HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadtrat Dr. Lambrecht legt Amt nieder

Dr. Lambrecht war für die FWG im Magistrat aktiv. Jetzt hat er sein Amt niedergelegt, weil er immer wieder auf die Einhaltung der Hessischen Gemeinde Haushaltverordnung (GemHVO)  gedrängt hat, ohne dass dem gefolgt wurde. Es ist vor allem die Verpflichtung zu § 12, Investitionen.

Vielen Mitgliedern des Magistrats scheint nicht bewusst zu sein, dass sie Sorgfaltspflichten wie ein Beamter zu erfüllen haben. Wenn sie diese nicht erfüllen, handeln sie grob fahrlässig und sind persönlich für Schäden haftbar. Es ist nur konsequent, wenn sich Dr. Lambrecht aus dem Magistrat zurückzieht. Der ehemalige Hessische Staatsanwalt Fritz Bauer hat einmal gesagt, man muss sich entscheiden, wann man nicht mehr mitmacht.

§ 12 GemHVO – Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.

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17 Kommentare zu “Stadtrat Dr. Lambrecht legt Amt nieder”

  1. Phil Antrop

    Andere Magistratsmitglieder haben da wohl kaum Probleme mit. Die werden dann folgerichtig auch mit zusätzlichen "Aufgaben" betraut. wie hier 

    Wahl eines Vertreters und Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schwalm

    Als Vertreter der Stadt Homberg wurde der Erste Stadtrat Joachim Pauli und als sein Stellvertreter Stadtrat Bernd Herbold in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Schwalm einstimmig vom Parlament gewählt.

    http://homberg-efze.eu/2016/12/19/aus-dem-stadtparlament-3/

  2. Phil Antrop

    Glückwunsch !

    Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, Form und Stil sind selten geworden. 

    Genießen sie die neue zurückgewonnene Freiheit fernab aller Intrigen und Pflichten.

    DANKE !

  3. AnwaltsLiebling

    Überraschung am Morgen, aber letztlich nicht überrascht.

    Gestern Abend schrieb ich noch vom Küchenkabinett (…) 

  4. Scherzbold

    Ich spiele jetzt mal Bürgermeister und gebe ein offizielles Statement gegenüber der HNA ab  :

    " Ich danke Herrn Dr. Lambrecht für die geleistete Arbeit im Homberger Magistrat. Aus persönlichen Gründen hat er sich entschieden, mit sofortiger Wirkung sein Amt niederzulegen. Dies bedauern sowohl der Magistrat als auch ich außerordentlich.

    Für seinen weiteren Lebensweg wünsche ich Herrn Dr. Lambrecht im Namen der Stadt Homberg alles Gute.

    Für weitere Fragen stehe ich im Zusammenhang mit seinem Rücktritt nicht zur Verfügung." 

    So oder ähnlich könnte es kommen.

     

    P.S.: Wer traut sich von der FWG noch in den Magistrat?

  5. T. Chris

    Schade, aber konsequent – denn seine Begründung ist rechtlich korrekt. Die GemHVO wird in HR gerne öfter mal umgangen.

  6. Frau Schild

    Zu 1:

    Ihre Aussage, andere Magistratsmitglieder hätten wohl kaum Probleme damit, ist eine böse Unterstellung. Woher wissen Sie das? Wen genau meinen Sie?

    Wenn alle die, die sich dort aufreiben, hinwerfen, wer soll es dann noch machen? Soll man denen das Feld überlassen, die wirklich mit nix ein Problem haben?

  7. Kritischer Bürger

    Wer nicht der konzeptionellen Ausrichtung des Magistrates folgen oder dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, riskiert unter Umständen gesundheitliche Schäden für sich selbst.

    In diesem Sinne ist es besser die Reißleine zu ziehen und gleichzeitig sein Gesicht zu wahren.

    Von außen betrachtet scheint es außerordentlich schwierig zu sein, in die Phalanx der Entscheider ( ein anderes Wort verkneife ich mir ) vorzudringen.

    Herrn Dr. Lambrecht wünsche ich für die Zukunft alles Gute.

  8. Phil Antrop

    "Andere Magistratsmitglieder haben da wohl kaum Probleme mit. "

    "…. ist eine böse Unterstellung."

