HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Offener Brief zum Verzicht auf Schadenersatz

 
Demokratie braucht Transparenz.
Ohne Transparenz kann kein öffentlicher Diskurs stattfinden, keine breite Meinungsbildung,
kann sich kein Konsens oder Kompromiss entwickeln.
Ohne Transparenz geht die demokratische Kultur ein, sie wird schrittweise zersetzt.
Deswegen der Offene Brief mit der Bitte, das Ihnen Mögliche zu tun,
um aktiv demokratische Kultur in Kommunen zu schützen und zu stärken. 

 
Offener Brief zum Verzicht auf Schadenersatz

Bürgermeister Dr. Nico Ritz
Magistrat der Stadt Homberg
Rathausgasse 1
34576 Homberg
 

Offener Brief
Beschluss zum Regressanspruch zum Einsturz der Stadtmauer 11. Januar 2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ritz,

am 27. Mai 2024 berichtete die HNA über einen Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung am 23. Mai 2024:
„Die Stadt Homberg verzichtet darauf, Regressansprüche gegen Planer und Baufirmen geltend zu machen, die für die Sanierung der Stadtmauer an der Hersfelder Straße zuständig waren.“

Dieser Beschluss ist rechtswidrig und zum Schaden der Stadt. Ich fordere Sie deshalb auf, gegen diesen Beschluss pflichtgemäß nach §63 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Einspruch zu erheben.
 

Sachverhalt

Am 4. Mai 2023 stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung:

Tagesordnungspunkt 7: Straßenbau Hersfelder Straße:
hier: Sanierung Stadtmauer, Mittelumwidmung für NA 03 –
Sicherungsmaßnahmen Einsturzstelle der Fa. SPESA, –
(VL-180/2019 12. Ergänzung)

Die beantragte Mittelumwidmung in Höhe von 125.000 Euro wurde genehmigt.
In einem zweiten Beschluss sollte der Regressanspruch geltend gemacht werden.

Der Magistrat wird beauftragt, Regressansprüche gegen
Planer und am Bau beteiligte Unternehmen geltend zu machen
und dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.“

 
Begründung
:

Die Stadt darf nicht auf Ansprüche in Höhe von 125.000 Euro verzichten, ohne dass von unabhängiger Seite die Ansprüche geprüft und als rechtsverbindlich abgewiesen worden sind.

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 4. Mai 2023 lautet eindeutig:

Der Magistrat wird beauftragt Regressansprüche gegen
Planer und am Bau beteiligte Unternehmen geltend zu machen
und dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.“

Dieser Beschluss wurde in den vergangenen 12 Monaten nicht umgesetzt.

In keiner der bisherigen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde berichtet, dass Regressansprüche geltend gemacht wurden.

In den bisherigen Informationen zu der Aufforderung, den Regressanspruch geltend zu machen, wurde der Sachverhalt mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen abgewiesen. Der Beschluss wurde sinnentstellend wiedergegeben.

1. Aus „beauftragt“ wurde „soll prüfen“,
aus „geltend zu machen“ wurde „ob … geltend zu machen seien.,“
aus „zu berichten“ wurde „liegt die weitere Entscheidung“.

2. Als Ursache für den Einsturz wurde von der Presse am 19. Januar 2023 „Dauerregen“ und am 27. Mai 2024 „vorangegangene starke Regenfälle“ angegeben. Diese Behauptungen sind falsch, wie die meteorologischen Aufzeichnungen zweifelsfrei ergeben.

Die Stadt ist hoch verschuldet und kann nicht ohne rechtliche Grundlage auf diese Ansprüche verzichten und die Verantwortlichen begünstigen.

Mit freundlichen Grüßen
Delf Schnappauf

 

siehe auch: 

Vom Regress-Beschluss zu Fake News

Regress -Schadenersatz-Ansprüche seit 7 Monaten nicht geltend gemacht

Regressansprüche zur Reparatur des Einsturzes der Stadtmauer

Falschinformation zum Teileinsturz der Stadtmauer

Ein Jahr untätig: Wer macht sich „strack“ für demokratische Rechte?

Bürgermeister widersetzt sich dem Beschluss der Stadtverordneten

Rechtloser Raum Rathaus?

Stadtmauer-Sanierung viel umfangreicher und teurer

Einbruch der Stadtmauer: Wie steht es mit den Schadensersatz?

 


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