überarbeitet und sind als ein R 1 Regelwerk herausgekommen. 

R 1-Veröffentlichungen der FGSV umfassen Vertragsgrundlagen sowie Richtlinien, die eine hohe Verbindlichkeit haben, vor allem, wenn sie Vertragsbestandteil sind. Quelle


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