    Wieso? Da die Entscheidungen im Magistrat in den letzten Jahren in Mehrheit getroffen wurden, auch das letzte Jahr, kann man sehr wohl annehmen, dass der § 12 nie eine Rolle gespielt hat. Mit seiner Anwendung bestünde kein Grund, seit Jahren fehlende Bauunterlagen, Pläne oder Grundlagen zu vermissen und ständig ohne Wissen Entscheidungen zu treffen.

    "Wenn alle die, die sich dort aufreiben, hinwerfen, wer soll es dann noch machen? Soll man denen das Feld überlassen, die wirklich mit nix ein Problem haben?"

    Nimmt man mal an, dass die Mehrheitsverhältnisse, die der Magistrat ja auch widerspiegelt, ähnlich Vorfeld ablaufen wie die Entscheidungsprozesse der ARGE, spielt es doch letztlich keine Rolle ob 3 oder 4 der Opposition da sind oder nicht.

    Wer die Stadtverordnetenversammlung der letzten 12 Monate verfolgt hat, sieht doch, was aus den Anträgen wurde.

    Nur ein Beipsiel: Herr Jäger FWG weist in seiner Rede auf 61 Millionen Schulden hin. Der Bürgermeister widerspricht dem, obwohl es mit der Summe im Haushalt steht. Hat man danach den Haushalt abgelehnt oder nicht ?

    Meinen Sie, im Magistrat läuft es anders ?

  9. Phil Antrop

    "…. ist eine böse Unterstellung."

    Heute schreibt Herr D.Pfalz bei Prozesskosten:
    "Dr. Lambrecht war sich seiner Verantwortung als Beamter bewußt."

    "Einige andere Beamte, die ihre Laufbahn im Magistrat fortsetzen, haben dieses Unrechtsbewußtsein für eigenes Handeln nicht, warum auch?"

  10. Frau Schild

    @ Phil Antrop:

    Sie fragen, warum ich ihre Aussage bez. "anderer Magistratsmitglieder" als "böse Unterstellung" bezeichnet habe. Ganz einfach: weil sie verallgemeinern!

    Mal angenommen, alle die, die ihr Ehrenamt wirklich Ernst nehmen und ehrlich und verantwortungsbewusst wahrnehmen, treten aus den nachvollziehbaren Gründen des Dr. Lambrecht zurück – was dann? 

    Dann freut sich der Rest…….

  11. Mister X

    Wer von der FWG kann Dr. Lambrecht adäquat ersetzen?

    Eine schwierige Aufgabe!

    Bestärkt sehe ich mich in meiner Meinung, dass Dr. Lambrecht zunächst sein Stadtverordnetenmandat hätte wahrnehmen sollen.

    Die sofortige Einbindung in den Magistrat ließ ihm aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine politische Entfaltung. Für seine FWG konnte er als Magistratsmitglied auch nicht punkten, da dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Außendarstellung nicht möglich war.

    In der Fußballersprache würde es durch die ARGE heißen, "wir haben ihn aus dem Spiel genommen."

    Das Ergebnis ist bekannt  – was ich sehr bedauere!

  12. Horst Schimanski

    Zur Erinnerung

    Eidesformel für Beamte:

    "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

    Erfreulich, wenn Beamte auch nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sich diesem Eid verpflichtet fühlen.

  13. Phil Antrop

    Frau Schild:
    siehe meinen Kommentar von 16:22 Uhr

    Horst Schimanski

    Magistratsmitglieder sind meines Wissensnach Wahlbeamte. Sie unterleigen damit den gleichen Rechten und Pflichten wie jeder andere Hessische oder Bundesbeamte.

    HGO § 40

    (8) Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Ehrenbeamter (§ 5 des Hessischen Beamtengesetzes). Satz 1 gilt entsprechend für den ehrenamtlichen Beigeordneten.

    § 5 Sachliche Voraussetzungen    

    (1) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

    § 6 Hess Beamtengesetz

    (2) Als Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 5 ehrenamtlich wahrnehmen soll.

    § 41 Entlassung auf Antrag    

    (1) Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muß dem Dienstvorgesetzten schriftlich, aber nicht in elektronischer Form erklärt werden. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.

    (2) Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen, sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate.

  14. Delf Schnappauf

    zu 10:   Die Frage ist immer: Dabei bleiben oder gehen.
    "Standhalten oder Flüchten" hieß ein Buch von Horst Eberhard Richter. Der Schweizer Schriftsteller Muschg bemerkte dazu: "Dass Flüchten keine Lösung ist, kann man den Gazellen nicht erzählen."

    Es ist sicherlich gut, nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen und weiter seine Position auszufüllen.

    Wenn allerdings sichtbar wird, dass man keinen Erfolg hat – dass auf Argumente nicht mit Gegenargumenten geantwortet wird, sondern einfach die Macht der Mehrheit eingesetzt wird, wenn dann auch noch entscheidungsrelevante Informationen nicht oder falsch gegeben werden, wenn Pflichten und Rechte missachtet werden, dann muss sich jeder fragen: Kann ich da noch mitmachen, wo ich nur noch ein Feigenblatt für Beschlüsse bin, die ich nicht mittragen kann und will.
    .
    Deshalb hat der ehemalige hessische Staatsanwalt Fritz Bauer in einer Fernsehdiskussion mit Jugendlichen über die Zeit des Nationalsozialismus geantwortet, dass man immer vor der Entscheidung steht: Wann mache ich nicht mehr mit, weil ich sehe, welches Unrecht geschieht.

    Die Homberger Politik ist nur noch äußerlich und formal als demokratisch anzusehen. Vermögen wird zum Schaden der Stadt verschleudert, sachliche Hinweise auf schlichte physikalische Zusammenhänge werden ignoriert, rechtswidrige Entscheidungen werden gefällt, obwohl bekannt ist, dass hohe Schadenersatzforderungen entstehen können, wenn Unterlagen verschwinden oder Protokolle falsch verfasst werden. Die Reihe ließe noch lange fortsetzen. Die Beiträge im Homberger Hingucker haben das öffentlich gemacht und damit dokumentiert. Wie groß die Dunkelziffer ist, ist unbekannt.

    In einer solchen Situation muss sich jeder entscheiden, ob er auf der Täterseite mitmacht, selbst wenn er in den Sachfragen anderer Meinung ist. Wer sich trotzdem – selbst aus ehrenwerten Gründen – zum Bleiben entscheidet, wird zum Mittäter.

    Die Rechtslage für kommunale Mandatsträger ist in der Frage der Haftung eindeutig. Ein Mitglied des Magistrats ist persönlich für Schäden bei grober Fahrlässigkeit mithaftbar, es sei denn, er hat nachweislich im Protokoll dagegen gestimmt und ist namentlich verzeichnet.

    Grobe Fahrlässigkeit wird schon dann angenommen, wenn man sich nicht sachkundig macht, wie es von einem Beamten erwartet wird. Angesichts dieser Rechtslage kann ich es niemanden verdenken, wenn er sich persönlich schützt und sein Amt niederlegt.

    Es gibt auch andere Wege, politisch aktiv zu sein und für sich die Stadt einzusetzen, als in Gremien zu arbeiten, die offenkundig nicht mehr demokratisch sind und nur noch den Anschein demokratischer Entscheidungen erwecken. Das wird schon länger in der Politikwissenschaft als postdemokratisch bezeichnet.

  15. Phil Antrop

    Postfaktische Politik

    In einem so genannten postfaktischen Meinungsstreit werden hingegen Tatsachen abgestritten, von ihnen abgelenkt oder ihr Sachgehalt verwässert, ohne dass dies entscheidende Relevanz für das Zielpublikum hätte.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Postfaktische_Politik

  16. Delf Schnappauf

    zu 15:   Ich habe von postdemokratischer Politik gesprochen, nicht von postfaktischer.
    Der Begriff postdemokratisch wurde von dem britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch geprägt, der damit die schwelende Krise der Demokratie.

    "Grundthese ist, dass es einen Rückbau tatsächlicher politischer Partizipation gibt zugunsten einer lediglich demonstrierten Demokratie, indem z. B. Wahlen zu einem im Wortsinn formalen und tatsächlich folgenlosen Verfahren werden." Quelle

  17. Phil Antrop

    Leider ist die FWG bis heute nicht im Stande gewesen eine Stellungnahme abzugenen. Kein Wort des Dankes und der guten Wünsche wie es allein schon die Höflichkeit gebietet!

    Das dann auch noch bei diesen "Führunges"personen in Fraktion und Partei!

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